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| Tags: arge, behoerde, keine |
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#1 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 105
| Hallo, bin gerade in den Genuß dieser seltsamen Reform im Rechtsfreien Raum geraten. Nachdem ich seit 3 !!! Monaten einen höheren Betrag an Fahrtkosten immer noch nicht erstattet bekommen habe, teilte mir mein FM im Beisein von Zeugen mit: ich solle mich nicht ärmer anstellen als ich bin! Ich hatte lediglich darum gebeten, mir doch endlich den Betrag zu erstatten wegen Weihnachten. Ich will mir das nicht gefallen lassen, aber eine Dienstaufsichtsbe-schwerde ist nur für Mitarbeiter einer Behörde möglich. Das kann ja wohl nicht sein! Die ARGE ist gGmbh, d.h. sie darf behördlich agieren, aber rechtlich kann man sie nicht belangen? Was soll ich jetzt mache - Strafanzeige wegen Beleidigung stellen? Einen Zeugen habe ich. Danke für alle Infos, MrsSmith Zitat:
__________________ Monitor, Journalistencredo: Wer will, dass ich was glaube, und aus welchem Grund? Geändert von Curt The Cat (20.12.2007 um 12:24 Uhr). Grund: Zitat kenntlich gemacht... | |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
| Wieso sollte das bei der ARGE nicht möglich sein? Sie fungiert als Amtsträger, also geht das auch, ist aber eh wenig wirksam Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 117
| Beschweren bei der nächsthöheren Dienststelle kann nicht schaden. Ich denke nur, dass vielleicht eine Fachaufsichtsbeschwerde eher den gewünschten Erfolg hätte. Der Unterschied ist: Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen Menschen (Beamte oder Angestellte), Fachaufsichtsbeschwerden richten sich gegen Vorgänge - und Du willst doch deine Kosten erstattet haben! In jedem Fall hast Du das Recht auf eine Schriftliche Stellungnahme. Soweit ich weiß innerhalb einer Woche. Viel Erfolg!
__________________ Grüße aus Hamburg alter Ego: die dusselige Hausfrau Alle, die sich von ihr angegriffen, beleidig oder belästigt fühlen, sind selber schuld. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.02.2007 Ort: Zschopau- wo die "MZ" herkommt und Jahresende pleite geht
Beiträge: 647
| Bundesagentur für Arbeit BA - Service - Haus Kundenreaktionsmanagement Regensburger Str. 104 Fax 0911 1792123 90478 Nürnberg Ich habe mich s.o. beschwert und zwar mit durchschlagendem Erfolg. Durchschlagend in dem Sinne, dass die übergeordnete Stelle und der SB zur Stellungnahme aufgefordert wurden und der Zustand sofort geändert wurde. Und das innerhalb von 14 Tagen. Beide Stellungnahmen wurden mir ebenfalls zugeschickt. Viel Glück.
__________________ Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und selbst die größte Scheiße geht mal vorbei.....BO |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 105
| Danke für die Informationen, ich werde dann mal diesen Weg einschlagen. Die Versicherung an Eides statt des Zeugen habe ich, insofern....ich finde das schon der Hammer, was man so alles an den Kopf geworfen bekommt. Übrigens danke nochmal an Bruno / Martin für das Einstellen des Beitrags wegen der Fahrtkosten unter 6€....das beantrage ich dann gleich auch noch! Ich werde meinen Regelsatz in Zukunft bis zum letzten verteidigen! Habe mir da viel zu viel gefallen lassen aus Unwissenheit! MrsSmith
__________________ Monitor, Journalistencredo: Wer will, dass ich was glaube, und aus welchem Grund? |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.11.2007 Ort: Delmenhorst
Beiträge: 288
| Zitat:
Ein Beispiel: Mir wurde vom Arbeitsamt (also schon etwas länger her) eine Stelle als Schaustellergehilfe vorgeschlagen (bin Programmierer) und auf meine Frage was das solle, wurde erklärt, ich müsse mich da vorstellen oder ich würde eine Sperre bekommen. Wäre doch prima, Barauszahlung am Wochenende und jeden Tag ne Pulle Schluck (so nannte er das). Auf meinen Einwand nicht zu trinken meinte er nur, "In ihrer Situation kommt das noch". Als ich mich darüber beim Leiter des AA beschwert habe erklärte mir dieser wörtlich - " Herr X hat eben einen eigenartigen Humor" | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| ... kommt ein Angriff, sofort scharf mit analogen Mitteln parieren. Falls möglich, sofort mündlich - aber ansonsten auch einfach per Schreiben - ebenso scharf-zynisch reagieren. Ich würde eine mit viel Pfeffer gewürzte direkte Unterlassungsforderung an den Herrn richten und mit einer Lawine an dummen Folgen für den SB und die gesamte Arge koppeln, für den Fall, dass solche Sprüche nicht ab jetzt zur Gänze unterbleiben sollten. In etwa so: Du wüsstest ja, dass er bzw. das ganze Team gewisse Sparzielvorgaben