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Arbeitsangebot; in Forum: Information; Glück Auf Hatte gerade die 58 ziger Regelung unterschrieben,da erzählte mir mein "Fallmanager" das es nächstes Jahr für über 50 jährige eine neue Regelung geben wird,drei Jahre Arbeit 1000 Euro ...

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Alt 23.08.2007, 09:46   #1
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Beiträge: 19
Standard Arbeitsangebot

Glück Auf

Hatte gerade die 58 ziger Regelung unterschrieben,da erzählte mir mein
"Fallmanager" das es nächstes Jahr für über 50 jährige eine neue Regelung
geben wird,drei Jahre Arbeit 1000 Euro Brutto,sogenannte Bürgerarbeit.
Ich könnte trotz Unterschrift unter die 58 ziger Regelung daran teilnehmen.
Würdet Ihr mir das raten?
uhrenpet ist offline  
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Alt 23.08.2007, 10:03   #2
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Beitrag

Zitat:
Hatte gerade die 58 ziger Regelung unterschrieben,da erzählte mir mein
"Fallmanager" das es nächstes Jahr für über 50 jährige eine neue Regelung
geben wird,drei Jahre Arbeit 1000 Euro Brutto,sogenannte Bürgerarbeit.
Ich könnte trotz Unterschrift unter die 58 ziger Regelung daran teilnehmen.
Würdet Ihr mir das raten?
davon habe ich noch gar nichts gehört
__________________
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Alt 23.08.2007, 10:27   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
Standard

du kannst daran teilnehmen, allerdings verfällt danach die regelung, weil diese ja zum Ende des Jahres ausläuft. Sprich du läufst Gefahr, dass du nach dieser Zeit und dem Auslaufen des Anspruches auf ALG1 dann gewzungen wirst frühzeitig in Rente mit abstrichen zu gehen.

Die 58-Regelung gilt nur solange, wie du auch erwerbslos bist.
__________________
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Martin

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Alt 23.08.2007, 10:35   #4
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Beitrag

Zitat:
Die 58-Regelung gilt nur solange, wie du auch erwerbslos bist.
das dachte ich mir auch
__________________
Für dunkle Stunden wünsche ich dir die Eigenschaften der Sonnenblume,
die ihr Gesicht immer wieder der Sonne zuwendet,damit die Schatten hinter sie fallen!
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Alt 23.08.2007, 10:44   #5
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Benutzerbild von Arwen
 
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Die 58-Regelung hat uhrenpet ja bereits unterschrieben.

Ich denke, es geht ihm/ihr um Informationen und Ratschläge zum Thema Bürgerarbeit für ab-50-Jährige ab 2008 - für mich eine weitere schlecht bezahlte "Maßnahme" ...

Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 23.08.2007, 17:51   #6
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Benutzerbild von 333günni333
 
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Hallo Martin,
vielleicht sollte man noch darauf hinweisen, dass wenn man keine 58er Regelung hat, auch bei ALG II jede sinnlose Maßnahme oder Job annehmen muß. Ist änlich gravierend wie Zwangsverrentung. Bin mir diesbezüglich allerdings nicht absolut sicher.

Gruß
Günni
333günni333 ist offline  
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