Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Abwehr von Behördenwillkür

Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Paolo_Pinkel Hi Martin, bei mir ist das ein wenig anders. Es gab mal vor einigen Jahren einen Erstbescheid. Innerhalb der ersten 6 Monate habe ich aber wieder ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Abwehr von Behördenwillkür

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , , , , ,

Antwort

 

LinkBack (15) Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.11.2008, 20:39   #26
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hi Martin,

bei mir ist das ein wenig anders. Es gab mal vor einigen Jahren einen Erstbescheid. Innerhalb der ersten 6 Monate habe ich aber wieder in Arbeit gefunden.
Dann Überprüfungsantrag für den Erstbescheid stellen

Danach hatte ich erst mal Anspruch auf ALG-I.

Im Anschluss daran gab es einen (erneuten) Erstantrag für ALG-II gegen den ich Widerspruch eigelegt habe und nun einen aktuellen Bescheid über einen Folgeantrag (noch in der Widerspruchsfrist.
Gegen diesen Bescheid und Widerspruchsbescheid Antrag stellen

Also habe ich 4 Bescheide wobei einer durch den Widerspruch abgeändert worden ist. Aber trotz allem alle 4 Aufführen?

Und dann ist noch was. In deinem Schreiben "Überprüfungsantrag" räumst du die Option auf einen Gleichzeitigen Widerspruch ein gegen einen aktuellen Bescheid der noch in der Widerspruchsfrist liegt ein.
Falls du einen aktuellen Folgebescheid hast, der noch in der Widerspruchsfrist liegt

In deinem Schreiben unter Punkt 1. Listest du auch Fortzahlungsbescheid im Rahmen eines Überprüfungsantrags auf. Ich hab mal hier aufgeschnappt, dass man doch nur Überprüfungsanträge stellen kann für Bescheide deren Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Versteh ich da was falsch?
Jetzt sollte doch alles klar sein? Überprüfung gegen bestandkräftige Bescheide, also Widerspruchsfirst abgelaufen, oder Widerspruch nicht abgeholfen, Klage abgewiesen etc.

Gruss

Paolo
.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 20:50   #27
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hi Martin,

jetzt hab ich es, danke

Gruss

Paolo
__________________
"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

" Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy -

"Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag -

"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi -
Paolo_Pinkel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 21:15   #28
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Ich habe gerade Überprüfungsantrg aller Bescheide seit 2006 wegen Warmwasser laufen. Muß ich da was beachten, oder kann diesen Antrag einfach so einreichen wie hier beschrieben?

Gruß

Blinky
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 21:18   #29
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Kannst du bedenkenlos einreichen. Dieser Antrag bezieht sich ausdrücklich auf die Entscheidung des LSG HESSEN und dem anhängiges Verfahren des Bundesverfassungsgericht. Schreibst eventuell noch einen Satz dazu. Dieser Antrag hebt meinen Antrag vom .... nicht auf.
Zitat:
Zitat von blinky Beitrag anzeigen
Ich habe gerade Überprüfungsantrg aller Bescheide seit 2006 wegen Warmwasser laufen. Muß ich da was beachten, oder kann diesen Antrag einfach so einreichen wie hier beschrieben?

Gruß

Blinky
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland

Geändert von Martin Behrsing (02.11.2008 um 22:15 Uhr).
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 21:38   #30
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 491
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Danke Martin
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 22:11   #31
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.071
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hi,

ich wünsche uns allen, dass viele Menschen von diesem Musterschreiben Gebrauch machen werden (das ist auch eine Form von Protest) und das die Sache so ausgeht wie wir uns das alle wünschen und erhoffen

Wenn alles so zutrifft werde ich mich bei dem Elo-Forum erkenntlich zeigen und hoffe, dass ich nicht der einzige sein werde der damit die Arbeit des Forums damit honoriert und sie an dem Erfolg teilhaben lassen

Ich wünsche euch allen gutes Gelingen

Und ein herzliches Dankeschön nochmal an Martin und die weiteren fleissigen Mitstreiter.

Gruss

Paolo


PS: Da fällt mir noch was ein. Per Einschreiben mit Rückschein
__________________
"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

" Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy -

"Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag -

"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi -
Paolo_Pinkel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 22:25   #32
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von penelope
 
Registriert seit: 02.03.2008
Ort: Münsterland
Beiträge: 853
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Sorry, habe den Tread mal überflogen, wenn wir das erreichen, wäre somit auch die allgemeine Grundsicherung um einiges höher

werde es mir morgen beim in aller Ruhe durchlesen!
__________________
lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
penelope ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 22:44   #33
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Wer bereits ein anhängiges Klageverfahren (noch nicht entschieden) hat, kann versuchen, eine Klageerweiterung/Klageänderung nach § 99 SGG anzustreben. Hier ist aber besser: Frage einen Anwalt.
Denn auch ein neuer Prozess ist möglich
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 22:59   #34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Was kann man unternehmen, wenn manche Bewilligungsbescheide "entsorgt" wurden ?
Vielen Dank & viele Grüße
eric ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2008, 23:11   #35
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Entsorgt, ich nehme an, von dir entsorgt.

Hier hilft die Akteneinsicht in die Leistungsakte. Nicht nur Einsicht in die Handakte nehmen, sondern gleich in die elektronische, VerBIS, da liest man zusätzlich die mitunter "sehr netten Einträge" der SB.

In der Handakte darauf achten, dass alle Seiten der Reihe nach nummerriert sind.

So kann man sich Kopien der fehlenden Bescheide anfertigen.
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 00:38   #36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Ja, vom Leistungsbezieher leider verlegt oder verloren. Vielen Dank für den schnellen Hinweis.
eric ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 07:44   #37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Vielen Dank. Werde die Anträge nachher gleich mehrfach ausdrucken. Kenne einige Betroffene ohne Internet
Flora61 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 08:39   #38
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: NRW
Beiträge: 36
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Hallo,
klasse Sache.

Aber ich hab eigentlich die gleiche Frage wie Emma13. Muß man alle Bescheide einzeln angeben? Recht es nicht zu schreiben, alle Bescheide ab 2005? Oder alle Bescheide die Leistungen ab 2005 betreffen?

Bescheide aus 2005 hab ich nicht mehr vorliegen. Und inwieweit die anderen vollständig vorliegen weiß ich im Moment noch nicht. Wie sieht es denn übrigens mit Änderungsbescheiden aus?
belphegore ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 08:46   #39
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hotti
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 280
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Sorry, aber ich bin ein wenig verunsichert. Geht es bei diesen Urteil um Familien mit Kindern(so sehe ich das) oder sollte jeder einen Antrag stellen? Meine Frau und ich beziehen beide Hartz-Geld, wir haben aber keine betroffenen Kinder. Wie gesagt, ich bin da nicht sicher.

Gruß Horst
__________________
Alles was ich hier nieder schreibe ist einzig und allein meine persönliche Meinung
Hotti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 08:48   #40
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: NRW
Beiträge: 36
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

So wie ich das verstanden habe betrifft es jeden, der Hartz IV bezieht oder bezogen hat.
belphegore ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 08:48   #41
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.858
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Siehe #11:

Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2008, 09:20   #42
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hotti
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 280
Standard AW: Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Danke, habe ich mal wieder nicht richtig geguckt. Ich werde alt.
__________________
Alles was ich hier nieder schreibe ist einzig und allein meine persönliche Meinung
Hotti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in Technorati