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AfA / Arge / Optionskommunen

Immer wieder Kontoauszüge; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Lothenon Tja, und warum hat dann das LSG München den Weg direkt zum BSG freigemacht? Etwa, weil sie wussten, dass sie Bockmist geredet haben? "Freigemacht"? Ich glaube ...
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Alt 08.12.2007, 23:15   #26
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Zitat:
Zitat von Lothenon Beitrag anzeigen
Tja, und warum hat dann das LSG München den Weg direkt zum BSG freigemacht? Etwa, weil sie wussten, dass sie Bockmist geredet haben?
"Freigemacht"? Ich glaube da ist mehr der Wunsch der Vater des Gedankens.

Das Bayrische Gericht ist kein Obergericht. Selbstverständlich kann und wird ggfs, falls bis dort hin geklagt die Entscheidung noch einmal vom BSG überprüft.

Nur wie soll sie wohl ausfallen? Würde man den Vorstellungen des Streithansels hier folgen hätten die Ämter keinerlei Handhabung gegen einen möglichen Mißbrauch vorzugehen.

Und solange keine anderweitige Entscheidung rechtsgültig vorliegt ist von den bestehenden Entscheidungen auszugehen.

Geändert von alfred7 (08.12.2007 um 23:19 Uhr).
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Alt 08.12.2007, 23:26   #27
Oll
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Das Bayrische Gericht, ist aber auch nicht der Nabel der Welt und Bayern auch nicht das einzige Bundesland. In anderen Bundesländer und auch in anderen Landes- und Sozialgerichten sind andere Urteile gefallen.
Solltes mal deinen Horizont erweitern. Kannst ja Martin B. in der sache um Rat fragen, der hilft dir bestimmt weiter
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Alt 08.12.2007, 23:27   #28
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Zitat:
Zitat von Oll Beitrag anzeigen
Ich denke mal vielleicht, das wieder eine Vollversammlung fürsämlich 1 Euro Jobber für den gesamten Landkreis abgehalten wird und sich jeder sein Einsatzort aufschreiben soll.
Fordere doch Deinen SB auf, sich _schriftlich_ auf folgende Fragen zu äußern:

- Übersenden Sie mir unverzüglich Kopien meines Profilings und Eingliederungskonzeptes.

Ausserdem teilen Sie mir mit über welche Qualifikation Sie verfügen, die sie qualifiziert sachgerechte Profilings und Eingliederungskonzepte zu erstellen.
Ich weise Sie daraufhin das das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation Ihrerseits einen wichtigen Grund darstellen kann eine Mitwirkung meinerseits zu verweigern.

- Ich erwarte Auskunft darüber, weshalb diese Tätigkeit nicht als ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ausgeführt werden kann. ABM ist die Regelförderung für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten. Diese Frage ist substantiiert von Ihnen zu beantworten.

- Eine unkonkrete/abstrakte Tätigkeitsbeschreibung werde ich nicht akzeptieren.
=> Teilen Sie mir auch mit, welche Tätigkeiten unter "usw. bzw. etc." fallen.

- Gesetzlich vorgeschriebene Kerntätigkeiten, wie z.B. Reinigungsarbeiten im Küchenbereich, Essensausgabe oder -zubereitung werde ich nicht ausführen, da diese regelmäßig nicht zusätzlich sind.

- Ich bin nicht gewillt einen Ein-Euro-Job 30 Stunden in der Woche oder mehr auszuführen (15-20 Stunden/Woche maximal).

- Ich werde mich nicht an strafbaren Handlungen Dritter (SchwarzArbG) beteiligen.

- Ich fordere Sie hiermit auf meine Telefonnummern und eMail-Adressen aus allen Akten unverzüglich zu entfernen.

- Persönliche Meinungen Ihrerseits kann ich leider nicht berücksichtigen und muss auf einer in jedem Punkt substantiierten Argumentation bestehen.

- Sofern die fristgerechte Beantwortung aller dieser Fragen von Ihnen nicht eingehalten wird, gehe ich davon aus den Ein-Euro-Job sanktionslos, wegen Rechtswidrigkeit, abbrechen zu dürfen bzw. gar nicht erst antreten zu müssen.

- Im übrigen behalte ich mir das Recht vor einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, der erforderlichenfalls den mir tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn für den rechtswidrig zugewiesenen Ein-Euro-Job gegenüber Ihnen, dem Leistungsträger, einzuklagen.

Evtl. noch anpassen.
__________________
Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl)

Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF)
von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
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Alt 08.12.2007, 23:34   #29
Oll
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Zitat:
Zitat von Lothenon Beitrag anzeigen
Fordere doch Deinen SB auf, sich _schriftlich_ auf folgende Fragen zu äußern:

- Übersenden Sie mir unverzüglich Kopien meines Profilings und Eingliederungskonzeptes.

Ausserdem teilen Sie mir mit über welche Qualifikation Sie verfügen, die sie qualifiziert sachgerechte Profilings und Eingliederungskonzepte zu erstellen.
Ich weise Sie daraufhin das das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation Ihrerseits einen wichtigen Grund darstellen kann eine Mitwirkung meinerseits zu verweigern.

- Ich erwarte Auskunft darüber, weshalb diese Tätigkeit nicht als ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ausgeführt werden kann. ABM ist die Regelförderung für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten. Diese Frage ist substantiiert von Ihnen zu beantworten.

- Eine unkonkrete/abstrakte Tätigkeitsbeschreibung werde ich nicht akzeptieren.
=> Teilen Sie mir auch mit, welche Tätigkeiten unter "usw. bzw. etc." fallen.

- Gesetzlich vorgeschriebene Kerntätigkeiten, wie z.B. Reinigungsarbeiten im Küchenbereich, Essensausgabe oder -zubereitung werde ich nicht ausführen, da diese regelmäßig nicht zusätzlich sind.

- Ich bin nicht gewillt einen Ein-Euro-Job 30 Stunden in der Woche oder mehr auszuführen (15-20 Stunden/Woche maximal).

- Ich werde mich nicht an strafbaren Handlungen Dritter (SchwarzArbG) beteiligen.

- Ich fordere Sie hiermit auf meine Telefonnummern und eMail-Adressen aus allen Akten unverzüglich zu entfernen.

- Persönliche Meinungen Ihrerseits kann ich leider nicht berücksichtigen und muss auf einer in jedem Punkt substantiierten Argumentation bestehen.

- Sofern die fristgerechte Beantwortung aller dieser Fragen von Ihnen nicht eingehalten wird, gehe ich davon aus den Ein-Euro-Job sanktionslos, wegen Rechtswidrigkeit, abbrechen zu dürfen bzw. gar nicht erst antreten zu müssen.

- Im übrigen behalte ich mir das Recht vor einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, der erforderlichenfalls den mir tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn für den rechtswidrig zugewiesenen Ein-Euro-Job gegenüber Ihnen, dem Leistungsträger, einzuklagen.

Evtl. noch anpassen.
In diese Ton habe ich auch schon mein Fax formuliert das ich Sonntagabend abschicken will.
Danke das Du mir noch einige Hilfestellung gegeben hast, die kann ich noch in mein Fax einbauen.
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Alt 08.12.2007, 23:37   #30
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Zitat:
Zitat von alfred7 Beitrag anzeigen
"Freigemacht"? Ich glaube da ist mehr der Wunsch der Vater des Gedankens.

Das Bayrische Gericht ist kein Obergericht. Selbstverständlich kann und wird ggfs, falls bis dort hin geklagt die Entscheidung noch einmal vom BSG überprüft.

Nur wie soll sie wohl ausfallen? Würde man den Vorstellungen des Streithansels hier folgen hätten die Ämter keinerlei Handhabung gegen einen möglichen Mißbrauch vorzugehen.

Und solange keine anderweitige Entscheidung rechtsgültig vorliegt ist von den bestehenden Entscheidungen auszugehen.
Erstens ging es beim bayrischen LSG, darum, soweit ich es noch in Erinnerung habe, beim Erstantrag Auszüge vorzulegen. Andere Gerichte, letzte vom LSG Niedersachsen/Bremen, verneinen ein Anrecht auf Auszüge beim Fortzahlungsantrag.
Desweiteren soll das Amt die Beweise/Hinweise vorlegen, aus denen heraus gehen soll, dass der Beschuldigte nicht gemeldete Einkommen habe.

Kann sie das nicht, dann ist hier eine Unterstellung seitens des Amtes erfolgt. Dagegen kann dann Strafantrag gestellt werden wg. Verleumdung.

