Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Abwehr von Behördenwillkür

Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Kleeblatt Soeben hat sich der Bundestag zu dem Regelsatz der Kinder in hartz IV beraten. Um 21.05 Uhr geht es um die Hartz IV Regelsätze im Bundestag. ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Abwehr von Behördenwillkür

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , , , , ,

Antwort

 

LinkBack (15) Themen-Optionen Ansicht
Alt 13.11.2008, 19:38   #176
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von Kleeblatt Beitrag anzeigen
Soeben hat sich der Bundestag zu dem Regelsatz der Kinder in hartz IV beraten.
Um 21.05 Uhr geht es um die Hartz IV Regelsätze im Bundestag.
Die LIVE ! - Berichterstattung kann man problemlos verfolgen unter:

Deutscher Bundestag: Jetzt im Parlamentsfernsehen - Übertragung mit 300KBit/s

Sieht man sich die Beratungspläne genau an, so kommt desöfteren etwas sehr Interessantes darin vor.
Ich persönlich finde es gelegentlich hochinteressant mit welchen Argumenten dort seitens der einzelnen Abgeordneten "gearbeitet" wird.
Phoenix bringt auch Livestream vom Bundestag bis 1:00 Uhr. Denke mal das da die Qualität besser ist.

PHOENIX
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 15:09   #177
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Ahasveru
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Eine weitere Frage von mir:

Gerade eben erhielt ich per Post den Bescheid (11.11.2008) des ALG-II für meine BG für den Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2009.

Muss auch für diesen Bescheid, welcher dieses Jahr beschlossen wurde, aber für das nächste Jahr gilt, ebenfalls ein Ü-Antrag an die Arge gesandt werden?

Schon mal vielen Dank für eine Antwort!

LG

Ahasveru
Ahasveru ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 15:14   #178
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hi,

ja. Muss er sofern er nicht in deinem Ü-Antrag erwähnt ist. Du kannst nur gegen Bescheid einen Anspruch geltend machen die du auch anprangerst.

Gruss

Paolo
__________________
"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

" Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy -

"Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag -

"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi -
Paolo_Pinkel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 15:15   #179
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von Ahasveru Beitrag anzeigen
Eine weitere Frage von mir:

Gerade eben erhielt ich per Post den Bescheid (11.11.2008) des ALG-II für meine BG für den Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2009.

Muss auch für diesen Bescheid, welcher dieses Jahr beschlossen wurde, aber für das nächste Jahr gilt, ebenfalls ein Ü-Antrag an die Arge gesandt werden?

Schon mal vielen Dank für eine Antwort!

LG

Ahasveru
bei laufenden Bescheide widerspruch einlegen
Torsten68 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 15:26   #180
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Ahasveru
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Danke Euch für die Antworten, :)

Werde ich also einen weiteren Ü-Antrag für mich und meine Tochter absenden, die ersten beiden mit allen Bescheiden ab Anfang 2005 sind heute Morgen raus.

Wünsche Euch ein schönes Wochenende!

LG

Ahasveru
Ahasveru ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 16:15   #181
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 37
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von Ahasveru Beitrag anzeigen
Werde ich also einen weiteren Ü-Antrag für mich und meine Tochter absenden,
sieh eein Posting ueber Deinem - da der Bescheid noch nicht rechtskraeftig ist, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen - aber ich bin kein Anwalt, insofern just my 2c...

Arno.
ArNoN ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2008, 17:43   #182
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Ahasveru
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von ArNoN

sieh eein Posting ueber Deinem - da der Bescheid noch nicht rechtskraeftig ist, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen - aber ich bin kein Anwalt, insofern just my 2c...
Habe jetzt zwar schon für diesen Bescheid den Ü-Antrag rausgeschickt, aber kann ja Montag zusätzlich noch den Widerspruch dafür mit dem Widerspruchsvordruck hier aus dem Thread einlegen. Doppelt gemoppelt hält vllt. besser, und die Arge sieht immerhin, das ich sehr bemüht bin in meiner Mitwirkungspflicht, *lach*, :)

Danke Dir für Deine Antwort!

LG

Ahasveru
Ahasveru ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 18:02   #183
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von tunga
 
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 33
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

nochmal meine klitzekleine Frage (ist irgendwie untergegangen): gilt dies alles analog auch für Grundsicherungsempfänger (hier:EU-Rente+GS)?
Danke
__________________
If You Want Blood (You've Got It)
tunga ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 19:17   #184
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von tunga Beitrag anzeigen
nochmal meine klitzekleine Frage (ist irgendwie untergegangen): gilt dies alles analog auch für Grundsicherungsempfänger (hier:EU-Rente+GS)?
Danke
Auf jeden Fall sollte man es versuchen, auch wenn es sich hier um SGB II Leistungen handelt. Aber bei der Grundsicherung werden ja nunmal die gleichen Kriterien für den Bedarf festgegelt, auch wenn die Kommunen frei sind, die Höhe selber festzulegen (z.B. wird in München höhere Grunsi bezahlt, wie woanders).
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2008, 20:32   #185
mbc
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 132
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Mal ne Zwischenfrage:

Aus 2005 gibt es bei mir immer noch einen Zeitraum wo keine Leistungen anerkannt wurden (Versagung der Leistung). Da wurde jetzt (2008) ein Überprüfungsantrag gestellt.

