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| Tags: 347, arge, ausgebe, euro, vorschreiben |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Das "Nichtbewilligen" verursacht Kosten bei mehreren Gerichten, Freiberuflern, Behörden und der ARGE. Wird dann die ARGE oder der Arge sanktioniert? |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| Zitat:
@kleindieter : auch dies ist übrigens von meiner seite als eine durchaus ernsthafte kifflige Denkaufgabe gemeint... wenn wir sie auch nicht morgen werden lösen können
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.812
| Hier gibt es viele klare Urteile aus in denen festgestellt wurde, daß ARGE Mitarbeiter nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um in der Lage zu sein unwirtschaftliches Verhalten festzustellen. Mit Hilfe dieser Urteile kann man die ARGEn zwingen entweder zu leisten oder über einen externen Fachgutachter zu beweisen, daß sie Recht haben. Da das in der Regel aber eine teuere Angelegenheit wird, würde ich eher damit rechnen, daß die ARGE dann nachgibt.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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| | #29 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 53
| Zitat:
Hallo, stellt Euch mal vor, uns wurde vorgeworfen wir hätten zu hohe Ausgaben, welche mit ALG II nicht zu finazieren wären..... Und nun der Grund : Wir hätten einen Hund, welcher 38.- EURONEN Hundesteuer im Jahr kostet !!!!! Und das bei einer Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen. Das sind pro Monat immerhin 79 Cent pro Kopf. Ich würde mal sagen das ist kein unwirtschaftliches Verhalten, sonder Verschwendung von Steuergeldern für das Gehalt der SB. Mit so etwas beschäftigen die sich tatsächlich, ungelogen und erzeugen dafür auch noch jede Menge Papierkrieg. Das LSG hat dann auch zu derartigen Auslassungen der ARGE nur noch festgestellt, dass es der ARGE in ihrer Argumentation nicht folgen könne. Vermutlich haben sich die drei Richter in ihrem Richterzimmer vor Lachen schreiend in die Ecke geworfen. Schade das es für EA's keine Verhandlungen gibt. Ich möchte doch zu gerne mal das Gesicht der SB oder Ihres Scheffe sehen, wenn die soetwas vortragen. (So etwa : 'Neues aus der Anstalt...') Am besten war das Argument, das ja allgemein bekannt ist, daß das ALG II nicht zum Leben reicht. Und damit sei bewiesen, daß dieses Ausgabeverhalten nicht mit ALG II möglich wäre, also unbekannte Nebeneinahmen existieren müßten. Und mit solchen geistigen Ergüssen müssen wir uns permanent ernsthaft auseinandersetzen. Das fällt wirklich schwer. Das zum Thema Lebensstil.....
__________________ Alle Inhalte meiner Beiträge stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind ausdrücklich keine Rechtsberatung. Wer eine Rechtsberatung sucht, sollte zum Anwalt gehen... Und der Herr sprach: 'lächle, denn hätte schlimmer kommen können - und ich lächelte - und es kam schlimmer !!!' | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 171
| ...und vor allem immer schon daran denken "Eilverfahren" draufzuschreiben - denn dank der Idiotie der ARGEn haben die SGs sowieso mehr als nur "volle" Schreibtische... Als Grund reicht die sonst daraus resultierende Unterversorgung und nicht mehr gesicherter Lebensstandard - das ist akut genug.
__________________ "Wisset, daß das Geheimnis des Glücks die Freiheit, die Voraussetzung der Freiheit aber der Mut ist!" |
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| | #31 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 12
| Fahrgeld zum 1€ job: In diesem Betrag ist das Fahrgeld enthalten. Leider ist die "Löhnung" rückwirkend d.h. 1 Knete in 4-6 Wochen. Von welchem Geld sollen wir die Monatskarte (ca.55 €) vorstrecken ? keine Vorleistung - von wem ist mir egal - = keine Fahrt zum job !! Eine andere,etwas rigorosere, Maßnahme wäre, per pedes (in Begleitung eines Medienvertreters) den job anzutreten. Zu lesen wäre dann: ARGE zwingt HE den Weg zur 1 € Maßnahme zu Fuß anzutreten. Antrag auf Fahrgeldvorschuß wurde von der ARGE abgelehnt. Ich bin mir absolut sicher, das Fahrgeld (kein !! Darlehen) wäre in 0 Komma Nichts da. Geht nicht,gibt´s nicht. Bruna |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Immenstadt (FRA) Freie Republik Allgäu (atomwaffenfreie Zone)
Beiträge: 196
| Zitat:
@Bruna Verlaß Dich da mal nicht darauf. Da könnte nämlich dann auch stehen: "Arbeitslos, aber dennoch gut zu Fuß!" Und ein paar Tage später findest Du im Briefkasten, gesandt von der Arge, einen Gutschein für'n paar neue Schuhe von Deichmann.
