Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Ü 50

1-Euro-Job trotz 58er Regelung?; in Forum: Information; Hallo, interessiert lese ich hier schon einige Zeit mit und hätte nicht gedacht, dass ich als 59jähriger, der im vergangenen Jahr die sog. 58er-Regelung noch unterschreiben "konnte" und nach reiflicher ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Ü 50

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags:

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.06.2008, 23:06   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2008
Ort: Schl.-H.
Beiträge: 5
Standard 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Hallo,
interessiert lese ich hier schon einige Zeit mit und hätte nicht gedacht, dass ich als 59jähriger, der im vergangenen Jahr die sog. 58er-Regelung noch unterschreiben "konnte" und nach reiflicher Überlegung auch unterschrieben hat, "sein" Problem nicht allein lösen kann:

Heute erhalte ich eine Einladung, mit einer entsprechenden Sanktionsbelehrung versehen, zu einer Informationsveranstaltung "Zusatzjob" - "größere Anzahl von Arbeitsgelegeneheiten mit Mehraufwandsentschädigungen". Nach dem Schreiben bin ich für eine solche Tätigkeit auch bereits ausgesucht worden und nach den Informationen soll in einem Einzelgespräch "eine möglichst konkrete Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit festgelegt werden".

Nach meinen bisherigen Informationen sind die sog. 58ger nicht für 1€-Jobs "vorgesehen" z.B. habe ich gefunden (Behauptung oder gesetzliche Regelung oder Gerichtsentscheidung?):

"Raus aus der Statistik aber kein höheres ALG II. Dies bedeutet kurz umschrieben die sogenannte 58 Regel. Das oberste Sozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ältere Arbeitslose, die unter die 58 Regel fallen, keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II haben. Dies gilt auch, wenn hohe Einkommensverluste zu beklagen sind.

sie brauchen sich nicht an der Stellensuche zu beteiligen und haben auch keinen Anspruch auf eine Vermittlung von Sozialpflichtiger Arbeit.

Ein - Euro Job Angebote und Fortbildungsmaßnahmen gelten nicht für Erwerbslose, die sich auf eine sogenannte 58 er Regelung eingelassen haben.

Bis zum Renteneintritt bleiben diese Erwerbslosen von Sanktionen und Mitwirkungspflicht verschont. Dafür tauchen sie auch nicht mehr in Arbeitslosen- Statistik auf.

Die 58 Regel gilt noch bis zum 31. Dezember 2007, danach sollen andere Modelle geschaffen werden."

Gibt es noch was "handfestes"?

Schönes Wochenende
RMS
RainerQuerulant ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2008, 00:09   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 27.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 971
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Hallo R Q,

Entscheidungen von Sozialgerichten sind meistens Einzelfallentscheidungen, meistens nicht bindend.

Es ist überall zu lesen, dass die 58iger sich der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stellen müssen.
Was ist aber mit Maßnahmen, was ja eine MAE ist ?
Schwierig !

Habe hier etwas gefunden:

Beamte4U - Ratgeber: Was bedeutet Arbeitslosengeldbezug nach § 428 SGB III

Hier kannst Du Dich mit dem Autor in Verbindung setzen.

Ganz logisch gedacht, sind Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit gedacht und demzufolge Geldverschwendung oder maßlose Dummheit eines SB, so etwas zuzuweisen, nach Vereinbarung der 58iger Regelung.

Geändert von Sissi54 (28.06.2008 um 00:34 Uhr).
Sissi54 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2008, 02:51   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Hi RainerQ, willkommen aktiv im Forum - auch wir Alten lernen bei HartzIV offenbar nie aus...
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
1. sie haben übersehen, dass du die 58er Erklärung unterschrieben hast - das kommt ab und zu mal vor. Dann bist du schnell wieder weg. Oder wird im Schreiben auf die 58er Regelung Bezug genommen?

