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Abwehr von Behördenwillkür

Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern; in Forum: Information; Die erwachsenen Kinder müssen selbst jeweils einen Antrag stellen und für jedes minderjährige kind musst Du es machen. Deshalb weiterhin ein knappes JA Zitat: Zitat von Mama1974 guten morgen, wir ...
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Alt 04.11.2008, 10:02   2 links from elsewhere to this Post. Click to view. #76
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Die erwachsenen Kinder müssen selbst jeweils einen Antrag stellen und für jedes minderjährige kind musst Du es machen.
Deshalb weiterhin ein knappes JA
Zitat:
Zitat von Mama1974 Beitrag anzeigen
guten morgen,

wir werden als 5-köpfige BG auch widerspruch einlegen. aber dein knappes ja, Martin, hat mich jetzt irritiert. also ich frag sicherheitshalber nochmal:

ich muß für JEDES mitglied unserer BG (2 erwachsene und 3 kinder) einen eigenen widerspruch, also insgesamt 5 widersprüche, einlegen. oder hab ich das jetzt missverstanden?

lg
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Martin

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Alt 04.11.2008, 10:49   #77
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Benutzerbild von biddy
 
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Beiträge: 2.858
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Tipps für den Widerspruch:

  • Die volljährigen Mitglieder der BG werden im Briefkopf als Absender genannt.
  • Alle volljährigen Mitglieder unterschreiben den Widerspruch.
  • Der Text lautet dann:
    „Hiermit legen wir Widerspruch ein gegen den Bescheid vom…”
  • Sind auch die Ansprüche von minderjährigen Kindern betroffen, dann lautet der Text:
    ”Hiermit legen wir – auch als gesetzliche Vertreter für unsere minderjährigen Kinder Willi Beispiel und Berta Beispiel – Widerspruch ein gegen den Bescheid vom…”
Quelle: Neue Regel für den Widerspruch: Individuelle Rechtsansprüche - „eigenständige” Rechtsverfolgung

So habe ich (z.Zt. vor Sozialgericht) es gemacht.
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LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 04.11.2008, 11:15   #78
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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo

Vielleicht klingt meine Frage etwas naiv, aber ich tue mich mit dem "Rechtsdeutsch" etwas schwer.

Sollte man den Widerspruch der hier zum Thema erstellt wurde, gleich zusätzlich zum Überprüfungsantrag eingereichen ?

Oder ist dieser Widerspruch für eine eventuelle Ablehnung des Überprüfungsantrages gedacht?

Danke

Viele Grüße
polyphon ist offline  
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Alt 04.11.2008, 12:00   #79
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Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 158
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Ich hab dazu mal ne "provokative" Frage:

Wenn sich der Gesetzgeber nun über ein (für uns positives) Urteil hinwegsetzt, sprich ein Urteil ignoriert, was ist dann?
ekel ist gerade online  
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Alt 04.11.2008, 12:08   #80
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Vielleicht an den Europäischen Gerichtshof oder Europarat oder, oder.... wenden ?
polyphon ist offline  
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Alt 04.11.2008, 13:54   #81
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
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Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hi,

hab noch eine Frage. So wie ich das verstanden habe muss dieser Ü-Antrag vor der Entscheidung des Gerichts eingehen um seine Ansprüch zu wahren.

Ist bekannt bzw. absehbar wann das Gericht zu einer Entscheidung/Urteilsverkündung kommen wird um zu wissen, bis wann man den Antrag rauschicken muss?

Gibt es schon von ersten Reaktion seitens der ARGE auf dieses Schreiben?

Gruss

Paolo
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"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

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"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

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Alt 04.11.2008, 14:00   #82
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von polyphon Beitrag anzeigen
Hallo

Vielleicht klingt meine Frage etwas naiv, aber ich tue mich mit dem "Rechtsdeutsch" etwas schwer.

Sollte man den Widerspruch der hier zum Thema erstellt wurde, gleich zusätzlich zum Überprüfungsantrag eingereichen ?

