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| Tags: ansprueche, antrag, bverfg, hartz, hartz iv urteil, hessischem, lsg, sichern, ueberpruefung |
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| | #151 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Ich habe es so gemacht: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich Antrag gem. § 44 SGB X gegen alle Bescheide für den gesamten Bedarfszeitraum vom 01.01.2005 – 31.12.2008 Gleichzeitig bitte ich um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG. ..................... Aus diesem Grunde stelle ich einen Antrag auf Rücknahme der nicht rechtsbegünstigenden Bescheide vom: alle Bescheide für den gesamten Bedarfszeitraum vom 01.01.2005 – 31.12.2008 Sofern bei Antragstellung ein Neuantrag oder ein neuer Fortzahlungsantrag vorliegt Gleichzeitig lege ich Widerspruch gegen den/die aktuellen Bescheid/e vom 20.10.08 ein. Ich bitte um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG bis Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls das Zustandekommen und die Höhe der Regelleistungen anzweifeln, sind mir für die Vergangenheit und Zukunft die entsprechenden Leistungen zu gewähren. Mit meinem heutigen Antrag komme ich einer eventuell angestrebten Regelung des § 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III zuvor. |
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| | #152 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.09.2008 Ort: Stödtlen -Baden Württemberg
Beiträge: 7
| Danke Martin ! meine ARGE rennt eh schon im Kreis ! Jetzt noch der Überprüfungsantrag nach §44 SGB X seit erster Antragstellung - so werden aus 12 Aktenordnern ganz schnell 24ig ! Und nun kommen noch zig Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter und Amtsleitung bis zum Landrat hinzu ...der wird sich freuen! Außerdem hab ich seiner Familie mal schriftlich erklärt womit Herr Landrat so seine Brötchen verdient ...damit die Ehefrau weis wem Sie des Nächtens verliebt in die Äuglein schaut .... |
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| | #153 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.11.2005 Ort: 99817 Eisenach
Beiträge: 2
| Hi Leute, eins ist mir bis jetzt noch nicht so ganz klar: warum wird bereits im Überprüfungsantrag und im Widerspruch der § 114 SGG angezogen, wenn das Prozedere doch noch gar nichts mit dem Sozialgericht zu tun hat - nicht dass die ARGE auf die Idee kommt, den Antrag so lange liegen zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat?! Herzlichst harald151 |
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| | #154 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 33
| Danke für die vorformulierten Anträge und die Mühe und Infos das hier einzustellen! Mein Antrag geht dem JC morgen zu, die soll´n sich dort nur nicht langweilen! Habe das alles auch schon weiterverbreitet, habe allerdings noch eine klitzekleine Frage: gilt dies alles analog auch für Grundsicherungsempfänger (hier:EU-Rente+GS)? Danke |
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| | #155 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Das Ganze soll ja nun liegen bleiben, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. und dafür ist § 114 SGG zuständig. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #156 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 18
| Mal ne Frage so am Rande was passiert eigentlich wenn man das nicht machen würde und das Bundesverfassungsgericht Urteil sähe so aus das zu wenig gezahlt würde, weil so könnte man evtl doch mehr Überzeugungsarbeit machen ;) |
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| | #157 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
| Dann greift § 330 SGB III und Du kannst Forderungen nicht mehr für die Vergangenheit gelten machen, die nicht mehr anfechtbar sind. SGB 3 - Einzelnorm Blinky |
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| | #158 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 18
| weil ich grad dabei bin hab ich noch ne kleine andere Frage ich hoffe die wurde noch nicht gestellt gilt nur der in dem Monat zuletzt gültige bescheid weil ich bis zu 5 Neuberechnungen pro Monat habe oder sollte man sicherheitshalber lieber alle angeben? |
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| | #159 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
| Besser währe, es alle anzugeben, so kann die ARGE keinen Bescheid übersehen. Blinky |
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| | #160 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.03.2006
Beiträge: 444
| Habe einen Überprüfungsantrag für mich und nochmals gesondert von meinem Bruder abgegeben und mir quittieren lassen das die eingegangen sind mit Stempel und Unterschrift. Mein Vater muss nun zusehen das er seine Bescheide mir vorlegt damit ich für ihn es auch ausfüllen kann und er ihn dann bei der Arge auch abgeben kann.
