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| Tags: afa, schweiz |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 43
| Ich habe heute 2 Arbeitsstellenvorschläge von meiner AfA bekommen. 1. Hier in Berlin, per E-Mail zu bewerben (hab ich schon erledigt) Bei dieser war eine Rechtsfolgebelehrung auf der Rückseite. 2. Betriebsart: Personal- und Stellenvermittlung Arbeitsort: Zürich Oberland Lohn/Gehalt: n. Vereinb. Arbeitszeit: Vollzeit zu besetzen ab: sofort bei: (trage ich nach, wenn erwünscht) Vereinbaren Sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin. Wenden Sie sich bei oben genannten Arbeitgeber an Herrn ABC, Telefon ........ Nehmen Sie bitte dieses Schreiben zur Vorstellung mit. Weitere Einzelheiten über die angegebene Stelle erfragen Sie bitte gegebenenfalls direkt bei Ihrer Vorstellung. Bitte teilen Sie mir........usw usf das übliche. Auf der Rückseite ist zu diesem Angebot war keine Rechtsfolgebelehrung. Ich habe mich mal auf der Internetseite bei denen umgesehen. Das ist eine Zeitarbeitsfirma mit 3 Sitzen in der Schweiz. Mich macht das 2. Angebot ein bischen stutzig, weil gerade auf diesem keine Rechtsfolgebelehrung gewesen ist. Zumal ich telefonisch umgehend ein Vorstellungstermin vereinbaren soll. Da kommt mir doch erstmal die Frage nach den ganzen Kosten auf. Ich muss doch erstmal alles vorfinanzieren, das Telefongespräch (ist ja nun mal Auslandsgespräch) um ein Vorstellungstermin zu vereinbaren, Reisekosten (gerade nach gesehen, nur die Hinfahrt ca. 135,- Euro) usw. Hat jemand von Euch schon mal so ein ähnliches Arbeitsangebot von der AfA erhalten? |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| na direkt am Montag hin zum SB und die Kosten bewilligen lassen .. |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
| 1) Die Fahrtkosten sollten vom Arbeitgeber übernommen werden (oder vorab bei der ARGE beantragen) 2) zahlen Schweizer Unternehmen überdurchschnittliche Gehälter + bieten eine langfristige Perspektive (einige Bekannte von mir sind dort "sehr glücklich" geworden) 3) Solltest du dir sehr genau überlegen, ob es deine persönliche Situation erlaubt (Hindernissgrund wäre z. B. deine Familie: Frau, Kinder, etc. welche du nicht entwurzeln möchtest....) 4) Solltest du dich sehr genau über die Branche Informieren, wo man dich "ansiedeln will". Z.B. bei einem Call Center Job wäre ich sehr vorsichtig (die gibts besser bezahlt in Irland...), solltest du über eine handwerkliche Ausbildung verfügen, stehen dir dort alle Türen offen. 5) kannst du Auslandsjobs (z.b. auch die in der Schweiz) direkt über die Arbeitsagentur abfragen, welche dir Kontakte zu "direkten" Arbeitgebern herstellen. 6) ich würds machen, wenn es meine Voraussetzungen zulassen würden...... Gruß + good luck, edy
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 85
| Beim 2. Jobangebot fehlte die Rechtsfolgenbelehrung? Ganz einfach, innerhalb von Deutschland musst du dich auf Stellenvorschläge hin bewerben, bei Angeboten fürs Ausland kannst du dich bewerben, musst du aber nicht. |
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| | #5 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 43
| Zitat:
Nur nochmal für mich zum Verständnis, weil ich ja mit sowas noch keine Erfahrungen habe, ich brauche auf das Angebot nicht reagieren, der AfA keine Rückmeldung geben und mir dadurch keine Sanktionen ins Haus stehen. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Angebote innerhalb von DE ist mir klar und hätte auch gar nicht nach gefragt. Zitat:
zu 2. auch bei einer Zeitarbeitsfirma in der Schweiz? Deine Bekannten haben bestimmt eine Festanstellung in einer bestimmten Firma in der Schweiz. Zeitarbeitsfirmen haben für mich einen bestimmten Beigeschmack, bezogen hier auf DE. Wie es in der Schweiz damit aussieht weiss ich nicht. Vielleicht kannst Du ja in Bezug auf Deine Bekannten da etwas erfahren und mir per PN mitteilen. zu 3. ich sage es mal so. Wenn ich ein Angebot, auch von der Schweiz bei einer direkten Firma (mit Probezeit natürlich) erhalten würde, würde ich auch nach erfolgreicher Gehaltsverhandlung (was nur beinhaltet, das ich davon leben kann) eingehen. Nur auf Blauen Dunst (wie im vorliegenden Angebot) bin ich nicht bereit dazu. Dazu habe ich familiere Situationen, welche ich nicht von heute auf morgen flexibel umgestalten kann. zu 4. die Branche ist genau meine Branche, in welcher ich jahrzentelang gearbeitet habe, aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern in einem richtigen Job. zu 6. ich würde auch nicht überlegen und sofort annehmen, wenn ich ein konkretes Angebot bekommen würde. Ich habe aber keinerlei Infos oder Erfahrungen bei Zeitarbeitsfirmen in der Schweiz und stehe diesen sehr skeptisch gegenüber, aus teilweisen Erfahrungen hier aus DE. Das kann in der Schweiz natürlich ganz anders aussehen, aber das weiss ich eben nicht. | ||
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Stellenvorschlags ist, muss du dich natürlich nicht auf diese Stelle bewerben. Eine Sanktion seitens der AfA/Arge ist in dem Fall nicht möglich. An deiner Stelle würde ich mich allerdings diese Chance nicht entgehen lassen, sofern deine persönlichen Verhältnisse einen Aufenthalt in der Schweiz zulassen. |
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| | #7 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
| ok - lass uns via pn miteinander kommunizieren....! Ich melde mich :daumen:
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #8 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 43
| Zitat:
Also war das kein Versehen von der AfA, sondern bei Auslandsvermittlungen wird es so gehandhabt. Ok. Nun weiss ich Bescheid. Das Angebot hat mich momentan so mitgenommen (gerade weil ich nicht wusste wie ich mich da verhalten muss), das ich jetzt wieder eine Migräne vom feinsten habe :shock: Ich könnte momentan nur noch mit dem Kopf an die Wand hauen :| Zitat:
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2005 Ort: Bremerhaven
Beiträge: 6
| Also egal wie oder was,jeder entscheidet ertsmal für sich selber ob so was in Frage kommt. Aber dann ist auch schon große Vorsicht geboten. Alle Anfallenden Kosten VORAB beantragen. Info einholen welche sozial Standarts im Land üblich sind. Zusatzversicherung könnte möglich werden. Also ich habe in meinen Bekanntenkreis schon die dollsten Dinger erlebt.Sind einige auf Ihren Kosten sitzengeblieben. Und bei Zeitarbeitsfirmen im Ausland sieht es mit dem Arbeitsrecht auch anders aus als bei uns.
__________________ lerne leiden ohne zu klagen und lasse uns den harten aber gerechten weg gehen und niemals mit einer halbwahrheit zufrieden sein. |
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