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AfA / Arge / Optionskommunen

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Alt 25.11.2007, 20:35   #1
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Standard Geld von der Arge, Kloster

Hallo,

ich bin vor kurzem 18 geworden und meine Eltern haben mich rausgeworfen.
Sie bekommen, dass Geld was mir von der Arge zusteht. Ich möchte aber bald auf Zeit ins Kloster gehen. Kann ich dann dieses Geld weiter erhalten und selbst, anstatt meiner Eltern bekommen?

LG
Mia
Mia8989 ist offline  
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Alt 25.11.2007, 20:38   #2
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Falls das ernstgemeint ist kann ich mir nicht vorstellen das Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das ist Vorraussetzung um AG II zu bekommen
Arania ist offline  
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Alt 25.11.2007, 20:50   #3
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Zitat:
Zitat von Mia8989 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin vor kurzem 18 geworden und meine Eltern haben mich rausgeworfen.
Sie bekommen, dass Geld was mir von der Arge zusteht. Ich möchte aber bald auf Zeit ins Kloster gehen. Kann ich dann dieses Geld weiter erhalten und selbst, anstatt meiner Eltern bekommen?

LG
Mia
Wenn dich Deine Eltern rausgeworfen haben und Du deshalb alleine wohnen musst, erhälst Du das Geld für Dich. Deine Eltern haben darauf kein Anrecht. Allerdings solltest Du die Umstände etwas deutlicher, auch was das Kloster betrifft. Kannst Du dort wohnen?
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Martin

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Alt 25.11.2007, 21:15   #4
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In Klöster kann man für eine gewisse Zeit wohnen. Ich kenne auch jemanden der Kontakte hat und mir helfen würde eins zu finden.
Zur Zeit habe ich keinen eigenen Wohnsitz. Eingetragen bin ich bei meinen Eltern. Ich bin nur zeitweise bei jemandem untergekommen.
Mia8989 ist offline  
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Alt 25.11.2007, 21:26   #5
Redaktion
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Wenn Du dort wohnen kannst, gibt es ja auch sicher soziale Unterstützung. Die können dir helfen, damit Du dein Geld selbst bekommst. Also zur ARGE und erzeählen was los ist und sagen wo du wohnen wirst. Nimm dir bitte jemanden mit und mach deine Situation deutlich. Am besten wäre ja jemand direkt vom Kloster.
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Alt 25.11.2007, 21:52   #6
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Bekomme ich nicht eigentlich nur solange Geld von der Arge, wie ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern habe? Im Kloster zu sein kostet nichts, man soll aber mitarbeiten. Das Kloster kommt dann für meinen Unterhalt auf.
Mia8989 ist offline  
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Alt 25.11.2007, 22:05   #7
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Wenn Du dort wohnen kannst, gibt es ja auch sicher soziale Unterstützung. Die können dir helfen, damit Du dein Geld selbst bekommst. Also zur ARGE und erzeählen was los ist und sagen wo du wohnen wirst. Nimm dir bitte jemanden mit und mach deine Situation deutlich. Am besten wäre ja jemand direkt vom Kloster.
Martin hier gebe ich einen anderen Tipp, die ARGE macht da nichts

Nach Alter über 18 Jahre bitte sofort im Odachlosenasyl melden.
Unter 18 Jahre bitte sich ans Jugendamt erst einmal wenden, das sind die richtigen Asprechpartner und so schnell wie möglich.
Entscheidungen treffen über ihr vorhaben kann sie dort auch besprechen.
Liebe Tweety ist offline  
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Alt 25.11.2007, 22:09   #8
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Ach Tweety hier geht es doch darum das jemand im Kloster unterkommen MÖCHTE und wenn sie das möchte dann kann sie das tun, ob da aber ALG II gezahlt wird glaube ich nicht wie ich schon schrieb

Aber das soll das Kloster klären bzw. jemand der sie da unter die Fittiche nimmt
Arania ist offline  
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Alt 25.11.2007, 22:13   #9
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Zitat:
Zitat von Mia8989 Beitrag anzeigen
Bekomme ich nicht eigentlich nur solange Geld von der Arge, wie ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern habe? Im Kloster zu sein kostet nichts, man soll aber mitarbeiten. Das Kloster kommt dann für meinen Unterhalt auf.
So ist es. Im Kloster steht dir nichts eigenes zu, aber ich halte es für eine gute Idee, diese Welt mal kennen zu lernen.
Aber du musst jetzt erst mal was für dich tun, damit du Geld zum Leben hast. Bitte gehe er 18 jahre zum Jugendamt, und über 18 zum nächsten Obdachlosenasyl. Die meisten Obdachlosenasyle sind und werden von der Kirche unterstützt.
Liebe Tweety ist offline  
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Alt 25.11.2007, 22:18   #10
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ach Tweety hier geht es doch darum das jemand im Kloster unterkommen MÖCHTE und wenn sie das möchte dann kann sie das tun, ob da aber ALG II gezahlt wird glaube ich nicht wie ich schon schrieb