@Oll: stelle am besten einen Strafantrag gegen unbekannt wegen der Verleumdung. Dann muss in jedem Fall die ARGE den "Beweis" rausrücken.
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Alt 08.12.2007, 23:38   #31
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sorry
neugierhoch10 ist offline  
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Alt 09.12.2007, 00:03   #32
Oll
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Zitat:
Zitat von Lothenon Beitrag anzeigen

@Oll: stelle am besten einen Strafantrag gegen unbekannt wegen der Verleumdung. Dann muss in jedem Fall die ARGE den "Beweis" rausrücken.
Habe ich schon gemacht
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Alt 09.12.2007, 00:14   #33
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Zitat:
Zitat von Oll Beitrag anzeigen
Habe ich schon gemacht
Prima. Dann erzähl dann mal wie es ausgegangen ist. Ansonsten, ich bin nicht der Superfachmann. Nur mein gesunder Menschenverstand, und der hat mich davor bewahrt.

Ansonsten meine Empfehlung, nochmal genauer die Beiträge von Neuerdings zu lesen, der scheint auf diesem Gebiete Durchblick zu haben.

Ansonsten happy Faxe schicken, im Amt gibts ja sonst manchmal wirklich nicht viel zu lachen.

Geändert von alfred7 (09.12.2007 um 00:32 Uhr).
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Alt 09.12.2007, 01:16   #34
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Ich verstehe Alfred nicht.
OLL macht es genau richtig.

Dem Saftladen soviel Arbeit zu machen wie möglich.
Ziviler Ungehorsam ist angesagt.
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1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger.
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Alt 09.12.2007, 06:09   #35
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Die verstehe dieses Geschmarr hier nicht. Es ist bekannt, daß bayrische Gerichte meist anders, aber keineswegs immer richtig ticken. Wenn gegen Recht verstossen wird und das kann auch in Form eines Urteils passieren, so hat jeder das Recht und in manchen Bereichen schon regelrecht die Pflicht sich zu wehren. Denn, wehrt sich keiner, dann wird regelmäßig eine Art von Gewohnheitsrecht abgeleitet.

Man vergeudet keine Zeit der Gerichte, denn würden sich ARGEn und Co. an Gesetze halten, dann könnte viel Zeit und Mühe gespart werden. Aber diese seltsamen Konstrukte wähnen sich ja regelmäßig in einem rechtsfreien Raum in dem sie schalten und walten können, wie es ihnen gerade in den Kram paßt.

Mich nervt es langsam, daß es immer wieder im Forum neue User gibt, die meinen, sie müßten jene dumm anreden, die den Mut aufbringen sich nicht alles gefallen zu lassen. Wozu kommt ihr hier her? Probleme habt ihr wohl keine mit Hartz, eher mit Mitmenschlichkeit. Ihr kommt nicht um zu Helfen, sondern Leuten den Mut zu nehmen.
__________________
Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!

Geändert von Tom_ (09.12.2007 um 09:47 Uhr).
Tom_ ist gerade online  
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Alt 09.12.2007, 07:56   #36
Oll
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Zitat:
Prima. Dann erzähl dann mal wie es ausgegangen ist. Ansonsten, ich bin nicht der Superfachmann. Nur mein gesunder Menschenverstand, und der hat mich davor bewahrt.
Was für ein gesunder Menschenverstand, ich denke mal, der ist dir mit deinen Aussagen schon abhanden gekommen. Eine Aussage zu treffen
Zitat:
Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man ja alles zeigen
Schäuble läßt grüßen, da läßt mich mein gesunder Menschenverstand zweifeln. Aber alles Schöne kommt wieder, hatten wir ja schon mal.
Ich mache mir zueigen Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, muß ich nicht alles zeigen, zumal diese Einrichtung auch keine Hoheitspflichten hat.
Aber sich versucht anzumaßen, diese auszuführen.

Zitat:
Ansonsten meine Empfehlung, nochmal genauer die Beiträge von Neuerdings zu lesen, der scheint auf diesem Gebiete Durchblick zu haben.
Ja vielleicht haben auch einige Ahnung, aber den Durchblick in diese konfusen Hartz Gesetzen haben noch nicht mal Richter an den Gerichtshöfen.

