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| Tags: ansprueche, antrag, bverfg, hartz, hartz iv urteil, hessischem, lsg, sichern, ueberpruefung |
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#76 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Die erwachsenen Kinder müssen selbst jeweils einen Antrag stellen und für jedes minderjährige kind musst Du es machen. Deshalb weiterhin ein knappes JA Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #77 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.858
| Zitat:
So habe ich (z.Zt. vor Sozialgericht) es gemacht.
__________________ LG biddy | |
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| | #78 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 26
| Hallo Vielleicht klingt meine Frage etwas naiv, aber ich tue mich mit dem "Rechtsdeutsch" etwas schwer. Sollte man den Widerspruch der hier zum Thema erstellt wurde, gleich zusätzlich zum Überprüfungsantrag eingereichen ? Oder ist dieser Widerspruch für eine eventuelle Ablehnung des Überprüfungsantrages gedacht? Danke Viele Grüße |
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| | #79 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 158
| Ich hab dazu mal ne "provokative" Frage: Wenn sich der Gesetzgeber nun über ein (für uns positives) Urteil hinwegsetzt, sprich ein Urteil ignoriert, was ist dann? |
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| | #80 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 26
| Vielleicht an den Europäischen Gerichtshof oder Europarat oder, oder.... wenden ? |
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| | #81 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
| Hi, hab noch eine Frage. So wie ich das verstanden habe muss dieser Ü-Antrag vor der Entscheidung des Gerichts eingehen um seine Ansprüch zu wahren. Ist bekannt bzw. absehbar wann das Gericht zu einer Entscheidung/Urteilsverkündung kommen wird um zu wissen, bis wann man den Antrag rauschicken muss? Gibt es schon von ersten Reaktion seitens der ARGE auf dieses Schreiben? Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #82 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #83 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Zitat:
Am besten jetzt schon alles los schicken. Das gilt besonders für Bescheide aus 2005. Geldleistungen können bei Überprüfungen nur max. 4 Jahre rückwirkend ausgezahlt werden. Von den ARGEN gibt es bisher noch keine Reaktionen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #84 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Die Frage ist in diesem Thread nicht passend, da es hier wirklich nur um formale Fragen gehen sollte.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #85 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 34
| Hallo beisammen, zunächst mal möchte ich mich kurz vorstellen: ich bin der Thomas Kallay aus Eschwege, der am 29. Oktober 2008 vor dem Hessischen Landessozialgericht dahingehend gesiegt hat, daß das Landessozialgericht und hier der 6. Senat unter dem Vorsitz von Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert selbst gemäß Artikel 100 Grundgesetz den Fall dem Bundesverfassungsgericht vortragen wird. Das ist - bisher - in Deutschland einzigartig. Wer noch etwas Hintergrundinfo dazu haben möchte, kann auf dem PR-Sozial-Portal des Erwerbslosenforums nachlesen: http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810312036.html Warum ich mich heute dazu äußere, liegt an folgendem Satz: Zitat:
warum solcher Pessimismus? Vor vier Jahren, als meine Wenigkeit und eine kleine Gruppe Gleichgesinnter begann, genau diejenige Klageschrift zu schreiben, die dann mit zu dem Erfolg vor dem LSG Hessen am 29. Oktober 2008 beigetragen hat, hieß es auch von allen Seiten: "... das wird eh nix!" Aber: es ist etwas geworden. Und: hier geht keine Einzelperson vor das Bundesverfassungsgericht, sondern langjährig erfahrene Sozialrichter eines Landessozialgerichtes reichen die Verfassungsbeschwerde selbst ein, indem sie vom Artikel 100 Grundgesetz Gebrauch machen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mindestens einem weiteren Petententen bereits Prozeßkostenhilfe für die Berarbeitung einer Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV zugebilligt - was das Bundesverfassungsgericht nicht tun würde, wenn es keinen Sinn darin sähe, hier PKH zu gewähren... Das Bundesverfassungsgericht hat zudem vor ca. einem Jahr einen Beschluß herausgegeben, wie eine Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV auszusehen hat. Soweit ich weiß, wird genau diese Vorgabe nun von den Richtern des 6. Senates beim Landessozialgericht Hessen unter Vorsitz des bekannten Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert Punkt für Punkt abgearbeitet und dann der Fall dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ok, das kann auch in die Hose gehen - das hätte es aber auch schon mit unserer selbstgebauten Klageschrift vor vier Jahren bzw. vor dem HLSG können, und es geschah nicht, weil die Klageschrift juristisch vielleicht laienhaft war, aber sozial und faktisch genau das vortrug, was Hartz-IV real ist: ein Riesenschwindel mit dem Ziel, breite Bevölkerungsmassen zu verarmen, damit dann genug Menschenmaterial in den Niedriglohnsektor (= Lohnsklavensektor) vermittelt werden kann, um Reiche und Unternehmer (und damit ihnen gefügige Politiker...) noch reicher zu machen. Und dat geht eben net, Leute, und das erkennen immer mehr Richter in Deutschland Davon ab: sollte Martin doch Recht haben mit seinem Geunke Ja, die Anträge sind gut und wichtig, vielen, vielen Dank lieber Martin, an dieser Stelle für die Arbeit. Je mehr Leute die Anträge einreichen (ich tus auch bzw. hab es schon getan), umso mehr haben die ARGEn in Deutschland damit zu tun, sich endlich einmal mit den Fakten geltenden Rechtes und des Grundgesetzes zu befassen. Und wir Erwerbslosen sind schließlich anständige Leute, die ihre SBs und die ARGE-Rechtspatten nur zu gerne damit beglücken werden, nicht wahr? Denn auch wir können von ihnen fordern, sich weiterzubilden, und auch wir können sie dabei fördern, indem wir ihnen diese Anträge vorlegen, gell? Zitat:
Und politischer Druck ist nötig, wenngleich man am Beispiel Hessen und den vier SPD-Verrätern sieht, wie wenig man sich auf die Politik verlassen kann. Schöne Grüße an alle, Thomas Kallay aus Eschwege ARCA Soziales Netzwerk e.V. | ||
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| | #86 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
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__________________ Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter- machen hat niemand das recht zu verzweifeln. |
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| | #87 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008 Ort: NRW
Beiträge: 62
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__________________ Intoleranz und Gewalt enden dort, wo Respekt beginnt |
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| | #88 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Muss man da auch alle Änderungsbescheide reinschreiben? Hat sich ja immer mal wieder was geändert. Gruß ron |
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| | #89 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 3
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| | #90 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 286
| Zitat:
__________________ Woke up to a world that I am not a part except when I can play it stranger. | |
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