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AfA / Arge / Optionskommunen

Kann die ARGE vorschreiben, wie ich die 347 Euro ausgebe?; in Forum: Information; Kann die ARGE mir vorschreiben, wie ich den Regelsatz verwende? Wer sich die Regelsatzverordnung ansieht, der stellt sehr schnell fest, dass ein paar Posten sehr eng kalkuliert, bzw. völlig unmöglich ...
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Alt 15.07.2007, 16:52   #1
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Standard Kann die ARGE vorschreiben, wie ich die 347 Euro ausgebe?

Kann die ARGE mir vorschreiben, wie ich den Regelsatz verwende?

Wer sich die Regelsatzverordnung ansieht, der stellt sehr schnell fest, dass ein paar Posten sehr eng kalkuliert, bzw. völlig unmöglich umzusetzen sind.

Beispiel 1
Für meine 40 m² zahle ich alle zwei Monate 55 Euro Strom. Umgerechnet auf einen Monat sind das 27,50 Euro. Im Regelsatz sind aber nur 20,74 Euro vorgesehen. Macht ein Minus auf meiner Seite von 6,76 Euro

Beispiel 2:
Der billigste Telefonanbieter mit Internetzugang nimmt derzeit 35 Euro. Im Regelsatz sind lediglich 17,85 Euro angegeben. Hier ein Mindestminus von 17,15 Euro.

Somit habe ich mindestens (mein Telefonanschluss mit Internet kostet 45 Euro) 23,91 Euro die zwar zwingend, aber nicht vom Regelsatz abgedeckt sind. Prozentual gesehen sind das mindestens satte 6,89% vom Regelsatz, die eingespart werden müssen.

Wenn ich bei meinem nächsten ARGE-Besuch dem Sachbearbeiter mitteile, dass ich kein Fahrgeld für irgendwelche Fahrten habe teilt er mir ganz sicher mit, dass im Regelsatz 18,11 Euro für Verkehrsmittel vorgesehen sind. Müssen diese Fahrten alle für die ARGE, Bewerbungsgespräche und sonstige durch die ARGE erteilten Auflagen verbraucht werden?

Ich habe mindestens ein nicht vermeidbares finanzielles Loch von 23,91 Euro! Das ist Fakt.
Dieses Geld muss in irgendeiner Form von mir an einer anderen Stelle eingespart werden. Geht ja nicht anders, weil keine anderen Zusatzleistungen mehr beantragt werden können.

Nun wohne ich laut Routenplaner 5,89 Kilometer weit entfernt von meiner zuständigen ARGE. Ganze 11,24 Kilometer sind es zu meiner neuen Fallmanagerin, einer privaten Gesellschaft (gGmbH). Über passendes Schuhwerk für so weite Strecken verfüge ich nicht.
Kann mir die ARGE nun vorschreiben, dass die einzusparenden 23,91 Euro nicht vom Posten 28 (Verkehrsmittel) genommen werden dürfen?

Angenommen die ARGE darf das, weil ich der Mitwirkungspflicht nachkommen muss. Dann fallen folgende Posten ebenfalls weg, weil sonst keine Bewerbungen mehr geschrieben werden können: 29 (Post und Kurierdienstleistungen), 30 (Telefon, Faxgeräte Anrufbeantworter), 34 (Informationsverarbeitungsgeräte), 41 (Zeitungen) und 43 (Schreibwaren).
Nehmen wir einmal an, die ARGE verlangt ein ordentliches auftreten, wenn man ein Vorstellungsgespräch hat. Dann fallen zusätzlich noch diese Posten weg: 2 (Bekleidungsstoffe), 3 (Bekleidung - Strumpfwaren), 4 (andere Bekleidungsartikel und Zubehör), 6 (Schuhe und andere Fußbekleidung), 7 (Reparatur von Schuhen), 45 (Friseurdienstleistungen) und 46 (Elektrische Geräte, Artikel und erzeugnisse für die Körperpflege).