Die Leistung bezieht sich auf das Jahr 2005, der Überprüfungsantrag und somit der Bescheid wären dann ja aus 2008/2009.

Hier müßte ich dann wohl vorsorglich Widerspruch auf den kommenden Bescheid (dieser vermutlich wohl eher über eine Klage) einlegen, oder ?

Überprüfungsantrag auf einen noch nicht entschiedenen Überprüfungsantrag dürfte nicht gehen, oder ?

MFG
Marco
mbc ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 12:30   #186
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von walze
 
Registriert seit: 19.08.2008
Ort: MV
Beiträge: 44
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Mein Ü- Antrag wurde abgelehnt.

Habe die Vorlage aus dem Forum genommen.

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Mit Ihrem Schreiben vom xx.xx2008 haben Sie die nochmalige Überprüfung meiner Bescheide vom xxxxxxxxxxxxxxxx
beantragt.

Als Voraussetzung für die Aufhebung meiner bestandskräftig gewordenen Entscheidung muss sich in Ihrem Fall ergeben, dass bei Erlass meiner o. g. Bescheide das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist und auf Grund dessen Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind.

Um diese Feststellung treffen zu können, müssen Sie mir Tatsachen vortragen, die mir bisher nicht bekannt gewesen sind bzw. die ich im bisherigen Verfahren bereits gewürdigt und als nicht ausreichend für die Aufhebung meiner Entscheidung gewertet habe.

Im Rahmen dieses Überprüfungsverfahrens haben Sie keine entsprechenden Argumente vorgetragen und es sind für mich auch keine Anhaltspunkte erkennbar, die meine Bescheide als fehlerhaft erweisen lassen.

Daher lehne ich Ihren Antrag unter Berufung auf die Bestandskraft der zu überprüfenden Bescheide ab.


Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.

Hinweis: Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist.
Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden.


walze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 12:34   #187
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Jetzt nimmst du unsere Wirderspruchsvorlage und legst entsprechen dWiderspruch gegen diesen Bescheid ein.
Brauchst nicht weiteres zu schreiben. Hier war wohl ein SB besondern dumm oder ihm viel nichts ein, was er dnn schreiben soll.
Zitat:
Zitat von walze Beitrag anzeigen
Mein Ü- Antrag wurde abgelehnt.

Habe die Vorlage aus dem Forum genommen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 12:43   #188
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von walze
 
Registriert seit: 19.08.2008
Ort: MV
Beiträge: 44
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo Martin,

meinst du die Widerspruchsvorlage von der ersten seite?
walze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 12:59   #189
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von walze Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

meinst du die Widerspruchsvorlage von der ersten seite?

Ja genau den.

Blinky
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 13:07   #190
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von walze
 
Registriert seit: 19.08.2008
Ort: MV
Beiträge: 44
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Da habe ich nochmal eine Frage,

Meine Lebensgefährtin hat auch für die Kinder den Antrag gestellt.

Aber die Ablehnungen haben nur sie und ich bekommen,gleicher Text.

Für die minderjährigen Kinder ist aber keine ablehnung dabei gewesen.

Muss nicht auch für die Kinder ein Bescheid erlassen werden?
walze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 14:41   #191
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hamburgeryn
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 207
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo, alle zusammen!
Ich möchte auch diesen Überprüfungsantrag stellen, den ELO vorbereitet hat, und habe in meiner Family, Freundeskreis, Ini und weiß nicht noch wo, angeregt, das auch zu tun!
Nur bleibt bei mir zwei Fragen offen:
1.)In meiner BG leben zwei meiner volljährigen Kinder. Müssen die ihren eigenen Überprüfungsantrag stellen, oder reicht es, wenn ich den Antrag für uns alle stelle, und meine Kids den dann mitunterschreiben? Oder muss nur ich allein unterschreiben?

Bitte, gebt mir jemand schnell Antwort, damit ich dass alles vom Tisch bekomme.

2.)Die alten Bewilligungsbescheide, muss ich die alle kopieren (meine BG ist groß, manche sind 30 Seiten lang!), und dem Antrag als Kopie beifügen, oder reicht es, wenn ich schreibe, Bescheid vom y.x.2006, usw.....????

Danke im Voraus!

LG aus Hamburg
Hamburgeryn ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten