Ü 50
Bewerbungen schreiben mit 63!!; in Forum: Information; Hallo Zusammen, ich komme gerade von einem Besuch bei meinen Eltern (Mutter 55; Vater 63) und ich bin fassungslos. Mein Vater war heute beim Arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden, ...| Tags: bewerbungen, schreiben |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Hallo Zusammen, ich komme gerade von einem Besuch bei meinen Eltern (Mutter 55; Vater 63) und ich bin fassungslos. Mein Vater war heute beim Arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden, da er dies leider ab dem nächsten Monat sein wird. Die Dame, ungefähr mein Alter (24), gab ihm allerhand Unterlagen mit und erklärte ihm, dass er sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen müsse, da er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Auch ließ sie ihn ein Schreiben unterzeichnen in dem er sich bereit erklärte im April an einem mehrwöchigen Wiedereingliederungskurs teilzunehmen, da auch sonst die reibungslose Zahlung von Arbeitslosengeld nicht gewährleistet werden könnte. Man würde dort Dinge lernen wie, Bewerbungen schreiben, Einstellungsgespräche führen... Entschuldigung, aber... Hallo? Mein Vater hat sein Leben lang gearbeitet, er muss ganz bestimmt nirgendwo eingegliedert werden. Er hat nach einem Jahr bei der Bundeswehr und verschiedenen Arbeitgebern 4 Jahre als Kraftfahrer bei einer Firma gearbeitet, die leider schließen musste, von dort aus ist er mit einer Empfehlung bei einem anderen Unternehmen untergekommen, bei dem er dann 11 Jahre lang gearbeitet hat, bis auch dieses Unternehmen nicht mehr bestehen konnte. Noch im selben Jahr hat er eine Stelle bei seinem vorletzten Arbeitgeber angetreten, bei dem er von 1989 bis 2005 als Fernfahrer gearbeitet hat. Das besagte Unternehmen musste Stellen abbauen, da es um den Transportmarkt, wie vielleicht bekannt, nicht sehr gut bestellt ist. 2005 ist mein Vater zum Arbeitsamt gegangen und der Sachbearbeiter sagte offen zu ihm, dass für ihn der Zug abgefahren sei und eine sogenannte 58er Regelung ihm für 1 Jahr lang Arbeitslosengeld sichern würde. Nach diesem Jahr bekam er die Möglichkeit in Teilzeit für seinen alten Arbeitgeber zu fahren, da er immer ein guter und zuverlässiger LKW-Fahrer war und ist. Nachdem er dies 1 Jahr lang getan hat wurde er auf Empfehlung ein weiteres Jahr bei einer Firma angestellt, die nun vor einem Monat Insolvenz angemeldet hat. Und nun frage ich euch: Muss ich mich jetzt wirklich hinsetzen und für meinen 63-jährigen Vater Bewerbungen schreiben? Er hat in seinem Leben noch keine Bewerbung verfasst und ich möchte ihm das ehrlich gesagt auch nicht zumuten. Gibt es für ihn wirklich nur die Möglichkeiten - Neue Anstellung finden oder mit Minderung der monatlichen Zahlung vorzeitig in Rente zu gehen? Vielen Dank für eure Hilfe! |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.007
| ist leider Fakt. bitte so tun als ob,d.h.irgend welche Bewerbungen schreiben Emailen,Tel. dokumentieren.(hoffentlich keine EGV unterschrieben) im Prinzip kann ihm niemand etwas,da mit 58 raus aus der Vermittlung,vom neuen Job natürlich ohne Chance.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| Danke @wolliohne sagt: |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Natürlich hat er unterschrieben :( Er hat es so verstanden, dass er kein Geld erhält, wenn er das Schreiben nicht unterzeichnet.. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.01.2010 Ort: Im Westen ...vom Osten ;-)
Beiträge: 784
| Zitat:
Ich denke aber auch, daß die Bewerberei nur noch Pro-Forma-Charakter hat. Daß 63-jährige keine Chance mehr auf Einstellung haben, auch nicht nach nem mehrwöchigen Eingleiderungskurs, sollte auch der 24-jährigen SB klar sein. Da Fahrer immer gesucht werden, braucht ihr auch nicht lange nach Adressen zu suchen. Schreibt halt einmal ne Bewerbungsvorlage, wo ihr nur noch die Adresse ändern müsst. Is ne doofe Situation, aber ihr werdet vermutlich leider nich drum rum kommen.
