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Alt 08.07.2007, 14:08   #1
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 61
Standard Bin ich zu Arbeitslosmeldung verpflichtet?

Hallo Leutz,

war vom 8.1. bis 30.6. bei einem Unternehmen beschäftigt, habe seit 3.7. wieder einen Job. Da ich am 29.6. nicht wusste, ob das am 3.7. klappt, habe ich mich natürlich arbeitslos gemeldet und auch den üblichen Schwung Papier mitbekommen. Was mich nun interessiert: Ich habe aufgrund einer zurückliegenden längeren Arbeitslosigkeit noch insgesamt 8 Tage Anspruch auf Alg1. Kann ich mir diese 8 Tage "aufbewahren"? Bin ich durch irgendein Gesetz verpflichtet, für die jetzt entstandenen 2 Tage (1.7. und 2.7.) ALG1 zu beantragen?
KAPPESHAMM ist offline  
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Alt 08.07.2007, 17:15   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.04.2006
Ort: NRW
Beiträge: 246
Standard Verpflichtung?

Nein, es gibt keine Verpflichtung Leistungen zu beantragen, wenn man kein Geld haben will.
Die restlichen 8 Tage Anspruch kannst Du dir auch aufbewahren. Das geht bis 4 Jahre nach Entstehung des Anspruchs.
Seebarsch ist offline  
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Alt 08.07.2007, 17:21   #3
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 61
Standard

Zitat:
Zitat von Seebarsch Beitrag anzeigen
Nein, es gibt keine Verpflichtung Leistungen zu beantragen, wenn man kein Geld haben will.
Die restlichen 8 Tage Anspruch kannst Du dir auch aufbewahren. Das geht bis 4 Jahre nach Entstehung des Anspruchs.
Danke, das war auch mein Gefühl, aber es war eben nur ein Gefühl, nichts "Richtiges". Die Frage ist jetzt nur, soll ich den Antrag auf ALG1 einfach einschlafen lassen, oder soll ich so nett sein mich zurückzumelden?
KAPPESHAMM ist offline  
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Alt 08.07.2007, 17:28   #4
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 420
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Zitat:
Zitat von KAPPESHAMM Beitrag anzeigen
Danke, das war auch mein Gefühl, aber es war eben nur ein Gefühl, nichts "Richtiges". Die Frage ist jetzt nur, soll ich den Antrag auf ALG1 einfach einschlafen lassen, oder soll ich so nett sein mich zurückzumelden?

Nett sein ist nicht immer schlecht - wäre aber wohl auch gut da die Abholung der Anträge bestimmt im Computer eingetragen ist.
judith11 ist offline  
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Alt 08.07.2007, 17:50   #5
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 61
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Zitat:
Zitat von judith11 Beitrag anzeigen
Nett sein ist nicht immer schlecht
Beim Arbeitsamt ist das ziemlich egal, die merken da sowieso nix (mehr).

Zitat:
Zitat von judith11 Beitrag anzeigen
da die Abholung der Anträge bestimmt im Computer eingetragen ist.
Das ist der einzige Grund, warum ich da mal ausnahmsweise "nett" sein werde.

Danke an alle Beteiligten, hat mir sehr geholfen. Schönen Sonntag noch!
KAPPESHAMM ist offline  
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