Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Ü 50

Was soll diese Maßnahme; in Forum: Information; Hallo, will den SB nicht fragen. Heute habe ich ein Schreiben bekommen, indem ich aufgefordert werde zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Berufliche Fortbildungungszentrum (BFZ) hier am Ort zu erscheinen. ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Ü 50

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack (1) Themen-Optionen Ansicht
Alt 13.08.2008, 12:21   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Standard Was soll diese Maßnahme

Hallo, will den SB nicht fragen.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen, indem ich aufgefordert werde zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Berufliche Fortbildungungszentrum (BFZ) hier am Ort zu erscheinen.
Ich soll mit meinem Lebenslauf und meinen Bewerbungsunterlagen erscheinen (Ich bin 55 und bewerbe mich als EDV Fachmann eh nur über Computer).
Diese ganze Angelegenheit wird als Maßnahme bezeichnet.
Hat jemand so etwas schon gemacht und kann mir sagen was mich da erwartet ?.
Wohl wieder eine Maßnahme damit man aus der Statistik verschwindet.
Danke für eine Antwort Gruß bellchen.
bellchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2008, 13:11   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Tinka
 
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 378
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Warum rufst du nicht erstmal im BFZ an und erkundigst dich ganz genau, auch nach Konditionen & Zeiten etc?

Mit Sicherheit ist es so ein Bewerbungstrainingsmist für 50+ A'lose, in HH heisst das Mitnmang, es ist absolut das Allerletzte.

Wenn keine Rechtsfolgebelehrung bei der Aufforderung ist, mußt du dort nicht zwingend hingehen...
Tinka ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2008, 13:20   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.716
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Was soll diese Maßnahme
Das hast du nicht zu entscheiden.
Hartziger ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2008, 13:52   #4
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Was soll diese Maßnahme
Dich weichklopfen und dir zeigen, dass du fremdbestimmt bist

Außerdem verdienen andere da ganz gut dran
Ungerechtigkeitsdetektor ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 11:51   #5
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Hallo, wenn ich am Montag feststelle, das diese Maßnahme nur darauf abzielt wie ich mich bewerben soll, und ich begründet nachweisen kann das ich in der Lage bin E-Mail Bewerbungen zu schreiben und zu versenden, kann ich dann die weitere Teilnahme verweigern ?. Danke Gruß bellchen
bellchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 14:37   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Tinka
 
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 378
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von Tinka Beitrag anzeigen

Wenn keine Rechtsfolgebelehrung bei der Aufforderung/Vorladung ist, mußt du dort nicht zwingend hingehen...
Ansonsten wird es schwierig...hast du denn eine Eingliederungsvereinbarung und wenn ja, steht dort deine Verpflichtung an "Förderungsmaßnahmen"-Mist teilzunehmen?
Tinka ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 19:10   #7
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

In der Eingliederungsvereinbarung steht, ... und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere: ... .
Dort ist aber keine Förderungsmaßnahme explizit aufgeführt.
Wenn die mir nun drei Monate 10 % kürzen, lassen die mich vom Jobcenter dann diese drei Monate in Ruhe oder kommt dann nach eurer Erfahrung gleich die nächste Schikane ?.
Ich muß noch bis zum 31.12 durchhalten, weil ich dann die 35 Jahre Rentenversicherung voll habe.

Danke Gruß bellchen.
bellchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 19:35   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Das hast du nicht zu entscheiden.
Was soll das denn? Wenn alle mit deiser Einstellung rangehen, könne wir das Forum gleich dichtmachen.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 19:53   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Speedport
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von bellchen Beitrag anzeigen
In der Eingliederungsvereinbarung steht, ... und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere: ... .
Dort ist aber keine Förderungsmaßnahme explizit aufgeführt.
Wenn die mir nun drei Monate 10 % kürzen, lassen die mich vom Jobcenter dann diese drei Monate in Ruhe oder kommt dann nach eurer Erfahrung gleich die nächste Schikane ?.
Ich muß noch bis zum 31.12 durchhalten, weil ich dann die 35 Jahre Rentenversicherung voll habe.

