Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Ü 50

Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63; in Forum: Information; Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63 (11.03.2008) Die Agentur Reuters informierte darüber, dass es im Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung gibt, die Einzelheiten über die „Zwangsverrentung“ mit 63 Jahren vorsieht. ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Ü 50

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.04.2008, 14:02   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.549
Standard Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63
(11.03.2008) Die Agentur Reuters informierte darüber, dass es im Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung gibt, die Einzelheiten über die „Zwangsverrentung“ mit 63 Jahren vorsieht. Danach wäre es auch den älteren ALG-II-Empfängern nicht möglich bei Ausübung eines Minijobs die Verweisung auf die mit Abschlägen versehene Altersrente zu umgehen.
Dieser Verordnung nach müssen ALG-II-Empfänger ab dem 63. Lebensjahr grundsätzlich eine vorgezogene Altersrente beantragen. Das Arbeitsministerium will davon nur wenige Ausnahmen zulassen. Solche Ausnahmen sollen für Aufstocker gelten, die Arbeitslosengeld I beziehen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder eine "sonstige Erwerbstätigkeit" mit einem Mindesteinkommen von 400 Euro monatlich ausüben.
Mini-Jobs mit bis zu 400 Euro Einkommen werden von der Ausnahmeregel jedoch nicht erfasst.
Erst vor kurzer Zeit hatte sich die große Koalition in der Frage der „Zwangsverrentung“ auf einen Kompromiss verständigt. Dieser sieht vor, dass nach Auslaufen der 58-iger Regelung eine Zwangsverrentung nicht bereits mit dem 60. Lebensjahr und hohen Abschlägen greift, sondern erst mit dem 63. Lebensjahr. Dies hatten Bundestag und Bundesrat zeitgleich mit der längeren Zahldauer beim Arbeitslosengeld I verabschiedet.
Die Rechtsverordnung regelt nun, wann die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente wegen der damit verbundenen lebenslangen Abschläge auch für ältere Langzeitarbeitslose "unbillig" wäre. Dies wäre demnach der Fall, wenn die vorzeitige Rente zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I führte - dies träfe also Arbeitslose, die nur ergänzende Leistungen vom Jobcenter beziehen. Ausgenommen sind auch ALG-II-Empfänger, wenn sie binnen drei Monaten die Altersrente abschlagfrei in Anspruch nehmen könnten. Die Ausnahme soll auch gelten, wenn sie durch einen Arbeitsvertrag oder ähnliches nachweisen können, dass sie binnen drei Monaten eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen.
Es ist vorgesehen dass die Rechtsverordnung rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt.
Sozialverband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg SozInfo
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:41   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 497
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Daraus geht aber immer noch nicht hervor ,wie sie das machen wollen. Es wurde unter anderem auch gesagt ,wenn man ab 58 Jahren kein Angebot
von der Arge bekommt so ist man nicht mehr in der Statistik und bekommt bis zur Zwangsrente weiter ALG II und muss dann mit 63 die Rente beantragen.
Wie es scheint sollen die Alten nun zu Billiglohnsklaven gemacht werden.
__________________
Denken ist schwer, darum urteilen die meisten .
Carl Gustav Jung
Merkur ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2008, 21:17   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zitat:
Rente mit 63

Die neuen Regelungen für ALG-II-Empfänger


Von Stephan Haufe

Seit diesem Monat müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die 63 Jahre alt werden, automatisch in Frührente gehen. So sieht es das Sozialgesetzbuch vor. Das Problem dabei: Renten, die ohnehin nicht besonders hoch sind, werden durch Abschläge weiter gemindert. Doch für diese sogenannte 63er-Regelung gibt es Ausnahmen. Wer gut informiert ist, kann den Rentenverlust verhindern.
Weiter: www.dradio.de
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2008, 21:50   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Kaulquappe
 
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
Frage AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zitat:
Die 0,3 Prozent beziehen sich auf die Rentenhöhe mit 63 Jahren. Bei einem Rentenanspruch von 700 Euro bedeutet das monatlich 50 Euro weniger.
Bin nicht sehr gut im Rechnen, ich komme nicht auf auf 50 Euro, sondern auf um die 2,2 Euro Hilfe! Was stimmt?


Zitat:
Der Aufforderung, sich schon mit 63 Jahren verrenten zu lassen, sollte darum nicht automatisch gefolgt werden - gerade wenn eine sehr geringe Rente zu erwarten ist, rät die Anwältin Vera Munz. Beantragt der Erwerbslose die Frührente nicht selbst, werden das Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft aktiv. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

"Der Widerspruch hat hier aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft kann dann den Antrag nicht stellen. Es passiert erst mal gar nichts."

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht. Dort wird abschließend geklärt, ob die Frührente vertretbar ist oder eine Härtefall-Regelung eintritt, die bisher nicht berücksichtigt wurde.

