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Ü 50

Zuschuss für Ü55?; in Forum: Information; Hallo zusammen, ich bin über 55 Jahre alt und hätte die Möglichkeit für eine interessante und gutbezahlte Arbeit einen Arbeitsvertrag (ab Juli) 2008 für 1 Jahr zu bekommen. Wenn ja ...
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Alt 23.02.2008, 17:56   #1
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Standard Zuschuss für Ü55?

Hallo zusammen,

ich bin über 55 Jahre alt und hätte die Möglichkeit für eine interessante und gutbezahlte Arbeit einen Arbeitsvertrag (ab Juli) 2008 für 1 Jahr zu bekommen.
Wenn ja wenn, der Arbeitgeber einen Zuschuss für mich von der BA bekäme.

Hab gegoogelt und stosse nur auf lauter alte Dateien.

Weiss jemand Bescheid (evtl. mit Hilfe von neuen Links) wie ich vorzugehen habe, oder gibt es da gar keine Möglichkeit? Evtl. Chef meinte, ich sollte mich drum kümmern. Er wolle damit nichts am Hut haben. Hm

Für Antworten bedanke ich mich erstmal

Hartzige
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Alt 23.02.2008, 19:29   #2
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Benutzerbild von Tinka
 
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Standard Nach 1 Jahr der/die nächste 50+ MA für die Firma - Steuer- und Abgabengeschenke f

Hartz IV: Initiative 50plus wird erweitert

Initiative 50plus wird erweitert
Seit dem 1. Januar 2008 beginnt die zweite pha se des Bundesprogramms „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“: Weitere SGB-II-Leistungsträger werden in geförderte, regionale Beschäftigungspakte einbezogen (insgesamt 62 geförderte Pakte). Laut Arbeitsministerium sollen mit dem Programm in regionalen Netzwerken mit großen Gestaltungsfreiheiten neue Wege zur Integration von Langzeitarbeitslosen bzw. zur „Reduzierung der Hilfebedürftigkeit“ erprobt werden.

Kommunal-Kombi
Der Bund gewährt Zuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Bereich kommunaler Aufgaben, die von Kommunen in ausgewählten Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit zusätzlich geschaffen werden.

Programm „JobPerspektive“ auch für profitorientierte Arbeitgeber
Ab 1. April 2008 können auch profitorientierte Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse im Rahmen der „Job-Perspektive“ erhalten (bis zu 75 % des Brutto-Arbeitsentgelts). Diese Lohnkostenzuschüsse, die bei der Einstellung von „Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen“ gezahlt werden, waren zum 1. Oktober 2007 neu eingeführt worden (Paragraph 16a SGB II) und sind während einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2008 auf zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten beschränkt. (A-Info, 22.02.2008)


Quelle: Hartz IV: Initiative 50plus wird erweitert Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Perspektive 50 plus (Beschäftigungspakte in den Regionen)
Tinka ist offline  
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Alt 23.02.2008, 19:59   #3
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Zitat:
Zitat von Hartzige Beitrag anzeigen
? Evtl. Chef meinte, ich sollte mich drum kümmern. Er wolle damit nichts am Hut haben. Hm
Einen solchen Zuschiss muss Dein Chef aber schon noch selber beantragen.

Meien Güte, wo sind wir bloss gelandet in diesem Land. Schimpt sich Chef und kriegt nichtmal sowas auf die Reihe.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 23.02.2008, 20:15   #4
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Benutzerbild von Emma13
 
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Beiträge: 836
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Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Einen solchen Zuschiss muss Dein Chef aber schon noch selber beantragen.

Meien Güte, wo sind wir bloss gelandet in diesem Land. Schimpt sich Chef und kriegt nichtmal sowas auf die Reihe.
Zuschiss ?

Aber du hast recht, diese Spezies werden immer bequemer -

Grüße - Emma
Emma13 ist offline  
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Alt 23.02.2008, 20:19   #5
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Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von Emma13 Beitrag anzeigen
Zuschiss ?

Aber du hast recht, diese Spezies werden immer bequemer -

Grüße - Emma

War zwar keine Absicht, aber der war gut!
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 24.02.2008, 05:24   #6
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Beiträge: 101
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Danke Euch. Trotzdem komme ich irgendwie nicht weiter.

Ganz so eng darf man das in meinem Fall nun nicht sehen mit *Chef*. Er ist der vielbeschäftigte Mann einer Freundin von mir mit Firmensitz in Berlin, ich lebe in Bayern.
Es wäre Vollzeit, PC Arbeit zu Hause für mich - und er tut es tatsächlich mir zuliebe damit ich aus dem ganzen Harzschiß rauskäme. Super Gehalt.
Irgendwas hat er wohl auch davon, ganz so uneigennützig ist wohl niemand mehr - trotzdem.

