| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: einzelheiten, zwangsrente |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.549
| Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63 (11.03.2008) Die Agentur Reuters informierte darüber, dass es im Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung gibt, die Einzelheiten über die „Zwangsverrentung“ mit 63 Jahren vorsieht. Danach wäre es auch den älteren ALG-II-Empfängern nicht möglich bei Ausübung eines Minijobs die Verweisung auf die mit Abschlägen versehene Altersrente zu umgehen. Dieser Verordnung nach müssen ALG-II-Empfänger ab dem 63. Lebensjahr grundsätzlich eine vorgezogene Altersrente beantragen. Das Arbeitsministerium will davon nur wenige Ausnahmen zulassen. Solche Ausnahmen sollen für Aufstocker gelten, die Arbeitslosengeld I beziehen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder eine "sonstige Erwerbstätigkeit" mit einem Mindesteinkommen von 400 Euro monatlich ausüben. Mini-Jobs mit bis zu 400 Euro Einkommen werden von der Ausnahmeregel jedoch nicht erfasst. Erst vor kurzer Zeit hatte sich die große Koalition in der Frage der „Zwangsverrentung“ auf einen Kompromiss verständigt. Dieser sieht vor, dass nach Auslaufen der 58-iger Regelung eine Zwangsverrentung nicht bereits mit dem 60. Lebensjahr und hohen Abschlägen greift, sondern erst mit dem 63. Lebensjahr. Dies hatten Bundestag und Bundesrat zeitgleich mit der längeren Zahldauer beim Arbeitslosengeld I verabschiedet. Die Rechtsverordnung regelt nun, wann die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente wegen der damit verbundenen lebenslangen Abschläge auch für ältere Langzeitarbeitslose "unbillig" wäre. Dies wäre demnach der Fall, wenn die vorzeitige Rente zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I führte - dies träfe also Arbeitslose, die nur ergänzende Leistungen vom Jobcenter beziehen. Ausgenommen sind auch ALG-II-Empfänger, wenn sie binnen drei Monaten die Altersrente abschlagfrei in Anspruch nehmen könnten. Die Ausnahme soll auch gelten, wenn sie durch einen Arbeitsvertrag oder ähnliches nachweisen können, dass sie binnen drei Monaten eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen. Es ist vorgesehen dass die Rechtsverordnung rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Sozialverband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg SozInfo
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 497
| Daraus geht aber immer noch nicht hervor ,wie sie das machen wollen. Es wurde unter anderem auch gesagt ,wenn man ab 58 Jahren kein Angebot von der Arge bekommt so ist man nicht mehr in der Statistik und bekommt bis zur Zwangsrente weiter ALG II und muss dann mit 63 die Rente beantragen. Wie es scheint sollen die Alten nun zu Billiglohnsklaven gemacht werden.
__________________ Denken ist schwer, darum urteilen die meisten . Carl Gustav Jung |
| | |
| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
| Zitat:
| |
| | |
| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
| Zitat:
Zitat:
Und wenn so: Kann ich die trotzdem haben? Denn, wenn es "nur" 2,2, Euro sind, würde ich es der ARGE vorziehen ... Mir geht es jetzt schon sch... Geändert von Kaulquappe (15.05.2008 um 21:52 Uhr). | ||
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
| Zum Mitschreiben, 0,3 % pro vorgezogenen Monat, hier mal 12 Monate und nochmals x 2 Jahre (65 minus 63 Jahre), somit 7,2 % von 700 EUR. Die 58er Regelung mit ihrem Bestansschutz lief am 31.12.2007 aus. |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 497
| Viele von uns Alten werden die Einbussen vor den Schikanen vor ziehen,aber kämpfen wird keiner ! Nur bei uns geht es noch aber die nach uns kommen werden sicher auch mit über 50 ausrangiert und da sind die Beträge grösser als 7,2 % ! Es geht alle an auch die Jungen denn es ist auch Eure Rente die sie massiv kürzen !!!