__________________ MFG Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des GG geschützt |
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| | #161 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Hallo, :) Möchte mich auch von meiner Seite sehr für die Vordrucke bedanken, :). Meine Tochter druckt sie mir heute aus und morgen gehen die Überprüfungsanträge für sie und mich mit Einschreiben per Rückschein an die zuständige Arge. Eine wirklich ausgezeichnete Aktion, :) LG Ahasveru |
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| | #162 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Sorry ersteinmal für 2 Posts hintereinander von mir. Aber, es ergibt sich für mich, nach einem heutigen Besuch bei meinem Anwalt, eine Frage: Er sagte mir, das er in Bezug auf das hessische Hartz-IV-Urteil schon ein paar Menschen in Richtung Überprüfungsanträge und der weiteren Gangart vertritt. Seine Meinung ist, das die Argen/JobCenter natürlich ihre ganzen Waffen auffahren werden, um dieses betreffende Thema zu vereiteln. Wenn es dann zur Einreichung der Klage beim Sozialgericht kommt, sollte man sich lieber einen RA nehmen, denn in dieser "Schlacht" würden sich dann wohl viele Menschen, welche das durchziehen, recht auf verlorenen Posten und hilflos fühlen. Nein, ich zucke hier keineswegs zurück und möchte auch niemanden verunsichern, ich kämpfe das auf JEDEM Fall durch. Es ist auch klar, das jeder Mensch für sich entscheidet, ob er allein kämpft oder sich einen RA dafür nimmt. Meine Frage wäre nur diesbezüglich, ob es von Vorteil ist, sich für diese betreffende Sachlage einen RA zu nehmen. Aus dem Grunde, das man nicht, wenn man hier zu kämpfen beginnt, letzten Endes auf einen aussichtslosen und verlorenen Posten steht, weil man letzten Endes dann nicht mehr durch den ganzen Rechts- und Paragraphendschungel durchblickt, sprich: so, wie es mein RA als Meinung vertritt. Ich bedanke mich schon mal für Antworten zu meiner Frage, :) LG Ahasveru |
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| | #163 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Es ist immer gut, wenn man sich einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, sofern der auch was vom Sozialrecht versteht. Leider können die meisten sich aber keinen Anwalt leisten, deshalb haben wir dieseHilfen eingestellt. Auf die härte Gangart sind wir schon eingestellt und werden bei Bedarf dann noch weiteres hinter herschieben. Wir arbeiten ja nun auch mit Rechtsanwälten etc. zusammen. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #164 | ||
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| Hallo Martin, :) Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, :) Zitat:
Zitat:
Zum Leisten eines RAs: Meiner sagte mir: Für die "obligatorischen" 10 € und der Vorlage des ALG II-Bescheides würde er für mich tätig. LG Ahasveru | ||
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| | #165 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hallo martin, auch ich "brüte" inzwischen an dem Ü- antrag von euch. Muß ich bei den Bescheiden auch die Mitteilungen des Amtes an das Finanzamt und die Rentenversicherung, die unsereiner alle halbe Jahre regelmäßig als Kopie erhält und auf "ewig" aufbewahren soll, mitaufführen? Bescheide ab Januar 05 wohlgemerkt, richtig? Das gibt ja dann für das Amt richtig Arbeit. Freu mich schon auf Antwort meint ladyid12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #166 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hi @all, werde dann auch die Antwort hier posten. Interessant wären auch Antworten der Ämter, die schon das "Vergnügen" mit eurem Ü- Antrag hatten. Wäre nett, wenn Leute, die diesen Antrag schon gestellt haben und eine Antwort vom Amt erhalten haben, diese zwecks Information einstellen könnten. Suche ferner noch einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten (monatlicher Abschlag). meint ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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