Also keine *im öffentlichen Interesse liegende Arbeit* mit wohl 75 % bezuschisst *gg*.
Weiss jemand wie es dann aussieht, ohne öffentliches Interesse?

Wenn ich das zumindest alles einigermassen wüsste, würde er wohl in den sauren Apfel für mich beissen und den Antrag stellen.

Warum ist nur alles so kompliziert und ich hab so wenig Durchblick? Bin irgendwie richtig aufgeregt ob der neuen Aussichten, welche sich da auf meine alten Tage noch auftun.

Geändert von Hartzige (24.02.2008 um 05:28 Uhr).
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Alt 24.02.2008, 06:19   #7
Tinkalla
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Hier mal der §16a SGB II im Gesamten. Da dürften alle Infos enthalten sein:
Zitat:
§ 16a SGB 2 Leistungen zur Beschäftigungsförderung Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2008)(1) Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten. Voraussetzung ist, dass
  1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige das 18. Lebensjahr vollendet hat, langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches ist und in seinen Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist,
  2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut wurde und Eingliederungsleistungen unter Einbeziehung der übrigen Leistungen nach diesem Buch erhalten hat,
  3. eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nach Satz 1 nicht möglich ist und
  4. zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Arbeitsverhältnis mit in der Regel voller Arbeitszeit unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet wird. Die vereinbarte Arbeitszeit darf die Hälfte der vollen Arbeitszeit nicht unterschreiten.
(2) Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Berücksichtigungsfähig sind
  1. das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche zu zahlende Arbeitsentgelt und
  2. der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Wird dem Arbeitgeber auf Grund eines Ausgleichssystems Arbeitsentgelt erstattet, ist für den Zeitraum der Erstattung der Beschäftigungszuschuss entsprechend zu mindern.
(3) Ein Zuschuss zu sonstigen Kosten kann erbracht werden
  1. für Kosten für eine begleitende Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu einer Höhe von 200 Euro monatlich sowie
  2. in besonders begründeten Einzelfällen einmalig für weitere notwendige Kosten des Arbeitgebers für besonderen Aufwand beim Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Übernahme von Investitionskosten ist ausgeschlossen.
(4) Die Förderdauer beträgt 1. für den Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monate. Der Beschäftigungszuschuss soll anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung nach Absatz 1 Satz 1 voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist, 2. für die sonstigen Kosten nach Absatz 3 Nr. 1 bis zu zwölf Monate je Arbeitnehmer.
(5) Bei einer Fortführung der Förderung nach Absatz 4 Nr. 1 Satz 2 kann der Beschäftigungszuschuss gegenüber der bisherigen Förderhöhe um bis zu 10 Prozentpunkte vermindert werden, soweit die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben.
(6) Wird ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger für die Dauer der Erbringung des Beschäftigungszuschusses eingestellt, liegt ein sachlicher Grund vor, der die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
(7) Die Förderung ist aufzuheben, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer in eine konkrete zumutbare Arbeit ohne eine Förderung nach Absatz 1 Satz 1 vermittelt werden kann. Die Förderung ist auch aufzuheben, wenn nach jeweils zwölf Monaten der Förderdauer feststeht, dass der Arbeitnehmer eine zumutbare Arbeit ohne eine Förderung nach Absatz 1 Satz 1 aufnehmen kann. Eine Förderung ist nur für die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses möglich.
(8) Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden
  1. vom Arbeitnehmer, wenn er eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen kann,
  2. vom Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Förderung nach Absatz 7 Satz 1 oder 2 aufgehoben wird.
(9) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber
  1. die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Beschäftigungszuschuss zu erhalten oder
  2. eine bisher für das Beschäftigungsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt.
(10) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Auswirkungen auf die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte in den Jahren 2008 bis 2010 und berichtet dem Deutschen Bundestag hierüber bis zum 31. Dezember 2011.
[Druckversion]
§ 16a SGB_2 SGB Leistungen zur Beschäftigungsförderung - JUSLINE Deutschland

Ich halte Dir die Daumen, dass es mit der Stelle klappt.
 
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Alt 24.02.2008, 08:59   #8
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Standard Beispiel

Mein Nebensitzer in der Schule, 59, im letzten Jahr wurde zum 1.12. eingestellt.
Dazu machte sein potentieller Chef mit dem SB meines Nebensitzers einen Termin aus, ging dann da hin, sagte, naja, sonen alten Knauben nimmt doch sonst keiner mehr,- ER würde ihn aber einstellen, wenn er dazu vom Jobcenter einen Eingliederungszuschuß bekäme. Und bekam ihn. Nun ein Jahr lang die Hälfte des Gehalts des neuen Mitarbeiters.