Danke Gruß bellchen.
Der Leistungsträger ist verpflichtet, Dir im Detail mitzuteilen um was es sich bei der Maßnahme handelt. Dauer, Sinn und Zweck. Wenn das nicht geschieht, mußt Du meiner Meinung nach auch nicht dort antanzen.
Evtl. ist das sogar besser so, denn nach dem Gesetz kannst Du für den Abbruch von Maßnahmen sanktioniert werden, für das Nichtantreten nicht.
Natürlich werden sie Dir aber aus der Mitwirkungspflicht einen Strick drehen wollen, dem Du mit den fehlenden Informationen vom Leistungsträger begegnen kannst.

Es kommt auf den SB und auch auf Dich an, ob die Schikanen wiederholt werden. Wenn Du einmal gut begründet Widerstand leistest, sollten sie eigentlich wissen, daß sie die Spielchen mit Dir nicht machen können.
Wenn Dein SB das aber persönlich nimmt und Dir beweisen will, daß er am längeren Hebel sitzt, kann sich das unter Umständen ausweiten.

Stelle doch Deine EGV mal anonymisiert ins Forum, dann kann man Genaueres sagen.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
Speedport ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2008, 20:08   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von bellchen Beitrag anzeigen
Ich muß noch bis zum 31.12 durchhalten, weil ich dann die 35 Jahre Rentenversicherung voll habe.
Wenn es nur darum geht und keine andere Möglichkeit besteht, solltest Du eventuell überlegen, für die paar Monate freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Das zählt ebenfalls zur Wartezeit. Mindestbetrag derzeit knapp 80 Euro pro Monat. Für umsonst geht es leider nicht.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 09:56   #11
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kridlon
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Hi,
guck mal hier, vielleicht steht da Deine Maßnahme mit drin.
Bei uns werden Trainigsmaßnahmen im BFZ angeboten.
Bringt meist nichts. Da sitzen Schlosser in der Maßnahme Holz und Schreiner in der Maßnahme Metall. Hauptsache Kurs ist voll. Geht meist 8 Wochen, anschließend 4 wöchiges, kostenloses Praktikum im Betrieb Deiner Wahl. (Kann auch bestücken von Supermarktregalen sein.) Bekommst am Ende ein schönes "Zertifikat" für Deine Bewerbungsunterlagen, damit nimmt Dich dann keiner mehr.
Seminar Gesamtliste Standort
kridlon ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 09:59   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.716
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von kridlon Beitrag anzeigen
Hi,
guck mal hier, vielleicht steht da Deine Maßnahme mit drin.
Bei uns werden Trainigsmaßnahmen im BFZ angeboten.
Bringt meist nichts. Da sitzen Schlosser in der Maßnahme Holz und Schreiner in der Maßnahme Metall. Hauptsache Kurs ist voll. Geht meist 8 Wochen, anschließend 4 wöchiges, kostenloses Praktikum im Betrieb Deiner Wahl. (Kann auch bestücken von Supermarktregalen sein.) Bekommst am Ende ein schönes "Zertifikat" für Deine Bewerbungsunterlagen, damit nimmt Dich dann keiner mehr.
Seminar Gesamtliste Standort
Genau auf das wird es hinaus laufen.
Hartziger ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 17:34   #13
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Hallo, werde am Montag zur Anmeldung in dieses BFZ gehen, und mich genau über die Maßnahme informieren.
Wenn ich dann genau weiß was ich in dieser Maßnahme machen soll, werde ich das dem SB schriftlich mitteilen, da der SB mir eine detailgetreue Mitteilung über Art, Sinn und Zweck der Maßnahme nicht in seinem Schreiben mitgeteilt hat.
Sollte diese Maßnahme nicht darauf abzielen mich in meinem beruflichen Umfeld weiter zu qualifizieren, werde ich diese Maßnahme irgendwie gut begründet ablehnen.
Danke Gruß bellchen.
bellchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2008, 18:43   #14
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von kridlon
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Hallo Bellchen,
nutze mal die Seminardatenbank des BFZ.Seminardatenbank - Suche
Wähle Deinen Standort, Fachrichtung und "alle".
Da erfährst Du mehr.
Klicke zuletzt auf das Seminar.
Gruß
Kridlon
kridlon ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2008, 08:57   #15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von bellchen Beitrag anzeigen
....
Ich muß noch bis zum 31.12 durchhalten, weil ich dann die 35 Jahre Rentenversicherung voll habe.

