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| Tags: arge, geld, kloster |
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| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Hallo Gerda, nein, die Bekannte ist jemand anderes ;) nämlich eine Gemeindereferentin. Wenn ich im Kloster bin, bekomme ich von der Arge nur noch die Krankenversicherung, die über meine Eltern geht, bezahlt. Ansonsten bin ich soweit von ihr abgemeldet. Muss ich dann trotzdem auf Vermittlungen eingehen oder ist es dann von der Agentur für Arbeit und deshalb etwas anders? LG Mia |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Hallo, ich habe noch eine Frage: Wenn ich im Kloster eine Ausbildung mache, bekomme ich dann den Führerschein bezahlt? LG Mia |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Von wem soll der bezahlt werden? Die ARGE bezahlt den nicht |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 150
| du bist doch 18 Jahre alt, also stellst du doch den Antrag: Deine Eltern können also gar nicht dein ALG II für dich kriegen, wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst. Und obwohl es für Kloster vielleicht spezielle Regelungen gibt - aber auch da ist doch inzwischen das "weltliche" Leben durchaus eingekehrt und du hast einen Bedarf - oder auch nicht, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Das finanzielle mußt du doch mit dem Kloster klären. Das liegt doch in der Natur der Sache. |
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| | #30 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Hallo, also ich will garnicht ALG II beantragen. Ich will mich ausbildungssuchend melden, um Kindergeld zu bekommen, welches ich abzweigen will. Im Kloster zu sein kostet aber nichts. LG Mia Geändert von Mia8989 (13.12.2007 um 15:50 Uhr). |
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| | #31 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Jetzt hoppeln Dir die Absichten und wohl auch Gedanken so wild durcheinander, dass Du vielleicht erstmal die Welt AUSSERHALB des Klosters sortieren solltest: 1. Der Bewilligungsbscheid der ARGE müsste auch an Dich gegangen sein, als Du volljährig wurdest. Zumindest solltest Du aber wissen bzw. rausgekriegt haben, was dabei für Dich bewilligt ist, und für welchen Zeitraum, und wenigstens die BG-Nummer. 2. Von den Eltern rausgeworfen? So so. Da gibts 2 Möglichkeiten: entweder sie hatten einen schwerwiegenden Grund, oder sie hatten keinen. 3. Schule abgeschlossen ? Ja ? Nein ? (habe ich evtl. hier überlesen) Wenn ja, und der elterliche Rausschmiss aus wichtigem Grund erfolgte, steht dir unter Umständen ALG2 zu, auch in einer neuen Bleibe, egal welcher Art (z.B.Kloster) Wenn es keinen guten Grund für deinen Rauswurf gab, gibts grundsätzlich kein ALG2 für dich, wegen U25. Und dann sind da die "komischen Teile" Deiner Angaben: wieso glaubst Du, dass Du im Rahmen der Familienversicherung noch automatisch mit krankenversichert bist oder bleibst ? Bist Du m.W. nur, wenn eine Ausbildung läuft, Schule oder Berufs-. Letzteres willst Du noch suchen; Schule ? Über die KK wäre ich in Deiner Situation als erstes beunruhigt. 4. Wenn du in einer der Ausbildungsarten bist, steht dir - elterlicher Unterhalt oder - Bafög zu, aber eben nichts von ALG2. Wenn ich jetzt mal rate, dass Deine Unterhaltsverpflichteten voll von der ARGE abhängig sind (steht nirgendwo), ergibt der Unterhaltsanspruch eben bestenfalls ein Mitwohnrecht und Versorgung "in Naturalien" (welches Du ja losgeworden bist). Ein Unterhaltsanspruch kann aber auch durch grobes Fehlverhalten verwirkt werden (siehe "wichtiger Grund für Rauswurf"), dann bleibt nur noch Bafög, oder in Nicht-Ausbildung, ALG2 separat für Dich, mit allen Pflichten der Arbeitsvermittlung. 5. Führerschein ? ah Quatsch. 6. "...um Kindergeld zu bekommen, welches ich abzweigen will" --- versteh' ich nicht. Wer hat denn Kindergeld beantragt ? Doch Deine Eltern. Die erhaltens dann auch. Steht ihnen ja zu. Allerdings wären sie damit womöglich unterhaltspflichtig... Lustigerweise erhalten anscheinend deine Eltern (oder wer auch immer) den Bedarfssatz ALG2 für Dich, der Ihnen so einfach nicht mehr zusteht, und DU willst was abzweigen, worauf Du nicht so ohne Weiteres Anspruch hast. Ich finde leider kein Smiley-Icon, bei dem (mir) der übergrosse Groschen in der Schädeldecke festklemmt. Kapiers nicht ganz (deinen Fall, nicht das mit dem fehlenden Smiley). Erhelle mich, M. |
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| | #32 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.415
| Zitat:
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| das ist doch wieder einer von diesen konstruierten fällen, wie wir sie hier schon hatten. da steckt doch was anderes dahinter ...