Oder ist dieser Widerspruch für eine eventuelle Ablehnung des Überprüfungsantrages gedacht?

Danke

Viele Grüße
Bitte genau lesen. Der Widerspruch kann ja nur für den aktuellen Bescheid bzw. für zukünftige sein. Beim aktuellen Bescheid darf die Widerspruchsfrist noch nicht erledigt sein. Die Widerspruchfrist beträgt immer 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides.
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Martin

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Alt 04.11.2008, 14:01   #83
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hi,

hab noch eine Frage. So wie ich das verstanden habe muss dieser Ü-Antrag vor der Entscheidung des Gerichts eingehen um seine Ansprüch zu wahren.

Ist bekannt bzw. absehbar wann das Gericht zu einer Entscheidung/Urteilsverkündung kommen wird um zu wissen, bis wann man den Antrag rauschicken muss?

Gibt es schon von ersten Reaktion seitens der ARGE auf dieses Schreiben?

Gruss

Paolo
Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet ist nicht bekannt. Dies kann dauern
Am besten jetzt schon alles los schicken. Das gilt besonders für Bescheide aus 2005. Geldleistungen können bei Überprüfungen nur max. 4 Jahre rückwirkend ausgezahlt werden.
Von den ARGEN gibt es bisher noch keine Reaktionen.
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Martin

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Alt 04.11.2008, 14:03   #84
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Die Frage ist in diesem Thread nicht passend, da es hier wirklich nur um formale Fragen gehen sollte.

Zitat:
Zitat von ekel Beitrag anzeigen
Ich hab dazu mal ne "provokative" Frage:

Wenn sich der Gesetzgeber nun über ein (für uns positives) Urteil hinwegsetzt, sprich ein Urteil ignoriert, was ist dann?
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Alt 04.11.2008, 15:56   #85
Benutzer
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Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 34
Ausrufezeichen AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo beisammen,

zunächst mal möchte ich mich kurz vorstellen: ich bin der Thomas Kallay aus Eschwege, der am 29. Oktober 2008 vor dem Hessischen Landessozialgericht dahingehend gesiegt hat, daß das Landessozialgericht und hier der 6. Senat unter dem Vorsitz von Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert selbst gemäß Artikel 100 Grundgesetz den Fall dem Bundesverfassungsgericht vortragen wird.

Das ist - bisher - in Deutschland einzigartig.

Wer noch etwas Hintergrundinfo dazu haben möchte, kann auf dem PR-Sozial-Portal des Erwerbslosenforums nachlesen:

http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810312036.html

Warum ich mich heute dazu äußere, liegt an folgendem Satz:

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
ja müssen die.
allerdings ist es kaum anzunehmen, dass das Bundesverfassungsgericht sich in solchen Zahlen festlegt. Es wird ein sablungsvoller Spruch kommen und die bundesregierung wird beauftragt bis z.B. 2015 ihre Pryis umzustellen bzw. bestimmte vorgaben zu erfüllen.
Lieber Martin und alle anderen,

warum solcher Pessimismus? Vor vier Jahren, als meine Wenigkeit und eine kleine Gruppe Gleichgesinnter begann, genau diejenige Klageschrift zu schreiben, die dann mit zu dem Erfolg vor dem LSG Hessen am 29. Oktober 2008 beigetragen hat, hieß es auch von allen Seiten: "... das wird eh nix!"

Aber: es ist etwas geworden.

Und: hier geht keine Einzelperson vor das Bundesverfassungsgericht, sondern langjährig erfahrene Sozialrichter eines Landessozialgerichtes reichen die Verfassungsbeschwerde selbst ein, indem sie vom Artikel 100 Grundgesetz Gebrauch machen.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mindestens einem weiteren Petententen bereits Prozeßkostenhilfe für die Berarbeitung einer Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV zugebilligt - was das Bundesverfassungsgericht nicht tun würde, wenn es keinen Sinn darin sähe, hier PKH zu gewähren...