von Oben diktiert erhalten habe , die er ja nun irgendwie bei seinen sog. Kunden - also z.B. dir - zusammenschnorren müsse, um vor seinen Kollegen und seinen Vorgesetzten nicht als Waschlappen zu gelten. Du würdest allerdings deine dir rechtmässig zustehenden Leistungen, und seien sie noch so gering, nicht dafür zur Verfügung stellen. "Sie Ärmster, werter Herr X, sind nicht an Moneten arm wie ich, aber ganz offensichtlich fehlt es IHnen an einer normal gesitteten Arbeitsstelle in diesem Hause." Und dann drohen mit - Mitteilung vom Kundenreaktionsmanagment bis hinauf zum BMAS - Mitteilung an die lokale Presse, ggf. auch an den TV-Sender XY - Gewerkschaft informieren und falls das noch nicht genügen sollte, würden dir selbstverständlich auch noch weitere, insbesondere auch juristsische Schritte gegen einen so unverschämten Beleidiger im Anstellungsverhältnis einer öffentlichen Institution einfallen.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Viele Grüße, angel | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.10.2005 Ort: Itzehoe
Beiträge: 1
| OLG München 13.12.2006, Die Abkürzung "gGmbH" kann nicht Ins Handelsregister eingetragen werden. Die Abkürzung "gGmbH" stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht Ins Handelsregister eingetragen werden. Die Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der allgemeingültigen Abkürzung "GmbH" birgt die Gefahr. dass die Gesellschaft im Rechtsverkehr als Sonderform der GmbH angesehen wird und Unklarheit darüber entsteht, ob und In welchem Umfang sie den für die GmbH geltenden Regelungen unterliegt Der Sachverhalt: Die Fiktiv GmbH hatte die Änderung Ihrer Firma In "Superfiktiv.-gGmbH" zur Eintragung Ins Handelsregister angemeldet. Die Abkürzung ,gGmbH" sollte für ,gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung' stehen. Das Registergericht lehnte die beantragte Eintragung ab, weil ,gGmbH' kein zulässiger Rechtsformzusatz sei. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg. Die Gründe: Das Registergericht hat die Eintragung der Firmenänderung zu Recht abgelehnt. Die Bezeichnung ,gGmbH" Ist kein zulässiger Rechtsformzusatz Im Sinn von § 4 GmbHG Nach § 4 GmbHG muss die Firma die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Die Vorschrift lässt damit lediglich eine Abkürzung für die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' zu. Die Aufnahme weiterer Kürzel für zusätzliche Angaben, hier zum Gesellschaftszweck, kommt deshalb nicht In Betracht. Die Abkürzung ,gGmbH' entspricht nicht diesen zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Die Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der allgemein verständlichen Abkürzung ,GmbH' birgt die Gefahr. dass die Gesellschaft Im Rechtsverkehr als Sonderform der GmbH angesehen wird und Unklarheit darüber entsteht, ob und in welchem Umfang sie den für die GmbH geltenden Regelungen, insbesondere über die Haftung, unterliegt. Mit diesem Urteil und einer Nachfrage beim Finanzamt wg der Gemeinnützigkeit einer GmbH stürzte einige 1 Euro-Profiteure in unserem Kreis! Detaillierte Urteilsbegründung wird gerne übersandt. Anfrage unter: sozial-igel@gmx.de
__________________ Beiträge sind keine Rechtsberatung, sie geben nur wieder, was das Gesetz vorschreibt. Hinweise sind meine persönliche Meinung ! IGEL Detlef |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Zitat:
das habe ich schon mehrfach in der Vergangenheit hier im Forum geschrieben. Leider interessierte es niemanden. Das Üble ist ja, daß sogar Rechtspfleger den Fehler machen/machten bei der Firmenanmeldung zum Register den Zusatz zu akzeptieren. Klar ist aber, auch durch das von Dir zitierte Urteil, daß man jederzeit die Entfernung dieses Zusatzes verlangen kann, es handelt sich schlicht um eine Täuschung. Man kann also ganz gezielt solche Firmen suchen und beim Registergericht die Korrektur des Fehlers zu verlangen. Die Aufforderung kostet nichts, die Firma darf ihre Unterlagen ändern. Die meisten von ihnen dürften Ein-Euro-Job-Profiteure sein. Ich bin sogar am überlegen, solchen Firmen eine Abmahnung zu schicken, weil sie sich gesetzwidrig einen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Na dann viel Erfolg: Auszüge aus dem Berliner Handelsregister - Berlin erleben mit BerlinOnline Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Hast Du ein Gewerbe angemeldet und stehst mit diesen Firmen in Konkurrenz? Ansonsten wende Dich da lieber an die Verbraucherzentralen.
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Tacheles Forum: Eintragung ins Handelsregister | This thread | Refback | 17.09.2008 15:53 | |
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