2. Im Duisburger Forum für SBs war mal der umgekehrte Fall angefragt,ob der SB dem Kunden im 58er Bezug, der dies möchte, eine MAE bewilligen kann. Dies wurde dort bzw. von der BA bejaht.
Als ich - bevor ich meinerseits die 58er Regelung unterschrieb -zu diesen Fall meinem pAP befragte, sagte er: darüber wundere er sich auch sehr. Denn die MAES sollen dich - zumindest nach Papierlage - für den ersten Arbeitsmarkt "zurechtmachen" - und das ist in unserem Alter doch ziemlich illusorisch.

3. sie haben im Altenheim oder sonstwo Personamangel...


M.W. ist die 58er Regelung im SGBII rechtlich nicht sauber definiert und da es lediglich eine einseitige Erklärung des sog. Kunden ist, könnte diese vermutlich seitens der Arge rel. locker "gekündigt" werden.

Aber ich würde an deiner Stelle einfach mal kritisch nachfragen - und gleich deutlich machen, dass du keine MAE möchtest.

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was hier Sache ist.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

Geändert von ethos07 (28.06.2008 um 02:53 Uhr).
ethos07 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2008, 03:58   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von HajoDF
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 200
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Hi zusammen,
mit der 58er-Regel entfällt jegliche Vermittlung, auch in einen Ein-Euro-Job durch die ARGE.
Allerdings kann man sich freiwillig selbst einen suchen, so z.B. einen gemeinnützigen Verein, den man kennt und kann dann von dem SB die Genhmigung dafür erhalten, sofern die ARGE die Trägerschaft zulässt.

Die Regelung besagt eindeutig, dass man für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen muss, also auch nicht für "Maßnahmen, die zur Integration in den Arbeitsmarkt führen sollen.
HajoDF ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2008, 07:24   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

HajoDF,

genau so sehe ich das auch.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2008, 16:48   #6
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2008
Ort: Schl.-H.
Beiträge: 5
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

@ Alle

Vielen Dank für die vielen Antworten und die „Aufnahme hier“ und schon mal ein schönes Wochenende - und entschuldigt bitte, dass meine "Antwort" so umfangreich geworden ist.

Nach ca. 35 Jahren Berufsleben bei 3 Arbeitgebern „erwischte“ mich letztendlich dreieinhalb Monate vor meinem 58. Geburtstag ALGII. Ich lebe seit 36 Jahren in „dieser“ Kleinstadt, wo „sehr Viele“ „sehr Viele kennen“ (Vorteil oder Nachteil?). Die Arbeitsweise des „Leistungsbereichs“ des zuständigen „zugelassenen kommunalen Trägers nach § 6a SGB II“ ist nach Meinung vieler ALGII-Bezieher und auch meiner fast einjährigen „Erfahrung“ fast tadellos. Viele der hier im Forum geschilderten „Probleme“ scheinen hier nicht zu entstehen - vielleicht weil auch auf eine(n) möglichst fehlerfreie Arbeit/ordentlichen Umgang mit dem „Kunden“ geachtet wird, da „man“ ja noch in Konkurrenz zum AA steht.

Die Vermittlungsbemühungen des AA bzw. später des „Vermittlungsteams“ machten ca. 1,8 o/oo meiner Bemühungen aus - da war ich „denen“ gar nicht böse - meine Ausbildung/Fortbildung war zwar qualifiziert, aber auch sehr „speziell“, also für viele Berufe nicht „nutzbar“. Mein Rentenanspruch mit 65+ ist, trotz dreier Scheidungen, z. Z. noch ganz passabel. Ich hatte, daher auch, „fast keine“ Ansprüche bei meinen Arbeitssuchebemühungen für die „Restarbeitszeit“.

