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| Tags: immer, kontoauszuege |
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| | #101 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.044
| Zitat:
das funktioniert aber NUR, solange die Zwerge MINDERJÄHRIG sind (und auch da gibts Grenzen, weils Vermögen der Kinder ist!) - sindse volljährig, haben die Eltern erst recht keine Verfügungsgewalt mehr übers Sparbuch... WANN wurde dieses Sparbuch überhaupt eingerichtet? VOR Antragstellung, oder danach? Wenns danach war, würde ich wem eine sehr lange Nase drehen, denn dann können die euch wirklich nichts - musst ja nicht über jede Anschaffung im Bezug berichten, oder? Und die Info, WANN das Sparbuch eröffnet wurde sollte das Amt auch selber bekommen können (ist meine ich, beim Datenabgleich mit bei)... Habt ihr euch zwischenzeitlich einen Spezialisten an Land gezogen? Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #102 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 12
| verfügung über Konten von Minderjährigen LG Darmstadt Urteil ist vom 20 März 2001. Ist lesenswert Das LG Darmstadt hat entschieden ,dass es für eigenützige Dispositionen von Eltern über Kontoen ihrer Kinder der Bestellung eines Ergänzungspfleger bedarf. |
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| | #103 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 75
| Zitat:
Außerdem hat mir auch keiner von der Kommunalen Beschäftigungsagentur, meine Frage beantwortet "Ob eine Kontoanlage(Sparbuch) anlegen meldepflichtig ist. Nebenbei bemerkt wurde gestern per Fax auf 100 % sanktioniert Und was meinst Du mit einem Spezialisten | |
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| | #104 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: REVANSA
Beiträge: 256
| Guten Morgen Olli,es wäre höchste Zeit, dass Du Dir einen Beratungsschein besorgst und dann schnellstens einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchst. Das Sparbuch haben die über die Anfrage beim BzSt gefunden, mehr haben die von der Bank (vermutlich) nicht erfahren. Die würden gerne mehr wissen, zB ob Du da "was zu verbergen" Stattdessen sollten die sich besser um die Liechtenstein-"Kunden" kümmern, da ist bestimmt mehr zu holen. Denn das, was momentan hier läuft ist reine Schikane.
__________________ PROUD TO BE HUMAN! |
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| | #105 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.441
| Hier müste man mal genau überlegen, was zu tun ist. Wenn sofort Widerspruch eingelegt wird,. liefert man der ARGE damit den Beweis, dass das Fax zugegangen ist.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #106 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 583
| Zitat:
Da sollte man jetzt ruhig loslegen. M.
__________________ "The first step to start a successful revolution, is to destroy all leading revolutionaries !" - Danielle Brisebois, New Radicals "-- really deep shit on her mind." -Gregg Alexander, ebda. | |
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| | #107 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.044
| Zitat:
Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #108 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 75
| Eine vermutliche Wendung in meinem Fall. Nachdem ich ein Widerspruch gegen die Sanktion eingelegt habe und auch das etwa 300 Kontoauszüge als Vorlage meine Mitwirkungspflicht überschreitet und auch, daß ich über die Konten meiner Kinder nicht Verfügungsberechtigt bin. Auch habe ich diesen Widerspruch an unseren Landrat Anhalt-Bitterfeld und an den Ministerpräsidenten Böhmer geschickt. Nach 4 Tage kam dieses Schreiben ![]() Geändert von Oll (09.07.2008 um 08:39 Uhr). |
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| | #109 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 441
| Einen aktuellen Kontoauszug ? Sollte es irgendwelche Neuheiten bezüglich der Kontoauszüge geben ? Haben wir etwas verpasst ? |
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| | #110 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006 Ort: Nürnberg
Beiträge: 2.137
| Die können es wohl einfach nicht lassen immer wieder in Kontoauszügen schnüffeln zu müssen. Das erinnert mich an ein Telefonat mit dem bayrischen Datenschutzbeauftragten 2006. Der meinte damals, daß die ARGEn nur die gängige Praxis der Sozialämter weiterführen würden. Es würde zwar keine Rechtsgrundlage geben, aber das sei dort Gewohnheitsrecht. Worauf ich fragte, seit wann es ein Gewohnheitsrecht auf Gesetzesbruch geben würde. Die Frage mochte er nicht sonderlich und beendetete schnell das Gespräch ohne sie zu beantworten. Letztendlich versuchen die ARGEn jetzt wieder das zu zementieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, daß Fakten der Vergangenheit KEINEN Einfluß auf die Bedürftigkeit der Gegenwart haben. Daraus ergibt sich in der Folge, daß letztendlich der aktuelle Kontoauszug reichen muß. Es wird nun gerne argumentiert, daß es bei dieser Aussage des Bundesverfassungsgericht um einen Einzelfall ginge und man das nicht auf andere Fälle übertragen dürfe. Das ist letztendlich ein wenig unsinnig, denn in unserem Rechtssystem werden an allen Ecken und Enden Vergleichsurteile zur Argumentationshilfe eingesetzt und das nicht selten auch von Richtern, hier nicht? Nur weil es hier nicht in den Kram paßt?
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #111 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 492
| Grundsicherungsämter handeln genauso , die wollen sofort für 6 Monate Auszüge sehen. Asl dies mit Hinsicht des BverG nicht vorgelgt wurde, gingen über Monate Schreiben hin und her. Nun hat das Grusiamt uns, mal wieder die Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf den § 60, und das ich die Kontoauszüge nicht vorlege. Er muss für die Vergangenheit prüfen, ob ich nicht die Mietzahlungen manipuliert habe. Mit den, nun auch geteilten Mietbescheinigungen kann der Grusileiter nichts anfangen, die gilt nur, wenn er es so anordnet und nicht, wenn der Vermieter, da die Miete schon seid Jahren hälftig berechnet wird, die Bescheinigungen für zwei Personen ausstellt. Es liegt ihm alles vor Mietverträg, und Mietbescheinigungen, er sucht aber nun in der Vergangenheit. So werden die HE in immer mehr Prozesse gezwungen. |
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| | #112 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 9
| ...und diese deppen regen sich über die stasi-methoden auf?? also mal ehrlich, die sind keinen deut besser, bei der stasi war es nur so das sie sich die daten ohne dein wissen beschafft haben, diese clowns machen es halt etwas anders aber immer noch gesetzeswidrig!! datenschutz hin oder her, in deutschland steht der nur auf dem papier, eingehalten wird der nirgends und den posten datenschutzbeauftragter sollte man ganz schnell streichen, der frisst nur steuergelder und ist sinnfrei ebenso wie mancher richtertspruch der das papier nicht wert ist auf dem er steht ^^ mfg physicus |
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| | #113 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 75
| Nachdem ich wie indem Schreiben verlangt am 08.07.2008 die Kontoauszüge vom meinem Girokonto und ein aktuellen Kontoauszug des Sparkonto hingesandt habe( bei Kinder habe angegeben nicht Verfügungsberechtigt zu sein-ist ja auch wahr), habe ich heute auf meinem Konto eine Buchung vom Freitag gesehen die von der KBA stammt. Es ist das ALG II Geld für Juli, aber über einen Bescheid das das Geld wieder gezahlt wird verfüge ich leider noch nicht. Gruß Olaf |
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