Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

AfA / Arge / Optionskommunen

Fortlaufende Prüfung der Vermögensverhältnisse nach Ende des ALG II-Bezuges?; in Forum: Information; Ich habe vom 01.12.2005 - 31.05.2006 ALG II bezogen. Bei der Antragstellung habe ich angegeben, dass ich über kein berücksichtigungsfähiges Vermögen verfüge und nachweislich wahrheitsgemäß 1 Freistellungsauftrag angegeben. Bereits im ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > AfA / Arge / Optionskommunen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.10.2007, 13:18   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 1
Standard Fortlaufende Prüfung der Vermögensverhältnisse nach Ende des ALG II-Bezuges?

Ich habe vom 01.12.2005 - 31.05.2006 ALG II bezogen. Bei der Antragstellung habe ich angegeben, dass ich über kein berücksichtigungsfähiges Vermögen verfüge und nachweislich wahrheitsgemäß 1 Freistellungsauftrag angegeben. Bereits im Mai 2006 warf mir die ARGE nach einem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen falsche Angaben vor. Es wird behauptet, dass sich die Angaben auf meinem Antrag nicht mit denen des Bundesamtes decken. Die haben jedoch meine Angaben bestätigt. Ich wurde im Mai 2006 aufgefordert, Unterlagen zum Beweis vorzulegen. Das habe ich auch getan. Es ging um ein Lose-Blatt-Sparbuch mit einem Guthaben von 124,00 €. Diese waren nunmal nicht berücksichtigungsfähig.

Seit dem 01.06.2006 bin ich wieder versicherungspflichtig beschäftigt und beziehe keinerlei Leistungen mehr.

Vor 14 Tagen erhielt ich erneut einen Brief von der ARGE. Er enthielt 1 : 1 den gleichen Text wie der Brief aus Mai 2006. Wieder soll ich Unterlagen vorlegen. Ich habe darauf nur geantwortet, dass die geforderten Unterlagen bereits nachweislich im Mai 2006 vorgelegt wurden.

Jetzt frage ich mich allerdings, ob das gar kein Ende nimmt und wie lange nach Ende des Bezuges von ALG II die ARGE noch Nachweise von mir verlangen kann oder in meinen persönlichen Verhältnissen runstöbern darf.
Ich fühle mich zu unrecht verfolgt und habe Angst, dass der Datenschutz nicht mehr gegeben ist.

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
mara964 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2007, 13:36   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.137
Standard

http://www.elo-forum.org/beschluss-b...205#post162205

Ich würde Sie z.B. einmal auf dieses Urteil hinweisen.
__________________
Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
Tom_ ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigt ARGE die Krankenkasse nach Ende der Bewilligung? chama ALG II 4 05.06.2008 16:17
Ki-Geld nach Ende der Ausbildung bis 25 ? Emma13 U 25 4 13.11.2007 17:47
Vermögensverhältnisse meiner Eltern offenlegen? Thüringer Bratwurst Anträge 13 30.10.2007 19:13
Geldzufluss - Ende des ALG I Bezuges Peter-Hermann ALG II 3 18.01.2006 16:18
S 35 AS 202/05 SG D´dorf unklarer Vermögensverhältnisse ibääh bschlimme ... Beruf

0 29.11.2005 19:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:43 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland