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Ü 50

Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?; in Forum: Information; Hallo, trotz aller Bemühungen, mehrmaliger Weiterbildungen, IHK-Abscjlüsse etc. bin ich mit meiner Frau nun doch im Frühjahr in ALG2 gekommen. Jetzt tritt der Fall ein, dass meine Frau das Häuschen ...
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Alt 20.08.2008, 07:10   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Hallo,
trotz aller Bemühungen, mehrmaliger Weiterbildungen, IHK-Abscjlüsse etc. bin ich mit meiner Frau nun doch im Frühjahr in ALG2 gekommen.
Jetzt tritt der Fall ein, dass meine Frau das Häuschen ihrer Mutter erbt, in welchem wir bis dato noch nicht mit gewohnt haben, weil es schlichtweg zu klein ist (Wohnfläche ca. 65 qm), Baujahr 1926, voraussichtlicher Verkaufspreis 45T€. Meine Frau will aber nicht verkaufen, sondern dort einziehen, weil dass schon immer der Wunsch ihrer Eltern war und diese das Haus für die Enkel "aufgespart" sehen wollten.
Was passiert jetzt? Uns wurde schon angedeutet, dass einem Umzug in das Haus nicht zugestimmt wird, sondern dass wir sofort bei Eintritt des Erbfalles kein ALG2 mehr erhalten und dann die Immobilie verkaufen müssen, um davon zu leben. Von den maximal 45T€ geht noch die Makler-Provision ab.
Warum fällt sowas nicht unter das Schonvermögen? Wir sind beide 57 und haben keine weiteren Bar- oder Sparmittel anliegen. Jetzt verlieren wir auch noch das Haus, wie es scheint.
Was sollen wir machen? eine Testamentsänderung kurz vor dem Tode, etwa als Vermächtnis, das Haus für die Enkel halten zu müssen, ist lt. ARGE unwirksam.
Wie sollten wir uns verhalten?

Gruss
eisbaer
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Alt 20.08.2008, 07:23   #2
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Ort: Der wilde Süden
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Zitat:
Zitat von eisbaer Beitrag anzeigen
Hallo,
trotz aller Bemühungen, mehrmaliger Weiterbildungen, IHK-Abscjlüsse etc. bin ich mit meiner Frau nun doch im Frühjahr in ALG2 gekommen.
Jetzt tritt der Fall ein, dass meine Frau das Häuschen ihrer Mutter erbt, in welchem wir bis dato noch nicht mit gewohnt haben, weil es schlichtweg zu klein ist (Wohnfläche ca. 65 qm), Baujahr 1926, voraussichtlicher Verkaufspreis 45T€. Meine Frau will aber nicht verkaufen, sondern dort einziehen, weil dass schon immer der Wunsch ihrer Eltern war und diese das Haus für die Enkel "aufgespart" sehen wollten.
Was passiert jetzt? Uns wurde schon angedeutet, dass einem Umzug in das Haus nicht zugestimmt wird, sondern dass wir sofort bei Eintritt des Erbfalles kein ALG2 mehr erhalten und dann die Immobilie verkaufen müssen, um davon zu leben. Von den maximal 45T€ geht noch die Makler-Provision ab.
Warum fällt sowas nicht unter das Schonvermögen? Wir sind beide 57 und haben keine weiteren Bar- oder Sparmittel anliegen. Jetzt verlieren wir auch noch das Haus, wie es scheint.
Was sollen wir machen? eine Testamentsänderung kurz vor dem Tode, etwa als Vermächtnis, das Haus für die Enkel halten zu müssen, ist lt. ARGE unwirksam.
Wie sollten wir uns verhalten?

Gruss
eisbaer
Die Aussagen Deiner ArGe träfen nur dann zu, wenn das Häuschen nicht selbst genutzt werden wird.
Die ArGen haben eine Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspflicht. Nicht nur nach der ist es wirtschaftlicher, wenn ihr das Häuschen selbst bezieht und dadurch langfristig Mietkosten eingespart, als dass Ihr das Häuschen veräußert und kurzfristig die Zahlungen (berechnet nach Abzug des Schonvermögens, Gebühren...!) für ALGII wegfallen.

Mein Rat.

