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| Tags: heizung, kosten, lediglich, unterkunft |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
| HI Leutz, hab einige Fragen, die ich hier im Forum nicht gefunden habe.Also meine Mutter ist 57 und bekommt lediglich 96,49 € Kosten für Unterkunft und Heizung.Meine Frage: Muss sie eine EV unterschreiben oder eine Massnahme machen?? Oder sind die Termine lediglich Meldetermine,die ihre Sachbearbeiterin rausschickt ? Das wäre ja normalerweise Wohngeld, wenn man das bekommt muss man ja auch nicht arbeiten gehen.Hatte sich letztes Jahr geändert und man musste zur ARGE wegen Wohngeld.Ich weiss nicht wie das ab 2009 aussieht.Hat sich ja wieder einiges geändert. Muss man die Wohngeldanträge wieder beim Wohnungsamt stellen?? Bedarfsgemeinschaft sieht wie folgt aus: Vater, Mutter und Schwester,meine Wenigkeit hat seine eigene BG, da meine Schwester Studentin ist und Teilzeit arbeitet, gibt es eben nur die 96,49 €.Was kann man der Sachbearbeiterin sagen ?? Bitte um Hüllfee... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
| Also wohngeld gib es beim Wohnungsamt, KdU gibt es von der ARGE, beides gleichzeitig geht nicht. Zum Restvhabe ich im anderen Thread schon geschrieben.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
| Das beides nicht gleichzeitig geht weiss ich natürlich.Also vorher haben meine Eltern Wohngeld bekommen.Waren nicht bei der ARGE.Mein Vater ist Rentner und meine Muter ist Hausfrau.Dann hiess es letztes Jahr das läuft jetzt über die ARGE ,meine Eltern müssten dort die Anträge einreichen.Also haben die das getan.Resultat ist bekannt.Jetzt hat sich das Wohngeld erhöht, ab 2009 um 8%.Wie siht es für 2009 aus?? Also wieder beim Wohnungsamt die Anträge stellen oder nicht?? HAtte irgendwo gelesen das einíge aus der ARGE rausfallen und die Statistik beschönigt wird und somit das Wohnungamt zuständig ist für UNterstützung. Wie sieht et us?? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
| Dazu müsste man erstmal wissen warum es KDU von der ARGE gibt? Für Grundsicherung wäre das Sozialamt zuständig, für Wohngeld das Wohnungsamt Also heisst es für mich Deine Mutter ist arbeitslos gemeldet, bekommt ALG II und darin enthalten eben die KDU Das bleibt dann auch so für 2009, falls sie weiterhin ALG II bezieht |
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