Zitat:
Ansonsten happy Faxe schicken, im Amt gibts ja sonst manchmal wirklich nicht viel zu lachen.
Ich finde diese Abzockmaschinerie hat immer noch viel zulachen und auch wenig Arbeit mit dem in den Hartz-Gesetzen genannten Wort Fördern, sonst würden Sie nicht so einen Aufwand betreiben und auch soviel personal für einen Hartz-Empfänger aufwenden.

Ich würde Dir Vorschlagen das Forum zu wechseln, denn ich kenne einige, wo du mit deiner Meinung Freunde finden kannst.
Oll ist offline  
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Alt 09.12.2007, 09:16   #37
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Zitat:

Was für ein gesunder Menschenverstand, ich denke mal, der ist dir mit deinen Aussagen schon abhanden gekommen. Eine Aussage zu treffen
Zitat:
Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man ja alles zeigen
Schäuble läßt grüßen, da läßt mich mein gesunder Menschenverstand zweifeln.
Also lieber Oll, wenn schon zitieren dann bitte korrekt. Ich habe gesagt

Zitat:
Natürlich muß das Amt auch anonymen Hinweisen auf Betrug nachgehen. Wie soll das denn anders gehen als wie das Amt das im geschilderten Fall bewerkstelligt?

Der Antragsteller hat ja die Möglichkeit durch entsprechende Vorlage von Dokumenten diesen möglicherweise unberechtigten Vorwurf auszuräumen.
Wie der Vorredner "Neuerdings" meint liegt hier ein konkretisierter Betrugsvorwurf vor. Wundern tut mich da eigentlich nur noch warum die Arge das Material nicht schon dem Staatsanwalt übergeben hat.

Denn das ist natürlich richtig, die Arge ist keine Ermittlungsbehörde.

Nur der Hifsbedürftige hat eine Mitwirkungsverpflichtung, egal ob bei Neuantrag oder Fortsetzungsantrag, und solange noch Fragen offen sind kann das Amt den Antrag nicht abschließend bescheiden, was sich hier wohl auch darin ankündigt, daß es zunächst für Dezember eine Schätzung vornehmen wird.

Der SGB I § 65 der die Mitwirkungsverpflichtung eingrenzt ist darauf orientiert daß dem Hilfsbedürftigen nicht auch noch strafrechtliche Nachteile entstehen.

Stehen eigentlich in eurer Gegend die Knallerbsensträucher im Frühling nicht in voller Blüte?

Geändert von alfred7 (09.12.2007 um 09:25 Uhr).
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Alt 09.12.2007, 09:35   #38
Oll
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[quote]
Zitat:
Zitat von alfred7 Beitrag anzeigen
Also lieber Oll, wenn schon zitieren dann bitte korrekt. Ich habe gesagt

Es läuft aus Deiner korrekten Aussage, auf das selbe hinaus.

Zitat:
Wie der Vorredner "Neuerdings" meint liegt hier ein konkretisierter Betrugsvorwurf vor. Wundern tut mich da eigentlich nur noch warum die Arge das Material nicht schon dem Staatsanwalt übergeben hat.
Ich will mich ja nicht wiederholen, vielleicht solltest du es mit lesen versuchen und ja warum wohl nicht

Zitat:
Denn das ist natürlich richtig, die Arge ist keine Ermittlungsbehörde.
Da sind wir ja beide auch mal gleicher Meinung.

Zitat:
Nur der Hifsbedürftige hat eine Mitwirkungsverpflichtung, egal ob bei Neuantrag oder Fortsetzungsantrag, und solange noch Fragen offen sind kann das Amt den Antrag nicht abschließend bescheiden, was sich hier wohl auch darin ankündigt, daß sie zunächst für Dezember eine Schätzung vornehmen wird.

Der SGB I § 65 der die Mitwirkungsverpflichtung eingrenzt ist darauf orientiert daß dem Hilfsbedürftigen nicht auch noch strafrechtliche Nachteile entstehen.
Vielleicht muß mich in diesem Fall wiederholen, oder es geht noch nicht hervor aus meinen Schreiberein, ich wurde schon bis 31.03.2008 beschieden.

Zitat:
Stehen eigentlich in eurer Gegend die Knallerbsensträucher im Frühling nicht in voller Blüte?
Wohl in Geographie nicht aufgepasst, aber in Bayern kennen einige Leute nicht die " neuen Bundesländer".
Oll ist offline  
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Alt 09.12.2007, 10:35   #39
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Ich fürchte fast, die Leserschaft langweiligt sich. Aber ehrlich, einen gewissen Unterhaltungswert hats schon.

Zitat:

Ich will mich ja nicht wiederholen, vielleicht solltest du es mit lesen versuchen und ja warum wohl nicht
Ja mit dem Schreiben und dem Lesen, das ist noch nie mein Fall gewesen. Also gelesen habe ich es noch nicht. Dass der Staatsanwalt die Sache einstellt. Alles andere sind wohl eher deine privaten Mutmaßungen.

Zitat:

Vielleicht muß mich in diesem Fall wiederholen, oder es geht noch nicht hervor aus meinen Schreiberein, ich wurde schon bis 31.03.2008 beschieden.
Jaja, das habe ich schon verstanden. Nur wenn im Laufe des Bewilligungszeitraums neue Fakten auftauchen die ggfs. die getroffene Bewilligung infrage stellen muß der Sachverhalt geklärt werden. Die Mitwirkungsverpflichtung ist dann wohl nicht anders zu sehen wie bei einem Neu- oder Folge-Antrag.
alfred7 ist offline  
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Alt 09.12.2007, 11:11   #40
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Da kann ich dir auch nicht helfen.
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Alt 09.12.2007, 22:49   #41
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Zitat:
Zitat von alfred7 Beitrag anzeigen
Wie der Vorredner "Neuerdings" meint liegt hier ein konkretisierter Betrugsvorwurf vor. Wundern tut mich da eigentlich nur noch warum die Arge das Material nicht schon dem Staatsanwalt übergeben hat.

Denn das ist natürlich richtig, die Arge ist keine Ermittlungsbehörde.

Nur der Hifsbedürftige hat eine Mitwirkungsverpflichtung, egal ob bei Neuantrag oder Fortsetzungsantrag, und solange noch Fragen offen sind kann das Amt den Antrag nicht abschließend bescheiden, was sich hier wohl auch darin ankündigt, daß es zunächst für Dezember eine Schätzung vornehmen wird.

Der SGB I § 65 der die Mitwirkungsverpflichtung eingrenzt ist darauf orientiert daß dem Hilfsbedürftigen nicht auch noch strafrechtliche Nachteile entstehen.
Das fettgedruckte sollte sich der Schreiber auch mal selbst fragen, WARUM hat die ARGE das wohl nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben? Denn hier steht ja der Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch im Raum, was durchaus unters Strafrecht fällt, und entsprechend angezeigt (und wenns bewiesen werden kann, auch geahndet) werden kann vom Amt, warum wird es nciht gemacht?

Menschenfreundlich, dass man eben selbst erst mal einen Blick in die Kontoauszüge werfen und damit jeden Eintrag "Albrecht Delikatessen sagt danke" kommentieren kann? Oder kann da die Erhebung leistungsunerheblicher Sozialdaten im Hintergrund stehen? Was für Rechnungen werden vom Konto bezahlt (Bei drei bis vier Überweisungen an Versandhäuser könnte ja die Frage aufkeimen "Wie kann derjenige sich das leisten?" Beantwortung kann man ja mittels § 60 SGB I erzwingen)

So stellt sich eben die Frage: Will ich die Option 1, mit der Folge u. U. für meine Kontobewegungen ins Kreuzverhör genommen zu werden, oder doch lieber Option 2 die als Folge haben kann, dass ich meine Leistungen erst via Einstweiliger Anordnung beim Sozialgericht bekomme?

Diese Entscheidung steht jedem in dieser Situation "frei" und wer es sich leisten kann, sich für Option 2 zu entscheiden ist wieder einer mehr der einen Stein ins Getriebe der zuständigen ARGE wirft...

Wer es sich nicht leisten kann, einen Stein dareinzuwerfen, sollte dafür nicht verurteilt werden, wer es könnte aber Angst hat sollte auch nicht verurteilt werden, aber derjenige wird irgendwann feststellen, dass "lieb und brav" sein langfristig NICHT zum Erfolg führen wird...

Übrigens, ich glaube ich hab mittlerweile die orangene Warnlampe im JobCenter erreicht, bis rot dauert nimmer lange

Dopamin
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)