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AfA / Arge / Optionskommunen

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Alt 12.08.2007, 13:25   #1
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Ausrufezeichen Obdachlos? - Und nun?

Hallo Foren-Mitglieder,

zuerst ein großes Lob von mir. Tolles Forum hier ;).
Nun zu meinem Problem. Da ich weiter ausholen muss, bitte ich, falls man einige Sätze von mir nicht versteht, nachzufragen. Ich stecke total in der "Scheisse".

Damit ihr wisst, wie es zu alles kam hier eine kleine Vorgeschichte:
Ich war 17 und war mal wieder kurz davor durchzudrehn, da nichts zuhause klappte. Meine Mutter erpresste mich bis ins Letzte. Ich konnte auch nichts dagegen tun, da sie wieder anfing mich zu bedrohen. Ich wurde schon als kleines Kind geschlagen und fertig gemacht. In meinem ganzen Leben wurde mir nie was gegeben oder beigebracht. Man kann also sagen ich bin jetzt noch "blöd".
Okay: 3 Tage vor meinem 18. Geburtstag hat mich meine Mutter rausgeschmissen. Dabei wollte ich sowieso raus. Aber nunja ich war dann ab diesem Zeitpunkt immer bei Bekannten, die ich kenne, seit ich 1 Jahr alt bin. Wir flogen dann zwei Wochen in den Urlaub, um wenigstens dort mal Ruhe zu haben. Nach dem Urlaub Ende Juni wurde es von der ARGE bewilligt, dass eine Wohnung gezahlt wird. Dabei bekam ich eine Mietbescheinigung, mit der ich zu allen Vermietern gehen soll, die eine Wohnung oder ein Appartement vermieten. Das habe ich auch getan. Zuerst Zeitung gelesen und irgendwann eine Anzeige in die Zeitung gesetzt. Kostenpunkt: 35 Euro
Auch die Anzeige hat nichts gebracht: Wohnung angesehen, Mietbescheinigung gezeigt, Vermieter sagt "Nein". Und so ging das überall. So, jetzt muss ich aber spätetens am 18. August 2007 raus von meinen Bekannten raus. Ich habe weder Wohnung noch Arbeit. Denn es hatte nicht geklappt mit Arbeit, auch hier habe ich eine Anzeige gemacht und selber Zeitung gelesen etc...
Also wandte ich mich an die ARGE, wie es denn abläuft, wenn ich keine Wohnung mehr habe bzw. ich obdachlos bin. Dort hat man mich dann zur Gemeinde verknüpft und sagte ich muss mich dahin wenden. Zuerst hieß es laut ARGE, dass sie im Notfall auch Hotel oder Zimmer zahlen, wenn man wirklich nichts findet. Aber dann hieß es doch wieder, dass das nicht geht. Nunja zur Sicherheit wandte ich mich mal an die Caritas, ob die mir nicht helfen können. Auch die sagten, nein, da muss die Gemeinde was machen. Dann beschloss ich halt zur Gemeinde in unserem Dorf zu gehen. Und genau dort sagte man mir, dass sie das nciht mit Wohnung machen und dass ich mich an die ARGE wenden soll. Toll: Nun stehe ich da. Keiner will damit was zu tun haben und niemand weiß mehr... Ich habe höchstens noch eine Woche eine Wohnung bzw. ein Zimmer, danach habe ich rein gar nichts mehr. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Es geht in erster Linie nur um die Wohnung. Arbeit wird sich schon noch finden, aber hauptsache, ich habe erst einmal eine Wohnung.

Kann mir einer von euch helfen. Ich weiß nicht, wie ich das noch anstellen soll.
Danke für eure Hilfe

Gruß

Geändert von DinDosn (12.08.2007 um 13:32 Uhr).
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Alt 12.08.2007, 13:27   #2
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wie alt bist du denn jetzt?
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Jetzt kommt die Panik auf der Titanic!
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Alt 12.08.2007, 13:28   #3
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18 Jahre und fast 3 Monate
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Alt 12.08.2007, 16:07   #4
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Hallo Dindosn,

hast du evtl noch weitere Verwandte (Vater, Geschwister, Großeltern etc.), zu denen du noch kontakt hast und bei denen du evtl unterkommen könntest? So, wie du die Verhältnisse bei deinem bisherigen Zuhause schilderst, kann die arge dich meines Erachtens nicht dazu zwingen, wieder bei deiner Mutter einzuziehen.

meint ladydi12
__________________
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
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Alt 12.08.2007, 16:20   #5
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Zitat:
Dabei bekam ich eine Mietbescheinigung, mit der ich zu allen Vermietern gehen soll, die eine Wohnung oder ein Appartement vermieten.
Besser geht es doch gar nicht. Ist der Wohnungsmarkt bei euch so eng ? Zur Not erstmal in einer nicht so nobelen Wohnlage unterkommen. Gerade in den Großstädten gibt es Leerstände en massé.

