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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.545
| Für Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr vollendet haben ergeben sich oft spezielle Problematiken. Damit wird dem vielfachen Wunsch unserer Freunde Rechnung getragen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.10.2005 Ort: Kreis Neuwied
Beiträge: 28
| Hi Martin, wenn der Anteil der über 50jährigen im Lande auf über 80% gestiegen ist, kannst Du ja die UHU-Spalte dezent löschen... :mrgreen: Obwohl... Für die paar Jährchen hätteste Dir garnienicht die Mühe machen brauchen... ;) Das Ü-50-Ei Fritz 8)
__________________ Wer kein Geld hat, kann auch nicht essen... |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.05.2006 Ort: in den Weiten Hessens
Beiträge: 248
| An dieser Stelle ein Dankeschön für das Forum der 50 + |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| hallo Martin, habe nach langer zeit wieder hierher zurückgefunden. Die "wirren" der gründerzeit sind wohl vorbei. Aber das war 'vorgestern'. Das " Ü 50 " ist sicher nicht schlecht, stellt aber keine grenze hinsichtl. irgendwelcher rechtlichen restriktionen dar. Ich 'referierte' seinerzeit über die sogenannten "58-er", die im rahmen des §428 (SGB III) und der damit verbundenen 58-ger-regelung vom staat "über den tisch gezogen" worden sind. Vielleicht hast du 'dunkle' erinnerungen daran.... Die 58-er regelung ist dir bekannt; aber bestimmt auch die ergebnisse der SG in erster instanz in ihrer vielfalt. Dennoch gilt es zu überlegen, ob ein TITEL für diese personengruppe nicht angelegt werden sollte. einen schönen tag UDO
__________________ Meine Beiträge und ggf. Antworten auf Fragen - nach "bestem Wissen & Gewissen" - reflektieren meine persönliche Meinung; auf keinen Fall stellen sie eine Rechtsberatung dar! ------------------------------------------------------------------ VON EINEM FRÜHEN TOD ZEIGT DIE ZIKADE SICH UNBEEINDRUCKT SIE SINGT |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 361
| Hier scheine ich richtig zu sein. Aus gegebenem Anlass möchte ich mein letztes Schreiben an die BA veröffentlichen , auf der Suche nach gleichaltrigen , die eventuell bereit wären an einer Sammelklage mitzuwirken. Leider ist es so , das, wenn man in unserem Alter arbeitslos wird , schnell ins Abstellgleis abgeschoben wird. Die BonBons die man uns anbietet erweisen sich alsbald als bittere Pille. Wer sich nämlich ganz auf die 58ziger Regelung verlässt , landet oft bei der ARGE , und wird von dieser noch einmal beschissen. Also Zähne zusammenbeißen und weiter nach Arbeit suchen , aber nicht alles sofort annehmen , Sklaventriebern die Zähne zeigen. Vorsicht bei den Bon Bons ... die sind nur für 2 Jahre gedacht , und wer da noch nicht die volle Rente erreicht hat, wird noch einmal benachteiligt. Ich möchte jedenfalls nicht als Rentner in die Hände dieser Sadisten von der ARGE geraten , sonst raste ich vielleicht noch aus. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.07.2006 Ort: Waiblingen + Ahlen
Beiträge: 33
| hallo, Faustus, immer 'cool' bleiben - ausrasten nutzt nix! dieses ist zwar "nur" ein FORUM für die über 50-jährigen, aber ein meilenstein in der sache ist das 58. lebensjahr. MARTIN hat "sicher viel zu tun" - meiner bitte, einen besonderen TITEL für die 58-iger zu etablieren, ist er bisher nicht nachgekommen. Ich habe die persönliche notbremse gezogen und bin nun mit 60 in die gekürzte frührente geflüchtet. Ab diesem Datum kann mich die ARGE als institition am A**** ****** (selber zensiert). Leider hast du nicht mitgeteilt, wie alt DU bist. Im zusammenhang mit der 58-regelung weiss ich einiges und kann meine erfahrungen mitteilen - auch hinsichtlich des geltenden rechts: nur soviel zunächst: - SAMMELKLAGEN werden nicht zugelassen - Aufgrund der bestehenden Rechtssprechung ist eine Klage gegen die anwendung des SGG II (H'IV) auf die 