Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

AfA / Arge / Optionskommunen

ARGE fordert Bankfoto von mir - HILFE; in Forum: Information; Hallo, ich habe seit kurzem eine neue SB , die einfach nur grausam ist. Nicht nur, dass sie absolut unfreundlich und sehr herablassend ist, ich glaube auch, dass sie mich ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > AfA / Arge / Optionskommunen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 01.12.2007, 12:35   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 22
Standard ARGE fordert Bankfoto von mir - HILFE

Hallo,
ich habe seit kurzem eine neue SB, die einfach nur grausam ist. Nicht nur, dass sie absolut unfreundlich und sehr herablassend ist, ich glaube auch, dass sie mich schikaniert. Es geht um folgendes:
Ich war Anfang Oktober bei meiner Nichte in Starnberg. DOrt habe ich mir von ihr Geld geliehen und ihr sozusagen als Pfand u. Sicherheit meine Bankkarte dort gelassen, damit sie sich das geliehene Geld Mitte Oktober (da kommt immer mein Kindergeld) selbst abholen kann. Bitte diskutiert jetzt nicht mit mir, dass ich Karte in andere Hände gegeben habe, es ist keine fremde Person, sondern meine Nichte und die Karte ist auch schon längst wieder heile bei mir angekommen. Darum geht es ja auch nicht.
Meine SB hat im November Kontoauzüge von mir verlangt, die ich ihr auch vorgelegt habe. Da sah sie dann, dass am 15.10. an einem Starnberger Geldautomat Geld abgehoben wurde und unterstellte mir sofort eine unerlaubte Ortsabwesenheit.
Ich habe ihr schriftlich erklärt, wie das zustande kam. Habe ihr gleichzeitig Name und Adresse meiner Nichte sowie Zeugen in Köln, die mich an diesem besagten Tag hier gesehen haben, genannt. Doch damit ist sie nicht zufrieden und verlangt nun von mir einen Nachweis der Bank, sprich sie will, dass ich ein Foto vorlege auf welchem zu erkennen ist, wer zu dem besagten Zeitpunkt dort in Starnberg am Geldautomat stand.
Darf sie das überhaupt?? Reicht es nicht aus, dass ich die Zeugen angegeben habe und selbst an Eides statt die RIchtigkeit meiner Angaben versichert habe???
Ich habe schon telefonisch bei meiner Bank nachgefragt, die haben sich sicherlich auf die Schenkel geklopft vor Lachen, denn sowas gab es dort noch nie. Die Dame dort konnte mir allerdings auch noch nicht wirklich weiterhelfen. Sie meinte nur, sie würde es stark anzweifeln, dass die ARGE überhaupt dazu berechtigt ist, dieses Foto zu verlangen. Abgesehen davon, dass es auch sein kann, dass speziell dieser Geldautomat unter Umständen gar nicht videoüberwacht ist. Das muss ich noch herausfinden.
Aber mir geht es jetzt echt nur darum, zu erfahren, ob ich das machen muss. Ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher.
Bitte helft mir. Danke und Gruß aus Köln
P.S. Habe ich auch die Möglichkeit, diese SB abzulehnen und eine/n neue/n zu verlangen?? Wenn ja, wie mache ich das??
schneckchen-cgn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 12:46   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Nimrodel
 
Registriert seit: 18.04.2007
Ort: Unangemessen
Beiträge: 548
Standard

Zitat:
Zitat von schneckchen-cgn Beitrag anzeigen
Doch damit ist sie nicht zufrieden und verlangt nun von mir einen Nachweis der Bank, sprich sie will, dass ich ein Foto vorlege auf welchem zu erkennen ist, wer zu dem besagten Zeitpunkt dort in Starnberg am Geldautomat stand.

Boah, soweit kommt´s noch, dass Argen das Videomaterial der Banken einsehen dürfen.
Jetzt stell dir mal vor, das auf dem Foto wäre deine Zwillingsschwester, oder hat sonst Ähnlichkeit mit dir...was dann??? Ein Gentest???
Ich denke, deine SB überschreitet hier ihre Kompetenz.
Das Beweismaterial, das du ihr schon vorgelegt hast, müsste reichen.