Um die besagten 23,91 Euro einzusparen würden dann nur noch Bücher, Anschaffungen für den Haushalt und für Freizeitgestaltung in betracht kommen. Diese Posten sind insgesamt mit 84,58 Euro vorgesehen. 23,91 Euro von 84,58 Euro sind unverschämte 28,27% die mir als Hartzer nicht mehr für Renovierungen der Wohnung, Anschaffung von Haushaltsgeräten, Reparatur von Haushaltsgeräten und Freizeitgestaltung zu Verfügung stehen!
Kann der Sachbearbeiter ernsthaft auf die dumme Idee kommen, dass ich von den erbärmlichen 132,71 Euro für Nahrungsmittel etwas einsparen soll?


Eins steht für mich heute schon fest: Wenn mir der Sachbearbeiter auch nur im Ansatz doof kommt, werde ich von ihm schriftlich verlangen, dass er mir detailliert auflistet, an welchen Positionen der Regelleistungen ich sparen soll, damit er meine Anwesenheit verspüren darf.
Er/Sie darf nicht anfangen zu stottern, oder mir mit „da müssen Sie mal sehen wie Sie das machen“ oder „Ich habe die Gesetze nicht gemacht“ kommen, dann erlebt er/sie die heftigste Diskussion seines/ihres Lebens.
Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Sachbearbeiter bei Mitwirkungspflichten/Sanktionen aufs Recht (SGB) berufen, aber wenn man das Recht (die Regelsatzverordnung) als Schutz nimmt, darauf bestehen als armer Sachbearbeiter angesehen zu werden.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
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[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 15.07.2007, 22:52   #2
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Hallo Borgi,

keine Panik, immer schön locker bleiben.Noch kann Dir keiner vorschreiben, wofür die 347.- € ausgibst, und ich glaub das wird auch keiner tun.

Gruß Robert ;)
__________________
"Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum"

Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung
und stellen keine Rechtsberatung dar.
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Alt 15.07.2007, 23:13   #3
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Kann die ARGE mir vorschreiben, wie ich den Regelsatz verwende?


jaein

warum ?
eine seite nein
die andere seite ja
die ja seite bezieht sich auf drogen und übermässigen alcohol konsumm

aber alles andere können die dir nix vorscheiben
sollte übermässiger drogen/alcohol konsumm stattfinden und die arge kommt dahinter kann das passieren das die dir ein regelsatz einkürzen und die dich zum artz schicken

gibt genug fälle wo sowas läuft
wusel ist offline  
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Alt 15.07.2007, 23:17   #4
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Es herrscht vollständige Freiheit darüber was Du mit Deinem Regelsatz machst.

Kommst Du allerdings eine Woche nach Überweisung des Regelsatzes und fragst nen Vorschuss and, kann es Dir passieren dass Du statt Regelsatz wunderschöne, aber äusserst peinliche rote Gutscheine für den Laden kriegst und keine Kohle mehr. In dem Tenor den Wusel ansprach.

Also: Du bist praktisch Frei 347 € pro Monat für Haselnüsse in Schockcreme auszugeben wenn Du das so willst. Aber: verteil es gut über den Monat
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

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Alt 16.07.2007, 00:53   #5
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Lächeln serrr schönes pfff + pfffff

Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Kann die ARGE mir vorschreiben, wie ich den Regelsatz verwende?

Sie tun es doch, wenn auch indirekt! - wie du m.E. sehr gut & schlau nachgerechnet hast: wenn du das Geld wie im RS vorgesehen ausgibst, reicht es eben vorn und hinten weder für die nötige Brille noch für die nötige Mitwirkung durch Anwesenheit - usw. usf.


werde ich von ihm schriftlich verlangen, dass er mir detailliert auflistet, an welchen Positionen der Regelleistungen ich sparen soll, damit er meine Anwesenheit verspüren darf. [/size][/font]

serrr gut - nur: Ich würde erst gar nicht hingehen, sondern wenn er/die dich/uns dass nächste Mal vorlädt zwecks Mitwirkung, schreibst du/wir ihm/ihnen ein hübsch freundliches Fax, mit all deinen präzisen Berechnungen, warum dir/uns das leider leider gar nicht möglich ist.

Das wäre auf jeden Fall mal ein gutes pffff + pfff (pfffördern + pfffodern) -Versuchsei von unserer Seite, finde ich.


