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Alt 07.07.2008, 13:57   #1
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Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 22
Standard Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Hallo, im neuen Jahr kann ich mit einer Kapitaleinnahme rechnen (bin 55 Jahre), die mir wohl den Anspruch auf ALG II verwehren wird.
Ich habe 36 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Um meinen Rentenanspruch aufrecht zu erhalten, will ich mich zum Jahr 2008 Arbeitslos ohne Leistungsanspruch melden. Sollte ich das tun , und was sollte alles beachtet werden ?.
Vielen Dank für nützliche Hinweise. Gruß bellchen.
bellchen ist offline  
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Alt 07.07.2008, 15:01   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.433
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

warum so voreilig ?

Lasse Dich doch einfach vom Amt überraschen wie es damit umgeht.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 07.07.2008, 16:53   #3
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Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 271
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Zitat:
Zitat von bellchen Beitrag anzeigen
Ich habe 36 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Um meinen Rentenanspruch aufrecht zu erhalten, will ich mich zum Jahr 2008 Arbeitslos ohne Leistungsanspruch melden. Sollte ich das tun , und was sollte alles beachtet werden ?
Was für einen Rentenanspruch, der aufrecht erhalten werden soll, meinst Du?

Bei 36 Jahren Beitragszahlung hast Du sowieso schon die verlangten 35 Jahre Wartezeit für die vorgezogene Rente (mit Abschlag) voll. Die einfachen 5 Jahre Wartezeit für die normale Rente sowieso. In dieser Hinsicht bringt der Arbeitslosenstatus nichts mehr.

Allenfalls könnte sich das dahingehend auswirken, daß Du den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung behältst.

Eine höhere Rente gibt es wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sowieso nicht, denn es werden keine Beiträge gezahlt.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 07.07.2008, 17:28   #4
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Benutzerbild von Merkur
 
Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 443
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Bei Arbeitslos ohne Bezug also keine Leistung musst Du auch Bewerbungen bringen sonst melden sie Dich von der Rente ab. Oder Du hast 58 Regelung ,da wird es anders sein.
__________________
Denken ist schwer, darum urteilen die meisten .
Carl Gustav Jung
Merkur ist gerade online  
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Alt 08.07.2008, 10:35   #5
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Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Zitat:
Zitat von Merkur Beitrag anzeigen
Bei Arbeitslos ohne Bezug also keine Leistung musst Du auch Bewerbungen bringen sonst melden sie Dich von der Rente ab. Oder Du hast 58 Regelung ,da wird es anders sein.
Hallo

Er ist 55 Jahre alt da wird es mit der 58er Regelung nichts mehr.

Gruß Harald
Harald260 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 11:18   #6
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Beiträge: 22
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Hallo, ich dachte immer das die Rentenversicherung weiter gezahlt wird, auch wenn man keine Leistungen zum Lebensunterhalt, Miete mehr erhält.
Wenn es aber so ist, das mir die Weitermeldung der Arbeitslosigkeit nichts mehr bringt, melde ich mich ab oder stelle in 2009 gar keinen Antrag mehr (wäre ja froh mit diesen Dummköpfen, hier in erster Linie die verantwortlichen Politiker und deren Verwaltungsschergen, nichts mehr zu tun zu haben).
Mit 55 Jahren bekomme ich Arbeit sowieso nur noch als Ein Euro Jobber.
So einen Job habe ich auch als Fahrer im Behindertenfahrdienst gemacht.
Ich bin für null Euro gefahren, die andern haben kassiert und rechtzeitig Feierabend gemacht. Nach 6 Monaten hatte ich die Hoffnung auf einen Halbtagsjob, war aber gelogen.
Wie so oft bei diesem Ein Euro Martyrium.
Danke für eure Aufmerksamkeit bellchen.
bellchen ist offline  
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Alt 08.07.2008, 15:21   #7
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Beiträge: 443
Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Zitat:
Hallo, ich dachte immer das die Rentenversicherung weiter gezahlt wird,
Klar wird die weiter gezahlt, aber wenn Du Dich nicht um Arbeit bemühst und keine Bewerbungen bringst wird dir gedroht sie melden Dich von der Rente ab und es ist auch schon geschehen. Außerdem will man Leute ohne Bezug aus der Statistik haben und das spürst Du ganz genau . Versuche es mal.
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Merkur ist gerade online  
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Alt 08.07.2008, 19:08   #8
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Wie ist das eigentlich, kann er nicht auch freiwillig in seine staatliche Rente weiter einzahlen?
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Gruß, Heinz
"Hartz IV ist offener Strafvollzug." (Götz Werner)
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Heinzi1 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 19:40   #9
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Beiträge zur Rentenversicherung zahlt das Arbeitsamt nur, solange man Arbeitslosengeld bezieht. Nicht aber bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Bei solchen Personen werden lediglich die Zeiten als Anrechnungszeit an die Rentenversicherung gemeldet. Diese Monate werden auf die Wartezeit für die vorgezogene Rente (35 Jahre = 420 Monate werden benötigt) angerechnet. Eine höhere Rente bringt es nicht, denn dafür zählen nur Monate mit Beiträgen.