Bei den Bemühungen ist nichts herausgekommen und so hatte ich mich dann schon längere Zeit mit der 58er-Regelung gedanklich beschäftigt - und, da ich kurz nach meinem 58sten eine Einladung des Vermittlungsteams erhielt, beim Termin die entsprechende Erklärung unterschrieben - obwohl ausschlaggebend für diese Entscheidung vor allem war, dass ich mich um meinen 10-jährigen Sohn aus meiner letzten Ehe, noch mehr „kümmern“ will/muss, vor allem, weil seine Mutter mittlerweile zu einem fundamentalistischen Mitglied einer Glaubensrichtung „konvertiert“ ist. Jeden Tag isst er mittags nach Schule bei mir und versucht am „wahren Leben“ in meiner Nähe möglichst viel teilzunehmen. Unterstützung des Jugendamtes gibt es selbstverständlich nicht - aber das ist ja ein ganz anderes Thema.

Diese Situation ist ausschlaggebend dafür, dass ich an „so einer Maßnahme“ in dem „typischen“ Umfang nicht teilnehmen möchte, wenn ich denn nicht muss.

Bereits nach Unterzeichnung der „58er-Erklärung“ versuchte mir „mein SB“ eine Hilfstätigkeit beim örtl. Touristmusbüro „bis zur Rente“ auf 1€-Basis schmackhaft zu machen - nach einer kurzen Diskussion über „zusätzliche Arbeit im öffentlichen Interesse oder doch lieber einen Dauerjob für einen Arbeitssuchenden“, habe ich dann nichts mehr davon gehört.

Bereits im Mai d. J. erhielt ich eine Einladung zu einem Projekt „Wir bieten Ihnen für den Wiedereinstieg in das Berufsleben:....“. Eine schriftliche Antwort meinerseits auf diese Einladung ist mir bisher nicht zugegangen, aber am Tag vor dem Termin erhielt ich gegen 16.45Uhr einen Anruf einer Mitarbeiterin, dass „ich nicht extra kommen müsse, da „mein SB“ krank geworden sei“ - obwohl ich meine ihn noch (hoch lebe die Kleinstadt) mittags getroffen zu haben.

Nun die Einladung für Anfang Juli zu einer Informationsveranstaltung „Zusatzjob“. Der entsprechende Kooperationspartner, so hab ich einer Pressemitteilung aus dem Jahre 2005(!), die ich in meiner Sammlung ;-)) gefunden habe, entnommen, wollte bzw. will noch immer in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und unter Anleitung von z. B. Elektrofachleuten und Forstwirten die Wiedereingliederung von bis zu 250 Langzeitsarbeitslosen erreichen - in einem 15km von meinem Wohnort entfernten ehemaligen Militärgeländes ist immer noch ein Gewerbegebiet im Entstehen....

Also ja eigentlich nichts für einen „Ü58er-Fall“ wie mich...

Grundsätzlich bin ich in meiner Situation auch gar nicht abgeneigt gemeinnützig tätig zu sein, das kann ich auch selbst in die Hand nehmen. Nachdem die Diakonie aus finanziellen Gründen dazu nicht mehr in der Lage war den Obdachlosentreff zu betreiben, wurde er von privat als Verein gegründet und seitdem (1999) bringe ich mich und meine Zeit ein.

Bei der „Tafel“ und dem „Mittwöchlichen warmen Abendessen für Bedürftige“, betrieben von der Diakonie, war eine Hilfe meinerseits, als „Nicht-1€-Jobber“/“selbstständiger Quereinsteiger (nicht vom kommunalen Träger vermittelt)“ nicht „erforderlich“.

Ich werd dann mal zu der Veranstaltung gehen und anschließend „meinem SB“ meine Ansicht, die ich bereits schriftlich festgehalten habe - hilfreich waren mir da Informationen, die ich hier „aufsaugen“ konnte und auch die Entscheidungen des BVerfG und BSG in den es um den „damaligen“ vermeintlichen Anspruch auf Weitergewährung von Alhi ging, übergeben.
RainerQuerulant ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2008, 01:16   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 417
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Ein sehr spezielles Thema, bei dem ich mich nur der Meinung der Vorredner anschliessen kann, allerdings ohne eine rechtliche Fundierung hinzufügen zu können:
Es wäre absolut Systemwidrig, eine als Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt etikettierte Massnahme zu absolvieren, wenn man gar nicht mehr eingegliedert werden will und soll.