Nimrodel
__________________

Nimrodel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 13:03   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Zitat:
Zitat von schneckchen-cgn Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe seit kurzem eine neue SB, die einfach nur grausam ist. Nicht nur, dass sie absolut unfreundlich und sehr herablassend ist, ich glaube auch, dass sie mich schikaniert. Es geht um folgendes:
Ich war Anfang Oktober bei meiner Nichte in Starnberg. DOrt habe ich mir von ihr Geld geliehen und ihr sozusagen als Pfand u. Sicherheit meine Bankkarte dort gelassen, damit sie sich das geliehene Geld Mitte Oktober (da kommt immer mein Kindergeld) selbst abholen kann. Bitte diskutiert jetzt nicht mit mir, dass ich Karte in andere Hände gegeben habe, es ist keine fremde Person, sondern meine Nichte und die Karte ist auch schon längst wieder heile bei mir angekommen. Darum geht es ja auch nicht.
Meine SB hat im November Kontoauzüge von mir verlangt, die ich ihr auch vorgelegt habe. Da sah sie dann, dass am 15.10. an einem Starnberger Geldautomat Geld abgehoben wurde und unterstellte mir sofort eine unerlaubte Ortsabwesenheit.
Ich habe ihr schriftlich erklärt, wie das zustande kam. Habe ihr gleichzeitig Name und Adresse meiner Nichte sowie Zeugen in Köln, die mich an diesem besagten Tag hier gesehen haben, genannt. Doch damit ist sie nicht zufrieden und verlangt nun von mir einen Nachweis der Bank, sprich sie will, dass ich ein Foto vorlege auf welchem zu erkennen ist, wer zu dem besagten Zeitpunkt dort in Starnberg am Geldautomat stand.
Darf sie das überhaupt?? Reicht es nicht aus, dass ich die Zeugen angegeben habe und selbst an Eides statt die RIchtigkeit meiner Angaben versichert habe???
Ich habe schon telefonisch bei meiner Bank nachgefragt, die haben sich sicherlich auf die Schenkel geklopft vor Lachen, denn sowas gab es dort noch nie. Die Dame dort konnte mir allerdings auch noch nicht wirklich weiterhelfen. Sie meinte nur, sie würde es stark anzweifeln, dass die ARGE überhaupt dazu berechtigt ist, dieses Foto zu verlangen. Abgesehen davon, dass es auch sein kann, dass speziell dieser Geldautomat unter Umständen gar nicht videoüberwacht ist. Das muss ich noch herausfinden.
Aber mir geht es jetzt echt nur darum, zu erfahren, ob ich das machen muss. Ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher.
Bitte helft mir. Danke und Gruß aus Köln
P.S. Habe ich auch die Möglichkeit, diese SB abzulehnen und eine/n neue/n zu verlangen?? Wenn ja, wie mache ich das??
Bitte kmomme am Montag zur ARGE Mülheim, da können wir dann darüber sprechen und genau überlegen was zu tun ist. Du erreichst mich unter 0160 99278357 und dann einen Treff ausmachen.
Näheres zu Köln hier
http://www.erwerbslosenforum.de/nach...1127_238_1.htm
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 14:58   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Ich kann deine SB verstehen. Diese Geschichte klingt mehr als unglaubwürdig. Geldtransfer erfolgt in der Regel mit einer Überweisung und nicht durch unerlaubte Weitergabe der Bankkarte.

Mit Sicherheit wird eine Sanktion wegen Ortsabwesenheit erfolgen. Die SB kann einfach davon ausgehen, dass Du mit der Bankkarte Geld abgehoben hast. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen. Bei einer eventuellen Klage vor Gericht wirst Du beweisen müssen, dass eine andere Person Geld am Bankautomaten abgeholt hat. Dazu könnte das Gericht als Beweismittel ein Foto anfordern.
Was erzählst Du denn da für ein Unsinn? Schon mal die Durchführungsverordnung zur Ortsabwesenheit durchgelesen? Wahrscheinlich nicht.
Wir werden hier am Montag schon helfen und die SB wird danach nicht mehr so etwas machen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 15:42   #5
Eka
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.957
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Ich kann deine SB verstehen. Diese Geschichte klingt mehr als unglaubwürdig. Geldtransfer erfolgt in der Regel mit einer Überweisung und nicht durch unerlaubte Weitergabe der Bankkarte.

Mit Sicherheit wird eine Sanktion wegen Ortsabwesenheit erfolgen. Die SB kann einfach davon ausgehen, dass Du mit der Bankkarte Geld abgehoben hast. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen. Bei einer eventuellen Klage vor Gericht wirst Du beweisen müssen, dass eine andere Person Geld am Bankautomaten abgeholt hat. Dazu könnte das Gericht als Beweismittel ein Foto anfordern.
Ich finde es gar nicht unglaubwürdig. Was die ARGE da verlangt ist unverschämt. Auch ich habe meine Bankkarte ab und an mal meiner Tochter gegeben, weil ich u.a. im Krankenhaus war, oder nicht laufen konnte, oder sie vergessen hatte, als ich mal weiter wegfuhr um meine Schwester zu besuchen. Da kann man doch eine vertraute Person sagen, nimm mal, mach mal, schick mal bitte.


@schneckchen, Martin hat dir Hilfe angeboten, die würd ich auch annehmen.


LG
Eka
Eka ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:01   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Ich kann deine SB verstehen. Diese Geschichte klingt mehr als unglaubwürdig. Geldtransfer erfolgt in der Regel mit einer Überweisung und nicht durch unerlaubte Weitergabe der Bankkarte.

Mit Sicherheit wird eine Sanktion wegen Ortsabwesenheit erfolgen. Die SB kann einfach davon ausgehen, dass Du mit der Bankkarte Geld abgehoben hast. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen. Bei einer eventuellen Klage vor Gericht wirst Du beweisen müssen, dass eine andere Person Geld am Bankautomaten abgeholt hat. Dazu könnte das Gericht als Beweismittel ein Foto anfordern.

Also ich weiß nicht, was an der "Geschichte" wie Du sie nennst so unglaubwürdig klingt?? Es handelt sich hier immerhin um meine Nichte, der ich die Vollmacht erteilt habe mit meiner Karte das Geld abzuholen, und nicht etwa um irgendeinen Fremden. Aber das ist eigentlich auch völlig schnurz.
Ich habe Zeugen, die mich an diesem besagten Tag hier in Köln gesehen haben, meine Nichte bestätigt, dass sie es war. Und ich habe wie gesagt an Eides statt versichert. Was wollen die denn noch mehr????
schneckchen-cgn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:04   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 22
Standard hallo martin

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Was erzählst Du denn da für ein Unsinn? Schon mal die Durchführungsverordnung zur Ortsabwesenheit durchgelesen? Wahrscheinlich nicht.
Wir werden hier am Montag schon helfen und die SB wird danach nicht mehr so etwas machen.

Vielen Dank erst mal für Deine Hilfe. Aber am Montag vormittag kann ich leider nicht. Nachmittags könnte ich wohl. Wie lange läuft das denn da??
schneckchen-cgn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:23   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.858
Standard

Zitat:
Anfang Oktober kam es ja bereits schon zu einer ungenehmigten Ortsabwesenheit,
Ich frage mich gerade, woher Du das weißt. Oder nimmst Du es nur an bzw. unterstellst es mal einfach?
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:39   #9
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Anfang Oktober kam es ja bereits schon zu einer ungenehmigten Ortsabwesenheit, bei der angeblich die Scheckkarte einer entfernten Verwandten übergeben wurde.

Jetzt braucht der SB nur die Kontenbewegungen von Anfang Oktober bis zum 15. Oktober anschauen. Bestand eine Notwendigkeit, sich bei der Nichte Geld zu leihen, wurde das ALG2 nicht pünktlich überwiesen? Welche Kontenbewegungen fanden vom 1. Oktober bis zum 15. Oktober statt? Wurde eventuell in dieser Zeit die Karte wieder in Köln benutzt? Wie kam die Karte wieder zurück zu ihrem Besitzer?

Aufklärung wird also auch ohne Foto möglich sein.