Zu einem Anwalt gehen und Beratungskostengutschein beantragen, diese Argumente vorbringen, der soll dann eine Einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken.

Imho sprechen aus dem Verhalten des zuständigen SB mangelnde Kenntnisse/Fähigkeiten, Neid und Missgunst, da er hierbei Ermessen ausüben muss, das aber nicht macht, sondern den Steuerzahler und euch schädigt indem er euch blauäugig den Verkauf aufdrücken will.

Gruß, Anselm
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--
Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 20.08.2008, 07:30   #3
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Beiträge: 1.457
Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Wenn der Erblasser ein Testasment erstellt, dann gilt das.
Wenn darin ein Vermächtnis formuliert ist, dann gilt das.
Wenn ein Erbe seine Immobilie selbst nutzt, dann ist die Immobile Teil des Schonvermögens, vorausgesetzt die Größe liegt im Rahmen.
Die Begründung: Bezug der eigenen Immobilie, sollte reichen, dass ARGE den Umzug bezuschussen muss!
Wenn ich Rechtsrat benötige, frage ich nicht den der von "Rat" mitprofitieren könnte.

Ich würde den SB darauf bitten seinen Rechtsrat doch schriftlich herauszugeben. Es wäre doch interessant festzustellen welchen legalen Einfluß der SB einer ARGE auf einen potentiellen Erblasser ohne Leistungsberechtigung hat.
Interessant wäre auch, warum hier der SB in der Rangfolge noch vor Gott kommt.
kleindieter ist offline  
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Alt 20.08.2008, 07:43   #4
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Beiträge: 218
Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

auf die Selbstnutzung haben wir ja auch spekuliert, d.h. bei Eintritt des Todesfalls baldmöglichster Umzug in das besagte Haus.
Die ARGe meint aber - Selbstnutzung läge nur dann vor, wenn wir bereits in dem Haus mit wohnen würden, evtl. zur Pflege der alten Dame. So wohnen wir aber einen Kilometer weiter in einer Mietwohnung und haben sie praktisch auch gepflegt.
Nachträgliches Einziehen gilt nicht, so zumindest die ARGE. Die Schweigermutter erzählte uns, dass sogar schon vor einem Jahr beim Ableben des Schwiegervaters plötzlich ein (wahrscheinlich) Ehepaar plötzlich auf dem Hof gestanden hätte, die sich als MA der Stadtverwaltung auswiesen, sich aber nicht weiter vorstellten und sich sehr für die Grösse von Haus und Grundstück interessierten und es ihr abkaufen wollten. Die alte Dame ist an die 90; so schnell reagieren tut sie nicht mehr, also hat sie gehorsam der vermutlichen Obrigkeit Rede und Antwort gestanden und noch eine Menge Unterlagen (Grundbuchauszüge, Kostenaufstellungen etc) zur Einsicht vorgezeigt. Mein Schwiegervater war ein Finanzbeamter, der alles bis auf den letzten Quecks aufgelistet und berechnet hatte. Das Grundstück und Haus sind schuldenfrei, was dann meine Schwiegermutter unglücklicherweise noch stolz in den Vordergrund stellte. Sie war sich nicht im Klaren darüber, was sie damit wahrscheinlich für Begehrlichkeiten weckte.
Sie hatte den Verkauf damalig aber mit dem Hinweis auf das Testament strikt abgelehnt, worauf einer von den beiden irgendwas zum anderen murmelte, die kann das gar nicht erben (womit offensichtlich meine Frau gemeint war).
Allerdings hat das keiner von uns so richtig ernst genommen und beweisen kann man ein Jahr später auch nichts mehr.
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Alt 20.08.2008, 07:50
eisbaer
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Alt 20.08.2008, 08:29   #5
Eka
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Beiträge: 1.862
Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Wie @Amseln schon sagte, geht zum Anwalt und lasst euch beraten. Die ArGen haben eine Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspflicht.

Es gibt zwar ein BSG Urteil, aber da handelt es auch um die Tilgungsraten in absehbarer Zeit und das das Wohnobjekt selbst genutzt wird und dem Eigentümer recht gegeben wurde. 'Eures' wäre dann ja abbezahlt. Vielleicht ginge es ja, dieses in eurem Fall auch zu nutzen.



