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| | #26 | |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 56
| Zitat:
Das Bayrische Gericht ist kein Obergericht. Selbstverständlich kann und wird ggfs, falls bis dort hin geklagt die Entscheidung noch einmal vom BSG überprüft. Nur wie soll sie wohl ausfallen? Würde man den Vorstellungen des Streithansels hier folgen hätten die Ämter keinerlei Handhabung gegen einen möglichen Mißbrauch vorzugehen. Und solange keine anderweitige Entscheidung rechtsgültig vorliegt ist von den bestehenden Entscheidungen auszugehen. Geändert von alfred7 (08.12.2007 um 23:19 Uhr). | |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Das Bayrische Gericht, ist aber auch nicht der Nabel der Welt und Bayern auch nicht das einzige Bundesland. In anderen Bundesländer und auch in anderen Landes- und Sozialgerichten sind andere Urteile gefallen. Solltes mal deinen Horizont erweitern. Kannst ja Martin B. in der sache um Rat fragen, der hilft dir bestimmt weiter |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Zitat:
- Übersenden Sie mir unverzüglich Kopien meines Profilings und Eingliederungskonzeptes. Ausserdem teilen Sie mir mit über welche Qualifikation Sie verfügen, die sie qualifiziert sachgerechte Profilings und Eingliederungskonzepte zu erstellen. Ich weise Sie daraufhin das das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation Ihrerseits einen wichtigen Grund darstellen kann eine Mitwirkung meinerseits zu verweigern. - Ich erwarte Auskunft darüber, weshalb diese Tätigkeit nicht als ABM oder als Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ausgeführt werden kann. ABM ist die Regelförderung für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten. Diese Frage ist substantiiert von Ihnen zu beantworten. - Eine unkonkrete/abstrakte Tätigkeitsbeschreibung werde ich nicht akzeptieren. => Teilen Sie mir auch mit, welche Tätigkeiten unter "usw. bzw. etc." fallen. - Gesetzlich vorgeschriebene Kerntätigkeiten, wie z.B. Reinigungsarbeiten im Küchenbereich, Essensausgabe oder -zubereitung werde ich nicht ausführen, da diese regelmäßig nicht zusätzlich sind. - Ich bin nicht gewillt einen Ein-Euro-Job 30 Stunden in der Woche oder mehr auszuführen (15-20 Stunden/Woche maximal). - Ich werde mich nicht an strafbaren Handlungen Dritter (SchwarzArbG) beteiligen. - Ich fordere Sie hiermit auf meine Telefonnummern und eMail-Adressen aus allen Akten unverzüglich zu entfernen. - Persönliche Meinungen Ihrerseits kann ich leider nicht berücksichtigen und muss auf einer in jedem Punkt substantiierten Argumentation bestehen. - Sofern die fristgerechte Beantwortung aller dieser Fragen von Ihnen nicht eingehalten wird, gehe ich davon aus den Ein-Euro-Job sanktionslos, wegen Rechtswidrigkeit, abbrechen zu dürfen bzw. gar nicht erst antreten zu müssen. - Im übrigen behalte ich mir das Recht vor einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, der erforderlichenfalls den mir tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn für den rechtswidrig zugewiesenen Ein-Euro-Job gegenüber Ihnen, dem Leistungsträger, einzuklagen. Evtl. noch anpassen.
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht | |
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| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Danke das Du mir noch einige Hilfestellung gegeben hast, die kann ich noch in mein Fax einbauen. | |
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| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Zitat:
Desweiteren soll das Amt die Beweise/Hinweise vorlegen, aus denen heraus gehen soll, dass der Beschuldigte nicht gemeldete Einkommen habe. Kann sie das nicht, dann ist hier eine Unterstellung seitens des Amtes erfolgt. Dagegen kann dann Strafantrag gestellt werden wg. Verleumdung. @Oll: stelle am besten einen Strafantrag gegen unbekannt wegen der Verleumdung. Dann muss in jedem Fall die ARGE den "Beweis" rausrücken.
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht | |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 190
| sorry |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
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| | #33 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 56
| Prima. Dann erzähl dann mal wie es ausgegangen ist. Ansonsten, ich bin nicht der Superfachmann. Nur mein gesunder Menschenverstand, und der hat mich davor bewahrt. Ansonsten meine Empfehlung, nochmal genauer die Beiträge von Neuerdings zu lesen, der scheint auf diesem Gebiete Durchblick zu haben. Ansonsten happy Faxe schicken, im Amt gibts ja sonst manchmal wirklich nicht viel zu lachen. Geändert von alfred7 (09.12.2007 um 00:32 Uhr). |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 748
| Ich verstehe Alfred nicht. OLL macht es genau richtig. Dem Saftladen soviel Arbeit zu machen wie möglich. Ziviler Ungehorsam ist angesagt.
