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Alt 04.08.2008, 17:31   #1
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Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
Standard Lediglich Kosten für Unterkunft und Heizung von 96,49 €

HI Leutz,

hab einige Fragen, die ich hier im Forum nicht gefunden habe.Also meine Mutter ist 57 und bekommt lediglich 96,49 € Kosten für Unterkunft und Heizung.Meine Frage: Muss sie eine EV unterschreiben oder eine Massnahme machen?? Oder sind die Termine lediglich Meldetermine,die ihre Sachbearbeiterin rausschickt ? Das wäre ja normalerweise Wohngeld, wenn man das bekommt muss man ja auch nicht arbeiten gehen.Hatte sich letztes Jahr geändert und man musste zur ARGE wegen Wohngeld.Ich weiss nicht wie das ab 2009 aussieht.Hat sich ja wieder einiges geändert.
Muss man die Wohngeldanträge wieder beim Wohnungsamt stellen??

Bedarfsgemeinschaft sieht wie folgt aus: Vater, Mutter und Schwester,meine Wenigkeit hat seine eigene BG,
da meine Schwester Studentin ist und Teilzeit arbeitet, gibt es eben nur die 96,49 €.Was kann man der Sachbearbeiterin sagen ??


Bitte um Hüllfee...
abhazya ist offline  
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Alt 04.08.2008, 17:42   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
Standard AW: Lediglich Kosten für Unterkunft und Heizung von 96,49 €

Also wohngeld gib es beim Wohnungsamt, KdU gibt es von der ARGE, beides gleichzeitig geht nicht.

Zum Restvhabe ich im anderen Thread schon geschrieben.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 04.08.2008, 18:02   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Lediglich Kosten für Unterkunft und Heizung von 96,49 €

Das beides nicht gleichzeitig geht weiss ich natürlich.Also vorher haben meine Eltern Wohngeld bekommen.Waren nicht bei der ARGE.Mein Vater ist Rentner und meine Muter ist Hausfrau.Dann hiess es letztes Jahr das läuft jetzt über die ARGE ,meine Eltern müssten dort die Anträge einreichen.Also haben die das getan.Resultat ist bekannt.Jetzt hat sich das Wohngeld erhöht, ab 2009 um 8%.Wie siht es für 2009 aus?? Also wieder beim Wohnungsamt die Anträge stellen oder nicht?? HAtte irgendwo gelesen das einíge aus der ARGE rausfallen und die Statistik beschönigt wird und somit das Wohnungamt zuständig ist für UNterstützung.

Wie sieht et us??
abhazya ist offline  
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Alt 04.08.2008, 18:05   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
Standard AW: Lediglich Kosten für Unterkunft und Heizung von 96,49 €

Dazu müsste man erstmal wissen warum es KDU von der ARGE gibt? Für Grundsicherung wäre das Sozialamt zuständig, für Wohngeld das Wohnungsamt

Also heisst es für mich Deine Mutter ist arbeitslos gemeldet, bekommt ALG II und darin enthalten eben die KDU

Das bleibt dann auch so für 2009, falls sie weiterhin ALG II bezieht
Arania ist offline  
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