Zitat:
.... dann erlebt er/sie die heftigste Diskussion seines/ihres Lebens. [/size][/font]
Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Sachbearbeiter bei Mitwirkungspflichten/Sanktionen aufs Recht (SGB) berufen, aber wenn man das Recht (die Regelsatzverordnung) als Schutz nimmt, darauf bestehen als armer Sachbearbeiter angesehen zu werden.
.... bei Einzelaktionen immer alles mit der größtmöglichen Souveränität + Ruhe.

----
PS Was mir gerade noch einfällt, was dagegen spräche: Es gibt wohl das "Angebot" der ARGEn die den RS-Posten Fahrkosten übersteigenden Wegkosten zu ihrem Etablissment zu erstatten, sofern diese Wege deiner Mitwirkung dienen.Wo das steht, müßte man nochmals schauen. Sogar wenn die Einzelbeträge zu klein sind, kann der treue 'Kunde' ev. auch Sammelrechnungen für seine Fahrschein-/Bezinkosten-Belege einreichen...

Geändert von ethos07 (16.07.2007 um 01:04 Uhr). Grund: PS eingefügt
ethos07 ist offline  
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Alt 16.07.2007, 08:30   #6
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PS Was mir gerade noch einfällt, was dagegen spräche: Es gibt wohl das "Angebot" der ARGEn die den RS-Posten Fahrkosten übersteigenden Wegkosten zu ihrem Etablissment zu erstatten, sofern diese Wege deiner Mitwirkung dienen.Wo das steht, müßte man nochmals schauen. Sogar wenn die Einzelbeträge zu klein sind, kann der treue 'Kunde' ev. auch Sammelrechnungen für seine Fahrschein-/Bezinkosten-Belege einreichen...


jo das ist richtig

aber nur wenn die arge dich hinbestellt
kannst du sogar auch jeden fahrschein erstatten lassen auch wenn gesagt wird bis 10 euro oder wie die summe war wird nicht erstattet
puste kuchen die müssen
:)
wusel ist offline  
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Alt 16.07.2007, 12:43   #7
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Nur mal so am Rande bemerkt:
Wegen fortgesetzt unwirtschaftlichem Verhalten kann man sogar sanktioniert werden....
Nun frag mich allerdings bitte nicht, was alles im einzelnen darunter zu verstehen ist

Suchtverhalten (Alkohol, Drogen ect) klar, Mietschulden wohl auch (wenn man das Geld nicht an Vermieter weiterleitet), aber sonst so...

Ein dehnbarer Begriff.
__________________
Gruß von
Sonntagsmaja
-------------------
"Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen."

(Bill Watterson)
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Alt 16.07.2007, 14:20   #8
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Zitat:
Zitat von RobertKS Beitrag anzeigen
Hallo Borgi,

keine Panik, immer schön locker bleiben.Noch kann Dir keiner vorschreiben, wofür die 347.- € ausgibst, und ich glaub das wird auch keiner tun.

Gruß Robert ;)
Das sehe ich anders. Die Vorschriften werden permanent hinter vorgehaltener Hand ausgesprochen .

Und wenn man den Regelsatz - Bedarf für Essen gekürzt bekommt, oder ganz gestrichen bekommt, weil man sich in stationären Aufenthalt befindet, dann ist das nicht nur eine Vorschrift, da man das Geld sicherlich anderweitig f. Kur oder KH benötigt, sondern auch noch Diebstahl .

