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AfA / Arge / Optionskommunen

Arbeitsstellenvorschlag von AfA in der Schweiz; in Forum: Information; Ich habe heute 2 Arbeitsstellenvorschläge von meiner AfA bekommen. 1. Hier in Berlin, per E-Mail zu bewerben (hab ich schon erledigt) Bei dieser war eine Rechtsfolgebelehrung auf der Rückseite. 2. ...
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Alt 05.11.2005, 18:19   #1
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Registriert seit: 18.06.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Arbeitsstellenvorschlag von AfA in der Schweiz

Ich habe heute 2 Arbeitsstellenvorschläge von meiner AfA bekommen.

1. Hier in Berlin, per E-Mail zu bewerben (hab ich schon erledigt)
Bei dieser war eine Rechtsfolgebelehrung auf der Rückseite.

2. Betriebsart: Personal- und Stellenvermittlung
Arbeitsort: Zürich Oberland
Lohn/Gehalt: n. Vereinb.
Arbeitszeit: Vollzeit
zu besetzen ab: sofort
bei: (trage ich nach, wenn erwünscht)

Vereinbaren Sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin. Wenden Sie sich bei oben genannten Arbeitgeber an Herrn ABC, Telefon ........ Nehmen Sie bitte dieses Schreiben zur Vorstellung mit. Weitere Einzelheiten über die angegebene Stelle erfragen Sie bitte gegebenenfalls direkt bei Ihrer Vorstellung.
Bitte teilen Sie mir........usw usf das übliche.

Auf der Rückseite ist zu diesem Angebot war keine Rechtsfolgebelehrung.

Ich habe mich mal auf der Internetseite bei denen umgesehen. Das ist eine Zeitarbeitsfirma mit 3 Sitzen in der Schweiz.

Mich macht das 2. Angebot ein bischen stutzig, weil gerade auf diesem keine Rechtsfolgebelehrung gewesen ist. Zumal ich telefonisch umgehend ein Vorstellungstermin vereinbaren soll. Da kommt mir doch erstmal die Frage nach den ganzen Kosten auf. Ich muss doch erstmal alles vorfinanzieren, das Telefongespräch (ist ja nun mal Auslandsgespräch) um ein Vorstellungstermin zu vereinbaren, Reisekosten (gerade nach gesehen, nur die Hinfahrt ca. 135,- Euro) usw.

Hat jemand von Euch schon mal so ein ähnliches Arbeitsangebot von der AfA erhalten?
artep ist offline  
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Alt 05.11.2005, 18:30   #2
Einstein
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Beiträge: n/a
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na direkt am Montag hin zum SB und die Kosten bewilligen lassen ..
 
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Alt 05.11.2005, 18:33   #3
edy
Redaktion
 
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Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
Standard

1) Die Fahrtkosten sollten vom Arbeitgeber übernommen werden (oder vorab bei der ARGE beantragen)
2) zahlen Schweizer Unternehmen überdurchschnittliche Gehälter + bieten eine langfristige Perspektive (einige Bekannte von mir sind dort "sehr glücklich" geworden)
3) Solltest du dir sehr genau überlegen, ob es deine persönliche Situation erlaubt (Hindernissgrund wäre z. B. deine Familie: Frau, Kinder, etc. welche du nicht entwurzeln möchtest....)
4) Solltest du dich sehr genau über die Branche Informieren, wo man dich "ansiedeln will". Z.B. bei einem Call Center Job wäre ich sehr vorsichtig (die gibts besser bezahlt in Irland...), solltest du über eine handwerkliche Ausbildung verfügen, stehen dir dort alle Türen offen.
5) kannst du Auslandsjobs (z.b. auch die in der Schweiz) direkt über die Arbeitsagentur abfragen, welche dir Kontakte zu "direkten" Arbeitgebern herstellen.
6) ich würds machen, wenn es meine Voraussetzungen zulassen würden......

Gruß + good luck, edy
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Links, unabhängig, aber freilich parteilich!
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
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edy ist offline  
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Alt 05.11.2005, 18:37   #4
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Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 85
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Beim 2. Jobangebot fehlte die Rechtsfolgenbelehrung? Ganz einfach, innerhalb von Deutschland musst du dich auf Stellenvorschläge hin bewerben, bei Angeboten fürs Ausland kannst du dich bewerben, musst du aber nicht.
Heiner Peters ist offline  
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Alt 05.11.2005, 20:24   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Arbeitsstellenvorschlag von AfA in der Schweiz

Zitat:
Zitat von Heiner Peters
Beim 2. Jobangebot fehlte die Rechtsfolgenbelehrung? Ganz einfach, innerhalb von Deutschland musst du dich auf Stellenvorschläge hin bewerben, bei Angeboten fürs Ausland kannst du dich bewerben, musst du aber nicht.
Genau auf diese Frage kam mir es an, warum auf diesem Angebot keine Rechtsfolgebelehrung vermerkt ist.
Nur nochmal für mich zum Verständnis, weil ich ja mit sowas noch keine Erfahrungen habe, ich brauche auf das Angebot nicht reagieren, der AfA keine Rückmeldung geben und mir dadurch keine Sanktionen ins Haus stehen. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Angebote innerhalb von DE ist mir klar und hätte auch gar nicht nach gefragt.

