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Abwehr von Behördenwillkür

Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern; in Forum: Information; Ich habe es so gemacht: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich Antrag gem. § 44 SGB X gegen alle Bescheide für den gesamten Bedarfszeitraum vom 01.01.2005 – 31.12.2008 ...
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Alt 10.11.2008, 15:43   #151
Benutzer
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Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Ich habe es so gemacht:





Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Antrag gem. § 44 SGB X gegen alle Bescheide für den gesamten Bedarfszeitraum vom 01.01.2005 – 31.12.2008 Gleichzeitig bitte ich um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG.

.....................

Aus diesem Grunde stelle ich einen Antrag auf Rücknahme der nicht rechtsbegünstigenden Bescheide vom: alle Bescheide für den gesamten Bedarfszeitraum vom 01.01.2005 – 31.12.2008

Sofern bei Antragstellung ein Neuantrag oder ein neuer Fortzahlungsantrag vorliegt Gleichzeitig lege ich Widerspruch gegen den/die aktuellen Bescheid/e vom 20.10.08 ein. Ich bitte um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG bis Entscheidungen durch das
Bundesverfassungsgericht getroffen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls das
Zustandekommen und die Höhe der Regelleistungen anzweifeln, sind mir für die Vergangenheit
und Zukunft die entsprechenden Leistungen zu gewähren. Mit meinem heutigen Antrag komme ich
einer eventuell angestrebten Regelung des § 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III zuvor.
Torsten68 ist offline  
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Alt 10.11.2008, 16:42   #152
jms
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Registriert seit: 12.09.2008
Ort: Stödtlen -Baden Württemberg
Beiträge: 7
Rotes Gesicht AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Danke Martin !

meine ARGE rennt eh schon im Kreis ! Jetzt noch der Überprüfungsantrag nach
§44 SGB X
seit erster Antragstellung - so werden aus 12 Aktenordnern ganz schnell 24ig ! Und nun kommen noch zig Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter und Amtsleitung bis zum Landrat hinzu ...der wird sich freuen! Außerdem hab ich seiner Familie mal schriftlich erklärt womit Herr Landrat so seine Brötchen verdient ...damit die Ehefrau weis wem Sie des Nächtens verliebt in die Äuglein schaut ....
jms ist offline  
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Alt 10.11.2008, 16:54   #153
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Registriert seit: 02.11.2005
Ort: 99817 Eisenach
Beiträge: 2
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hi Leute,

eins ist mir bis jetzt noch nicht so ganz klar: warum wird bereits im Überprüfungsantrag und im Widerspruch der § 114 SGG angezogen, wenn das Prozedere doch noch gar nichts mit dem Sozialgericht zu tun hat - nicht dass die ARGE auf die Idee kommt, den Antrag so lange liegen zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat?!


Herzlichst harald151
harald151 ist offline  
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Alt 10.11.2008, 18:54   #154
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von tunga
 
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 33
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Danke für die vorformulierten Anträge und die Mühe und Infos das hier einzustellen!
Mein Antrag geht dem JC morgen zu, die soll´n sich dort nur nicht langweilen!

Habe das alles auch schon weiterverbreitet, habe allerdings noch eine klitzekleine Frage: gilt dies alles analog auch für Grundsicherungsempfänger (hier:EU-Rente+GS)?
Danke
tunga ist offline  
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Alt 10.11.2008, 20:36   #155
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Das Ganze soll ja nun liegen bleiben, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. und dafür ist § 114 SGG zuständig.
Zitat:
Zitat von harald151 Beitrag anzeigen
Hi Leute,

eins ist mir bis jetzt noch nicht so ganz klar: warum wird bereits im Überprüfungsantrag und im Widerspruch der § 114 SGG angezogen, wenn das Prozedere doch noch gar nichts mit dem Sozialgericht zu tun hat - nicht dass die ARGE auf die Idee kommt, den Antrag so lange liegen zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat?!