Auch mit Vollmacht darf man seine Bankkarte nebst PIN nicht weitergeben. Wozu eigentlich die Vollmacht? Wem wurde diese vorgelegt? Dem Bankautomaten?

natürlich habe ich ihr keine schriftliche vollmacht ausgestellt. so meinte ich das nicht. ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass sie meine erlaubnis hatte.
und ich denke doch wohl, dass es mir überlassen ist, wann ich mir von wem und warum geld leihe oder muss ich darüber bei der ARGE rechenschaft ablegen?? so weit kommt es noch.
und was meine abwesenheit anfang oktober angeht, das ist auch so ein kleiner streitfall. ich war im mai schon mal für 2 tage bei meiner familie, dafür habe ich meine damalige sb um erlaubnis gefragt!! wurde genehmigt, kein problem. im rahmen dieses gespräches habe ich sie gefragt, wie ich das generell handhaben muss, wenn ich mal spontan für ein verlängertes wochenende oder 1-2 tage zu meiner familie will, ob ich dafür jedesmal eine genehmigung brauche. darauf sagte sie mir, wenn das mal nur für 1-2 tage ist und in der zwischenzeit gesichert ist, dass ein zugriff zu meinem briefkasten und evtl. wichtiger post möglich ist, sodass ich entsprechend reagieren kann, sei es nicht erforderlich. so, der 3te oktober war ein feiertag und am freitag den 5ten oktober war ich schon wieder in köln und während meiner abwesenheit war meine tochter zu hause, also briefkasten wurde bewacht. meine jetzige sb pocht jedoch darauf, ich habe mich unerlaubt entfernt. und die damalige sb streitet ihre aussage ab. dagegen kann ich nichts machen, es war mir aber eine lehre.
sollte ich also - wie behauptet - wirklich am 15ten oktober in starnberg gewesen sein, wäre ich doch mit dem hammer behauen, hätte ich nicht um erlaubnis gefragt. das wäre mein 5ter urlaubstag gewesen, den hätte man mir genehmigen müssen, also wo wäre für mcih das problem gewesen um erlaubnis zu fragen???
Und die Kontobewegungen von anfang oktober bis 15ten oktober hat sie sich angesehen, weil sie von mir auszüge der letzten 3 monate bekommen hat. da iss gar nichts passiert. ich bekomme nämlich gerade mal so viel, dass ich meine miete zahlen kann und noch ca. 35 euro über bleiben. da war gar nichts zu sehen
schneckchen-cgn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:40   #10
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von a f a
 
Registriert seit: 23.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 2.129
Standard

Zitat:
Bestand eine Notwendigkeit, sich bei der Nichte Geld zu leihen, wurde das ALG2 nicht pünktlich überwiesen? Welche Kontenbewegungen fanden vom 1. Oktober bis zum 15. Oktober statt? Wurde eventuell in dieser Zeit die Karte wieder in Köln benutzt? Wie kam die Karte wieder zurück zu ihrem Besitzer?
Ja,

Fragen über Fragen, scheint ein Fall für die Kriminalpolizei. Schon Wahnsinn, mit was man sich so als Arge Sachbearbeiter beschäftigen muß.

Gruss
Norbert

Her mit dem schönen Leben
a f a ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:41   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von ofra
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Anfang Oktober kam es ja bereits schon zu einer ungenehmigten Ortsabwesenheit, bei der angeblich die Scheckkarte einer entfernten Verwandten übergeben wurde.

Jetzt braucht der SB nur die Kontenbewegungen von Anfang Oktober bis zum 15. Oktober anschauen. Bestand eine Notwendigkeit, sich bei der Nichte Geld zu leihen, wurde das ALG2 nicht pünktlich überwiesen? Welche Kontenbewegungen fanden vom 1. Oktober bis zum 15. Oktober statt? Wurde eventuell in dieser Zeit die Karte wieder in Köln benutzt? Wie kam die Karte wieder zurück zu ihrem Besitzer?

Aufklärung wird also auch ohne Foto möglich sein.