Zitat:
Zitat von edy
1) Die Fahrtkosten sollten vom Arbeitgeber übernommen werden (oder vorab bei der ARGE beantragen)
2) zahlen Schweizer Unternehmen überdurchschnittliche Gehälter + bieten eine langfristige Perspektive (einige Bekannte von mir sind dort "sehr glücklich" geworden)
3) Solltest du dir sehr genau überlegen, ob es deine persönliche Situation erlaubt (Hindernissgrund wäre z. B. deine Familie: Frau, Kinder, etc. welche du nicht entwurzeln möchtest....)
4) Solltest du dich sehr genau über die Branche Informieren, wo man dich "ansiedeln will". Z.B. bei einem Call Center Job wäre ich sehr vorsichtig (die gibts besser bezahlt in Irland...), solltest du über eine handwerkliche Ausbildung verfügen, stehen dir dort alle Türen offen.
5) kannst du Auslandsjobs (z.b. auch die in der Schweiz) direkt über die Arbeitsagentur abfragen, welche dir Kontakte zu "direkten" Arbeitgebern herstellen.
6) ich würds machen, wenn es meine Voraussetzungen zulassen würden..
zu 1. es geht hier um ca. 300,00 Euro nur reine Fahrkosten, ob da jemand freiwillig nur für ein Bewerbungsgespräch auf kommt, bewage ich echt zu bezweifeln.

zu 2. auch bei einer Zeitarbeitsfirma in der Schweiz? Deine Bekannten haben bestimmt eine Festanstellung in einer bestimmten Firma in der Schweiz.
Zeitarbeitsfirmen haben für mich einen bestimmten Beigeschmack, bezogen hier auf DE. Wie es in der Schweiz damit aussieht weiss ich nicht.
Vielleicht kannst Du ja in Bezug auf Deine Bekannten da etwas erfahren und mir per PN mitteilen.

zu 3. ich sage es mal so. Wenn ich ein Angebot, auch von der Schweiz bei einer direkten Firma (mit Probezeit natürlich) erhalten würde, würde ich auch nach erfolgreicher Gehaltsverhandlung (was nur beinhaltet, das ich davon leben kann) eingehen.
Nur auf Blauen Dunst (wie im vorliegenden Angebot) bin ich nicht bereit dazu. Dazu habe ich familiere Situationen, welche ich nicht von heute auf morgen flexibel umgestalten kann.

zu 4. die Branche ist genau meine Branche, in welcher ich jahrzentelang gearbeitet habe, aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern in einem richtigen Job.

zu 6. ich würde auch nicht überlegen und sofort annehmen, wenn ich ein konkretes Angebot bekommen würde.
Ich habe aber keinerlei Infos oder Erfahrungen bei Zeitarbeitsfirmen in der Schweiz und stehe diesen sehr skeptisch gegenüber, aus teilweisen Erfahrungen hier aus DE. Das kann in der Schweiz natürlich ganz anders aussehen, aber das weiss ich eben nicht.
artep ist offline  
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Alt 05.11.2005, 21:05   #6
Rüdiger_V
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Beiträge: n/a
Standard

Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Stellenvorschlags ist, muss du dich natürlich nicht auf diese Stelle bewerben. Eine Sanktion seitens der AfA/Arge ist in dem Fall nicht möglich. An deiner Stelle würde ich mich allerdings diese Chance nicht entgehen lassen, sofern deine persönlichen Verhältnisse einen Aufenthalt in der Schweiz zulassen.
 
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Alt 05.11.2005, 22:37   #7
edy
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Benutzerbild von edy
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
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ok - lass uns via pn miteinander kommunizieren....! Ich melde mich :daumen:
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Alt 05.11.2005, 23:27   #8
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Arbeitsstellenvorschlag von AfA in der Schweiz

Zitat:
Zitat von Rüdiger_V
Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Stellenvorschlags ist, muss du dich natürlich nicht auf diese Stelle bewerben. Eine Sanktion seitens der AfA/Arge ist in dem Fall nicht möglich. An deiner Stelle würde ich mich allerdings diese Chance nicht entgehen lassen, sofern deine persönlichen Verhältnisse einen Aufenthalt in der Schweiz zulassen.
Genau das wollte ich ersteinmal wissen, wie ich auf ein Angebot der AfA reagieren muss, wenn keine Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite ist.
Also war das kein Versehen von der AfA, sondern bei Auslandsvermittlungen wird es so gehandhabt. Ok. Nun weiss ich Bescheid.

Das Angebot hat mich momentan so mitgenommen (gerade weil ich nicht wusste wie ich mich da verhalten muss), das ich jetzt wieder eine Migräne vom feinsten habe :shock: Ich könnte momentan nur noch mit dem Kopf an die Wand hauen :|

Zitat:
Zitat von edy
ok - lass uns via pn miteinander kommunizieren....! Ich melde mich :daumen:
Danke schön :hug:
artep ist offline  
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Alt 17.11.2005, 12:13   #9
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Ort: Bremerhaven
Beiträge: 6
Standard Angebote im Ausland von der Arge

Also egal wie oder was,jeder entscheidet ertsmal für sich selber ob so was in Frage kommt. Aber dann ist auch schon große Vorsicht geboten. Alle Anfallenden Kosten VORAB beantragen. Info einholen welche sozial Standarts im Land üblich sind. Zusatzversicherung könnte möglich werden. Also ich habe in meinen Bekanntenkreis schon die dollsten Dinger erlebt.Sind einige auf Ihren Kosten sitzengeblieben. Und bei Zeitarbeitsfirmen im Ausland sieht es mit dem Arbeitsrecht auch anders aus als bei uns.
__________________
lerne leiden ohne zu klagen und lasse uns den harten aber gerechten weg gehen und niemals mit einer halbwahrheit zufrieden sein.
seals ist offline  
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