Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

AfA / Arge / Optionskommunen

ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?; in Forum: Information; Hallo, bin gerade in den Genuß dieser seltsamen Reform im Rechtsfreien Raum geraten. Nachdem ich seit 3 !!! Monaten einen höheren Betrag an Fahrtkosten immer noch nicht erstattet bekommen habe, ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > AfA / Arge / Optionskommunen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack (1) Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.12.2007, 12:16   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 105
Standard ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Hallo,
bin gerade in den Genuß dieser seltsamen Reform im Rechtsfreien Raum geraten.

Nachdem ich seit 3 !!! Monaten einen höheren Betrag an Fahrtkosten immer noch nicht erstattet bekommen habe, teilte mir mein FM im Beisein von Zeugen mit: ich solle mich nicht ärmer anstellen als ich bin! Ich hatte lediglich darum gebeten, mir doch endlich den Betrag zu erstatten wegen Weihnachten.

Ich will mir das nicht gefallen lassen, aber eine Dienstaufsichtsbe-schwerde ist nur für Mitarbeiter einer Behörde möglich. Das kann ja wohl nicht sein! Die ARGE ist gGmbh, d.h. sie darf behördlich agieren, aber rechtlich kann man sie nicht belangen? Was soll ich jetzt mache - Strafanzeige wegen Beleidigung stellen? Einen Zeugen habe ich.

Danke für alle Infos,

MrsSmith

Zitat:
Zitat von afa
Teile der Hartz-IV-Reform sind verfassungswidrig

Die vor drei Jahren in Kraft getretene Hartz-IV-Arbeitsmarktreform verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig.

Die Betreuung der bundesweit etwa sieben Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber dafür eine Drei-Jahres-Frist bis spätestens Ende 2010.
Aber:

Zitat:
Für die Hartz-IV-Bezieher ändert sich in der Praxis vorerst nichts.
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m1/de...el/624/149267/

Gruss
Norbert

alles für alle
__________________
Monitor, Journalistencredo: Wer will, dass ich was glaube, und aus welchem Grund?

Geändert von Curt The Cat (20.12.2007 um 12:24 Uhr). Grund: Zitat kenntlich gemacht...
MrsSmith ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2007, 12:57   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
Standard

Wieso sollte das bei der ARGE nicht möglich sein? Sie fungiert als Amtsträger, also geht das auch, ist aber eh wenig wirksam

Zitat:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet ein Amtsträger muss sich persönlich verkehrt verhalten haben. Ist ein falsche Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen so ist das Rechtsmittel die Beschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei "formlos, fristlos und fruchtlos".
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt, wird sie hingegen weniger helfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2007, 13:17   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Lienau
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 117
Standard

Beschweren bei der nächsthöheren Dienststelle kann nicht schaden. Ich denke nur, dass vielleicht eine Fachaufsichtsbeschwerde eher den gewünschten Erfolg hätte. Der Unterschied ist: Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen Menschen (Beamte oder Angestellte), Fachaufsichtsbeschwerden richten sich gegen Vorgänge - und Du willst doch deine Kosten erstattet haben! In jedem Fall hast Du das Recht auf eine Schriftliche Stellungnahme. Soweit ich weiß innerhalb einer Woche. Viel Erfolg!
__________________
Grüße aus Hamburg

alter Ego: die dusselige Hausfrau

Äußerungen dieser Person sind grundsätzlich als Satire und als nicht ernstgemeint zu bewerten !
Alle, die sich von ihr angegriffen, beleidig oder belästigt fühlen, sind selber schuld.
Lienau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2007, 16:54   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von galadriel
 
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: Zschopau- wo die "MZ" herkommt und Jahresende pleite geht
Beiträge: 647
Standard

Bundesagentur für Arbeit
BA - Service - Haus
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Str. 104
Fax 0911 1792123
90478 Nürnberg

Ich habe mich s.o. beschwert und zwar mit durchschlagendem Erfolg.
Durchschlagend in dem Sinne, dass die übergeordnete Stelle und der SB zur Stellungnahme aufgefordert wurden und der Zustand sofort geändert wurde.
Und das innerhalb von 14 Tagen.
Beide Stellungnahmen wurden mir ebenfalls zugeschickt.
Viel Glück.