Danke Gruß bellchen.
Was bringt dir das denn, wenn du erst 55 bist? Gibt es da eine Möglichkeit früher in Rente zu gehen?

Ich habe bereits 39 Jahre, bin 57 und schwerbehindert (GdB 50). Bisher sehe ich keine Möglichkeit vor 60 in die Rente zu gehen, wenn man von einer EM-Rente mal absieht. Aber nach allem, was man hier liest bekommt man die nur, wenn man den Kopf unter dem Arm trägt. Und so krank bin ich dann auch wieder nicht.

Benjamin
Benjamin 51 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2008, 09:31   #16
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Die 35 Jahre Wartezeit sind die Grenze für die Rente für langjährig Versicherte, die man dann (mit Abschlag) ab dem 63. Lebensjahr beanspruchen kann. Dafür zählen auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Diese 35 Jahre kann man aber, wenn es gar nicht anders geht, auch durch freiwillige Beitragszahlung - jetzt gleich oder später - erreichen.

Gleich und sofort bringt das nichts, das ist richtig. Vor dem 60. Lebensjahr gibt es in der Tat nur die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Geburtsjahrgängen bis 1960.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2008, 10:10   #17
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Hallo, war vor 14 Tagen bei diesem Termin.
Es handelte sich um eine Gruppenvorstellung.
Dies war aber in der Einladung an mich nicht so beschrieben. Habe daraufhin wie im Anschreiben vom Jobcenter mitgeteilt auf ein Einzelgespräch hingewiesen, der Termin zu dem Einzelgespräch sollte mir laut Schreiben an diesem Tag mitgeteilt werden.
Der verantwortliche Mensch versuchte nun mir, wie ein Heizdeckenverkäufer, mich davon zu überzeugen, das dies so nicht gemeint wäre.
Weiterhin wollte er mir nicht sagen (auch nicht auf mein drängen) um was es bei dieser Maßnahme geht.
Dieses Gespräch führte er mit mir abseits der andern Leute im Flur des Institutes.
Nach diesem Gespräch habe ich das Institut verlassen.
Noch am selben Tag habe ich dann das Verlassen der Veranstaltung schriftlich begründet (von allem besitze ich Kopien).
Nun war 14 Tage Ruhe. Gesten hat er sich nun dieser Mensch fernmündlich, der mir auch nicht sagen wollte wer er genau ist bei der Unterhaltung im Flur, gemeldet.
Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Nun will er sich wieder am Montag früh bei mir telefonisch melden.
Kann man fernmündlich zu einem Gespräch eingeladen werden, muß das nicht alles schriftlich erfolgen ?. Kann ich auf einen schriftlich festgelegten Termin bestehen ?.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit bellchen
bellchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2008, 10:13   #18
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.716
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Zitat:
Zitat von bellchen Beitrag anzeigen
Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Nun will er sich wieder am Montag früh bei mir telefonisch melden.
Kann man fernmündlich zu einem Gespräch eingeladen werden, muß das nicht alles schriftlich erfolgen ?.
Ich habe kein Telefon. Problem erledigt.
Hartziger ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 08:41   #19
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
Standard AW: Was soll diese Maßnahme

Selbst wenn man ein Telefon besitzt, ist man nicht verpflichtet, seine Telefonnummer dem Arbeitsamt oder irgendwelchen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen. Man kann verlangen, daß die Kommunikation nur schriftlich erfolgt, erforderlichenfalls auch die Löschung einer bereits übermittelten Telefonnummer aus den Akten.

Prinzipiell wäre eine mündliche oder telefonische Einladung schon möglich. Allerdings ist bei solchen Sachen immer das Problem, daß sich Telefonanrufe und vor allem Gesprächsinhalte kaum beweisen lassen. Mal ganz abgesehen davon, daß Telefonanrufe zu einer ungelegenen Zeit kommen können. Wichtiges würde ich deswegen ausschließlich schriftlich abhandeln.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 17:04   #20