Gruß
Eka
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Eka ist offline  
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Alt 20.08.2008, 21:44   #6
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Ist der Erbfall bereits eingetreten?
Sind Enkel vorhanden?

Falls noch kein Erbfall und Enkel vorhanden, unbedingt sofort Anwalt, und auf eine Regelung als Vorerben ansprechen.
Du erbst dann als Vorerbe, musst aber an Deine Kinder weitervererben. Das geht natürlich nur, wenn Du das Häuschen nicht weiter veräußert hast. Das ist aber unbedingt Anwalts-/Notarsache. Dazu muss ein entsprechendes Testament verfasst werden.
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 22.08.2008, 08:28   #7
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

der Erbfall ist noch nicht eingetreten, das ist aber nach Aussage der Erblasserin nur eine Sache von noch wenigen Tagen oder ein zwei Wochen. Ein Testament gibt es nicht, weil meine Frau die einzige Tochter ist. An die Nacherbengeschichte haben wir auch schon gedacht. Der Haken hierbei ist aber, dass wir dann mit Hartz4 das Haus nicht "erhalten" können. Wir wären dann stolze, aber langsam verhungernde Hausbesitzer, die nicht einmal die kleinste Reparatur bestreiten könnten. Meine Schwiegermuter hat gestern nachmittag einen Makler beauftragt, das Haus und das Grundstück zu verkaufen. Vielleicht lebt sie dann doch noch eine Weile im Pflegeheim, dann wird sie das Geld brauchen.
Ich bin zwar kein Freund der Merkel-Partei, aber da gab es mal einen, der Heiner Geisler hieß, querdenkender Generalsekretär war und der zu Hartz4 sagte, das ist nichts weiter als eine eiskalte Enteignung. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
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Alt 22.08.2008, 09:26   #8
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Zitat:
Warum fällt sowas nicht unter das Schonvermögen?
Weil bei Antragsstellung noch nicht im Vermögen vorhanden, da nur eine Aussicht auf die Erbschaft besteht (Erblasser hätte ja noch anders testieren können oder verschleudert alles noch zu Lebzeiten )


Zitat:
Wie sollten wir uns verhalten?
Anwalt aufsuchen wurde ja schon genannt.

Ich persönlich würde in derselben Situation an folgendem überlegen:

-) ist eine Abmeldung aus dem laufenden Bezug noch vor Eintritt des Erbfalls möglich ?

-) kann man nach dieser Abmeldung und nach Eintritt des Erbfalls einen Neuantrag stellen (ggf ein bis 2 Monate nach Abmeldung) mit der Folge, dass der Nachlass dann zum Schonvermögen gehört (nun ja zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhanden) ?
Ungerechtigkeitsdetektor ist offline  
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Alt 23.08.2008, 02:04   #9
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Beiträge: 260
Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Genau,

mit Oma reden. Und wenns zum Ende geht auf HIV auf Omas Kosten verzichten.
Und nix is mit Zugewinn.
Meine Frau ist als Pflegerin ihrer Eltern, zu einem exorbitanten Gehalt, 20 die Stunde, eingeplant. Und wir haben die Freibeträge bis zum Anschlag aufgefüllt.

Gruß

Clint.
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Stellt endlich das Dummschwätzen von "Hinterbänklern" unter Strafe.
Clint ist offline  
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Alt 23.08.2008, 07:10   #10
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

hallo gerechtigkeitsdetektor,

ja der von dir beschriebene weg geht. bevor man den erbschein in händen hat abmelden und 2-3 monate später wieder kompletten neuantrag stellen.

hallo eisbaer,

was die von der arge da losgelassen haben stimmt so ja nicht. ichh denke mal das häuschen ist sehr wohl geschützt, und die arge müßt im falle eines falles ja auch eine wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen, da das haus ja auch wenn ihr es bewohnt sehr wohl den angemessenheitskriteriern entspricht.

liebe grüße vom frettchen barbara
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ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN

Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4
DieFrettchen ist offline  
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Alt 25.08.2008, 06:09   #11
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

ja, so werden wir es machen, wenn unds dann nicht der Amtsschimmel wieder verarscht.
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Alt 25.08.2008, 08:30   #12
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Hallo Ihr Erbschleicher !