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung kann man jederzeit zahlen. Dies bringt sowohl Anrechnungsmonate (als Beitragszeit) als auch höhere Rente. Mindestens muß man derzeit 19,9 % (Beitragssatz der RV) von 400 Euro (Versicherungspflichtgrenze) monatlich aufbringen, also EUR 79,60 pro Monat. Man kann auch mehr zahlen, bis zu 19,9 % von der Beitragsbemessungsgrenze von 5300 Euro monatlich, also EUR 1054,70 pro Monat. Die Beiträge für ein bestimmtes Jahr müssen spätestens bis 31. März des Folgejahres gezahlt werden.

Ob sich das finanziell lohnt, muß sich jeder selbst überlegen. Wenn einem nur wenige Monate Wartezeit zu den 35 Jahren fehlen, würde ich das aber auf jeden Fall machen.

Geändert von gurkenaugust (08.07.2008 um 19:49 Uhr). Grund: Berechnung korrigiert
gurkenaugust ist offline  
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Alt 08.07.2008, 20:12   #10
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
Ob sich das finanziell lohnt, muß sich jeder selbst überlegen. Wenn einem nur wenige Monate Wartezeit zu den 35 Jahren fehlen, würde ich das aber auf jeden Fall machen.
Aber das lohnt sich doch immer, oder? Ich meine, auch dann, wenn man schon über die 35 Jahre hinaus ist?
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Gruß, Heinz
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Heinzi1 ist offline  
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Alt 08.07.2008, 20:25   #11
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Hängt davon ab, was Du unter "sich lohnen" genau verstehst.

Wenn Du damit meinst, daß Du dann mehr Rente bekommst als ohne Zahlung, dann (wahrscheinlich) ja.

Wenn Du damit eine vernünftige Rendite meinst und diese mit der Rendite anderer Geldanlageformen vergleichst, kommt es drauf an. Du mußt bedenken, daß Dir heute keiner eine Garantie dafür geben kann, wie sich Deine jetzige Beitragszahlung der Höhe nach auf die spätere Rente auswirken wird, also welche Rendite die Investition in die Rentenversicherung haben wird.

Es gibt ja genügend Beispiele aus jüngerer Zeit, wie die Rentengesetze geändert wurden. Fast immer zum Nachteil des künftigen Rentners.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 09.07.2008, 18:49   #12
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Danke für die Info, gurkenaugust. Werde ich mal schauen, ob ich noch irgendwie was dazu zahlen kann.

Für Rendite interessiere ich mich nicht. Genau dieses Rendite- und Profitdenken ist ja meiner Ansicht nach das Grundübel all dessen, was wir nun als schlimmen Höhepunkt der unstillbaren Gier nach mehr erleben müssen.

Dennoch, nix für ungut.
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Gruß, Heinz
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Heinzi1 ist offline  
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Alt 10.07.2008, 14:59   #13
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Standard AW: Erst ALG II dann Arbeitlos ohne Leistungsanspruch

Hallo, danke für eure rege Beteiligung. Nun weiß ich etwas mehr.
Voreilig gehe ich aber deshalb nicht vor, und melde mich beim Jobcenter ab.
Die Damen und Herren des Jobcenters wollen schließlich auch etwas zu tun bekommen, damit sie nicht arbeitslos werden und vor ihrer eigenen Tür sitzen.
Sanktionen etc. nach Ablehnung eines Ein Euro Job werde ich nun genüsslich ausleben (Vielleicht bekomme ich ja etwas akzeptables angeboten).
Danke bellchen.
bellchen ist offline  
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