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| Tags: alg, ende, fortlaufende, iibezuges, pruefung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 1
| Ich habe vom 01.12.2005 - 31.05.2006 ALG II bezogen. Bei der Antragstellung habe ich angegeben, dass ich über kein berücksichtigungsfähiges Vermögen verfüge und nachweislich wahrheitsgemäß 1 Freistellungsauftrag angegeben. Bereits im Mai 2006 warf mir die ARGE nach einem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen falsche Angaben vor. Es wird behauptet, dass sich die Angaben auf meinem Antrag nicht mit denen des Bundesamtes decken. Die haben jedoch meine Angaben bestätigt. Ich wurde im Mai 2006 aufgefordert, Unterlagen zum Beweis vorzulegen. Das habe ich auch getan. Es ging um ein Lose-Blatt-Sparbuch mit einem Guthaben von 124,00 €. Diese waren nunmal nicht berücksichtigungsfähig. Seit dem 01.06.2006 bin ich wieder versicherungspflichtig beschäftigt und beziehe keinerlei Leistungen mehr. Vor 14 Tagen erhielt ich erneut einen Brief von der ARGE. Er enthielt 1 : 1 den gleichen Text wie der Brief aus Mai 2006. Wieder soll ich Unterlagen vorlegen. Ich habe darauf nur geantwortet, dass die geforderten Unterlagen bereits nachweislich im Mai 2006 vorgelegt wurden. Jetzt frage ich mich allerdings, ob das gar kein Ende nimmt und wie lange nach Ende des Bezuges von ALG II die ARGE noch Nachweise von mir verlangen kann oder in meinen persönlichen Verhältnissen runstöbern darf. Ich fühle mich zu unrecht verfolgt und habe Angst, dass der Datenschutz nicht mehr gegeben ist. Kann mir dazu jemand etwas sagen? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.137
| http://www.elo-forum.org/beschluss-b...205#post162205 Ich würde Sie z.B. einmal auf dieses Urteil hinweisen.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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