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| Tags: arbeit, egv |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Vorgeschichte: Single 49, Kraftfahrer, geht nicht zum Bewerbungstraining, sucht während dieser Zeit selber nach Arbeit, keine Leistung mehr für Juli Am 1. Juli beginnt er neue Arbeitsstelle, die er selbst gesucht hat. Mitte Juli wird er 50 und hat einen Tag frei wegen neuem Führerschein. Außendienst der Arge kommt und verlangt Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung. 1. Lohn wird aber erst am 10.08. gezahlt. Arbeitsvertrag wird an Arge gefaxt. Jetzt kommt ein Schreiben der Arge, das sie sich freuen, das er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat und wünschen ihm viel Erfolg. Ha, endlich mal ne Arge die nett ist :-) Jetzt kommt der letzte Satz: "Ich bitte, das beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurück zu senden." In diesem Schreiben schildern die auch ganz freundlich, das er jetzt zu dem auserwählten Kreis der 50+ gehört. Das ihm in Zusammenarbeit mit dem Bund so viel Gutes zukommen wird, und das seine Daten nur in diesem Zusammenhang benutzt werden. Dann noch mehr blablabla und dann unten, das er damit einverstanden ist und Platz für die Unterschrift. Er unterschreibt das nicht, soviel steht fest. Aber was bezweckt die ARge damit? Ist das jetzt eine EGV? Wollen die sich mit dem Arbeitsplatz schmücken? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
| Eine EGV würde schon in der Überschrift klar als solche erkennbar sein. Außerdem würden in dieser die beiderseitigen Verpflichtungen aufgezählt sein und eine Rechtsfolgenbelehrung folgen. Das dürfte es also schon mal nicht sein. Es könnte sein, daß es einfach nur ein Hinweis auf ein neues Programm für Ältere 50+ ist. Aber dazu müßte man genau wissen, was für ein "Bla-Bla" da genau steht (anonymisiert hier einstellen möglich?). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Hierum geht es www.kreis-soest.de - Projekt "50+ aktiv" - Chancen nutzen aber mein Bekannter hat selbstgesuchte Arbeit - wird auch im Hauptschreiben dafür beglückwünscht |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| Natürlich kann ich ohne Vorlage des Schreibens auch nix genaues sagen - nur mein Eindruck deckt sich mit deinem: Die Arge möchte so tun, als ob sie diese Stelle (endlich endlich wieder einmal eine normale Stelle! diesmal 50+) vermittelt hätte. Dafür erhält die Arge vermutlich Vermittlungsbonuspunkte - denn die Argen haben für fast alles Leistungspunkte, die dann z.B. in das Ranking der Argen untereinander einfliessen und ich glaub auch geldlich abgegolten werden. Ich finde es auch gut, hierzu gar nix zu unterschreiben. Dein Bekannter könnt höchstens freundlich per kleinem Kärtchen zurückdanken für die Gratulation - damit klar ist, dass er sein liebes Amt nicht einfach ignoriert und den Schrieb auch noch bekommen hat.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.006
| Meine Schwester hat mit 59 durch Eigeninitiative einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Sie bekam auch ein Glückwunschschreiben mit viel blabla dann bekam der AG einen Schrieb, das er ja einen Zuschuß bekommen könnte. Zum Schluß kam ein Schreiben vom JC, daß sie sich freuen, EINEN ARBEITSPLATZ VERMITTELT ZU HABEN !
__________________ Grüße aus Bärlin Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen |
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