Das mit dem Ab- und wieder Anmelden soll nicht so gut sein.
Ich verweise hier einmal auf ein anderes Forum:

Hartz IV Forum. Fragen, Antworten Hartz IV

Bereich:Neues im Forum
Thema :Wichtig !Unbedingt lesen !Vom 24.06.08.

Ich wünsche ein reichliches Erbe !

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 03.09.2008, 13:40   #13
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

nein so funktioniert das auch nicht, hier sind schon ganz andere wach geworden und passen auf; befragen Nachbarn etc. Zu ändern geht auch nichts mehr, Oma kann kaum noch einen Buchstaben schreiben, auch erkennt sie nach einem Schlaganfall inzwischen nicht mehr, was man von ihr will. Das Ding ist gelaufen. Wir müssen das Haus verkaufen, dann (so die ARGE) das bisher gezahlte ALG-2 aus dem Erlös zurück zahlen, den Rest bis zum Schonvermögen verbrauchen, wenn dann überhaupt noch was da ist und dürfen uns dann wieder in Hartz4 anmelden.
Enteignung pur.
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Alt 03.09.2008, 15:36   #14
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Wenn ihr das Haus nicht selbst nutzt müsst ihr es verkaufen so hat die Arge die Hand darauf. Zieht ihr aber rein nach dem Tod oder schon davor kann sie nix machen. Aber gibt es kein Testament und die Oma kommt ins Heim so braucht Ihr Euch nicht kümmern ,denn dann nimmt es das Heim weg für die Kosten von der Oma.
Wenn Ihr es aber nicht los bekommt was hier im Osten so ist,da es genug leer stehende Häuser gibt ,können sie auch nix machen.
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Alt 04.09.2008, 09:21   #15
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

und ist das zulässig, dass uns dann die ARGE den Verkaufserlös sofort wieder wegimmt?

So kommen wir ja nie aus Hartz4 raus! Mehr als 40T€ bringt dieses Siedlungsgrundstück nicht ein. Das bis dato und bis zum voraussichtlichen Verkauf des Grundstücks gezahlte dann weg, verbleibt ein Betrag, der unter dem Schonvermögen liegt. Das heißt dannam nächsten Tag gleich wieder neu in Hartz4 ? Der für zwei Jahre gerechnete Abfederungsbetrag ist dann womöglich auch noch weg, weil es kein Erstantrag mehr ist.

Was darf denn die ARGE überhaupt zurück fordern? Alles? Was ist in der Zeit, wo Ein-Euro-Jobs gelaufen sind ? Auch für diese Zeit ? Was würden die denn machen, wenn wir von dem Geld leben wollten und nicht von Hartz4 ?
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Alt 04.09.2008, 10:08   #16
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Standard AW: Haus geerbt - weg, fällt an die Kommune ?

Zitat:
das bisher gezahlte ALG-2 aus dem Erlös zurück zahle
Welcher Paragraph bestimmt das Sozialleistungen zurückgezahlt werden müssen?

Ihr hättet schon längst einen Anwalt einschalten sollen, ich würde das Haus auch nicht verkaufen sondern selber einziehen
Arania ist gerade online  
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Alt 04.09.2008, 22:48   #17
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Welcher Paragraph bestimmt das Sozialleistungen zurückgezahlt werden müssen?
Das wüßte ich gern auch, aber unsere Anwältin sagt auch das wäre leider rechtens, wenn das Erbe höher als 15.000 Euro ist. Da gibt es sogar einen Paragraphen über die Erbenhaftung, bei dem die Erben eines H4-Empfängers haften, wenn dessen Nachlass über 15.000 Erbe hoch wäre. Im Falle des Hauses ist das ja in beiden Fällen soll. Unglücklicherweise kommt (aber das nur meine private alleinige Vermutung) dazu, dass da schon gewisse Leute ein Auge auf das Grundstück geworfen haben, um aus der Fläche vier Baugrundstücke draus zu machen. Da plötzlich geht das trotz der Eigentumswohnungen, die an drei Seiten befindlich sind. Bei uns ging das nicht.
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Alt 05.09.2008, 00:44