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
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| | #34 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| finde ich hier nicht so klar geschrieben; wirklich eine Arbeitslosigkeit "1.Kajüte" bei Mia, und keine Spur von Schule mehr ? M. |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| liebe mia, wir reißen uns hier förmlich den a... auf, um dir behilflich zu sein. nachdem die bisherigen infos offenbar immer noch nicht reichen, sag uns doch bitte mal, was du eigentlich genau willst und wie deine persönliche situation ist. bist du in einer notlage oder willst du da ein ding drehen? offenbar hat dein kloster-schnuppern doch weniger etwas mit religiösen gründen zu tun sondern mehr mit der frage: wer füttert mich durch und möglichst günstig und woher kann ich noch geld kriegen?
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
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| | #36 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Also, ich habe keinen Brief von der Arge bekommen. Die Schule habe ich abgeschlossen. Meine Krankenkasse sagt, ich bin bis 23 über die Familie Krankenversichert. Mein Vater arbeitet, meine Mutter nicht. Sie sagen, wenn ich einen neuen Wohnsitz (z.B. Kloster) habe, bekommen sie kein Geld mehr von der Arge. Gesetzlich steht meinen Eltern das Kindergeld zur Zeit zu, solange ich in ihrem Haushalt gemeldet bin. Es wird mir selbst zu stehen sobald ich einen eigenen Haushalt habe bzw. einen neuen Wohnsitz. Dann mache ich einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes. Das kann das Kind machen, wenn es nicht mehr bei den Eltern lebt und sie ihm dieses Geld nicht auszahlen. Ich will mich aber von der Arge abmelden. Ein Herr, der sich damit auskennt sagt, ich kann das machen, wenn ich ins Kloster gehe. Das geht aber nur, wenn ich über die Elter Versichert bin. Dann ist alles Geld was ich noch bekomme das Kindergeld. Alles andere bekomme ich vom Kloster umsonst. |
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| | #37 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.415
| Mit 18 hat man in der Regel die allgemeine Schulpflicht erfüllt. Bevor deshalb zum derzeitigen Status nichts geschrieben steht, ist da für mich auch nichts. |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Nein, es ist nicht so, dass ich bloß einen Ort suche wo ich leben kann. Ich bin sehr gläubig und noch bevor es soweit gekommen ist habe ich an ein Kloster gedacht. Ja, eine Notlage ist es. Es kommen total viele Dinge auf mich zu von denen ich bis jetzt nichts wusste. Die Eltern haben mich rausgeworfen, weil ich kein Abi machen wollte. Meine Mutter ist total materialistisch... Geändert von Mia8989 (13.12.2007 um 18:42 Uhr). |
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| | #39 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Seid ihr mit dem Kindergeld in dieser Lage ganz sicher ? Keine Schule, aber auch keine (1.?)Ausbildung am Laufen. Da meine ich immer noch, das Kindergeld das einzige ist, was sie NICHT kriegen kann (und auch sonst niemand). Hab gerade zuviel oder zuwenig heissen Kakao intus (ohne Zusätze !), deshalb sehe ich das nicht so ganz klar. Neugierig, M. |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist, bekommt man Kindergeld bis 25. |
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| | #41 | |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Zitat:
Die "unverzügliche Mitteilung von Veränderungen" ist da ein klein wenig überfällig... Das mit dem Kindergeld: na ja (siehe oben) Gesetzlich steht Die Unterhalt zu. KK-Familienversicherung: schön und gut. Hast Du wenigstens Deine Versichertenkarte ? Geht ja weiter hier, M. | |
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| | #42 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Im Moment habe ich aber erst mal keine Fragen mehr. Vielen Dank für eure bisherige Hilfe =) Ich habe jetzt schon mal ein Kloster für einen Abend besucht, aber ich muss da noch mal 1 Woche zum Kennenlernen hin. Es müssen nämlich beide Seiten (Klostergemeinde und ich) entscheiden, ob ich bleiben kann. Bis dahin dauert es aber noch fast 3 Wochen, weil sie vorher sowas nicht machen, wegen Feiertage... Na ja, das ist blöd für mich, da ich meine Wohnung nur noch bis Weihnachten habe. Zur Zeit suche ich nach anderen Klöstern, wo ich vielleicht schon früher hin kann. Am liebsten würde ich aber gleich im Kloster meine Ausbildung machen (das gibt es auch). LG Mia |
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| | #43 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
| Also, eine Sache ist mir wichtig: Ich will nichts mehr mit der Arge zu tun haben, da ich mit ihr ganz schlechte Erfahrungen gemacht habe. |
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| | #44 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Wer will das schon? Aber Du hast bis jetzt keine Ausbildung, suchst eine, solltest Du im Kloster keine bekommen, bleibst Du ausbildungssuchend gemeldet und damit auch bei der ARGE gemeldet Oder verstehe ich das so richtig, Du möchtest dann nur vom Kindergeld leben, falls es im Kloster keine Ausbildung gibt, dort leben, im Gegenzug ein paar Arbeiten unentgeltlich verrichten und weiter nach einer Ausbildung suchen? Überdenke das doch noch mal |
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| | #45 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Wenn Du ans Kindergeld ran willst, musst Du dich auch im Arbeitsamt ausbildungssuchend melden. Selbst ohne Beantragung von Leistungen "haben sie Dich", und Du stehst zur Vermittlung an. Dann mal ein Jahr in Ruhe gelassen werden, und das Kindergled bunkern, wird sehr unwahrscheinlich. Gruss, M. |
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