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Alt 27.08.2008, 01:42   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 3
Frage Eigentumswohnung

hallo zusammen!ich bin ganz neu hier ,und ich hoffe ihr könnt mir helfen

also es geht um folgendes, ich habe einen bekannten er ist 55 jahre alt und hat eine eigentumswohnung ,er wird zum 31.12.2008 arbeitslos werden ,zur zeit bekommt er noch krankengeld, und wenn er gekündigt wird/ist bekommt er ja arbeitslosen geld 1..... so zu meiner frage ......in der eigentumswohnung hat er noch mieter drin ...und wenn er in hartz4 ruscht .müssen dann die mieter ausziehn?bzw muss er dann bevor er in hartz4 rutscht schon selber seine eigentumswohnung bezogen haben?damit er sie nicht verliert?ein weiters problem ist da noch , er hat die wohnung noch nich abbezahlt das dauert noch jahre ...ich hoffe ihr könnt mir helfen
Rose234 ist offline  
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Alt 27.08.2008, 01:51   #2
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Benutzerbild von fritzi
 
Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 265
Standard AW: Eigentumswohnung

Arbeitplus zahlt die Tilgung
__________________
Woke up to a world that I am not a part
except when I can play it stranger.
fritzi ist offline  
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Alt 27.08.2008, 01:55   #3
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Benutzerbild von Drueckebergerin
 
Registriert seit: 11.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.006
Standard AW: Eigentumswohnung

Hallo, Rose !
Zur Wohnung kann ich Dir leider nix sagen, aber wenn Dein Bekannter im Krankenstand gekündigt wird, hat er WEITERHIN Anspruch auf Krankengeld von der Kasse, insgesamt 18 Monate.

Soweit ich weiß, ist nur selbstgenutztes Wohn-Eigentum bei H IV geschützt.
__________________
Grüße aus Bärlin

Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut!

Don`t dream it - be it !

Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen
Drueckebergerin ist offline  
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Alt 27.08.2008, 02:10   #4
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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Eigentumswohnung

Oh das ging ja schnell mit den antworten

Vielen dank für eure Antworten ....haben mir sehr geholfen
Rose234 ist offline  
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Alt 27.08.2008, 03:16   #5
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Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard AW: Eigentumswohnung

Ob das BSG-Urteil, auf welches Fritzi bereits hingewiesen hat, auch für den Fall deines Bekannten zutrifft, ist m.E. fraglich, da es nur für Ausnahmefälle gelten soll. Z.B. wenn nur noch wenige Tilgungsraten offen sind.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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