Meines Wissens ist die Gemeinde (Ordnungsamt oder Sozialamt) verpflichtet bei drohender Obdachlosigkeit einzuschreiten. Lass dich da nicht von Pontius zu Pillatus schicken. Die sollen dir die zuständige Stelle nennen und nicht ihre Ahnungslosigkeit zur Schau stellen .

In letzter Konsequenz bliebe dann eine städtische Notunterkunft.
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Alt 12.08.2007, 16:23   #6
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Zitat:
Hallo Dindosn,

hast du evtl noch weitere Verwandte (Vater, Geschwister, Großeltern etc.), zu denen du noch kontakt hast und bei denen du evtl unterkommen könntest? So, wie du die Verhältnisse bei deinem bisherigen Zuhause schilderst, kann die arge dich meines Erachtens nicht dazu zwingen, wieder bei deiner Mutter einzuziehen.

meint ladydi12
Hi, nein Vater hat keinen Platz und sonst gibt es niemanden. Ja die ARGE kann mich nicht mehr zuhause lassen weil sie mir schon das ganze Leben versaut hat.

Zitat:
Besser geht es doch gar nicht. Ist der Wohnungsmarkt bei euch so eng ? Zur Not erstmal in einer nicht so nobelen Wohnlage unterkommen. Gerade in den Großstädten gibt es Leerstände en massé.

Meines Wissens ist die Gemeinde (Ordnungsamt oder Sozialamt) verpflichtet bei drohender Obdachlosigkeit einzuschreiten. Lass dich da nicht von Pontius zu Pillatus schicken. Die sollen dir die zuständige Stelle nennen und nicht ihre Ahnungslosigkeit zur Schau stellen .

In letzter Konsequenz bliebe dann eine städtische Notunterkunft.
Naja hier wohnen 30000 Einwohner wo ich mich umschaue aber wenn ich das anschaue und die Vermieter sehen den Zettel dann sagen sie Nein sie wollen nichts mit ARGE zu tun haben...
DinDosn ist offline  
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Alt 12.08.2007, 16:35   #7
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Zitat:
Zitat von DinDosn Beitrag anzeigen
Naja hier wohnen 30000 Einwohner wo ich mich umschaue aber wenn ich das anschaue und die Vermieter sehen den Zettel dann sagen sie Nein sie wollen nichts mit ARGE zu tun haben...
Ok, das hört sich nach einem mickrigen Nestchen an .

Mir scheint aber das die Vermieter falsche Vorstellungen haben. Mit der ARGE haben die nichts zu tun, sondern mit dir. Solange du nicht den Eindruck vermittelst, dass du denen die Bude auseinander nimmst oder zum Mietnomaden wirst, kann ihnen eigentlich egal sein woher das Geld kommt.

Allerdings muss man auch die Ängste der Vermieter verstehen. Die sehen sich der Miete hinterherlaufen und vor Gericht Räumungsklage erheben. Da konnte so mancher kleiner Vermieter hinterher selbst Alg 2 beantragen.

Wenn du dem Vermieter diese Ängste nehmen kannst, dann hast du auch nach meiner bescheidenen Meinung die Wohnung.
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Alt 12.08.2007, 16:38   #8
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Zitat:
Ok, das hört sich nach einem mickrigen Nestchen an .

Mir scheint aber das die Vermieter falsche Vorstellungen haben. Mit der ARGE haben die nichts zu tun, sondern mit dir. Solange du nicht den Eindruck vermittelst, dass du denen die Bude auseinandernimmst oder zum Mietnomaden wirst, kann ihnen eigentlich egal sein woher das Geld kommt.

Allerdings muss man auch die Ängste der Vermieter verstehen. Die sehen sich der Miete hinterherlaufen und vor Gericht Räumungsklage erheben. Da konnte so mancher kleiner Vermieter hinterher selbst Alg 2 beantragen.

Wenn du dem Vermieter diese Ängste nehmen kannst, dann hast du auch nach meiner bescheidenen Meinung die Wohnung.
Mache ich ja auch, klappt aber nicht irgendwie :(
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Alt 12.08.2007, 16:50   #9
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Zitat:
Ich habe höchstens noch eine Woche eine Wohnung
Bei dem Zeitfenster ist guter Rat teuer .


Mir fällt nur folgendes ein:

1.) Mach auf dem Amt Druck und lasse dir Vorschläge unterbreiten.

2.) Finde noch einen netten Vermieter vor Ort, egal was der für ein überteuertes Mauseloch anbietet. Hauptsache Wohnung und Arge zahlt die Miete


3.) Erkundige dich ob es städtische Wohnungen gibt, die zu vermieten sind.

4.) Versuche als Untermieter in einem möbiliertem Zimmer unterzukommen.

5.)Wechsel den Ort ( wobei das noch mit anderen Problemen verknüpft wäre wie alte Arge - Neu Arge)

6.)Die Bekannten bei denen du noch wohnst um einen Zeitaufschub bitten?!

7.)Notunterkunft

Geändert von Vater Flodder (12.08.2007 um 16:55 Uhr).
Vater Flodder ist offline  
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Alt 12.08.2007, 16:55   #10
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
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Du bist jetzt gerade mal 18, evtl kann Dir das Jugendamt noch helfen..

Liebe Grüsse,

Petra
münchnerkindl ist offline  
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Alt 12.08.2007, 17:04   #11
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Benutzerbild von Arwen
 
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Das mit dem Jugendamt ist eine gute Idee, mach' das!

Zitat:
Aufgaben des Jugendamtes

Als öffentlicher Jugendhilfeträger ( →Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig.
Jugendhilfe:
Zitat:
Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe

Adressaten sind:

* Kinder (unter 14 Jahre alt)
* Jugendliche (zwischen 14 und unter 18 Jahren)
* Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren)
* Junge Volljährige (zwischen 18 und unter 27 Jahren)
* Junger Mensch (unter 27 Jahren)

* Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern, ggf. auch ein Vormund oder Pfleger)
Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 12.08.2007, 17:21   #12
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Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.567
Standard Gemeinde

Noch ist die für die Obdachlosenvorsorge zuständig. Wenn die nicht wollen kann man sich auch hilfesuchend an die Polizei wenden.
Es gibt Leute bei der Gemeindeverwaltung, die erhlaten ihre Alimentierung um Menschen wie Dir zu helfen. Wenn die Unterbringungsmöglichkeiten der Gemeinde voll sind, dann darf die Gemeinde auch Hotel oder Pension bezahlen.
Das am Ende die ARGE und andere Unterhaltsverpflichtete zur Kasse gebeten werden ist eine andere Geschichte.
kleindieter ist offline  
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Alt 12.08.2007, 17:24   #13
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Benutzerbild von Arwen
 
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Köln
Beiträge: 2.271
Standard

Er ist aber erst gerade 18... ich denke, das ist man anders drauf ist als unsereins. Gerade mal erwachsen geworden.

Vor ca. 3 Monaten ist er erst rausgeflogen bei der Mutter - 3 Tage vor seinem 18. Geburtstag.

Obdachlosenheim, Pension... also ich weiß nicht...
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
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Alt 12.08.2007, 17:54   #14
Chèvre
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Beiträge: n/a
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Hi,

wo wohnst du denn?

Chèvre
 
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Alt 12.08.2007, 17:57   #15
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es gibt doch auch kolpingheime. wie siehts denn damit aus?
http://www.kolpinghaeuser.de/kolping....html?pe_id=99

Verband der Kolpinghäuser eV (VKH)
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 20 70 1 -
E-Mail: info@kolpinghaeuser.de
www.kolpinghaeuser.de


ich hab selber mal ein halbes jahr in so einem heim gewohnt, weil ich auf die schnelle keine wohnung fand aber einen job hatte. das wohnen in einem kolpingheim ist möglich bis zum 27. lebensjahr.
__________________
Jetzt kommt die Panik auf der Titanic!

