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| Tags: immer, kontoauszuege |
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| | #76 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Nachdem Sie jetzt meine Kontoauszüge eigesehen haben, haben Sie nach ihrer Ansicht etwas gefunden. Es geht jetzt nicht mehr um, ein Einkommen das wir nicht angeben haben sollen, sondern darum das wir von einem Sparkonto Umbuchungen auf unser Girokonto vorgenommen habe.Dieses Sparkonto habe wir leider nicht gemeldet, als wir es anlegten. Nun kommt dieses Schreiben von meiner Anstalt, da sich dieser Hauptsachbearbeiter auf mich eingeschossen hat, da ich mich bis jetzt nicht einsichtig gegen seine Aufforderungen zeigte. Ich glaube da erübrigt sich ein Kommentar. Nebei bemerkt habe bis jetzt immer noch keine Saktion bekommen. |
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| | #77 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
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| | #78 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 972
| Hallo Oll, dann mach Dich auf die Socken und kläre alles. Hier wird Leistungsbetrug vermutet, wegen Verschweigen eines Kontos. Dieser Verdacht ist in diesem Fall vollkommen berechtigt und gerechtfertigt auch die Vorlage der Kontoauszüge ab 2005. Wenn Du weiter von dieser " Anstalt" Geld zum Lebensunterhalt möchtest, dann müssen die Hosen heruntergelassen werden, sonst steht das Konto ab 01.07.2008 auf 00000000000000000000000. |
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| | #79 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
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| | #80 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Ich sehe hier überhaupt nicht das es berechtigt ist, die Vorlage der Kontoauszüge zu verlangen. Auch habe ich bis jetzt auch nicht im SGB ersehen und es wurde mir auch noch nicht von der Anstalt die die Frage beantwortet "ob es meldepflichtig ist wenn man ein Konto anlegt?". Aber ich laß mich gerne belehren wenn mir jemand diesem § benennen kann. Aber der § 60 SGB I ist bekannt, aber wenn ich aus dem Regelbedarf etwas Abzweige und in schublade lege interesiertes auch niemanden. Nebenbei bemerkt hat das SGB auch vorgesehen das man ja was ansparen soll. Ich erinnere hier an die 750,- € Ansparbetrag | |
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| | #81 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Neee, ernsthaft: Du hast mit dem Vorlegen der Auszüge bereits selbst die Beweisunterlagen für einen Anfangsverdacht gegen Dich wegen unvollständiger/unrichtiger Angaben abgeliefert. Im weiteren Verlauf wirst Du selbst noch mit allen Kontoauszügen noch allen möglichen Leuten von Pontius bis Pilatus rennen, um deine Unschuld zu belegen. Was bekanntlich nicht so einfach ist. Im Kern geht es darum, dass Du, wie alle anderen,zu vollständigen und richtigen Angaben über leistungsrelevante Sachverhalte verpflichtet bist. Dann brauchts nicht jedesmal einen §, um z.B. eine "Kontoeröffnungsmeldepflicht" abzuleiten. Vielmehr darfst Du jetzt vorturnen, ob das Konto aus dem Grund verheimlicht wurde, weil unrechtmäßigte Geldzuflüsse dort geparkt wurden. Wie gesagt, Du wirst noch mit runtergelassenen Hosen jedem nachhopsen müssen, der nur halbwegs deinen Kram ansehen und dein Geld bewilligen kann. Amen und Prost, M. |
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| | #82 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 972
| Im Beitrag von heute, 9.56 Uhr steht, dieses Sparkonto haben wir leider nicht gemeldet, als wir es anlegten. Habe ich Sehfehler ??? |
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| | #83 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| Zitat:
Aber mit dieser Vermögensumwandlung und wieviel man ca. besitzen darf, kenne ich mich nicht so aus, aber andere hier ganz gut. Es ist halt (d)ein Problem, dass du dieses Konto nicht angegeben hast. Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... | |
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| | #84 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Auch werde ich keine 300 Auszüge vorlegen. | |
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| | #85 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
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| | #86 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| Zitat:
Aber wenn das so ist, geht die ARGE von Betrug aus, wegen evntl. anderen Geldeingängen. Zudem hört sich dieser Satz an, als ob dieses Konto im Bezug angelegt wurde. Aber wieso les ich den Satz nicht? *wunder* PS: Da steht das doch. *zum Optiker geh* Habs noch gelesen. *weggrins* Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... Geändert von Eka (17.06.2008 um 18:24 Uhr). | |
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| | #87 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Und wenn ich Gelder zwischen Spar und Girokonto umbuche, werde ich es nicht jedesmal melden | |
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| | #88 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| Zitat:
Dein anderes Konto zum umbuchen hättest du aber trotzdem angeben müssen. Niemand mag es sich 'nackig' zu machen, aber irgendwie doch noch immer besser, als wenn irgendwas ans Tageslicht käme und man ne Anzeige wegen Betrugs bekommt, sieht auch nicht immer fein aus, wenn man sich irgendwo mit polizeilichen Führungszeugnis bewerben möchte .... Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... | |
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| | #89 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
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| | #90 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 972
| Hallo Eka, alles noch da.Hast wohl auch einen Sehfehler, wie ich verdächtigt wurde. Mir wurde vorgeworfen, die Beiträge nicht richtig gelesen zu haben. Hier noch ein § zur Mitteilungspflicht bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen: § 60 SGB I Abs.1 Satz 2 Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, ist verpflichtet, Änderungen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen. Auch auf dem Vordruck der Veränderungsmitteilung zu lesen: Bitte beachten Sie, dass Sie zur Mitteilung sämtlicher Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen verpflichtet sind. Die Entscheidung der rechtlichen Auswirkung wird durch den zuständigen Leistungsträger getroffen. Was allerdings aus dem ganzen nicht hervorgeht, ist die Frage, wurde angegebenes Vermögen umgeschlichtet, oder wurde ein Guthabenkonto verschwiegen. Dann würde bestimmt alles etwas harmloser ausfallen, wenn nur Neueröffnung ohne verschwiegenes Vermögen. |
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| | #91 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
diese sache hat alles mit mein Anfangsthema zu tun und die versuchen uns Betrug vorzuwerfen, mit dem Sie immer noch nicht vorangekommen sind. | |
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| | #92 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Die § kenne ich auch, aber für mich ist diese keine meldepflichtige Tatsache, da ja die Gelder die gezahlt worden sind der Behörde bekannt waren und wenn ich dafür ein Konto anlege kann ich diese erst wenn schon bei einem neuen Antrag oder Fortzahlungsantrag angeben. Geändert von Oll (17.06.2008 um 19:03 Uhr). | |
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