Möglicherweise wärd dieser Fall (wenn Du mit sowas einverstanden bist natürlich nur) eine schöne Pressemitteilung des ELO-Forums wert? Klarer als hier kann man nirgends nachweisen, dass diese Ein-Euro-Jobs nichts anderes sind als die Zwangsverpflichtung billiger Arbeitskräfte, die mit ein bißchen Sozialfolklore unterlegt wird. Denn schliiesslich ist in Deinem Fall wirklich weit und breit kein anderes Motiv der ARGE zu erkennen, als irgendjemandem einen Billiglöhner zuzuschanzen!

Viel Glück bei der Abwehr dieses Irrsinns!

avalon
avalon ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2008, 12:19   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.05.2008
Ort: Schl.-H.
Beiträge: 5
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Moin, moin,

so, ich habe also an der Infoveranstaltung teilgenommen. Der Ablauf war für mich ein wenig "wirr": Vorstellung der "Firma" und der 1€-Jobs, dann "Aussuchen" bzw. Zuweisung eines Jobs und abschließend Einzelgespräche/"Verträge" beim SB. ich hätte mich also erstmal eigentlich für einen "Job" entscheiden müssen, um dann beim SB die grundsätzliche Pflicht des Jobs für "58er" zu klären. Um nicht den anderen vielleicht einen "begehrten Job" wegzuschnappen - die Arbeitsbereitschaft war bei fast allen (ca. 25) grundsätzlich vorhanden, habe ich mich etwas zurückgehalten.

Angeboten wurden 1€-Jobs in einem Elektroschrottbereich (soweit das aufgrund neuerer gesetzlicher Bestimmungen noch möglich ist), Gartenarbeiten in Alten-/Pflegeheimen der Diakonie, um z. B. Gärten, die aufgrund des Fehlens finanzieller Mittel verwildert waren, wieder herzustellen "um den Alten durch einen schönen Garten und evtl. Kleintierhaltung einen Lichtblick zu bieten", Zuarbeiten in einem Tierheim und z. B. Bewachungsaufgaben in einer ev. Kirche am Ort, die von "Punkern" und einem "Rest der ehemaligen Spassgesellschaft" auch zum urnieren genutzt wird.

Nachdem ich den Eindruck hatte , dass fast alle 1€-Jobber versorgt waren, hatte ich die Gelegenheit mich an den zuwenden, der sich als Abteilungsleiter der Behörde vorgestellt hatte. Er überflog meinen Brief, der an den SB gerichtet war, trug mich dann gleich in seine Liste als "58" ein und ich durfte gehen. Ich bin dann noch zum SB gegangen, habe meinen Brief übergeben, er schaute kurz in meine 6-seitige Akte und "gut" war es.

Also "hier" herrscht offensichtlich die Meinung 58 gehört ganz zum "alten Eisen" ;-))

Ein Studieren meiner wahrlich nicht umfangreichen Akte hätte dazu geführt, dass ich nicht eingeladen und "in Angst und Schrecken" ;-))
versetzt worden wäre, insgesamt informativ war es doch.

Vielen Dank für die Informationen, die ich hier erhalten habe. Ich lese natürlich fast täglich weiterhin mit - schönes Wochenende...
RMS
RainerQuerulant ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2008, 15:39   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard AW: 1-Euro-Job trotz 58er Regelung?

Gratuliere zum 'Erfolg' - und auf ein gutes 58er-Dasein, tun können wir ja wahrlich auch ohne Schikanen noch genug !
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
OA mit 58er Regelung bogenede Ü 50 9 01.05.2008 21:47
58er regelung charlybonn ALG II 4 31.07.2007 22:31
58er Regelung Lupiuna Ü 50 7 28.02.2007 18:07
58er Regelung adler Ü 50 3 27.07.2006 13:59
58er Regelung charlybonn Allgemeine Fragen 2 22.05.2006 00:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:07 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland