| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: eigentumswohnung |
![]() |
| LinkBack (1) | Themen-Optionen | Ansicht |
| |
#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 3
| hallo zusammen!ich bin ganz neu hier ,und ich hoffe ihr könnt mir helfen also es geht um folgendes, ich habe einen bekannten er ist 55 jahre alt und hat eine eigentumswohnung ,er wird zum 31.12.2008 arbeitslos werden ,zur zeit bekommt er noch krankengeld, und wenn er gekündigt wird/ist bekommt er ja arbeitslosen geld 1..... so zu meiner frage ......in der eigentumswohnung hat er noch mieter drin ...und wenn er in hartz4 ruscht .müssen dann die mieter ausziehn?bzw muss er dann bevor er in hartz4 rutscht schon selber seine eigentumswohnung bezogen haben?damit er sie nicht verliert?ein weiters problem ist da noch , er hat die wohnung noch nich abbezahlt das dauert noch jahre ...ich hoffe ihr könnt mir helfen |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 265
|
__________________ Woke up to a world that I am not a part except when I can play it stranger. |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.006
| Hallo, Rose ! Zur Wohnung kann ich Dir leider nix sagen, aber wenn Dein Bekannter im Krankenstand gekündigt wird, hat er WEITERHIN Anspruch auf Krankengeld von der Kasse, insgesamt 18 Monate. Soweit ich weiß, ist nur selbstgenutztes Wohn-Eigentum bei H IV geschützt.
__________________ Grüße aus Bärlin Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 3
| Oh das ging ja schnell mit den antworten Vielen dank für eure Antworten ....haben mir sehr geholfen |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| Ob das BSG-Urteil, auf welches Fritzi bereits hingewiesen hat, auch für den Fall deines Bekannten zutrifft, ist m.E. fraglich, da es nur für Ausnahmefälle gelten soll. Z.B. wenn nur noch wenige Tilgungsraten offen sind.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 27.08.2008 06:40 | |
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eigentumswohnung und Verkauf | Eclipse-1 | ALG II | 0 | 19.06.2008 21:07 |
| Eigentumswohnung: was geht ? | Schorsch | Kosten der Unterkunft | 10 | 19.05.2008 07:55 |
| Eigentumswohnung | nomueller | Kosten der Unterkunft | 3 | 24.05.2007 11:30 |
| Eigentumswohnung verkauft - was nun ??? | mannic | Kosten der Unterkunft | 3 | 19.03.2006 21:57 |
| Eigentumswohnung | Catweazle | Kosten der Unterkunft | 5 | 21.10.2005 17:02 |