"Beispiel für einen Härtefall könnte sein, wenn Sie gezwungenermaßen durch den Rentenabschlag nicht mehr über genügend Mittel verfügen, um ihren Bedarf zu decken: Lebensunterhaltungskosten und Wohnung und Heizung."

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. (...) Auch Arbeitslose, die vor 1952 geboren wurden, sind ausgenommen, wenn sie bereits 2007 arbeitslos waren.
Hä? Ausgenommen von WAS? Von der Zwangsverrentung?

Und wenn so: Kann ich die trotzdem haben? Denn, wenn es "nur" 2,2, Euro sind, würde ich es der ARGE vorziehen ... Mir geht es jetzt schon sch...

Geändert von Kaulquappe (15.05.2008 um 21:52 Uhr).
Kaulquappe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2008, 11:16   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.079
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zum Mitschreiben, 0,3 % pro vorgezogenen Monat, hier mal 12 Monate und nochmals x 2 Jahre (65 minus 63 Jahre), somit 7,2 % von 700 EUR.

Die 58er Regelung mit ihrem Bestansschutz lief am 31.12.2007 aus.
Mambo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2008, 11:56   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 497
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Viele von uns Alten werden die Einbussen vor den Schikanen vor ziehen,aber kämpfen wird keiner ! Nur bei uns geht es noch aber die nach uns kommen werden sicher auch mit über 50 ausrangiert und da sind die Beträge grösser als 7,2 % ! Es geht alle an auch die Jungen denn es ist auch Eure Rente die sie massiv kürzen !!!
__________________
Denken ist schwer, darum urteilen die meisten .
Carl Gustav Jung
Merkur ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 00:25   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Kaulquappe
 
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
Böse AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Zum Mitschreiben, 0,3 % pro vorgezogenen Monat, hier mal 12 Monate und nochmals x 2 Jahre (65 minus 63 Jahre), somit 7,2 % von 700 EUR.
Grauenhaft Und das bis Ende des Lebens.

Das Mindeste wäre, dass man dann sofort nach der Zwangsverrentung mit 63 unbegrenzt was "dazu" verdienen darf. Wenn man damit bist zum 67ten Lebensjahr "warten" muss, dann ...

Oder muss man dann bis zum Zeitpunkt warten, in dem man, nach dem jetzigen Modell, in Rente gehen könnte, in meinem Fall zB 65 Jahre plus ein paar Monate? (Wäre fast genau so besch ...).

Geändert von Kaulquappe (20.05.2008 um 00:29 Uhr).
Kaulquappe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 01:56   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard Zwangsrente mit 63: auch kein Anspruch auf GruSi bis zum Regelrentenalter!

Zitat:
Zitat von Kaulquappe Beitrag anzeigen
Grauenhaft Und das bis Ende des Lebens.

Das Mindeste wäre, dass man dann sofort nach der Zwangsverrentung mit 63 unbegrenzt was "dazu" verdienen darf.
Ja, diese Kluft zwischen Zwangsverrentung wegen Erwerbslosikgeit und gesetzlichem Regelrentenalter dürfte manchen Betroffenen noch die letzten Reste eigener Altersreserven rauben.

Denn man ist in diesem Zeitspalt zum einen der Möglichkeit beraubt, seine gekürzte Rente durch einen unbegrenzten Zuverdienst aufzubessern.
Und zum anderen kommt noch dazu, dass man vor dem gesetzlichen Rentenalter ( als vor 65J + x Monate )noch keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat.

Da müsste man also Sozialhilfe beantragen, wenn die gekürzte Rente nicht reicht und man keinen akzeptablen Zuverdienst findet ( denn wer stellt schon Rentner zu akzeptablen Konditionen ein..).
Und bei Sozialhilfe sind die Vermögensfreigrenzen m.W. noch einen ganzen Zacken schlechter als bei der Grundsicherung im Alter.


Zitat:
Oder muss man dann bis zum Zeitpunkt warten, in dem man, nach dem jetzigen Modell, in Rente gehen könnte, in meinem Fall zB 65 Jahre plus ein paar Monate? (Wäre fast genau so besch ...).
[/quote]

Ja. Denn das ist ja das neue gesetzliche Regelalter für die Altersrente. Und in der Übergangsfrist zwischen bisherigem Rentenalter mit 65 und neuem mit 67 kommen alle je nach Geburtsdatum irgendwann dazwischen ins gesetzliche Rentenalter.
Hier die Tabelle der Deutschen Rentenversicherung.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 07:03   #9
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Ich höre hier Zuverdienst, Wovon träumt ihr eigentlich Nachts ?

bescheidene Frage,was wollt ihr mit 63 Jahren arbeiten wo doch Heute schon einfache Jobs Mangelware sind, oder wollt ihr etwa Zeitungen oder Prospekte austragen für 1,-€uro/std. ?