Herzlichst harald151
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Martin

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entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Alt 10.11.2008, 23:05   #156
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Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 18
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Mal ne Frage so am Rande was passiert eigentlich wenn man das nicht machen würde und das Bundesverfassungsgericht Urteil sähe so aus das zu wenig gezahlt würde, weil so könnte man evtl doch mehr Überzeugungsarbeit machen ;)
sleepy5580 ist offline  
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Alt 10.11.2008, 23:13   #157
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Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Dann greift § 330 SGB III und Du kannst Forderungen nicht mehr für die Vergangenheit gelten machen, die nicht mehr anfechtbar sind.

SGB 3 - Einzelnorm

Blinky
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Alt 10.11.2008, 23:19   #158
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 18
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

weil ich grad dabei bin hab ich noch ne kleine andere Frage ich hoffe die wurde noch nicht gestellt gilt nur der in dem Monat zuletzt gültige bescheid weil ich bis zu 5 Neuberechnungen pro Monat habe oder sollte man sicherheitshalber lieber alle angeben?
sleepy5580 ist offline  
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Alt 10.11.2008, 23:53   #159
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Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Besser währe, es alle anzugeben, so kann die ARGE keinen Bescheid übersehen.

Blinky
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Alt 12.11.2008, 02:01   #160
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Registriert seit: 01.03.2006
Beiträge: 444
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Habe einen Überprüfungsantrag für mich und nochmals gesondert von meinem Bruder abgegeben und mir quittieren lassen das die eingegangen sind mit Stempel und Unterschrift.

Mein Vater muss nun zusehen das er seine Bescheide mir vorlegt damit ich für ihn es auch ausfüllen kann und er ihn dann bei der Arge auch abgeben kann.
__________________
MFG

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des GG geschützt
Patrik ist offline  
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Alt 13.11.2008, 12:37   #161
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Benutzerbild von Ahasveru
 
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Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo, :)

Möchte mich auch von meiner Seite sehr für die Vordrucke bedanken, :). Meine Tochter druckt sie mir heute aus und morgen gehen die Überprüfungsanträge für sie und mich mit Einschreiben per Rückschein an die zuständige Arge.

Eine wirklich ausgezeichnete Aktion, :)

LG

Ahasveru
Ahasveru ist offline  
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Alt 13.11.2008, 16:58   #162
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Benutzerbild von Ahasveru
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Sorry ersteinmal für 2 Posts hintereinander von mir.

Aber, es ergibt sich für mich, nach einem heutigen Besuch bei meinem Anwalt, eine Frage:

Er sagte mir, das er in Bezug auf das hessische Hartz-IV-Urteil schon ein paar Menschen in Richtung Überprüfungsanträge und der weiteren Gangart vertritt.

Seine Meinung ist, das die Argen/JobCenter natürlich ihre ganzen Waffen auffahren werden, um dieses betreffende Thema zu vereiteln. Wenn es dann zur Einreichung der Klage beim Sozialgericht kommt, sollte man sich lieber einen RA nehmen, denn in dieser "Schlacht" würden sich dann wohl viele Menschen, welche das durchziehen, recht auf verlorenen Posten und hilflos fühlen.

Nein, ich zucke hier keineswegs zurück und möchte auch niemanden verunsichern, ich kämpfe das auf JEDEM Fall durch.

Es ist auch klar, das jeder Mensch für sich entscheidet, ob er allein kämpft oder sich einen RA dafür nimmt.

Meine Frage wäre nur diesbezüglich, ob es von Vorteil ist, sich für diese betreffende Sachlage einen RA zu nehmen. Aus dem Grunde, das man nicht, wenn man hier zu kämpfen beginnt, letzten Endes auf einen aussichtslosen und verlorenen Posten steht, weil man letzten Endes dann nicht mehr durch den ganzen Rechts- und Paragraphendschungel durchblickt, sprich: so, wie es mein RA als Meinung vertritt.