Aber das soll das Kloster klären bzw. jemand der sie da unter die Fittiche nimmt
Ich weiß, nur bis dain kann sie auch Andere nicht zur Last fallen, also ab dahin wo ich es gesagt hatte.
Liebe Tweety ist offline  
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Alt 25.11.2007, 22:19   #11
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Zitat:
Zitat von Liebe Tweety Beitrag anzeigen
Martin hier gebe ich einen anderen Tipp, die ARGE macht da nichts

Nach Alter über 18 Jahre bitte sofort im Odachlosenasyl melden.
Unter 18 Jahre bitte sich ans Jugendamt erst einmal wenden, das sind die richtigen Asprechpartner und so schnell wie möglich.
Entscheidungen treffen über ihr vorhaben kann sie dort auch besprechen.
Wir möchten Dich nochmals bitten, dass Du dich aus dem Hilfebereich raus hälst. Du hast nun mal so gut wie keinen ahnung und solltest deshalb Menschen nicht verwirren, die Hilfe benötigen. Ich h offe, wir haben uns hier verstanden.
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Martin

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Alt 25.11.2007, 22:20   #12
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Zitat:
Zitat von Mia8989 Beitrag anzeigen
Bekomme ich nicht eigentlich nur solange Geld von der Arge, wie ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern habe? Im Kloster zu sein kostet nichts, man soll aber mitarbeiten. Das Kloster kommt dann für meinen Unterhalt auf.
Dafür müsste ich nähere Detailsinfors haben. Schreib mal, wie die Zuwendungen aussehen. Bist Du sozialversichert? Was genau machst ud im Kloster? Etc. etc.
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Alt 26.11.2007, 00:50   #13
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Das ist eine mutige Entscheidung mit dem Kloster. Finde ich sehr gut! Vielleicht gefällt es dir sogar und du möchtest eintreten.

Vielleicht findest du deinen Weg im Kloster...

Geändert von Hartziger (26.11.2007 um 00:53 Uhr).
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Alt 26.11.2007, 04:27   #14
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alle infos hier:
http://www.ekd.de/staatskirchenrecht.../noviziat.html

ein postulat oder noviziat ist im zivilrechtlichen sinne eine art "berufsausbildung" zum beruf "mönch" oder "nonne".
diesbezüglich gelten ähnliche bestimmungen wie bei einer weltlichen ausbildung.
man befindet sich also in einer art ausbildungsverhältnis und ist auch sozialversichert.

eine vorherige probezeit oder ein bloßes "hineinschnuppern" ist hingegen eine freiwillige unverbindliche sache, die jedem privat obliegt.

"2. Sozialversicherungsrecht

Für die Zeit des Postulats und Noviziats besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung (9), weil sich die Postulanten/Novizen in Berufsausbildung befinden. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Novizen, soweit sie sich während des Postulats/Noviziats in Deutschland aufhalten. (10) Postulanten/Novizen sind keine "geringfügig Beschäftigten"; es besteht deshalb auch keine Sozialversicherungsfreiheit.

Eine beitragsfreie Krankenversicherung über die Eltern der Postulanten/Novizen im Rahmen der Familienversicherung ist nicht möglich. (11) Eine mindestens 12monatige Krankenversicherungspflicht, wie sie durch die versicherungspflichtige Zeit des Noviziats gegeben ist, ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, mit der ersten Profeß (und damit dem Beginn der satzungsmäßigen Mitgliedschaft und der daraus resultierenden Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung kraft Gesetz) nahtlos in die freiwillige Krankenversicherung wechseln und so weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben zu können. (12)"

"2.2 Beitragsberechnung

Die Ordensgemeinschaft stellt den Postulanten/Novizen während der Ausbildung unentgeltlich Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung. Der Wert dieser "Sachbezüge" der Auszubildenden - jährlich neu festgelegt durch die Sachbezugswert-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums (14) - ist das ,,beitragspflichtige Einkommen" der Auszubildenden und damit die Grundlage zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Die von der Ordensgemeinschaft als Ausbildungsträger zu berechnenden Sozialversicherungsbeiträge sind an die Krankenkasse abzuführen und werden allein von der Ordensgemeinschaft getragen.