__________________ Beste Gruesse Wilfried 1hoss43 Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein) Ein Lächeln ist die schönste Art, seinem Gegenüber die Zähne zu zeigen! Mit etwas Geschick kann man sich aus den Steinen, die man täglich in den Weg gelegt bekommt, eine schöne Treppe bauen. Die hier gemachte Aussage stellt meine Meinung dar, die aus meiner Lebenserfahrung resultiert und ist keine Rechtsberatung! | |
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| | #33 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 24
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__________________ Ich habe nur Elektrogeräte! Geändert von Herr Graf (08.01.2008 um 06:13 Uhr). |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 301
| Hallo, Es ist freitag auf der Arge. Wir sollen im Rahmen der Mitwirkungspflicht einen Bescheid einer anderen Behörde in einer bestimmten Frist vorlegen. Am Ende der Frist teilen wir mit das die Behörde den Bescheid noch nicht erlassen hat und wir ihn daher auch nicht vorlegen können. was meint ihr wohl was dann kommt ? Da sagt der doch tatsächlich zu mir folgendes. Da Sie den Bescheid hier nicht eingereicht haben sind Sie ihrer Mitwirkungpflicht nicht nachgekommen und dabei ist es unerheblich ob es den Bescheid überhaupt schon gibt und Sie uns das mitteilen. Ich hoffe es gibt dann doch verständniss dafür das es manchmal laut wird in soner Arge. |
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| | #35 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Dagegen gibt es Abhilfe. Schikane - Wikipedia Zitat:
Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | ||
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| | #36 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 80
| Zitat:
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 232
| Spannend wird es m.E. nach vor allem dann, wenn die Jobcenter die beliebten (und oftmals völlig grundlosen) Sanktionen vornehmen. Da stelle ich mir gerade vor wie ein auf diese Weise Sanktionierter mit 60 % des Regelsatz noch die geforderten 5-8 schriftlichen Bewerbungen machen soll ect. Lustigerweise wird dann wohl, nachdem der so Sanktionierte seine finanzielle Hilflosigkeit = Nichmachbarkeit erklärt hat, wohl nochmals sanktioniert werden, irgendwann bei Null landen und dann, weil er sowohl kein Fahrgeld mehr zur Wahrnehmung von Terminen hat als auch keines mehr zur Bewerbung, obdachlos unter einer Brücke liegen. Ist das logisch ? Ist das eventuell gewollt ? Ist das vielleicht nur eine folgenreiche Entscheidung eines dämlichen oder einfach machtbessenen SB ? Hat der Irrsinn hier Methode ? Aber seitdem man herausgefunden hat das der Regelsatz auch mit 1/3 der jetzigen Höhe noch alles möglich macht, dürfen wir uns auf die daraus resultierenden neuen Urteile der SG-Richter freuen. Damit erübrigen sich dann auch die Entscheidungen über EA, denn ... s.o. Das entlastet die SG und spart Kosten beim Staat. Weshalb komme ich mir eigentlich zunehmend so vor als säße ich mitten in einer rettungslos durchgeknallten, völlig verblödeten und .... Gesellschaft ? Vielleicht liegt es an mir und ich sollte mich einmal mit dem Gedanken befassen einen guten Therapeuten zu finden. |
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| | #38 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 55
| § 31 Abs. 4 sgb II steht drin "(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend [also die Absätze wo drin steht dass abgesenkt wird] 1.bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen, 2.bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der trotz Belehrung über die Rechtsfolgen sein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt, (...)" |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 971
| Hallo ! Unwirtschaftliches Verhalten i.S.d. § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II kann vorliegen, wenn bei voraussichtlich für längere Zeit zu gewährendem ALG II der HE z.B. nicht bereit ist, ein ihm gehörendes und für ihn zugelassenes Kfz, das nicht angemessen ist, zu verkaufen oder stillzulegen. Daneben ist der Vermögenseinsatz zu prüfen. Bei der Haltung eines nicht angemessenen Kfz durch einen Arbeitsuchenden kann die Hilfebedürftigkeit angezweifelt werden. |
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