Heinz
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Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 24.02.2008, 09:50   #9
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Super, danke

Ich bin 58 und weiss noch nicht mal wer mein SB ist. Die wechseln hier alle 6 Monate. Meine EV lief am 13.9.2007 aus, habe also seit Anfang der EV war im März 2007 nun nichts mehr gehört. Ich war nicht traurig darüber.

Chef kann auch nicht einfach mal so dahin, er ist ja in Berlin 600 km von hier. Werde mich mal kümmern wer mein SB ist, werd ich ja wohl noch rausbekommen. Und alles muss telefonisch oder schriftlich laufen.
Genau, ich schreibe gleich mal an das AA nächste Woche.
Bei uns kommt man ohne Termin auch nicht rein.

Ja, ich wünsche mir auch sehr, dass es klappt. 1 Jahr fest angestellt, vielleicht auch etwas länger, gibt ja 3 Jahre Zuschuss für Chef, 2 Jahre ALG 1 und dann nach mir die Sintflut, Magerrente - so ähnlich wenigstens stelle ich mir das vor.
Meine kaputten Knochen müssen halt durchhalten. Davon weiss Chef jedoch auch. Er meinte an den PC wirst ja wohl noch kriechen können. Werde ich.

Halte Euch auf dem Laufenden, wird sich allerdings ziehen, da die Einstellung ja erst zum Sommer sein soll.
Dank Eurer Informationen werde ich jedoch weiterkommen und auch Chef etwas Druck machen. So ganz leicht.
Problem ist wirklich *Chef* da er einfach nichts mit denen zu tun haben will. Aber er wird müssen wenn er mir wirklich helfen will.


Geändert von Hartzige (24.02.2008 um 09:53 Uhr).
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Alt 24.02.2008, 17:41   #10
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Ja nun sind die auf die Alten ganz geil ,da fliegt zu erst mal ein Junger raus ,da er zu teuer wird . Wenn der Staat dem AG die Knete zu schiessen tut für die Alten da graben die noch die Toten aus. So heisst es die Alten sind nicht qualifiziert genug müssen erst mal fit gemacht werden. Aber mit einen Schein nehmen die jeden. Vor allem ZAF!!!
Den Schein muss man jedes 1/4 Jahr neu beantragen !!
__________________
Denken ist schwer, darum urteilen die meisten .
Carl Gustav Jung
Merkur ist offline  
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Alt 24.02.2008, 18:44   #11
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Das ist keine ZAF sondern bisher ein 3-Mann Betrieb die gut bezahlt werden und zwar ohne staatl. Hilfe. Mehr Angestellte wird es auch nicht geben. Falls das klappen sollte, muss niemand meinetwegen gehen.
Ich kenne meine Freundin seit 30 Jahren und somit ihn auch.
Noch bin ich nicht tot und seine Frau und ich haben ihn danach gefragt ob er mir helfen würde. Mit Zuschüssen ist er eben bereit dazu. Für mich stellt das kein Problem dar.
Er hatte nicht vor, noch jemanden einzustellen.

Natürlich ist er ein AG, aber ein AG der genauso sauer ist auf diesen Staat wie wir Hartz IV Empfänger. Kleinstunternehmen haben es nämlich auch schwer.

Auch er wird durch oft unmögliche Gesetze gegängelt und hat Schwierigkeiten seinen Laden aufrecht zu erhalten.
Er schafft es jedoch immer wieder.

Wie, die Zuschüsse müssten alle 3 Monate neu beantragt werden bei einem festen 1 Jahresarbeitsvertrag?
Hartzige ist gerade online  
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Alt 25.02.2008, 08:08   #12
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Für die gut mit Worten an die ARGE beschlagenen hier. Könnt ich folgendes so bald an die ARGE schicken?:

Sehr geehrte Damen und Herren,
möglicherweise habe ich, einen potentiellen,Arbeitgeber gefunden welcher mir vorerst für 1 Jahr (ab 01.07.2008) einen festen Arbeitsvertrag (Vollzeitbeschäftigung) anbieten würde.
Dies ist ihm nur dann möglich, wenn er mit den für mich zustehenden Zuschüssen Ü 50 (welche er dann beantragen würde) rechnen kann.
Da dieser Arbeitgeber nicht hier ansässig ist, ist es nicht möglich, dass er bei ihnen vorbeikommt, alles würde schriftlich, seinerseits, beantragt werden.
Möchte mich jedoch bei Ihnen vorab informieren, da es ja in Ihrem Sinne sein muss mir diese Arbeit zu ermöglichen.
Gerne hätte ich einen Termin bei Ihnen um die Angelegenheit zu besprechen.
Erwarte baldigst Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Letzte Woche hätte ich noch nicht daran gedacht mir einen Termin bei der ARGE zu erbetteln. Wie heisst es doch, geh nie zu Deinen Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst.

