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| Tags: ansprueche, antrag, bverfg, hartz, hartz iv urteil, hessischem, lsg, sichern, ueberpruefung |
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| | #176 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
| Zitat:
PHOENIX | |
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| | #177 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Eine weitere Frage von mir: Gerade eben erhielt ich per Post den Bescheid (11.11.2008) des ALG-II für meine BG für den Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2009. Muss auch für diesen Bescheid, welcher dieses Jahr beschlossen wurde, aber für das nächste Jahr gilt, ebenfalls ein Ü-Antrag an die Arge gesandt werden? Schon mal vielen Dank für eine Antwort! LG Ahasveru |
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| | #178 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
| Hi, ja. Muss er sofern er nicht in deinem Ü-Antrag erwähnt ist. Du kannst nur gegen Bescheid einen Anspruch geltend machen die du auch anprangerst. Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #179 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Zitat:
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| | #180 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Danke Euch für die Antworten, :) Werde ich also einen weiteren Ü-Antrag für mich und meine Tochter absenden, die ersten beiden mit allen Bescheiden ab Anfang 2005 sind heute Morgen raus. Wünsche Euch ein schönes Wochenende! LG Ahasveru |
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| | #181 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 37
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| | #182 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Zitat:
Danke Dir für Deine Antwort! LG Ahasveru | |
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| | #183 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 33
| nochmal meine klitzekleine Frage (ist irgendwie untergegangen): gilt dies alles analog auch für Grundsicherungsempfänger (hier:EU-Rente+GS)? Danke
__________________ If You Want Blood (You've Got It) |
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| | #184 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Auf jeden Fall sollte man es versuchen, auch wenn es sich hier um SGB II Leistungen handelt. Aber bei der Grundsicherung werden ja nunmal die gleichen Kriterien für den Bedarf festgegelt, auch wenn die Kommunen frei sind, die Höhe selber festzulegen (z.B. wird in München höhere Grunsi bezahlt, wie woanders).
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #185 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 132
| Mal ne Zwischenfrage: Aus 2005 gibt es bei mir immer noch einen Zeitraum wo keine Leistungen anerkannt wurden (Versagung der Leistung). Da wurde jetzt (2008) ein Überprüfungsantrag gestellt. Die Leistung bezieht sich auf das Jahr 2005, der Überprüfungsantrag und somit der Bescheid wären dann ja aus 2008/2009. Hier müßte ich dann wohl vorsorglich Widerspruch auf den kommenden Bescheid (dieser vermutlich wohl eher über eine Klage) einlegen, oder ? Überprüfungsantrag auf einen noch nicht entschiedenen Überprüfungsantrag dürfte nicht gehen, oder ? MFG Marco |
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| | #186 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: MV
Beiträge: 44
| Mein Ü- Antrag wurde abgelehnt. Habe die Vorlage aus dem Forum genommen. Zitat:
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| | #187 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Jetzt nimmst du unsere Wirderspruchsvorlage und legst entsprechen dWiderspruch gegen diesen Bescheid ein. Brauchst nicht weiteres zu schreiben. Hier war wohl ein SB besondern dumm oder ihm viel nichts ein, was er dnn schreiben soll.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #188 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: MV
Beiträge: 44
| Hallo Martin, meinst du die Widerspruchsvorlage von der ersten seite? |
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| | #189 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
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| | #190 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: MV
Beiträge: 44
| Da habe ich nochmal eine Frage, Meine Lebensgefährtin hat auch für die Kinder den Antrag gestellt. Aber die Ablehnungen haben nur sie und ich bekommen,gleicher Text. Für die minderjährigen Kinder ist aber keine ablehnung dabei gewesen. Muss nicht auch für die Kinder ein Bescheid erlassen werden? |
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| | #191 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 207
| Hallo, alle zusammen! Ich möchte auch diesen Überprüfungsantrag stellen, den ELO vorbereitet hat, und habe in meiner Family, Freundeskreis, Ini und weiß nicht noch wo, angeregt, das auch zu tun! Nur bleibt bei mir zwei Fragen offen: 1.)In meiner BG leben zwei meiner volljährigen Kinder. Müssen die ihren eigenen Überprüfungsantrag stellen, oder reicht es, wenn ich den Antrag für uns alle stelle, und meine Kids den dann mitunterschreiben? Oder muss nur ich allein unterschreiben? Bitte, gebt mir jemand schnell Antwort, damit ich dass alles vom Tisch bekomme. 2.)Die alten Bewilligungsbescheide, muss ich die alle kopieren (meine BG ist groß, manche sind 30 Seiten lang!), und dem Antrag als Kopie beifügen, oder reicht es, wenn ich schreibe, Bescheid vom y.x.2006, usw.....???? Danke im Voraus! LG aus Hamburg |
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