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| Tags: sanktionen, sippenhaft, unterkunftskosten, unzulaessige, wegfall |
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| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Es kommt immer wieder vor, dass gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Sanktionen verhängt werden, die auch die Kosten der unterkunft betreffen. Dies führt im ungüstigen Fall dazu, dass die anderen Mitglieder in eine Sippenhaft genommen werden. Dies ist aber nicht zulässig. Insbesondere betrifft dies die verschäften Sanktionen gegenüber jungen Erwachsenen, die ja wesentlich schärfer sanktioniert werden und ihnen sogar die Kosten der unterkunft gestrichen werden. Hinzu kommt, dass sie ja meistens zwangsweise bei den Eltern wohnen müssen. Bei Sanktionen werden dann - wegen der fehlenden Miete - die Eltern mit sanktioniert und und können ihren Verpflichtungen gegenüber dem Vemieter im Außenverhältnis nicht mehr nachkommen. Eine Wohnungslosigkeit ist so vorprogrammiert. Deshalb hier zwei gerichtsfeste Kommentierung, die so in der Begründung für einen Widerspruch oder einstweilige Anordnung verwendet werden können. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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