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| Tags: neuantrag, umzug |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| hi, bin seit 31.01. nicht mehr leistungsempfänger für alg2 (weil unter 25 und noch bei den eltern wohnte). wohne jetz seit 1.feb. in einer wg mit untermietvertag und will jetz am 1. mai wieder alg2 beantragen. da ich ja 3 monate kein leistungsempfänger war und die wohung selbst finaziere, müsste das ja klappen!? (ein kumpel hat mir erzählt das man 3 monate vor der antragstellung in der wohnung wohnen muss, damit die arge die kosten übernimmt. das problem ist halt das ich seit januar eine weiterbildung zum fachinformatiker mache (das ist eine qab-mahsnahme bei der man weiterhin alg2 bekommt + 5€ aufwandsentschädigug + fahrtkosten) da ich aber kein alg 2 mehr bekomme hab ich nur noch die aufwandsentschädigung was ca 100€ im monat macht. was meint ihr dazu??? danke im vorraus daniel |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Denn alleine 3 Monate nicht mehr im Leistungsbezug sein reicht nicht aus... wie alt bist du genau, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wovon lebst du zur Zeit? Bekommst du das Kindergeld und Unterhalt von deinen Eltern? | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| ich bin 21 und habe eine abgeschlossene berufsausbildung (technischer assistent für informatik) und meine eltern sind nicht mehr bereit für mich auf zu kommen. sie haben mir ja eine berufsausbildung schon bezahlt... die is zwar fürn ***** aber das hat ja damit nix zu tun. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.559
| Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber sie wieder verpflichtet Dich zu unterstützen solange Du unter 25 bist und sie finanziell dazu in der Lage sind |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| ja schön das das der gesetzgeber beschlossen hat, sie machen es aber net! |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
aber wovon lebst du, bis das vielleicht gerichtlich mit einstweiliger Verfügung zur Leistungsauszahlung kommt? Bestätigen deine Eltern, daß sie dich "rausgesetzt" haben und nicht wieder aufnehmen? | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| von was ich der zeit lebe?? von schulden o_O und meine eltern würden mir bestätigen, dass sie mich rausgeworfen haben. Geändert von distracted (11.04.2007 um 11:22 Uhr). |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.559
| Dann musst Du mit dieser Bestätigung zur ARGE und einen neuen Antrag auf ALG II stellen, wenn er abschlägig beschieden wird, hilft nur Widerspruch, Klage etc |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| habt ihr eine vorlage für so eine bestätigung oder reicht da quasi ein einzeiller? |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.559
| Deine Eltern müssen schriftlich aufführen das sie nicht mehr gewillt sind Dich zu unterstützen |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| das ist mir klar das das schriftlich sein muss...(worte sind schall und rauch), hat einer dafür einen vordruck oder reicht da ein einzeiller???? Geändert von distracted (11.04.2007 um 11:55 Uhr). |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.559
| ![]() Ich kenne hier keinen Vordruck, bin mir aber sicher das Deine Eltern in der Lage sind das aufzuschreiben, oder? Sie schreiben es in wenigen Sätzen auf und unterschreiben das dann |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.04.2007
Beiträge: 16
| k denke ma das sie das hinbekommen, muss ich sonst noch ihrgentwas beachten wenn ich den antrag stelle??? |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, distracted, wenn Du persönlich zur Arge gehst, nimm unbedingt einen glaubwürdigen Zeugen mir, der am besten mitnotiert, was besprochen wird. Viele Grüße, angel |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
hier z.B. http://www.elo-forum.org/info-fuer-j...-25-t4169.html | |
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