Geändert von ofra (12.08.2007 um 18:03 Uhr).
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Alt 12.08.2007, 19:18   #16
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Registriert seit: 23.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 27
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Er muss auf das Ordnugsamt bei seiner Gemeinde gehen. Die sind verpflichtet ihm eine Notunterkunft zu gewähren. Denn es ist verboten draußen rumzulungern und auf der Straße zu leben. Es ist ein recht ein Dach über den Kopf zu bekommen. Daher soll er auf die Gemweinde gehen zum Ordnungsamt. Sich nicht abwimmeln lassen. Hat auch ein Bekannter von mir so durch. Und bei uns ist es auch nur ein Dorf. Da haben die für die Opdachlosen oder Asylbewerber Wohnkontainer gebaut. Zwar abseits aber immerhin!!

Oder wie gesagt über Jugendhilfe beim Jugendamt. Sind auch verpflichtet bis zum 21 Lebensjahr !!

schwarzerengel48

Geändert von schwarzerengel48 (12.08.2007 um 20:04 Uhr). Grund: dazugefügt......
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Alt 13.08.2007, 10:15   #17
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Zitat:
1.) Mach auf dem Amt Druck und lasse dir Vorschläge unterbreiten.
Wir waren gerade auf dem gemeinde. Die sagten, ich solle mich lieber nicht obdachlos melden, da ich dann keine Dokumente mehr bekommen.

Zitat:
2.) Finde noch einen netten Vermieter vor Ort, egal was der für ein überteuertes Mauseloch anbietet. Hauptsache Wohnung und Arge zahlt die Miete
Man versucht was man kann. Wir haben heute auch ne Anzeige im Gemeindeblatt reingesetzt.

Zitat:
3.) Erkundige dich ob es städtische Wohnungen gibt, die zu vermieten sind.
Haben wir ja. Keiner will mir eine geben, weil ich keine Arbeit habe.

Zitat:
4.) Versuche als Untermieter in einem möbiliertem Zimmer unterzukommen.
Siehe oben!

Zitat:
5.)Wechsel den Ort ( wobei das noch mit anderen Problemen verknüpft wäre wie alte Arge - Neu Arge)
Hätten wir versucht, aber is halt nicht so einfach.

Zitat:
6.)Die Bekannten bei denen du noch wohnst um einen Zeitaufschub bitten?!
Sind ja bereits 2 Monate Zeitaufschub...

Zitat:
7.)Notunterkunft
Wie?

Zitat:
Du bist jetzt gerade mal 18, evtl kann Dir das Jugendamt noch helfen..

Liebe Grüsse,

Petra
Ich weiß nicht. Zu mir sagte man, die können mir da nicht mehr helfen.

Zitat:
Hi,

wo wohnst du denn?

Chèvre
Bayern.

Zitat:
es gibt doch auch kolpingheime. wie siehts denn damit aus?
http://www.kolpinghaeuser.de/kolping....html?pe_id=99

Verband der Kolpinghäuser eV (VKH)
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 20 70 1 -
E-Mail: info@kolpinghaeuser.de
www.kolpinghaeuser.de


ich hab selber mal ein halbes jahr in so einem heim gewohnt, weil ich auf die schnelle keine wohnung fand aber einen job hatte. das wohnen in einem kolpingheim ist möglich bis zum 27. lebensjahr.
Ja zu weit weg :D

Zitat:
Er muss auf das Ordnugsamt bei seiner Gemeinde gehen. Die sind verpflichtet ihm eine Notunterkunft zu gewähren. Denn es ist verboten draußen rumzulungern und auf der Straße zu leben. Es ist ein recht ein Dach über den Kopf zu bekommen. Daher soll er auf die Gemweinde gehen zum Ordnungsamt. Sich nicht abwimmeln lassen. Hat auch ein Bekannter von mir so durch. Und bei uns ist es auch nur ein Dorf. Da haben die für die Opdachlosen oder Asylbewerber Wohnkontainer gebaut. Zwar abseits aber immerhin!!

Oder wie gesagt über Jugendhilfe beim Jugendamt. Sind auch verpflichtet bis zum 21 Lebensjahr !!

schwarzerengel48
War ja heute in der Gemeinde...

Geändert von DinDosn (13.08.2007 um 10:17 Uhr).
DinDosn ist offline  
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Alt 13.08.2007, 10:19   #18
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