__________________ 1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.812
| Die verstehe dieses Geschmarr hier nicht. Es ist bekannt, daß bayrische Gerichte meist anders, aber keineswegs immer richtig ticken. Wenn gegen Recht verstossen wird und das kann auch in Form eines Urteils passieren, so hat jeder das Recht und in manchen Bereichen schon regelrecht die Pflicht sich zu wehren. Denn, wehrt sich keiner, dann wird regelmäßig eine Art von Gewohnheitsrecht abgeleitet. Man vergeudet keine Zeit der Gerichte, denn würden sich ARGEn und Co. an Gesetze halten, dann könnte viel Zeit und Mühe gespart werden. Aber diese seltsamen Konstrukte wähnen sich ja regelmäßig in einem rechtsfreien Raum in dem sie schalten und walten können, wie es ihnen gerade in den Kram paßt. Mich nervt es langsam, daß es immer wieder im Forum neue User gibt, die meinen, sie müßten jene dumm anreden, die den Mut aufbringen sich nicht alles gefallen zu lassen. Wozu kommt ihr hier her? Probleme habt ihr wohl keine mit Hartz, eher mit Mitmenschlichkeit. Ihr kommt nicht um zu Helfen, sondern Leuten den Mut zu nehmen.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! Geändert von Tom_ (09.12.2007 um 09:47 Uhr). |
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| | #36 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Zitat:
Ich mache mir zueigen Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, muß ich nicht alles zeigen, zumal diese Einrichtung auch keine Hoheitspflichten hat. Aber sich versucht anzumaßen, diese auszuführen. Zitat:
Zitat:
Ich würde Dir Vorschlagen das Forum zu wechseln, denn ich kenne einige, wo du mit deiner Meinung Freunde finden kannst. | ||||
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| | #37 | ||
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 56
| Zitat:
Zitat:
Denn das ist natürlich richtig, die Arge ist keine Ermittlungsbehörde. Nur der Hifsbedürftige hat eine Mitwirkungsverpflichtung, egal ob bei Neuantrag oder Fortsetzungsantrag, und solange noch Fragen offen sind kann das Amt den Antrag nicht abschließend bescheiden, was sich hier wohl auch darin ankündigt, daß es zunächst für Dezember eine Schätzung vornehmen wird. Der SGB I § 65 der die Mitwirkungsverpflichtung eingrenzt ist darauf orientiert daß dem Hilfsbedürftigen nicht auch noch strafrechtliche Nachteile entstehen. Stehen eigentlich in eurer Gegend die Knallerbsensträucher im Frühling nicht in voller Blüte? Geändert von alfred7 (09.12.2007 um 09:25 Uhr). | ||
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| | #38 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| [quote] Es läuft aus Deiner korrekten Aussage, auf das selbe hinaus. Zitat:
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| | #39 | ||
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 56
| Ich fürchte fast, die Leserschaft langweiligt sich. Aber ehrlich, einen gewissen Unterhaltungswert hats schon. Zitat:
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Da kann ich dir auch nicht helfen. |
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| | #41 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Zitat:
Menschenfreundlich, dass man eben selbst erst mal einen Blick in die Kontoauszüge werfen und damit jeden Eintrag "Albrecht Delikatessen sagt danke" kommentieren kann? Oder kann da die Erhebung leistungsunerheblicher Sozialdaten im Hintergrund stehen? Was für Rechnungen werden vom Konto bezahlt (Bei drei bis vier Überweisungen an Versandhäuser könnte ja die Frage aufkeimen "Wie kann derjenige sich das leisten?" Beantwortung kann man ja mittels § 60 SGB I erzwingen) So stellt sich eben die Frage: Will ich die Option 1, mit der Folge u. U. für meine Kontobewegungen ins Kreuzverhör genommen zu werden, oder doch lieber Option 2 die als Folge haben kann, dass ich meine Leistungen erst via Einstweiliger Anordnung beim Sozialgericht bekomme? Diese Entscheidung steht jedem in dieser Situation "frei" und wer es sich leisten kann, sich für Option 2 zu entscheiden ist wieder einer mehr der einen Stein ins Getriebe der zuständigen ARGE wirft... Wer es sich nicht leisten kann, einen Stein dareinzuwerfen, sollte dafür nicht verurteilt werden, wer es könnte aber Angst hat sollte auch nicht verurteilt werden, aber derjenige wird irgendwann feststellen, dass "lieb und brav" sein langfristig NICHT zum Erfolg führen wird... Übrigens, ich glaube ich hab mittlerweile die orangene Warnlampe im JobCenter erreicht, bis rot dauert nimmer lange Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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