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| Tags: 58er, regelung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2007 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 54
| soweit ich weiss ist die OA von 17 ? Wochen auch beim ALG II möglich mit der abgegebenen 58er Regel. Weiss jemand da etwas genaueres ?
__________________ Wer sich nicht wehrt hat schon verloren |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 349
| Zitat:
Immer dieser AKÜFI (Abkürzungsfimmel)... | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
| OA = Ortsabwesenheit, vermute ich
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo bogenede, Unter folgendem Link findest Du mehr dazu: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf 6.3.7 Sonderfälle (§ 4 EAO) Ältere Hilfebedürftige (7.77) Zitat:
Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 200
| Diese Regelung befreit aber nicht von der Meldpflicht - bitte nicht verwechseln mit Genehmigung. Eine "informelle" Meldung zur Abwesenheit ist mit Beginn und nach Beendigung erforderlich (sonst gäbe es ja keine "Kontrolle der Zeiträume... und die ist ja wichtig!) Wofür.. weiß der SB auch nicht, aber egal. Wenn ich mich abmelde, fühlt sich meine SB eher "belästigt", trägt aber den Vermerk in die Akte ein! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| @ HajoDF Was meinst du mit "informell"? - Genügt ein Fax vor der Abreise oder brauche ich eine aktive Bestätigung des SB vor der Abreise? - Muss ich bei der Rückkehr persönlich vorsprechen, damit man dort feststellen kann, dass ich tatsächlich insgesamt retour bin und nicht nur mein Faxgerät?
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 200
| Meine SB erkennt auch Telefonate an oder e-mails... oder so. Ich musste mich nie persönlich an oder abmelden, vor allem brauchte ich keine "Genehmigung" (das meinte ich mit informell: "ich bin dann mal weg") |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006 Ort: Köln
Beiträge: 313
| Eine OA ist in Köln nur nach schriftlichem Antrag und dann nach schriftlicher Bestätigung des SB (oder PAP persönlicher Ansprechpartner möglich. Nach der OA persönliche Meldung in der ARGE. Da wiehert der Amtsschimmel. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.843
| aha - es hält's also offenbar jede Arge oder jeder SB nach eigenem Gusto mit der OA bei den 58ern.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 1
| Hallo, "OA" bedeutet schlicht und einfach "Ortsabwesenheit". Die 17 Wochen "OA" gelten sowohl im ALG I- als auch ALG II Bezug für alle bis zum 31. Dezember 2007 58 Jahre alten arbeitslosen Menschen - sofern sie diese Regelung beantragt haben. Ich wohne in einer ländlichen Gegend, bin 60-jähriger ALGII-Empfänger und schon 2006 in die "58er-Regelung" - sprich § 65 423 SGB II - eingetreten. Ich wurde zum Juli 2002 als 54-Jähriger arbeitslos, wo ich schließlich noch voll in der Meldepflicht stand. Zum 1. Januar 2005 kam ich dann in "Hartz IV". Schon damals hat nie je ein Hahn danach gekräht, ob ich "ortsanwesend" war oder nicht. Vorladungen erhielt in diesem Alter ohnehin nur sehr wenige; war auch immer da, sowie meine drei Wochen "OA" stets brav gemeldet. "Verlängerte" Wochenenden jedoch nie; hat auch niemanden interessiert. Von den 17 fiktiven Wochen nutze ich zurzeit etwa sechs bis sieben Wochen (allerdings nicht am Stück). Ob ich die nun anmelde oder nicht, danach fragt bei mir keiner mehr. Musste auch bisher nie antanzen oder sonst irgendwelche Fragen beantworten. Also "ausgemustert". Keine Vorladungen oder sonst was in der Form. Jedes halbe Jahr den Antrag verlängert und gut ist ... Man kann es z. B. so machen, dass man die 17 Wochen zwischen Juni bis Oktober anmeldet. Auch wenn man nicht so lange verreist (geht reell sowieso nicht). Nur muss man sich dann nicht jedes Mal an- und abmelden, sondern kann sich immer wieder mal für ein paar Tage innerhalb dieser Zeitspanne verduften. Und ist man danach später nochmal vorübergehend für ein paar Tage weg, fragt auch keiner - solange man nicht durch außergewöhnliche Sachen auffällt oder zwangsweise auffallen muss. Also zwischendurch zuhause ist. Rente mache ich dann mit 62 1/4 Jahren; sie wird auch leidlich ausfallen, da ich seit meinem 15. Lebensjahr in die Rentenkasse eingezahlt habe und noch eine Betriebsrente erhalten kann. |
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