Geändert von Georgia (16.07.2007 um 14:24 Uhr).
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Alt 16.07.2007, 14:25   #9
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Jaja vorallem wenn ARGE Mitarbeiter hier Unfrieden und Angst stiften (wollen, möchten, davon träumen). Ich meine ja keine bestimmte
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Alt 16.07.2007, 14:27   #10
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Zitat:
Zitat von eAlex79 Beitrag anzeigen
Jaja vorallem wenn ARGE Mitarbeiter hier Unfrieden und Angst stiften (wollen, möchten, davon träumen). Ich meine ja keine bestimmte
Dieser Meinung bin ich schon lange.
Sollen sie doch. Wer zu letzt lacht , der lacht am besten, vor allem wenn diese Typen an der anderen Schreibtischseite hocken werden, oder gar wo anders.
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Alt 16.07.2007, 14:29   #11
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Die pauschalierte Kürzung beim Klinikaufenthalt und Co. wird übrigens von der Gerichtsbarkeit regelmässig untersagt.
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Alt 16.07.2007, 14:36   #12
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Zitat:
Zitat von eAlex79 Beitrag anzeigen
Die pauschalierte Kürzung beim Klinikaufenthalt und Co. wird übrigens von der Gerichtsbarkeit regelmässig untersagt.
Das mag ja sein. Es gibt aber genug von uns, die nicht die Kraft haben zu klagen, weil sie eben z.B per Notfall im KH gelandet sind und auch noch nach der Entlassung kränkeln. Oder ältere Menschen etwa.

Dabei wirft sich eine Frage für mich auf:
Ich habe aus diesem Grund meine MKK nicht weiter verfolgt.
Kann man erst einen Antrag bei der Arge auf volle Auszahlung des Regelsatzes stellen, der natürlich abgelehnt wird und man dann klagt, bevor man in Kur geht ? So würde erst gar kein Finanzloch entstehen. Ich kann auf jeden Fall nicht in Kur fahren und Monate lang klagen und auf das Geld warten.
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Alt 16.07.2007, 15:02   #13
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Mein "Denkanstoss" sollte darauf hinaus laufen, dass ich nicht einsehe, warum ich meine letzten Euronen am Monatsende (wie letzten Monat) für Fahrgeld ausgeben soll, nur weil die ARGE zur Gruppenveranstaltung ruft. Jetzt, nachdem ich einer gGmbH (als zuständiger Fallmanager) zugewiesen wurde, können die Fahrtkosten erheblich steigen.
Da ich aber - so wie ich meine - der ARGE gegenüber nicht verpflichtet bin Auskunft darüber zu geben, wie ich mein Geld ausgebe, kann sie mir auch nicht vorschreiben dass ich es für Fahrgeld investiere. Gerade am Monatsende nicht.
Angenommen, ich brauche einen Kühlschrank, oder meine Waschmaschine schreit nach einer Reparatur. Dann muss dass vom Regelsatz bezahlt werden. Für Fahrgeld oder auch Bewerbungen bleibt da nichts mehr über. Ja, die Bewerbungskosten werden erstattet, aber ICH muss dann erst einmal in Vorleistung gehen.
Noch ein Beispiel: Ich werde zum Ein-Euro-Job verdonnert. Das Geld reicht einfach nicht aus. Wie ein Gerichtsurteil besagt, bin ich nur dem Amt verpflichtet, aber nicht dem Träger des Ein-Euro-Job. Also teile ich der ARGE mit, dass ich den Ein-Euro-Job bis nächsten Monatsanfang nicht ausüben kann, weil kein Fahrgeld mehr da ist.

Ich will halt nicht, dass das Amt daher kommt, und mir beispielsweise mitteilt, dass meine Rechtschutzversicherung zu teuer sei, oder ich den Lottoschein nicht abgeben darf. Beides sind Vorsorgemaßnahmen.
Klartext: Ich will frei über die Regelsatzleistung von 347,- Euro verfügen, ohne das mir das Amt irgendwelche Vorschriften machen darf!


