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| Tags: akteneinsicht, diskussion |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.04.2008
Beiträge: 1
| Hallo ich hatte auch schon mal Akteneinsicht beantragt.... Bis heute noch keine Antwort!!! Allerdings nicht bei der Arge sondern bei dem Amt. Habe dann auch nicht weiter nachgehakt. Wollte erst bei der Arge, dort sagte man mir, das sie keine Unterlagen von mir haben, das aa hätte diese. Mein letzter Arbeitgeber hat da soviel Mist in meine Unterlagen geschrieben,...bzw. Ich war bei diesen garnicht richtig angestellt, und das Arbeitsamt sotiert dort trozdem alles ein...was der dort hingeschrieben hat. Wie ist sowas möglich? Auch habe ich festgestellt das es Korrupte Mitarbeiter beim AA gibt. Dort konnte der Arbeitgeber anrufen, und fragen ob ich schon wieder arbeit hätte, und wo ich gerade arbeite....Und die liebe Sachbearbeiterin hat dieses dann alles erzählt.... Auch wurde bei meinen letzten Arbeitgeber angerufen, und diesen wurde erzählt, das ich Akteneinsicht beantragt hatte. Sage nicht wo her ich dies weiß, aber ich weiß..das es so war.100% Habt Ihr das auch manchmal...Das Ihr bei Gesprächen über Eure Person, nicht dabei anwesend seit, aber dennoch genau wisst, was da über Euch geredet wird....Ich hatte das schon ein paar Mal...Unheimlich... Das geht sogar soweit das ich weiß wo die betreffenden Personen gerade sind ob sie stehen und hocken...in welchen Raum. Ihr haltet mich jetzt wohl für verrückt, aber ist wirklich so............. Gruß mey |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.715
| Wurde hier auch schon öfter mal diskutiert. Ich denke wenn man selbst ohne Anwalt eine Akteneinsicht beantragt bekommt man nur eine frisierte Version zu Gesicht. Erst mit Anwalt und Gericht so glaube ich wird man die vollständige, unfresierte eigene Akte einsehen können. Meine Meinung. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 682
| Zitat:
Die Arbeitsvermittlerin las mir ein Gutachten vom Bildschirm ab, und kommentierte den Rest damit, daß sich die Akten auf den Schriftwechsel beschränken würde, der mir bekannt sei. Das Gericht hat jedoch dem Antrag der Antragsgegnerin meinen Antrag abzuweisen noch nicht stattgegeben, obwohl mein Antrag auf wundersame weise in einigen Punkten äusserst schnell hinfällig wurde. Dies könnte den Vorwurf von Schikane für das Gericht jedoch erhärten. Jetzt hoffe ich, daß mir das Gericht einen Anwalt zuweist. Gruß Erntehelfer
__________________ --------------------------------------------------------------------------------------------------------- unchristliche CDU + unsoziale SPD = unfähige Regierung Geändert von Martin Behrsing (17.04.2008 um 13:31 Uhr). | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.04.2008
Beiträge: 3
| Zwar besteht laut Gesetz ein Anspruch auf Akteneinsicht, aber in der Regel wird es anders gehandhabt, denn in solchen Akten werden interne Aufzeichnungen, die nicht immer positiv sind, gemacht. Ich hatte mir schon mal Akteneinsicht verschaft und war sehr erstaunt was dort für Kommentare drin stehen. Zitat: "Der Kunde ist renitent und streitbar." Dieser Eintrag wurde auf Verlangen meiner Anwältin gelöscht. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 19
| Hallo, zum Akteneinsichtsrecht ist folgendes zu sagen: Es gibt den § 164 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Wenn ein Arbeitgebern verleumderische Dinge sagt und es der Behörde mitteilt, würde ich an Eurer Stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Verleumdung, Beleidigung und § 164 Absatz 2 StGB stellen. Herr Behrsing kann ja dazu was schreiben. Außerdem ist das Akteneinsichtsrecht einklagbar. Es gibt auch seit einem Jahr das neue Akteneinsichtsrechtgesetz in Form des Informationsfreiheitsgesetzes, bitte nachlesen. Wenn die Staatsanwaltschaft den Strafantrag ablehnt bzw. auf das Privatklageverfahren verweist, daher einstellt, dann könnt Ihr zu dem Amtsgericht gehen, Gebührenvorschuß zahlen und gegen den Täter wegen Verleumdung, Beleidigung, § 164 StGB wegen falschen Angaben gegenüber einer Behörde klagen wie ein normaler Kläger/Klägerin. Bitte Prozeßkostenhilfe beantragen etc. Natürlich bestehen auch normale Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Ihr könnt diese Klage zu Protokoll geben etc. und eine Begründung bzw. den Sachverhalt angeben und Beweismittel, zum Beispiel ZeugenInnen, Aktenauszug, wo die Verleumdung vorkommt etc. Unter Umständen könnt ihr bei Vorliegen eines Schadens durch dieses Verhalten des Täters auch gleichzeitig beim Amtsgericht in Zivilsachen wie ein normaler Kläger/Klägerin Schadenersatz wegen § 823 BGB etc. stellen. Auch Prozeßkostenhilfe stellen etc. Der Schaden könnte auch darin liegen, daß durch die falsche Anschuldigung die ARGE die Leistung gekürzt hatte etc. Bitte wegen der Kompliziertheit eine Fachanwältin beauftragen etc. Gruß Maria