__________________
Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und selbst die größte Scheiße geht mal vorbei.....BO
galadriel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2007, 15:08   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 105
Standard

Danke für die Informationen, ich werde dann mal diesen Weg einschlagen.
Die Versicherung an Eides statt des Zeugen habe ich, insofern....ich finde das schon der Hammer, was man so alles an den Kopf geworfen bekommt.

Übrigens danke nochmal an Bruno / Martin für das Einstellen des Beitrags wegen der Fahrtkosten unter 6€....das beantrage ich dann gleich auch noch! Ich werde meinen Regelsatz in Zukunft bis zum letzten verteidigen!
Habe mir da viel zu viel gefallen lassen aus Unwissenheit!

MrsSmith
__________________
Monitor, Journalistencredo: Wer will, dass ich was glaube, und aus welchem Grund?
MrsSmith ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2007, 00:37   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.11.2007
Ort: Delmenhorst
Beiträge: 288
Standard

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Wieso sollte das bei der ARGE nicht möglich sein? Sie fungiert als Amtsträger, also geht das auch, ist aber eh wenig wirksam



http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Eben. Ich kenne da einen "Betreuer" der hat eine ganze Reihe von Dienstaufsichtsbeschwerden bekommen und der findet das dann noch toll, weil er sich dadurch bestätigt sieht mit seinen Gelaber.

Ein Beispiel: Mir wurde vom Arbeitsamt (also schon etwas länger her) eine Stelle als Schaustellergehilfe vorgeschlagen (bin Programmierer) und auf meine Frage was das solle, wurde erklärt, ich müsse mich da vorstellen oder ich würde eine Sperre bekommen. Wäre doch prima, Barauszahlung am Wochenende und jeden Tag ne Pulle Schluck (so nannte er das). Auf meinen Einwand nicht zu trinken meinte er nur, "In ihrer Situation kommt das noch". Als ich mich darüber beim Leiter des AA beschwert habe erklärte mir dieser wörtlich - " Herr X hat eben einen eigenartigen Humor"
Nihilist ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2007, 01:18   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard wie im waffenlosen Kampfsport:..

... kommt ein Angriff, sofort scharf mit analogen Mitteln parieren.

Falls möglich, sofort mündlich - aber ansonsten auch einfach per Schreiben - ebenso scharf-zynisch reagieren.
Ich würde eine mit viel Pfeffer gewürzte direkte Unterlassungsforderung an den Herrn richten und mit einer Lawine an dummen Folgen für den SB und die gesamte Arge koppeln, für den Fall, dass solche Sprüche nicht ab jetzt zur Gänze unterbleiben sollten.

In etwa so:

Du wüsstest ja, dass er bzw. das ganze Team gewisse Sparzielvorgaben von Oben diktiert erhalten habe , die er ja nun irgendwie bei seinen sog. Kunden - also z.B. dir - zusammenschnorren müsse, um vor seinen Kollegen und seinen Vorgesetzten nicht als Waschlappen zu gelten. Du würdest allerdings deine dir rechtmässig zustehenden Leistungen, und seien sie noch so gering, nicht dafür zur Verfügung stellen. "Sie Ärmster, werter Herr X, sind nicht an Moneten arm wie ich, aber ganz offensichtlich fehlt es IHnen an einer normal gesitteten Arbeitsstelle in diesem Hause." Und dann drohen mit
- Mitteilung vom Kundenreaktionsmanagment bis hinauf zum BMAS
- Mitteilung an die lokale Presse, ggf. auch an den TV-Sender XY
- Gewerkschaft informieren

und falls das noch nicht genügen sollte, würden dir selbstverständlich auch noch weitere, insbesondere auch juristsische Schritte gegen einen so unverschämten Beleidiger im Anstellungsverhältnis einer öffentlichen Institution einfallen.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2007, 01:30   #8
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen

Du wüsstest ja, dass er bzw. das ganze Team gewisse Sparzielvorgaben von Oben diktiert erhalten habe , die er ja nun irgendwie bei seinen sog. Kunden - also z.B. dir - zusammenschnorren müsse, um vor seinen Kollegen und seinen Vorgesetzten nicht als Waschlappen zu gelten. Du würdest allerdings deine dir rechtmässig zustehenden Leistungen, und seien sie noch so gering, nicht dafür zur Verfügung stellen.