58-iger sinnlos, weil mittlerweile genügend erstinstanz-liche Urteile diverser SGe existieren, die diese klage ABGEWIESEN haben. Nur jemand mit viel KOHLE in der hinterhand könnte den WEG zum BSG zurücklegen, wobei hier nicht sicher ist, ob die klage vor höchstrichterlicher instanz ZUGELASSEN wird. Vor einem guten dreiviertel jahr gehörte ich zu einer gruppe, die in KARLSRUHE direkt klage eingereicht hatte: wir waren ca. 80 personen bundesweit als einzelkläger - jeweils mit einer individuellen ca. 140-seitigen fundierten klageschrift: die klage wurde seinerzeit nicht angenommen; es wurde auf den instanzenweg verwiesen!!! das ist DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT: BESONDERS HERVORGETAN HAT SICH HIER EIN VERFASSUNGSRICHTER DR.STEINER; bereits im VORFELD existierten kommentare von ihm in pressemitteilungen, die - so interpretierte ich es - die 58-iger ziemlich negativ betrachteten; naja, wir sind eben ein a-soziales pack.....; ich bspw. habe nur 40 jahre 'arbeitsleben' hinter mich gebracht und nur aus etwa 3,5 MIO !!!!! erlöstem sozialversicherungspflichtigem verdienst dem MONSTER "SOZIALVERSICHERUNG" kohle rübergebracht. Rechne selber, wenn ich diesen abgeführten Betrag frei hätte anlegen dürfen. schönen tag UP. PS Einen zweiten prozess vor dem SG STUTTGART habe ich für mich positiv abgeschlossen, nachdem - wie bereits oben erwähnt - ich die klage gegen die "ANWENDUNG...auf 58-iger" zurückgezogen hatte: Das ARB'AMT GÖPPINGEN kürzte das sogemannte BEMESSUNGSENTGELT glatt um 200 euronen beim übergang von seinerzeit ARBEITSLOSENGELD nach ARBEITSLOSENHILFE - reduzierte also nicht nur von 60 % auf 53 %. Durch VERGLEICH erhielt ich die differenz als nachzahlung: "fette" 1.700 euronen. die GÖPPINGER haben es wohlweislich NICHT auf einen URTEiLSSPRUCH ankommen lassen: ergo: da muss jeder selber durch! interessant auch www.tacheles.de die haben erstritten, dass verwaltungs- u. durchführungsrichtlinien öffentlich gemacht werden müssen - kann man dort runterladen. ES IST EINFACH INTERESSANT; DIESEN WUST mal durchzulesen. Dabei stellt man fest, wie aus schlichter unkenntnis und überforderung der armen sachbearbeiter dem sogenannten 'Kunden' oft etwas anderes mitgeteilt wird, was in diesen vorschriften längst manifestiert wird. Bspw. die sogenannte OA (Ortsabwesenheit); nichtmeldung einer OA darf bei den 58-igern NICHT sanktioniert werden.... es gibt da noch einiges....in diesem fall einmal FÜR den versicherten 'kunden'.
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.01.2007
Beiträge: 4
| Hallo uelekken, habe laut gelacht über Deinen Artikel vom 26.7.07. Bin jetzt erst wieder im Forum drin. Bin weiblich, 57 Jahre alt und seit dem 1.7.04 arbeitssuchend.... Ich habe die letzten 28 Jahre als Exportsachbearbeiterin gearbeitet, dann wurde ich mit 9 weiteren kfm. Kollegen/innen vom neuen Management rausgeschmissen, wir waren einfach zu "teuer". Der alte Chef hatte sich 2 Wochen vor den Kündigungen auf sein "Altenteil" zurückgezogen. Wir 10 Leute haben zwar alle Klagen auf Wiedereinstellung gestellt, aber keiner wurde wieder eingestellt.... Tja, da war ich dann 53 Jahre alt und bekam, lt. Sozialplan ganze 34.000,-- € nach 28 Jahren. Davon hat mir unser so toller Staat noch fast 9.000,-- € geklaut. Was geht eigentlich den Staat an, wie lange ich in einer Firma arbeite?? Das frage ich mich immer noch. Egal, jedenfalls konnte mir die Bundesanstalt..... keinen neuen Job besorgen, ich habe selbst ja auch nichts gefunden. Seit September habe ich einen Nebenjob, 11 Stunden die Woche, in einem Teeladen, habe noch nie so gerne gearbeitet, es ist einfach toll dort. Und jetzt kommt es: Seitdem erinnert sich das Arbeitsamt, bei dem ich seit dem 26.8.06 keine Leistung mehr beziehe!!! an mich und bombadiert mich mit "Einladungen gem. §...." Die Krönung bekam ich am Freitag: uM ÜBERPRÜFEN ZU KÖNNEN |
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