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| Tags: 58er, bekommen, hilfe, jobangebot, sinnloses, trotzdem |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007
Beiträge: 6
| Hallo, ich bin seit 1 Jahr in der 58er Regelung. Jetzt habe ich ein Jobangebot bekommen, ein sinnloses: Schweißer gesucht, mit Prüfungen und Berufserfahrung. Ich bin kein Schweißer, keine Prüfungen und daher erst recht keine Berufserfahrung. Der zeitliche Ablauf war so: 1.Die Frau von der Zeitarbeitsfirma hat mich angerufen und mir das Angebot vorgelesen. Ich habe ihr geantwortet, das ich 58er bin und die Jobveraussetzungen nicht erfülle. 2. Stunden später finde ich den üblichen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter im Briefkasten. Meine Frage: Soll ich jetzt auf der Rückseite unter "Ich habe mich beworben/vorgestellt" den Sachverhalt eintragen? Gilt der Anruf v o n der Zeitarbeitsfirma auch als "Vorstellung"? Oder unter "Ich habe mich nicht bew./vorgestellt"? Wer hat Erfahrung? Ich habe kein Interesse an weiteren Vermittlungsvorschlägen, wie mache ich es denen im JC am beste klar? Geändert von lothar2207 (23.08.2008 um 12:31 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Ups... Geändert von Hartziger (23.08.2008 um 12:46 Uhr). |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 4
| Guten Tag, wenn ich nicht irre, erklärst Du mit der Unterzeichnung der 58er Regelung ja, daß Du nicht mehr bereit bist vermittelt zu werden, (siehe Wortlaut der Regelung). Daher fällst Du ja auch aus der Arbeitslosenstatistik raus, folglich solltest Du auch keine Vermittlungsangebote mehr bekommem! Schöne Grüße und viel Glück. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Hi, ich habe das noch nie gehört - ich vermute , dass deinem Sachbearbeiter im Jobcenter hier schlicht eine Verwechselung unterlaufen ist. Das läuft ja alles ziemlich vollautomatisch dort ab. Rufe ihn einfach Montagfrüh gleich an oder gehe hin und kläre die Angelegenheit. Sollte er /sie darauf bestehen, meldest du dich bitte umgehend wieder hier. * * * zur 58er Erklärung: es ist rechtlich gesehen eine einseitige Erklärung des Erwerbslosen, dass er nicht mehr interessiert ist an Vermittlungsgeschichten usw. Wenn die Arge umgedingt wollte, könnte sie diese einseitige Erklärung m.E. nicht mehr anerkennen und uns Ü58 erneut drangsalieren. So jedenfalls meine Interpretation. Andere sehe das als keine Möglichkeit. Da die Jobcenter aber gut beschäftigt sind, alle anderen Erewrbslosen zu drangsalieren, wäre es absurd, sie würde nun einfach die vielen 58er Erklärungne für Null und nichtig von ihrer Seite behandeln. Das wäre etwas ganz Neues & Überraschendes. Ist bestimmt nicht der Fall.
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.05.2007
Beiträge: 6
| Der Tip, dort beim JC direkt aufzukreuzen, war richtig! Danke! Die Sachbearbeiterin erklärte mir, ich sei kein Einzelfall. Eine Projektgruppe im Hause würde nicht richtig im PC bei den "Kunden" nachsehen und so z.B. den "58er"-Eintrag nicht mitbekommen. Alles bleibe so, wie gehabt! Weitere Vermittlungsvorschläge solle ich in den Papierkorb werfen oder an sie zurückschicken. Kann sein, es ist eine Aufschreck/Überprüfung der Anwesenheit/Wer sich nicht meldet, hat mit Sanktionen zu rechnen/ hektisch bei der Zeitarbeitsfirma anheuern-Projektgruppe?! Merkwürdig ist es schon. Aber trotzdem Aufatmen. (Und Wut, wenn man bedenkt, das es Leute gibt, die regelrecht durch solche"Späße" in die Panik getrieben werden.) MfG, Lo. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Freut mich, dass der Tipp, dass es wieder einmal "ein Fehler" sei - diesmal einer Projektgruppe im Hause ?(hahahaha) offenbar richtig oder zumindest für dich hilfreich war. Hartziger hat ebenfalls recht. Dem kannst du abhelfen und das würde ich auf jedenfall gleich auch noch heute an deiner Stelle machen: Kleines freundliches Fax mit dem Gesprächsergebnis nochmals an deine pAP dort hinschicken: In etwa so: "Nachdem ich letzte Wochen von Ihnne xy erhalten habe, obwohl ich die 58er Erklärung bereits im Jahr... unterzeichnet habe, bin ich heute, am ... bei Ihnen perönlich mit einem Bekannten von mir vorbeigekommen, sodass wir die Sachlage wie folgt gleich vor 0rt aufklären konnten: Sie erklärten mir, ich sei kein Einzelfall. Eine Projektgruppe im Hause würde nicht richtig im PC bei den "Kunden" nachsehen und so z.B. den "58er"-Eintrag nicht mitbekommen. Alles bleibe so, wie gehabt! Weitere Vermittlungsvorschläge solle ich in den Papierkorb werfen oder an sie zurückschicken. Sollte diese Gesprächszusammenfassung wider Erwarten nicht korrekt sein, bitte ich Sie mit Bezugnahme auf dieses Schreiben mich umgehend schriftilch zu benachrichtigen. Auch wenn mich diese merkwürdigen Fehler im System der Jobcenter doch mehr als befremden, dank ich Ihnen für die rasche Klärung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,..." Und noch eine wichtige Bitte an Dich: Teile uns bitte noch die Arge - auch gern per PN! mit, wo das passiert ist. Dann kann man schauen, ob das wirklich nur dort ein Einzelfehler einer einzelnen "Projektgruppe im Hause" ist. Was haben die denn dort wohl für Projektgruppen... Mir ist das rätselhaft. Und wir Erwerbslosen sind nun mal keine Projektgruppen-Versuchskaninchen... Sich dagegen gemeinsam zu verwehren ist auch eine wichtige Aufgabe des Erwerbslosenforums.
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 23.08.2008 21:19 | |
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