Ich bedanke mich schon mal für Antworten zu meiner Frage, :)

LG

Ahasveru
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Alt 13.11.2008, 17:04   #163
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Es ist immer gut, wenn man sich einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, sofern der auch was vom Sozialrecht versteht. Leider können die meisten sich aber keinen Anwalt leisten, deshalb haben wir dieseHilfen eingestellt. Auf die härte Gangart sind wir schon eingestellt und werden bei Bedarf dann noch weiteres hinter herschieben. Wir arbeiten ja nun auch mit Rechtsanwälten etc. zusammen.
Zitat:
Zitat von Ahasveru Beitrag anzeigen
Sorry ersteinmal für 2 Posts hintereinander von mir.

Aber, es ergibt sich für mich, nach einem heutigen Besuch bei meinem Anwalt, eine Frage:

Er sagte mir, das er in Bezug auf das hessische Hartz-IV-Urteil schon ein paar Menschen in Richtung Überprüfungsanträge und der weiteren Gangart vertritt.

Seine Meinung ist, das die Argen/JobCenter natürlich ihre ganzen Waffen auffahren werden, um dieses betreffende Thema zu vereiteln. Wenn es dann zur Einreichung der Klage beim Sozialgericht kommt, sollte man sich lieber einen RA nehmen, denn in dieser "Schlacht" würden sich dann wohl viele Menschen, welche das durchziehen, recht auf verlorenen Posten und hilflos fühlen.

Nein, ich zucke hier keineswegs zurück und möchte auch niemanden verunsichern, ich kämpfe das auf JEDEM Fall durch.

Es ist auch klar, das jeder Mensch für sich entscheidet, ob er allein kämpft oder sich einen RA dafür nimmt.

Meine Frage wäre nur diesbezüglich, ob es von Vorteil ist, sich für diese betreffende Sachlage einen RA zu nehmen. Aus dem Grunde, das man nicht, wenn man hier zu kämpfen beginnt, letzten Endes auf einen aussichtslosen und verlorenen Posten steht, weil man letzten Endes dann nicht mehr durch den ganzen Rechts- und Paragraphendschungel durchblickt, sprich: so, wie es mein RA als Meinung vertritt.

Ich bedanke mich schon mal für Antworten zu meiner Frage, :)

LG

Ahasveru
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Martin

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Alt 13.11.2008, 17:23   #164
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Hallo Martin, :)

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, :)

Zitat:
Es ist immer gut, wenn man sich einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, sofern der auch was vom Sozialrecht versteht.
Laut seiner Aussage tut er das, ich kann das ersteinmal nur glauben, :)

Zitat:
Leider können die meisten sich aber keinen Anwalt leisten, deshalb haben wir dieseHilfen eingestellt.
Diese Hilfen sind ja, wie das Forum im Ganzen, auch eine gute und ausgezeichnete Sache, ich nutze sie ja, wie weiter oben erwähnt, auch für meine Tochter und mich, :).

Zum Leisten eines RAs: Meiner sagte mir: Für die "obligatorischen" 10 € und der Vorlage des ALG II-Bescheides würde er für mich tätig.

LG

Ahasveru
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Alt 13.11.2008, 17:30   #165
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Hallo martin,

auch ich "brüte" inzwischen an dem Ü- antrag von euch. Muß ich bei den Bescheiden auch die Mitteilungen des Amtes an das Finanzamt und die Rentenversicherung, die unsereiner alle halbe Jahre regelmäßig als Kopie erhält und auf "ewig" aufbewahren soll, mitaufführen? Bescheide ab Januar 05 wohlgemerkt, richtig? Das gibt ja dann für das Amt richtig Arbeit.

Freu mich schon auf Antwort

meint ladyid12
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Alt 13.11.2008, 17:38   #166
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Hi @all,

werde dann auch die Antwort hier posten. Interessant wären auch Antworten der Ämter, die schon das "Vergnügen" mit eurem Ü- Antrag hatten. Wäre nett, wenn Leute, die diesen Antrag schon gestellt haben und eine Antwort vom Amt erhalten haben, diese zwecks Information einstellen könnten.
Suche ferner noch einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten (monatlicher Abschlag).

meint ladydi12
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Alt 13.11.2008, 17:47