Nicht böse sein über mein Gegacker, es ist durchaus ernst gemeint: http://www.my-smileys.de/smileys3/567.gif

Viele Grüße,
angel
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 02:04   #9
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2005
Ort: Itzehoe
Beiträge: 1
Standard AW: ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?

OLG München 13.12.2006,

Die Abkürzung "gGmbH" kann nicht Ins Handelsregister eingetragen werden.

Die Abkürzung "gGmbH" stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht
Ins Handelsregister eingetragen werden. Die Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der
allgemeingültigen Abkürzung "GmbH" birgt die Gefahr. dass die Gesellschaft im Rechtsverkehr als
Sonderform der GmbH angesehen wird und Unklarheit darüber entsteht, ob und In welchem
Umfang sie den für die GmbH geltenden Regelungen unterliegt
Der Sachverhalt:

Die Fiktiv GmbH hatte die Änderung Ihrer Firma In "Superfiktiv.-gGmbH" zur Eintragung Ins Handelsregister
angemeldet. Die Abkürzung ,gGmbH" sollte für ,gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung' stehen. Das Registergericht lehnte die beantragte Eintragung ab, weil ,gGmbH' kein
zulässiger Rechtsformzusatz sei. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg.

Die Gründe:
Das Registergericht hat die Eintragung der Firmenänderung zu Recht abgelehnt. Die Bezeichnung
,gGmbH" Ist kein zulässiger Rechtsformzusatz Im Sinn von § 4 GmbHG

Nach § 4 GmbHG muss die Firma die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' oder
eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Die Vorschrift lässt damit
lediglich eine Abkürzung für die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' zu. Die
Aufnahme weiterer Kürzel für zusätzliche Angaben, hier zum Gesellschaftszweck, kommt deshalb
nicht In Betracht.

Die Abkürzung ,gGmbH' entspricht nicht diesen zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Die
Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der allgemein verständlichen Abkürzung ,GmbH' birgt die
Gefahr. dass die Gesellschaft Im Rechtsverkehr als Sonderform der GmbH angesehen wird und
Unklarheit darüber entsteht, ob und in welchem Umfang sie den für die GmbH geltenden
Regelungen, insbesondere über die Haftung, unterliegt.

Mit diesem Urteil und einer Nachfrage beim Finanzamt wg der Gemeinnützigkeit einer GmbH stürzte einige 1 Euro-Profiteure in unserem Kreis!

Detaillierte Urteilsbegründung wird gerne übersandt. Anfrage unter:
sozial-igel@gmx.de
__________________
Beiträge sind keine Rechtsberatung, sie geben nur wieder, was das Gesetz vorschreibt. Hinweise sind meine persönliche Meinung !
IGEL Detlef
Sozial-IGEL ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 07:20   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Speedport
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
Standard AW: ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Zitat:
Zitat von Sozial-IGEL Beitrag anzeigen
OLG München 13.12.2006,

Die Abkürzung "gGmbH" kann nicht Ins Handelsregister eingetragen werden.

Die Abkürzung "gGmbH" stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht
Ins Handelsregister eingetragen werden. Die Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der
allgemeingültigen Abkürzung "GmbH" birgt die Gefahr. dass die Gesellschaft im Rechtsverkehr als
Sonderform der GmbH angesehen wird und Unklarheit darüber entsteht, ob und In welchem
Umfang sie den für die GmbH geltenden Regelungen unterliegt
Der Sachverhalt:

Die Fiktiv GmbH hatte die Änderung Ihrer Firma In "Superfiktiv.-gGmbH" zur Eintragung Ins Handelsregister
angemeldet. Die Abkürzung ,gGmbH" sollte für ,gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung' stehen. Das Registergericht lehnte die beantragte Eintragung ab, weil ,gGmbH' kein
zulässiger Rechtsformzusatz sei. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg.