__________________ Denken ist schwer, darum urteilen die meisten . Carl Gustav Jung |
| | |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
| Zitat:
Und das bis Ende des Lebens.Das Mindeste wäre, dass man dann sofort nach der Zwangsverrentung mit 63 unbegrenzt was "dazu" verdienen darf. Wenn man damit bist zum 67ten Lebensjahr "warten" muss, dann ... Oder muss man dann bis zum Zeitpunkt warten, in dem man, nach dem jetzigen Modell, in Rente gehen könnte, in meinem Fall zB 65 Jahre plus ein paar Monate? (Wäre fast genau so besch ...). Geändert von Kaulquappe (20.05.2008 um 00:29 Uhr). | |
| | |
| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| Zitat:
Denn man ist in diesem Zeitspalt zum einen der Möglichkeit beraubt, seine gekürzte Rente durch einen unbegrenzten Zuverdienst aufzubessern. Und zum anderen kommt noch dazu, dass man vor dem gesetzlichen Rentenalter ( als vor 65J + x Monate )noch keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat. Da müsste man also Sozialhilfe beantragen, wenn die gekürzte Rente nicht reicht und man keinen akzeptablen Zuverdienst findet ( denn wer stellt schon Rentner zu akzeptablen Konditionen ein..). Und bei Sozialhilfe sind die Vermögensfreigrenzen m.W. noch einen ganzen Zacken schlechter als bei der Grundsicherung im Alter. Zitat:
Ja. Denn das ist ja das neue gesetzliche Regelalter für die Altersrente. Und in der Übergangsfrist zwischen bisherigem Rentenalter mit 65 und neuem mit 67 kommen alle je nach Geburtsdatum irgendwann dazwischen ins gesetzliche Rentenalter. Hier die Tabelle der Deutschen Rentenversicherung.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. | ||
| | |
| | #9 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
| Ich höre hier Zuverdienst, Wovon träumt ihr eigentlich Nachts ? bescheidene Frage,was wollt ihr mit 63 Jahren arbeiten wo doch Heute schon einfache Jobs Mangelware sind, oder wollt ihr etwa Zeitungen oder Prospekte austragen für 1,-€uro/std. ? Die Kommunen werden hier kräftig aufstocken müssen,sonst gehe ich den Klageweg. Auch auf die Gefahr hin das der Spruch schon bekannt ist,Ihr wisst doch die Alten sind gefährlich weil........ Schöne offene, ehrliche,und Sanktionsfreie Beratung.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
| | |
| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2005 Ort: Lipperland
Beiträge: 75
| Moin Moin, ich klinke mich hier mal ein, weiß aber nicht ob es hier richtig ist. Ich habe letzte Woche von der LVA eine Wartezeitauskunft bekommen. Da heißt es, die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten, Monaten aus Zuschlägen an Entgeltspunkten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten. Plichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt. Könnte mir das einmal jemand erklären, oder ist das schon wieder eine Sauerei der LVA. Gruß Radi |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| .
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. Geändert von ethos07 (20.05.2008 um 17:35 Uhr). Grund: irrtümliche Antwort |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
| |
| | |
| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
| Zitat:
Die vorgezogene Altersrente für "langjährig" Versicherte (ohne "besonders") ist was anderes, und dafür braucht man nur 35 Jahre Wartezeit, wobei alle Arten von Beitragszeiten und Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Ich würde mich da nochmals bei der Rentenversicherung genauer erkundigen, da hier offenbar Mißverständnisse hinsichtlich der Rentenart bestehen. | |
| | |
| | #14 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
| Zitat:
Zitat:
Die hier ist doch genauer, oder? Rente 67: Alle Details zur Rente 67. Geändert von Kaulquappe (20.05.2008 um 21:51 Uhr). | ||
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Neues zur Zwangsrente | wolliohne | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente | 0 | 28.02.2008 17:38 |
| Große Koalition verhindert Zwangsrente mit 58 | Richardsch | News / Diskussionen / Tagespresse | 1 | 28.12.2007 18:37 |
| Frauen-Diskriminierung: weiterhin Zwangsrente mit 60 J. | ethos07 | Ü 50 | 3 | 16.12.2007 18:27 |
| Alles zum vorgezogenen Altersruhegeld (Zwangsrente) | Martin Behrsing | Abwehr von Behördenwillkür | 1 | 29.11.2007 08:45 |