Hartzige ist gerade online  
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Alt 26.02.2008, 19:32   #13
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Wieso willst Du denn alles unbedingt persönlich besprechen? Oder wieso sollte der potentielle Arbeitgeber zu einer persönlichen Vorsprache vorbeikommen? So etwas läßt sich heutzutage sehr gut schriftlich regeln, und verbleibende Fragen kann man telefonisch klären.

Ich würde das einfach schriftlich, ohne viel Wenn und Aber ("möglicherweise"), denen schildern, und dann sind die gefragt.

Der zitierte Spruch ("gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst") ist meiner Meinung nach auch heute noch richtig, jedenfalls im Regelfall.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 27.02.2008, 07:57   #14
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Du hast recht gurkenaugust. Werde mich nicht mit dem Amt in Verbindung setzen. Das dacht ich eben im ersten Überschwang der Gefühle.

Kenne eine andere Mitarbeiterin vom potientellen Chef, welche das in die Hand nehmen wird, wenn es an der Zeit ist. Ist ja auch alles noch zu früh. Sie riet mir ebenfalls von dem Schreiben ab.

Gut, dass es Euch alle gibt um einem wieder auf den Teppich zu holen.
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Alt 27.02.2008, 08:31   #15
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Alles, was mit Eingliederungshilfe, etc. zu tun hat, muß abgesprochen, abgeklärt, gesiegelt sein, BEVOR Du den ersten Arbeitstag im neuen Job hast.
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Heinz

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Alt 27.02.2008, 09:55   #16
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Ja ich denke daran.

Nochmal ne Frage. Der Einstellungstermin wäre ja erst zum 1.7.08.

Wann müsste man beginnen mit dem Amtskram. So in etwa um den 1.5. rum? Oder wäre das immer noch zu früh?
Hatte bis jetzt mit meiner Arge keine Schwierigkeiten. Bis jetzt ging es ja auch noch um nichts bis auf eine einzige Zwangsvereinbarung zum Bewerbungen schreiben - wo ich bei über 80, nicht eine einzige Antwort bekam.

Das Amt sagte mir ja auch ins Gesicht, dass ich keine Chancen mehr hätte. 25 Jahre war ich Hausfrau, davor Industriekaufmann/Frau.
Nu wär ich zu alt. ha ha

Hatte mich auch auf ein weiteres Hartzerleben gedanklich eingerichtet. Der Umschwung nun in meinem Kopf ist gigantisch und nicht zu beschreiben.

Möchte auch, dass meine, in diesem Jahr 18 Jahre alt werdende Tochter, die aufs Gymi geht - absolut nichts mit denen zu tun hat, wenn es nicht sein muss. Zweimal wurde sie schon vorgeladen obwohl wir ebenfalls zweimal schriftlich betonten, dass sie keinen Wert auf ihre Vermittlungen legt.

Ich muss da raus. Meine wohl wirklich letzte Chance. Als ungläubige, fang ich fast an zu beten.
Hartzige ist gerade online  
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Alt 27.02.2008, 11:30   #17
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Hallo Hartige,

ich verstehe Dich so sehr. Mein Partner ist 55 und arbeitslos.
Mmmmmhhhh bin noch zu unerfahren hier....ich an würde an Deiner Stelle Deinen zukünftigen Chef fragen, ob er Dir nicht eine Art Vorvertrag ausstellen kann. Vielleicht kommst Du so aus dem Bewerbungstreß raus.

Such Dir einfach zur Zeitüberbrückung einen geförderten Lehrgang raus, dann sehen die vom Amt auch, dass Du was tust um aus der Statistik zu fallen ***watfür'nschwachsinndiestatistik***

Liebe Grüße von mir
__________________
....mein Partner ist nach Arbeitslosigkeit Existenzgründer
BinBaff ist offline  
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Alt 27.02.2008, 11:57   #18
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Ne BinBaff einen geförderten Lehrgang brauch ich jetzt bestimmt nicht. Habe keine Not die Zeit zu überbrücken - wenn ich was in Aussicht habe. Und die ArGe Statistik ist mit oder ohne mich sowieso verlogen. Sie sind mich ja ab Juli los, wenn sie mitspielen.
Dann ist wieder der vielgepriesene Aufschwung da

Meine EV ist seit letztem Jahr Sept. ausgelaufen, so mache ich mir bewerbungsmäßig zur Zeit auch keinen Streß.

Vorvertrag? hm, ne ich will Nägel mit Köpfen.
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