Die Gründe:
Das Registergericht hat die Eintragung der Firmenänderung zu Recht abgelehnt. Die Bezeichnung
,gGmbH" Ist kein zulässiger Rechtsformzusatz Im Sinn von § 4 GmbHG

Nach § 4 GmbHG muss die Firma die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' oder
eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Die Vorschrift lässt damit
lediglich eine Abkürzung für die Bezeichnung ,Gesellschaft mit beschränkter Haftung' zu. Die
Aufnahme weiterer Kürzel für zusätzliche Angaben, hier zum Gesellschaftszweck, kommt deshalb
nicht In Betracht.

Die Abkürzung ,gGmbH' entspricht nicht diesen zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Die
Hinzufügung weiterer Bestandteile zu der allgemein verständlichen Abkürzung ,GmbH' birgt die
Gefahr. dass die Gesellschaft Im Rechtsverkehr als Sonderform der GmbH angesehen wird und
Unklarheit darüber entsteht, ob und in welchem Umfang sie den für die GmbH geltenden
Regelungen, insbesondere über die Haftung, unterliegt.

Mit diesem Urteil und einer Nachfrage beim Finanzamt wg der Gemeinnützigkeit einer GmbH stürzte einige 1 Euro-Profiteure in unserem Kreis!

Detaillierte Urteilsbegründung wird gerne übersandt. Anfrage unter:
sozial-igel@gmx.de
Hallo sozial-igel,

das habe ich schon mehrfach in der Vergangenheit hier im Forum geschrieben. Leider interessierte es niemanden.
Das Üble ist ja, daß sogar Rechtspfleger den Fehler machen/machten bei der Firmenanmeldung zum Register den Zusatz zu akzeptieren.

Klar ist aber, auch durch das von Dir zitierte Urteil, daß man jederzeit die Entfernung dieses Zusatzes verlangen kann, es handelt sich schlicht um eine Täuschung.

Man kann also ganz gezielt solche Firmen suchen und beim Registergericht die Korrektur des Fehlers zu verlangen. Die Aufforderung kostet nichts, die Firma darf ihre Unterlagen ändern.

Die meisten von ihnen dürften Ein-Euro-Job-Profiteure sein.

Ich bin sogar am überlegen, solchen Firmen eine Abmahnung zu schicken, weil sie sich gesetzwidrig einen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
Speedport ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 11:27   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
Standard AW: ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Na dann viel Erfolg: Auszüge aus dem Berliner Handelsregister - Berlin erleben mit BerlinOnline

Mario Nette
__________________
"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 15:58   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
Standard AW: ARGE -keine Behörde / keine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Ich bin sogar am überlegen, solchen Firmen eine Abmahnung zu schicken, weil sie sich gesetzwidrig einen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben.
Hast Du ein Gewerbe angemeldet und stehst mit diesen Firmen in Konkurrenz? Ansonsten wende Dich da lieber an die Verbraucherzentralen.
__________________
Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl)

Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF)
von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
Lothenon ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

LinkBacks (?)
LinkBack to this Thread: http://www.elo-forum.org/afa-arge-optionskommunen/19942-arge-keine-beh%F6rde-keine-dienstaufsichtsbeschwerde.html

Erstellt von For Type Datum
Tacheles Forum: Eintragung ins Handelsregister This thread Refback 17.09.2008 15:53

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine Konto Auszüge vorgelegt- keine Leistungen mehr wolliohne Aktuelle Entscheidungen 1 05.12.2007 15:50
Arge Münster und Arge Emden, und keine ist Besser! XMen1969 Kosten der Unterkunft 0 05.10.2007 09:13
Hilfe!!!!!Kein Geld Keine Wohnung Keine Arbeit 00rudi01 ALG 1 01.10.2007 23:17
Kein ALG II, keine Förderung, keine Arbeit animas Allgemeine Fragen 7 06.06.2007 16:29
Keine Pietät, keine Menschlichkeit Tom_ Kosten der Unterkunft 10 27.10.2006 07:02