Für Auszubildende sieht die Sachbezugswertverordnung in § 3 Abs. 2 Nr.2 bei der Beitragsberechnung eine Minderung der jeweiligen Sachbezugswerte von 15 % vor. Die Anwendung dieser Minderung auch für Postulanten/Novizen wurde von den Ersatzkrankenkassen BARMER und DAK bisher abgelehnt (15) mit Schreiben vom 16.10.1996 an das Generalsekretariat der VDO jedoch ausdrücklich wieder eingeräumt.

Versicherte Postulanten/Novizen haben als Auszubildende Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse wie alle anderen Krankenversicherten. Außerdem haben sie bei Krankheit vom ersten Tag an einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 80 % der Bezüge, sofern sie aus Krankheitsgründen die Ausbildung unterbrechen oder abbrechen müssen und die vom Ausbildungsträger während der Ausbildung gewährten Bezüge (hier: Sachbezüge = Wert für Kost und Wohnung) während des Krankenstandes nicht mehr erhalten."

"Postulanten/Novizen sind in aller Regel in Steuerklasse I/O (unverheiratet, kinderlos) eingruppiert. Für 1997 fällt in dieser Steuerklasse Lohn- bzw. Einkommensteuer jedoch erst bei steuerpflichtigen Einnahmen ab DM 1475,00 an. Der Wert der Sachbezüge liegt deutlich unter dieser Grenze (1997: DM 688,00), So daß zwar dem Grunde nach Steuerpflicht besteht, aber keine Steuerschuld anfällt.

Ein Lohnkonto in der Buchführung der Ausbildungsstätte (z. B. Noviziatskonvent) oder des Ausbildungsträgers (z.B. Provinzialat) braucht nicht geführt zu werden, da keine Barbezüge gezahlt werden.""
__________________
Bin in Zukunft nicht mehr so oft online.

Geändert von ofra (26.11.2007 um 04:31 Uhr).
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Alt 27.11.2007, 14:22   #15
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Hallo,

ich wüsste nicht was einen Menschen davon abhalten dürfte in ein Kloster auf Zeit zu gehen.

Die Arge dürfte das doch eigentlich garnicht vermeiden können.
Denn auch die, die von der Arge leben haben das gleiche Recht darauf.
Ist halt dann so als würde man sich abmelden und gut ist.

Ich denke Mia kann da einfach hingehen.
Sie arbeitet auch dort mit etc.! Kann doch garkein Problem sein.
Und Geld von der Arge muss sie doch auch nicht mehr bekommen.


Liebe Grüße
Seven ist offline  
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Alt 27.11.2007, 15:08   #16
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Zitat:
Zitat von Seven Beitrag anzeigen
Hallo,

ich wüsste nicht was einen Menschen davon abhalten dürfte in ein Kloster auf Zeit zu gehen.

Die Arge dürfte das doch eigentlich garnicht vermeiden können.
Denn auch die, die von der Arge leben haben das gleiche Recht darauf.
Ist halt dann so als würde man sich abmelden und gut ist.

Ich denke Mia kann da einfach hingehen.
Sie arbeitet auch dort mit etc.! Kann doch garkein Problem sein.
Und Geld von der Arge muss sie doch auch nicht mehr bekommen.


Liebe Grüße
Die ARGE wird sich freuen, denn sie ist dann nicht mehr zuständig.
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Martin

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Alt 27.11.2007, 15:17   #17
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wie bereits gesagt, solange das noch kein noviziat ist, ist das reine privatsache des betroffenen. es wird auch nicht jeder gleich zum noviziat zugelassen. die wollen denjenigen bewerber ja auch erst mal kennen lernen.
innerhalb des noviziats ist es noch jederzeit möglich, wieder auszutreten, falls man sich doch nicht dafür entscheidet. erst nach der ewigen profess ist es endgültig. aber bis dahin hat man genug bedenkzeit.
also erst mal bei dem zuständigen orden fragen, welche möglichkeiten es für die zeit davor gäbe.
denkbar wäre anstatt eines noviziates auch ein normales beschäftigungsverhältnis als angestellter. z. b. für die küche, den klosterladen oder als mesner.
das kann ja befristet sein.
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Bin in Zukunft nicht mehr so oft online.
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Alt 27.11.2007, 15:28   #18
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Ja ok.
Aber sie sagte doch Kloster auf Zeit.

Es ist nur eine Zeit. Vielleicht ein Jahr.
Und dann kommt man doch wieder raus.
Und das sagt man von vornerein.

lg
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