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem vor ca. einem Jahr einen Beschluß herausgegeben, wie eine Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV auszusehen hat.

Soweit ich weiß, wird genau diese Vorgabe nun von den Richtern des 6. Senates beim Landessozialgericht Hessen unter Vorsitz des bekannten Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert Punkt für Punkt abgearbeitet und dann der Fall dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Ok, das kann auch in die Hose gehen - das hätte es aber auch schon mit unserer selbstgebauten Klageschrift vor vier Jahren bzw. vor dem HLSG können, und es geschah nicht, weil die Klageschrift juristisch vielleicht laienhaft war, aber sozial und faktisch genau das vortrug, was Hartz-IV real ist: ein Riesenschwindel mit dem Ziel, breite Bevölkerungsmassen zu verarmen, damit dann genug Menschenmaterial in den Niedriglohnsektor (= Lohnsklavensektor) vermittelt werden kann, um Reiche und Unternehmer (und damit ihnen gefügige Politiker...) noch reicher zu machen.

Und dat geht eben net, Leute, und das erkennen immer mehr Richter in Deutschland

Davon ab: sollte Martin doch Recht haben mit seinem Geunke , werde ich eben vor den EuGH, also den Europäischen Gerichtshof gehen und dann sehen wir weiter. Ich lass mich nicht bange machen, und ich kämpfe weiter - je mehr Betroffene das auch tun, umso besser isses für uns alle.

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Die Anträge sind wichtig
Ja, die Anträge sind gut und wichtig, vielen, vielen Dank lieber Martin, an dieser Stelle für die Arbeit. Je mehr Leute die Anträge einreichen (ich tus auch bzw. hab es schon getan), umso mehr haben die ARGEn in Deutschland damit zu tun, sich endlich einmal mit den Fakten geltenden Rechtes und des Grundgesetzes zu befassen.

Und wir Erwerbslosen sind schließlich anständige Leute, die ihre SBs und die ARGE-Rechtspatten nur zu gerne damit beglücken werden, nicht wahr? Denn auch wir können von ihnen fordern, sich weiterzubilden, und auch wir können sie dabei fördern, indem wir ihnen diese Anträge vorlegen, gell?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
...aber bitte setzt nicht zu sehr auf das Bundesverfassungsgericht. Hartz IV bekommt man nur mit politischen Druck weg. Und das ist Euer aller Aufgabe.
Auch dahingehend richtig, Martin, weil nämlich es bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht noch gut und gerne 1.5 - 2 Jahre dauern kann.

Und politischer Druck ist nötig, wenngleich man am Beispiel Hessen und den vier SPD-Verrätern sieht, wie wenig man sich auf die Politik verlassen kann.

Schöne Grüße an alle,
Thomas Kallay aus Eschwege
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Thomas_ARCA ist offline  
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Alt 04.11.2008, 17:51   #86
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Benutzerbild von Volker
 
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Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter-
machen hat niemand das recht zu verzweifeln.
Volker ist offline  
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Alt 04.11.2008, 18:27   #87
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Benutzerbild von JAMBALAJA
 
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Alt 04.11.2008, 18:30   #88
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Muss man da auch alle Änderungsbescheide reinschreiben?
Hat sich ja immer mal wieder was geändert.

Gruß ron
ronk96 ist offline  
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Alt 04.11.2008, 18:33   #89
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Zitat:
Zitat von ronk96 Beitrag anzeigen
Muss man da auch alle Änderungsbescheide reinschreiben?
Hat sich ja immer mal wieder was geändert.

Gruß ron
Japp. Wie auch schon mehrfach erwähnt wurde
Flora61 ist offline  
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Alt 04.11.2008, 21:10   #90
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Benutzerbild von fritzi
 
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Zitat:
Zitat von Thomas_ARCA Beitrag anzeigen
Ich lass mich nicht bange machen, und ich kämpfe weiter - je mehr Betroffene das auch tun, umso besser isses für uns alle.
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fritzi ist offline  
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