Die Kommunen werden hier kräftig aufstocken müssen,sonst gehe ich den Klageweg.

Auch auf die Gefahr hin das der Spruch schon bekannt ist,Ihr wisst doch die Alten sind gefährlich weil........

Schöne offene, ehrliche,und Sanktionsfreie Beratung.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 10:18   #10
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.07.2005
Ort: Lipperland
Beiträge: 75
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Moin Moin,

ich klinke mich hier mal ein, weiß aber nicht ob es hier richtig ist. Ich habe letzte Woche von der LVA eine Wartezeitauskunft bekommen. Da heißt es, die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten, Monaten aus Zuschlägen an Entgeltspunkten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten. Plichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt. Könnte mir das einmal jemand erklären, oder ist das schon wieder eine Sauerei der LVA.

Gruß
Radi
Radi4u ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 17:26   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

Geändert von ethos07 (20.05.2008 um 17:35 Uhr). Grund: irrtümliche Antwort
ethos07 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 21:42   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Kaulquappe
 
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
Ich höre hier Zuverdienst, Wovon träumt ihr eigentlich Nachts ?

bescheidene Frage,was wollt ihr mit 63 Jahren arbeiten wo doch Heute schon einfache Jobs Mangelware sind, oder wollt ihr etwa Zeitungen oder Prospekte austragen für 1,-€uro/std. ?
Im eigenen Beruf.
Kaulquappe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 21:47   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
Standard AW: Einzelheiten zur Zwangsrente mit 63

Zitat:
Zitat von Radi4u Beitrag anzeigen
ich klinke mich hier mal ein, weiß aber nicht ob es hier richtig ist. Ich habe letzte Woche von der LVA eine Wartezeitauskunft bekommen. Da heißt es, die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten, Monaten aus Zuschlägen an Entgeltspunkten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten. Plichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt. Könnte mir das einmal jemand erklären, oder ist das schon wieder eine Sauerei der LVA.
Mit dieser Rente ist offenbar die relativ neue "vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte" gemeint. Dabei kann man mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Man braucht dafür 45 Jahre Wartezeit, und soweit ich das sehe, ist die obige Auskunft hinsichtlich der anrechenbaren Zeiten auch richtig.

Die vorgezogene Altersrente für "langjährig" Versicherte (ohne "besonders") ist was anderes, und dafür braucht man nur 35 Jahre Wartezeit, wobei alle Arten von Beitragszeiten und Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

Ich würde mich da nochmals bei der Rentenversicherung genauer erkundigen, da hier offenbar Mißverständnisse hinsichtlich der Rentenart bestehen.
gurkenaugust ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 21:47   #14
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Kaulquappe
 
Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.057
Böse AW: Zwangsrente mit 63: auch kein Anspruch auf GruSi bis zum Regelrentenalter!

Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Ja, diese Kluft zwischen Zwangsverrentung wegen Erwerbslosikgeit und gesetzlichem Regelrentenalter dürfte manchen Betroffenen noch die letzten Reste eigener Altersreserven rauben.

Denn man ist in diesem Zeitspalt zum einen der Möglichkeit beraubt, seine gekürzte Rente durch einen unbegrenzten Zuverdienst aufzubessern.
Und zum anderen kommt noch dazu, dass man vor dem gesetzlichenkeinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat. Rentenalter ( als vor 65J + x Monate )noch

Da müsste man also Sozialhilfe beantragen, wenn die gekürzte Rente nicht reicht und man keinen akzeptablen Zuverdienst findet ( denn wer stellt schon Rentner zu akzeptablen Konditionen ein..).
Und bei Sozialhilfe sind die Vermögensfreigrenzen m.W. noch einen ganzen Zacken schlechter als bei der Grundsicherung im Alter.
Es ist zum Ausflippen ...

Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Ja. Denn das ist ja das neue gesetzliche Regelalter für die Altersrente. Und in der Übergangsfrist zwischen bisherigem Rentenalter mit 65 und neuem mit 67 kommen alle je nach Geburtsdatum irgendwann dazwischen ins gesetzliche Rentenalter.
Hier die Tabelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Tabelle ist nicht so gut, finde ich.
Die hier ist doch genauer, oder? Rente 67: Alle Details zur Rente 67.

Geändert von Kaulquappe (20.05.2008 um 21:51 Uhr).
Kaulquappe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neues zur Zwangsrente wolliohne Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 0 28.02.2008 17:38
Große Koalition verhindert Zwangsrente mit 58 Richardsch News / Diskussionen / Tagespresse 1 28.12.2007 18:37
Frauen-Diskriminierung: weiterhin Zwangsrente mit 60 J. ethos07 Ü 50 3 16.12.2007 18:27
Alles zum vorgezogenen Altersruhegeld (Zwangsrente) Martin Behrsing Abwehr von Behördenwillkür 1 29.11.2007 08:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:59 Uhr.