__________________ Der Mensch - was für eine blöde Erfindung von Mutter Natur ! | |
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| Danke @schnarch4 sagt: |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Hat er denn irgendeine Möglichkeit um diesen Kurs drumherum zu kommen? Außer einen Job zu finden... |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Geht hier nicht noch die 58er Regelung. War das nicht hinausgeschoben, für die, die am Stichtag 58 waren und dann später noch reinkommen können ??? ![]() Unbedingt prüfen, ob die Unterschrift widerrufen werden kann ! Und der SB eine auf den Dötz wegen Nötigung ! Leistungsgewährung darf nicht von Weiterbildung abhängig gemacht werden ! Geändert von Spanferkel (19.03.2010 um 22:05 Uhr) |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 4
| Ich habe gerade nochmal mit meinem Vater telefoniert. Er sagte, er habe nichts unterschriebenes vor Ort gelassen, sondern es mitgenommen. Die Dame hätte, während er die Unterschrift leistete, etwas in den PC eingegeben. |
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| Danke @Lagune sagt: |
| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Zitat:
Zitat:
Aber so wie ich weiß, wird diese hinfällig, sobald man wieder arbeiten geht. | ||
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.10.2008 Ort: Köln
Beiträge: 331
| und bloß nichts unterschreiben!!!!!!!!!!!!! ist KEINE bedingung für leistungsbezug. wenn was kommen sollte, hier einstellen. krank schreiben lassen (wenn er sich krank fühlt) oder in rente gehen - ausrechnen lassen, wieviel es gibt - und nur noch mit beistand !!! dort hin gehen!!!
__________________ 70 - 80 % ALLER Bescheide die von Sozialbehörden (ARGE, Hartz IV) bundesweit erstellt werden, sind RECHTSWIDRIG!!! durch Rechtsanwalt überprüfen lassen 10 € Beratungskostenhilfe und GRUNDSÄTZLICH vor dem Sozialgericht gegen die Bescheide klagen(KOSTENLOS) Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim Formulieren, Unterlagen mitnehmen!) Mitglied der Interessengemeinschaft Köln und Umgebung . Registrierung einfach möglich. Neue Mitglieder herzlich willkommen |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Zitat:
Beruhige deinen Papa mal ! Die Leistungsgewährung darf nicht von Verpflichtungen zu Weiterbildungen abhängig gemacht werden ! Und dann wäre es bestimmt ja nicht wirtschaftlich. Was auch ein Grund wäre, eine Weiterbildung abzulehnen. Der wird doch wohl mit so einer MöchtegernSB fertig werden ! Ich wühle mal nach der 58er. Irgend etwas war da noch später möglich ! ![]() Habe gewühlt ! Geht nur für "Altfälle", deren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 01.01.2008 entsanden ist. Geändert von Spanferkel (19.03.2010 um 23:22 Uhr) | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.392
| Richtig: die 58er Regelung geht nur für sog. "Altfälle" und sie entfällt auch, wenn später nochmals aus der 58er Regelung heraus eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen wurde Das ist zwar extrem ungerecht, denn genau diese Personen haben sich ja, wie es einem ständig eingebläut wurde, nochmals um Arbeit bemüht - und werden hinterher nun mit der ganzen Bewerbungs- und Maßnahmen Drangsaliererei abgestraft. Frage wäre auch, ob die ARGe aktuell 63-Jährige nicht sogar zwangsverrenten muß? - mit dem dann eintretenen lebenslänglichen Rentenabschlag von 7,2 % ! ?[/QUOTE]
__________________ Viele Grüße, ethos07 ******************** ******************** Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 471
| Das mit den evtl. Bewerbungen ist nicht so schlimm. Es gibt keinerlei Vorschrift, dass diese schriftlich erfolgen müssen. Es sei denn, es wird in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart, die er auch nicht unterschreiben muss ! Er muss dann die SB nur mit einer Liste von Tel.Nr. "befriedigen", wo er sich überall beworben hat. Immer wieder als Ablehnungsgrund das Alter dann angeben. An der Weiterbildung kann er dann bestimmt aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, da er ja als jahrelanger Fahrer bestimmt Rückenprobleme hat und nicht so lange sitzen kann, gelle ! ![]() Da wäre dann auch an der Wirtschaftlichkeit und Sinnlosigkeit zu rütteln. Denn das ist Geldverschwendung ! Nicht aufregen ! Das ist immer der erste Amtsschock ! Das geht alles zu deichseln. Der Papa wird sich doch nicht seine "Rente in Probezeit" von einer dienstgeilen SB vermasseln lassen. |