PS: Ich habe seit Jahren keinen Tropfen Alkohol getrunken und kein einziges Gramm an Drogen konsumiert. Fahrlässig/verschwenderisch gehe ich mit den 347,- Euro auch nicht um.
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[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
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[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
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Alt 16.07.2007, 15:14   #14
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Zitat:
Zitat von Borgi Beitrag anzeigen
Mein "Denkanstoss" sollte darauf hinaus laufen, dass ich nicht einsehe, warum ich meine letzten Euronen am Monatsende (wie letzten Monat) für Fahrgeld ausgeben soll, nur weil die ARGE zur Gruppenveranstaltung ruft. Jetzt, nachdem ich einer gGmbH (als zuständiger Fallmanager) zugewiesen wurde, können die Fahrtkosten erheblich steigen.
Da ich aber - so wie ich meine - der ARGE gegenüber nicht verpflichtet bin Auskunft darüber zu geben, wie ich mein Geld ausgebe, kann sie mir auch nicht vorschreiben dass ich es für Fahrgeld investiere. Gerade am Monatsende nicht.
Angenommen, ich brauche einen Kühlschrank, oder meine Waschmaschine schreit nach einer Reparatur. Dann muss dass vom Regelsatz bezahlt werden. Für Fahrgeld oder auch Bewerbungen bleibt da nichts mehr über. Ja, die Bewerbungskosten werden erstattet, aber ICH muss dann erst einmal in Vorleistung gehen.
Noch ein Beispiel: Ich werde zum Ein-Euro-Job verdonnert. Das Geld reicht einfach nicht aus. Wie ein Gerichtsurteil besagt, bin ich nur dem Amt verpflichtet, aber nicht dem Träger des Ein-Euro-Job. Also teile ich der ARGE mit, dass ich den Ein-Euro-Job bis nächsten Monatsanfang nicht ausüben kann, weil kein Fahrgeld mehr da ist.

Ich will halt nicht, dass das Amt daher kommt, und mir beispielsweise mitteilt, dass meine Rechtschutzversicherung zu teuer sei, oder ich den Lottoschein nicht abgeben darf. Beides sind Vorsorgemaßnahmen.
Klartext: Ich will frei über die Regelsatzleistung von 347,- Euro verfügen, ohne das mir das Amt irgendwelche Vorschriften machen darf!


PS: Ich habe seit Jahren keinen Tropfen Alkohol getrunken und kein einziges Gramm an Drogen konsumiert. Fahrlässig/verschwenderisch gehe ich mit den 347,- Euro auch nicht um.
Bitte nicht verkehrt verstehen, aber die paar Kilometer kannst du bequem mit dem Fahrrad zurück legen. Ich muss das auch, ob ich Bock habe , oder nicht.
Es sei denn , es ist mal jemand so gütig und leiht mir sein Auto.

Ansonsten stimme ich dir zu.
Man muss halt im Gegenzug immer mit den geistigen Blähungen der Typen rechnen.

Was ist das für eine GmbH - neuer Fallmanager ?
Davon habe ich noch nichts gehört.
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Alt 16.07.2007, 16:23   #15
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Zitat:
Zitat von Georgia Beitrag anzeigen
Bitte nicht verkehrt verstehen, aber die paar Kilometer kannst du bequem mit dem Fahrrad zurück legen. Ich muss das auch, ob ich Bock habe , oder nicht.
Es sei denn , es ist mal jemand so gütig und leiht mir sein Auto.

Ansonsten stimme ich dir zu.
Man muss halt im Gegenzug immer mit den geistigen Blähungen der Typen rechnen.

Was ist das für eine GmbH - neuer Fallmanager ?
Davon habe ich noch nichts gehört.
• Ich wohne auf einem Berg. Dabei muss ich den höchsten Punkt der Stadt auf dem Hinweg und Rückweg überwinden. Der Hinweg würde ja noch mit dem Fahrrad zu fahren sein, aber der Rückweg hat eine über 1,8 Kilometer lange 12 %ige Steigung. Als ich im Training war - kein Problem - aber jetzt .... Außerdem habe ich gar kein Fahrrad!

• Es ist eine gGmbH (sehr großer Anbieter von Ein-Euro-Job) und ich habe meinen Ersttermin dort Anfang August. Die dürfen sogar Rechtsfolgebelehrungen verschicken, da sie im Auftrag der ARGE handeln. Ich bin noch bei der Prüfung, ob das denn so rechtens ist. Meine Fallmanagerin - ich hatte bis Ende Juni noch keine - teilte mir telefonisch mit, dass es überall im Verwaltungsrecht und Sozialrecht zu lesen sei. Ich konnte bisher nichts finden. Wenn aber eine große gGmbH und zugleich sehr großer Ein-Euro-Job-Arbeitgeber zum Fallmanager gemacht wird, dann werde ich sehr hellhörig. Sauer werde ich, wenn ich derjenige bin, der von einer gGmbH betreut werden soll.
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