Auch mit Vollmacht darf man seine Bankkarte nebst PIN nicht weitergeben. Wozu eigentlich die Vollmacht? Wem wurde diese vorgelegt? Dem Bankautomaten?
wenn jemand eine kontovollmacht besitzt, dann bekommt er eine eigene bankkarte. es besteht also keine notwendigkeit, die eigene karte zu verleihen.
__________________
Jetzt kommt die Panik auf der Titanic!
ofra ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:42   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von jane doe
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 415
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Auch mit Vollmacht darf man seine Bankkarte nebst PIN nicht weitergeben.
natürlich darf man. nur weil es seitens der bank unerwünscht zu sein scheint, ist es trotzdem möglich.
jane doe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 16:49   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Ich kann deine SB verstehen. Diese Geschichte klingt mehr als unglaubwürdig. Geldtransfer erfolgt in der Regel mit einer Überweisung und nicht durch unerlaubte Weitergabe der Bankkarte.

du schriebst es ja selbst "in der Regel" - aber so eine Überweisung dauert

Mit Sicherheit wird eine Sanktion wegen Ortsabwesenheit erfolgen.
??? Woher weißt du, wie die SB garantiert reagiert ?
Was bedeutet Ortsabwesenheit eigentlich ? Wenn ich zum Arzt fahre, muß ich mein Dorf verlassen, bin also ortsabwesend. Leider hat meine FM/SB bis heute nicht darauf geantwortet, ob ich nun immer einen Antrag stellen muß oder mich außerhalb meiner vier Wände noch frei bewegen darf.

Nachtrag : Wenn ich eine fremde Bankkarte bekam, z.B. Firmenkarte, gab es immer automtisch eine Vollmacht dazu - um kurzfristig beweisen zu können, daß man die Karte auch zu Recht besaß.

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Ich frage mich gerade, woher Du das weißt. Oder nimmst Du es nur an bzw. unterstellst es mal einfach?
das frage ich mich auch - FM inkognito ?
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *

Geändert von Bruno1st (01.12.2007 um 16:50 Uhr). Grund: nachtrag
Bruno1st ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 17:11   #14
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Anselm Querolant
 
Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
Standard

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Anfang Oktober kam es ja bereits schon zu einer ungenehmigten Ortsabwesenheit, bei der angeblich die Scheckkarte einer entfernten Verwandten übergeben wurde.
Wem der Gute seine Bankkarte überlässt ist mal seine Sache, er hat dann eben auch eventuellen Missbrauch selbst zu verantworten. Freuen wir uns doch besser darüber, dass diese Gesellschaft noch nicht in allen Teilen so verkommen ist, dass man selbst seinen Nächsten nicht mehr vertrauen kann.

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Jetzt braucht der SB nur die Kontenbewegungen von Anfang Oktober bis zum 15. Oktober anschauen.
Warum? Mit welcher Berechtigung? Liegt hier Sozialleistungsmissbrauch vor?

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Bestand eine Notwendigkeit, sich bei der Nichte Geld zu leihen, wurde das ALG2 nicht pünktlich überwiesen?
Da zeigt sich IMHO dass DU nicht mit ALGII auskommen musst. Das reicht grundsätzlich nur selten bis zum Monatsende.

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
Welche Kontenbewegungen fanden vom 1. Oktober bis zum 15. Oktober statt? Wurde eventuell in dieser Zeit die Karte wieder in Köln benutzt? Wie kam die Karte wieder zurück zu ihrem Besitzer?
Da überspitzt ein SB sein Ermessen aber extrem in die falsche Richtung.
2 Brückentage weg zu sein rechtfertigt nicht die Unterstellung krimineller Handlungen und damit einhergehender Ermittlungen.

Man sollte den Spieß einmal umdrehen und schauen wie viele SBs an den 2 Brückentagen auf Steurzahlerkosten "Karenz" nahmen. Leben und Leben lassen schon was davon mal gehört?

Zitat:
Zitat von Anuschka Beitrag anzeigen
...
Auch mit Vollmacht darf man seine Bankkarte nebst PIN nicht weitergeben. Wozu eigentlich die Vollmacht? Wem wurde diese vorgelegt? Dem Bankautomaten?
Wie schon gesagt, solange man die Verantwortung dafür übernimmt darf man die Karte nebst Pin geben wem man will - auch wenn es der ArGe nicht passt.

Gruß, Anselm
__________________
--
Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
Anselm Querolant ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2007, 17:13   #15