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Alt 27.06.2007, 11:19   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2007
Ort: ldk. neu ulm
Beiträge: 14
Standard sanktionen( obdachlos)

Euch allen einen schönen tag,

ich schreib jetzt für einen jungen burschen der arg probleme hat

arge seit zwei jahren

im dezember 06 ein euro job diesen aufgehört mit der begründung dass er dort niemals eingestellt wird( arbeit im Altersheim)
daraufhin 30% kürzung
dann abbruch von bfz da er kein geld hatte um dort hinzufahren
50% kürzung
Mehrere schreiben für ein vorstellungsgespräch wieder gekürzt dann 100% kürzung


Inzwischen gehen wir alle davon aus der junge bursche hat schwere probleme mit der psyche

Netter kerl immer freundlich aber macht zum beispiel keine schreiben von der arge auf
Umreißt auch oft nicht was sache ist.

Mom hat er sich total aufgegeben.

Miete natürlich auch nicht bezahlt.


Am Donnerstag wieder einen termin bei arge (den haben wir ausgemacht) der sachbearbeiter meint nun, er hätte soviel sanktionen dass er mind. ein jahr keine leistungen bekommt außer evtl lebensmittelgutscheine.

Wie gehen wir jetzt vor?????

Des problem ist, der bursche sieht keinen handlungsbedarf, dazu ist er viel zu weit mom. von allem entfernt

Er will, so haben wir den eintruck, aber er kann nicht

Wir versuchen jetzt einen Arzttermin aber (keine krankenversicherung da ja 100% gekürzt)

Mom. Sind wir alle ratlos

Letztendlich kann auch obdachlosigkeit drohen. Wie abwenden
Er junger bursche ist 24 im januar 25

Lg lysia
lysia ist offline  
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Alt 27.06.2007, 11:50   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Standard Lysia

ich versuche einmal hinten anzufangen.

Ab April dieses Jahres sind alle Menschen in Deutschland Krankenversichert.
(dank der neuen Gesundheitsreform)

Da es zu brennen scheint empfehle ich dringend juristischen Beistand,evtl.
Gewerkschaft,Diakoni,AWO oder ähnl.

Begleite ihn bitte am Do. zur ARGE und versuche per Vorschuss (Antrag unter Download) an Bargeld zu kommen,er hat Anspruch darauf.
Weiterhin würde ich mit der Presse drohen,Einstweilige Anordnung,Mieterverein,Kommune einschalten etc. wg.akut drohender Obdachlosigkeit.

per Email bereits informiert:
http://www.wasg-bayern.de/kreisverba...ulm/index.html

Toi Toi Toi
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (27.06.2007 um 11:58 Uhr).
wolliohne ist offline  
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Alt 03.07.2007, 18:50   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 40
Standard

lass du dir von ihm eine vollmacht schreiben, dann muss er selbst garnicht mit zum amt.

ohne das ALG II amt darüber zu informieren hintenrum den psychologischen dienst einschalten.
AQA Informationsbüro ist offline  
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Alt 03.07.2007, 19:13   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.241
Standard

Ihr könntet beim sozialpsychiatrischen Dienst Hilfe suchen...
münchnerkindl ist offline  
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Alt 03.07.2007, 19:36   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Dachau
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
Ab April dieses Jahres sind alle Menschen in Deutschland Krankenversichert.
(dank der neuen Gesundheitsreform)...
Das stimmt wohl nicht. Es ist so, seit April muss die KK jeden aufnehmen.
Freiwillige Mitgliedschaft. ca 130 Euro.
Wer die nicht zahlen kann hat ein Problem
__________________
Die Genossinnen und Genossen halten zusammen.
Wer geht ist unsolidarisch, da so die Kämpfer allein gelassen werden. Solidarität
animas ist offline  
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Alt 03.07.2007, 20:04   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von eAlex79
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
Standard

Schlimmer, wer sich jetzt anmeldet und seit April nicht versicherungspflichtig war, der muss mit Beginn April auf jeden Fall den Beitrag der Freiwilligen Versicherung zahlen, Stichwort: Rückwirkende Zwangsversicherung
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten.
eAlex79 ist offline  
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Alt 03.07.2007, 22:47   #7
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von eAlex79 Beitrag anzeigen
Schlimmer, wer sich jetzt anmeldet und seit April nicht versicherungspflichtig war, der muss mit Beginn April auf jeden Fall den Beitrag der Freiwilligen Versicherung zahlen, Stichwort: Rückwirkende Zwangsversicherung
So ist es. Es sei denn, man kann mit der Krankenkasse reden und findet eine Lösung. Ich hab in einem Fall erreicht, daß der Betreffende rückwirkend familienversichert werden konnte, bei der getrennt lebenden Ehefrau.

Man sollte mit der Kasse reden, ob und welche Möglichkeiten es gibt.
 
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Alt 03.07.2007, 22:57   #8
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
ich versuche einmal hinten anzufangen.

Ab April dieses Jahres sind alle Menschen in Deutschland Krankenversichert.
(dank der neuen Gesundheitsreform)

aber auch die Krankenversicherung muß bezahlt werden!

Da es zu brennen scheint empfehle ich dringend juristischen Beistand,evtl.
Gewerkschaft,Diakoni,AWO oder ähnl.

schadet nicht, aber wird nicht wirklich helfen.