__________________ Marie |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 1
| wenn ich das alles lese, wird mir ganz schlecht. soll heissen, ich war noch nie arbeitslos (arbeite nicht beim amt), habe immer die kurve bekommen und noch was gefunden. ich wollte mich in dem forum erkundigen, ob man ein recht auf die akteneinsicht hat beim jobcenter oder wie die jetzt alle heissen. wie ich das lese, geht das wohl nur über einen anwalt. ich versuche einem bekannten zu helfen und stosse ziemlich schnell an meine grenzen. ich danke euch allen trotzdem für eure beiträge, die mir schon sehr helfen. lg zwilling 1606 |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Für die Einsicht meiner Akte bei der Arge habe ich dies geschrieben: *Antrag auf Akteneinsicht der Leistungsakte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II § 83 Abs. 1 SGB X und § 25 Abs. 1 SGB X Sehr geehrte Frau .................. Ich beantrage Einsicht in meine Fallakte, der Antrag gilt auch für die Einsicht in die elektronische Leistungsakte . Mit freundlichen Grüßen ........... * Möchtest du auch noch Einsicht in deine Leisungsakte haben, dann dies dann gehen ergänzen. Kopie anfertigen und den Empafng auf der Kopie bestätigen lassen. Mir wurde innerhalb 3 Wochen die Einsicht gewährt, ich darf nun einen Termin vereinbaren. Ich bin nur noch am überlegen, wie ich Kopien der Akte mache.
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
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| Georgia |
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Dieser Beitrag wurde von Curt The Cat gelöscht.
Grund: doppelt |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 411
| mir wurde in einem gespräch schon alleine die einsicht in ein ärztliches gutachten vom md verwehrt. begründung: die sberin dürften das nicht rausgeben. nun durch die klage gegen die egv hat meine anwältin akteneinsicht beantragt vorab und meinte nur zu mir lachend: dann bekommen sie auch ihr gutachten
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2007 Ort: Leipzig
Beiträge: 173
| Zitat:
__________________ Mfg katzenfreund ------------------------------------------------ Alles was ich schreibe, ist lediglich meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar! Mein Motto: Weg mit Hartz IV! | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 40
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.715
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 40
| Stimmt wohl dass die Hürde höher wird. Allerdings auch der Druck auf die SBs. Aber bei Unstimmigkeiten einen Anwalt einzuschalten kann nie verkehrt sein. Die Erfahrung hab ich auch mal vor Jahren gemacht. Nur musst du auf die Kosten aufpassen. Nicht jeder dürfte da eine Versicherung für haben. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2007 Ort: Leipzig
Beiträge: 173
| Aber die Hemmschwelle ist höher, wenn ein Anwalt dahinter steht!
__________________ Mfg katzenfreund ------------------------------------------------ Alles was ich schreibe, ist lediglich meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar! Mein Motto: Weg mit Hartz IV! |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| na toll. Nun bekomme ich Akteneinsicht und muß davon ausgehen, daß alles manilpuliert ist was da steht ? Sollte das die routinemäßige Vorgehensweise der Argen sein, Akten vor Einsicht des HE , oder des jeweiligen Anwalts, zu manilpulieren, kann man sich den Akt auch sparen, oder ? Ich glaube, sollte es so sein, daß die Typen der Argen auch nicht vor einem Anwalt zurück schrecken um zu manipulieren. Wie soll das jeweils aufgedeckt werden können ? Und vor allem, wie kommt ihr darauf , daß manipuliert wird ? Wer hat denn schon Akteneinsicht gehabt und was stand da ?
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 203
| Ob die Akten wohl auch manipuliert werden wenn sich das Gericht die Akten zuschicken lässt? Wegen einer Klage! ron |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Auch hier, wer will wie das Gegenteil beweisen ?
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] |
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| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 35
| Hallo, für Otto Normalverbraucher ist es in der Regel nicht zu erkennen, ob eine "Behördenakte" vollständig ist oder nicht....... Rechtsanwälte und vor allem die Sozialgerichte können aber anhand der Behördeninternen Weisungen (Sogenannter Aktenplan) sehr schnell erkennen, ob die Akte vollständig ist. Bürokratie hat nämlich manchmal auch ihr "Gutes"..... ![]() Weil Behörden kontrollieren alles dreifach......
__________________ "...les aristocrates à la lanterne.....".....wie Recht die doch damals hatten...... |
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