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| Tags: bewerbungen, bundesweite, jahre |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 232
| Seit 2 Tagen suche ich krampfhaft danach etwas herauszufinden. Ich glaube vor längerer Zeit irgendwo etwas gelesen bzw. gehört zu haben, daß sich Arbeitslose ab einem bestimmten Alter (52 oder 54 ???) nicht mehr bundesweit bewerben müssen. Kann mir jemand dazu etwas Genaues sagen ? Möchte keinesfalls drängeln, aber es wäre nett wenn in den nächsten Tagen jemand dazu eine Entscheidung oder einen § nennen könnte. Schon einmal herzlichen Dank im Voraus ! |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.545
| Hier erstmal § 121 Abs. 4 SGB III Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 232
| Der schnelle Hinweis ist prima ! Nur leider mal wieder eine Frage der Auslegung und ggf. eine Ermessensentscheidung. Problem: 54jährige Bekannte aus Berlin wird seitens des Jobcenters angewiesen sich auf Stellen in Zeitarbeitsfirmen weit im Westen D´s zu bewerben. Es geht grundsätzlich nicht darum keine Arbeit anzunehmen, sondern um die Zumutbarkeit. Hier schöne preisgünstige Genossenschaftswohnung, einziges Familienmitglied ebenfalls in Berlin, gesamter Freundeskreis in Berlin .... ... und das alles aufgeben für einen windigen Job bei Zeitarbeitsfirmen die zwischen 380 und über 400 km entfernt sind ??? Also, da mangelt es bei mir an der Angemessenheit und Zumutbarkeit. Meines Wissens nach gibt es irgendwo eine Verordnung = Anweisung o.ä. wonach ab einem bestimmten Alter ein Umzug /Wechsel des Lebensmittelpunktes nicht mehr als zumutbar angesehen wird. Desweiteren wäre hier die Frage nach dem Sinn, wenn sich der gesamte Aufwand ausschließlich für ein solch´prekäres Arbeitsverhältnis richten soll. Etwas Anderes wäre es würde es sich dabei um ein sicheres Arbeitsverhältnis mit einem festen Vertrag und einträglicher / anständiger Bezahlung handeln. Dann kann der / die Betroffene ab einem bestimmten Alter noch immer selbst entscheiden was ihm / ihr wichtig ist. SOLLTE jedenfalls so sein, - ich bleibe dabei, habe das wirklich irgendwo einmal so mitbekommen, aber damals natürlich (da selbst nicht betroffen) nicht abgespeichert. Verdammt ärgerlich ! Aber DANKE !!!! für diesen obigen Hinweis !!! Vielleicht finde ich noch etwas dazu. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
| Zitat:
Es gibt die bereits zitierte allgemeine Vorschrift, wonach ein Umzug bzw. eine doppelte Haushaltsführung nicht zumutbar ist, wenn ein "wichtiger Grund", der sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben kann, dagegensteht. Das alles hängt aber von den persönlichen Umständen ab. Richtig ist aber schon, daß beispielsweise einem jüngeren unverheirateten Menschen ein Umzug wesentlich eher zumutbar sein wird als jemandem, der Familie und Kinder hat und womöglich noch Wohnungseigentum. Ein bißchen was, allerdings auch allgemein gehalten, steht in der Dienstanweisung des Arbeitsamtes zu § 121 SGB III: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p121.pdf | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 25.08.2008 18:27 | |
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