Begleite ihn bitte am Do. zur ARGE und versuche per Vorschuss (Antrag unter Download) an Bargeld zu kommen,er hat Anspruch darauf.

Wie begründest du das?

Weiterhin würde ich mit der Presse drohen,Einstweilige Anordnung,Mieterverein,Kommune einschalten etc. wg.akut drohender Obdachlosigkeit.
Drohen sollte man nur, wenn man auch bereit ist anschließend etwas durchzuziehen

Da wäre das Ordnungsamt wichtig, wenn es um eine Notunterkunft geht.
Oder die ARGE, wenn es um Mietschulden geht.

per Email bereits informiert:
http://www.wasg-bayern.de/kreisverba...ulm/index.html

Toi Toi Toi
Da ich mich grade um so einen Fall kümmere:

ich sehe, daß ich damit einen Vollzeitjob übernommen habe und muß sagen, man bekommt von den Ämtern leider keine Unterstützung, es sei denn man fordert sie vehement ein.

Trotzdem: für einen Fremden kann man das kaum leisten.... da sollte man einen Antrag auf gesetzliche Betreuung stellen, wenn der Betreffende sich nicht um seine Angelegenheiten kümmert/kümmern kann.

Mit Vollmacht zur ARGE gehen ist möglich. Gutscheine sollten drin sein.
Aber Bargeld? Wohl nicht, wenn Sanktionen wirken.

Und man sollte de Betreffenden mit zu einem Arzt nehmen... am besten Psychiater.
 
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Alt 03.07.2007, 23:05   #9
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Ihr könntet beim sozialpsychiatrischen Dienst Hilfe suchen...
und was könnten die tun?

Ich war mit jemandem da, deshalb weiß ich, das die nicht helfen können.
Das ist nur sinnvoll, wenn man gar keine Ideen hat, was man tun kann.

Zuerst muß der betreffende mal begreifen, daß er ein Problem hat, dann sollte er seinen Hausarzt oder gleich einen Psychiater aufsuchen.

Sich erst mal krank schreiben lassen... nur so kann er sich vor weiterem Ärger mit der ARGE schützen und dann kann man überlegen, was zu tun ist!

Man sollte auch versuchen, jemanden aus der Familie zu informieren.
 
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Alt 03.07.2007, 23:14   #10
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von lysia Beitrag anzeigen


Inzwischen gehen wir alle davon aus der junge bursche hat schwere probleme mit der psyche

ist er in ärztlicher Behandlung?

Netter kerl immer freundlich aber macht zum beispiel keine schreiben von der arge auf
Umreißt auch oft nicht was sache ist.

Mom hat er sich total aufgegeben.

Miete natürlich auch nicht bezahlt.

Dann sofort zur ARGE. Laß dir von ihm eine Vollmacht geben. Die können ein Darlehen geben, solange es noch kein Räumungsurteil gibt.

(Du solltest seine Post durchsehen, obs nicht vielleicht schon zu spät ist - natürlich nur mit seine Einverständnis)


Am Donnerstag wieder einen termin bei arge (den haben wir ausgemacht) der sachbearbeiter meint nun, er hätte soviel sanktionen dass er mind. ein jahr keine leistungen bekommt außer evtl lebensmittelgutscheine.


Wie gehen wir jetzt vor?????

Ich brauche erst mehr Informationen

Des problem ist, der bursche sieht keinen handlungsbedarf, dazu ist er viel zu weit mom. von allem entfernt

Mach ihm klar, daß er Hilfe braucht: sonst ist ihm nicht oder wenig zu helfen

Er will, so haben wir den eintruck, aber er kann nicht

Das kenne ich... lies mal meine anderen beiträge zu diesem Thema.

Wir versuchen jetzt einen Arzttermin aber (keine krankenversicherung da ja 100% gekürzt)
Zum Arzt kann er... siehe die anderen Beiträge
Mal mit der Kasse sprechen

Mom. Sind wir alle ratlos

Letztendlich kann auch obdachlosigkeit drohen. Wie abwenden

Evtl. Vermieter ansprechen, klären, wie hoch mietschulden sind und Darlehen bei der ARGE beantragen, und vor allem, daß die seine Miete direkt überweisen.

Er junger bursche ist 24 im januar 25

Lg lysia
Ich persönlich denke, daß man auch einen Überprüfungsantrag wegen der Sanktionen stellen sollte: wenn er krank ist, wovon ich ausgehe- und dürfte deshalb nicht sanktioniert werden.

Man sollte beim Amt darauf drängen, daß er zum med. Dienst bestellt wird.
 
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Alt 04.07.2007, 10:19   #11
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Ort: Dachau
Beiträge: 201
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Wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann versucht mal das Sozialamt.
Aber immer daran denken: Die Behörden wollen nicht. man muss sie zwingen können.
__________________
Die Genossinnen und Genossen halten zusammen.
Wer geht ist unsolidarisch, da so die Kämpfer allein gelassen werden. Solidarität
animas ist offline  
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Alt 04.07.2007, 23:13   #12
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von animas Beitrag anzeigen
Wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann versucht mal das Sozialamt.

Der Rat ist sinnlos!

Der richtige Weg: der SB schickt den Betreffenden zum med. Dienst, und auf Grund des Gutachtens wird er dann ans Sozialamt verwiesen, wenn die Arbeitsfähigkeit nicht in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden kann.

Aber immer daran denken: Die Behörden wollen nicht. man muss sie zwingen können.
Sehr richtig! ;.)
 
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