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Alt 12.04.2007, 22:56   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten http://www.erwerbslosenforum.de/imag...pdf_button.png http://www.erwerbslosenforum.de/imag...mailButton.png 12.04.2007 Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.
weiter geht es hier
http://www.erwerbslosenforum.de/hart...120412_168.htm

__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Geändert von Martin Behrsing (12.04.2007 um 23:12 Uhr).
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