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Alt 14.05.2007, 09:44   #1
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 35
Standard ARGE Frankfurt (Oder)

Servus Leutz,

ab dem heutigen Tage möchte ich euch zeigen, wie unsere ARGE, mit ALG II Empfängern umgeht.

Ich fange mal damit an, die Abwicklung der Nachzahlung der Betriebs- und Nebekosten euch aufzuzeigen.

Irgendwann ist ein Schritt so wie dieser mal nötig um darauf aufmerksam zu machen, das ALG II Empfänger keine Menschen 2ter Klasse sind.

Warum mache ich das?

Das ist ganz einfach zu erklären, ich arbeite ehrenamtlich in einem Suchhilfeverein und wir haben nur ALG II Empfänger hier, die aus Ihrer Sucht heraus wieder eigenständig gemacht werden sollen. Da wir als Verein auch als Vermieter fungieren, betrifft uns das natürlich auch.

Als erstes habe ich mal einen Zeitungsartikel für euch, über den Ihr euch mal so richtig auslassen könnt.

Link: http://www.imago91.de/artikel/ARGE_FFO_1.pdf

Es gab da noch einen Artikel vor ca. 2 Wochen, leider habe ich den nicht mehr, in dem geschrieben steht, das der Höchstsatz der Betriebs- und Nebekosten je qm nochmals in extra WW und Heizkosten aufgesplittet wurde. Dies ist eine Frechheit! Ist man mit einem dieser Werte über den Festgelegten Satz, aber mit den Gesamtkosten je qm noch unter der Höchstgrenze, droht der Umzug oder man bekommt die Wohnung nicht. Des Weiteren ist es, das unsere ARGE keine Umzuge veranlasst, sondern dies alles auf den ALG II Empfänger abwälzt. Die ARGE sagt "Wenn du nicht freiwillig umziehst, dann bekommst du eben nur den angemessenen Teil der KdU. Das ist eine Große sauerei.

So das war es für heute erst einmal aber ich komme wieder :)
__________________
Gruss Lensen

Geändert von lensen (14.05.2007 um 09:48 Uhr).
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