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| Danke @Spanferkel sagt: |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Ein 52jähriger Bekannter, seit über 20 Jahren Fahrer ist jetzt auch wegen Insolvenz arbeitslos. Die SB wollte ihm auch so einen Bewerbungskurs aufdrücken. Er hat sie aber über die Einstellungsmodalitäten bei den Fahrern aufgeklärt. Das heißt, er hat lange auf sie einreden müssen, bis sie von den schriftlichen Bewerbungen verzichtet hat. Aber auf einen Lebenslauf hat sie bestanden. Den habe ich dann kurz und schmerzlos angefertigt. ungefähr so: 1990 - Fahrtätigkeit und Arbeitslosigkeit bei vielen Speditionen im In- und Ausland und dann die letzten drei oder vier Speditionen namentlich aufgeführt Der Bekannte hat sich in den ganzen Jahren nicht schriftlich beworben. Ist immer hingegangen, nach Arbeit gefragt und konnte dann losfahren. Einmal war ich dabei auf einem Autobahnparkplatz. Gespräch, Lkw gezeigt, Runde auf dem Parkplatz gefahren, Autoschlüssel bekommen und abends gings los nach Spanien. Für diese Firma ist er ca drei Jahre gefahren. Wenn dein Vater eine Stelle als Fahrer suchen soll, kann er das doch in aller Ruhe machen. Im Moment gibt es so viele arbeitslose Fahrer, da wird ein 63jähriger sowieso nicht genommen. Er muss doch auch oft diese Gesundheitsuntersuchungen machen. Ich denke, dass er die nicht bestehen wird. Er kommt doch sicher nicht mehr hoch in die Fahrerkabine. :-) Und die Augen lassen sicher auch nach. Und all die neuen Gesetze kann er sich auch nicht merken. Hinzu kommt, dass er in den ersten Monaten keinen Job annehmen muss, bei dem er weniger verdient wie das Arbeitslosengeld I. Wie lange bekommt er denn Arbeitslosengeld? |
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| Danke @ela1953 sagt: |
| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Zitat:
Gemäß § 12a Satz 2 SGB II besteht für Ansprüche ab 01.01.2008 grundsätzlich die Verpflichtung, ab Vollendung des 63. Lebensjahres auch eine geminderte Altersrente zu beantragen. In bestimmten Fällen ist von der Aufforderung zur Rentenantragstellung auf eine geminderte Altersrente abzusehen (vgl. dazu Fachliche Hinweise zu § 12a SGB II – Kapitel 1.5.2 ). SGB II § 12a Gruss Falke | |
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| | #15 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
| Hier geht es allerdings überhaupt nicht um die Arge und ALG II, sondern um die Arbeitsagentur und das normale Arbeitslosengeld (ALG I). @Lagune Dein Vater sollte nichts voreilig unterschreiben. Vielleichst stellst du mal die Unterlagen oder Schriftstücke, die er beim Arbeitsamt bekommen hat, hier anonymisiert ein. Dann kann man eventuell näheres sagen. |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2.044
| Die 58er Regelung ist Zitat:
__________________ Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Regelsätze verfassungswidrig ist - anstatt nachzubessern unterhält sich die regierende Klasse darüber, wie man den Obolus senken kann - bei Bankenprobleme gab es fix, den 20ig-fachen Jahresbedarf aller ALG II Empfänger (ikl. KdU) in wenigen Tagen - geht es asozialer? Arme, chancenlose und hungernde Kinder sind deren Produkt! | |
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| | #17 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 1.045
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| | #19 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 25
| Zitat:
Die verordnete Rente mit Abschlag ist gekippt! Auch die ARGE darf nicht mehr darauf bestehen, dass ein Arbeitsloser mit 63 in Rente gehen muss, wenn er dabei Abschläge in Kauf nehmen müsste! | |
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| | #20 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.04.2008 Ort: Hamburg meine Perle
Beiträge: 480
| Zitat:
Meine Freundin, ende 50, sollte auch Bewerbungen schreiben und zu einem Bewerbungstraining gehen. Da sie weder mit einem Computer umgehen kann und auch keinen C. besitzt, hat sie erst einmal einen Computer Kurs verlangt und hat bis zum Eintritt in einen neuen Job nach 3 Monaten nichts mehr von der BA gehört.Antwort der SB:" Wir können keinen Kurs für Anfänger finden, weil sie ALG I erhalten. Ihren Job hat sie durch telefonieren bekommen.Von der BA gab es in diesen 3 Monaten nicht einen Vermittlungsvorschlag. Gruß Karma | |
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 573
| Erstmal: Dein vater dürfte "save" sein, wenn die nichts Unterschriebenes von ihm haben. "Ich hab geseheen, dass er unterschrieben hat" hat gottseidank keinerlei Beweiswert Dann: Hm, mal perspektivisch gedacht... Eine "echte Fahreranstellung" ist für Deinen Vater im "fortgeschrittenem Alter" recht unwahrscheinlich und (denke ich) in vollem Ausmaß auch nicht gewünscht...? Wäre vielleicht nen 400er-Job bei ner größeren Spedition was? Die suchen ab und an mal Leute mit entsprechendem Führerschein&ERfahrung zum Umsetzen/Reinigen/Umsatteln von Fahrzeugen auf deren Plätzen. Wär vielleicht was, nen paar Tatas nebenbei und Dein Dad würd im Speditionsdunstkreis bleiben( gerade Fernfahrer sind ja ein eigenes Volk, kenn das von meinem Vatertier ;))
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 163
| Hallo alle zusammen Nimmschö hat schon recht, so mit 400 € Job, dazu vielleicht noch ein paar Standardbewerbungen, ala 50+ so sollte dein Vater die Zeit bis zur Altersrente wohl rumbringen, und er kann vor allem ohne Abzüge gehen. Obwohl ich es für einen kompletten Irrsinn halte einen 63 Jährigen, mit sicherlich genügend Beitragsjahren, nicht in Rente gehen zulassen. Aber so ist nun mal die Volksschule Sauerland, was nichts gegen die Sauerländer sagt, sondern nur gegen einen Verräter an der Sozialdemokratie geht. Das Herz schlägt Links, müntef.. ob dus willst oder nicht. Denk mal nach !!! |
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