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| Tags: arge, blick, durchund, erstrecht, hilfe, nichtmehr |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 2
| Einen sonnigen Guten Morgen wünsche ich euch allen! Durch zufall bin ich auf das Forum hier gestoßen. Ich habe folgendes Problem und hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt. Folgende Situation: Ich bin alleinerziehende Mama von 5 Kindern. Kind 1 : hat Einkommen in Höhe von 150,83 Unterhalt und 164 Euro Kindergeld Kinder 2-5 haben Einkommen jeweils 111Euro Uvg und 164 EUro Kindergeld. Mein erstes Problem ist das ich für Kind 1 Wohngeld beantragen soll. Diese nette Aufforderung kam am Donnerstag letzte Woche per Post. Ich beziehe seit 02/06 AlgII und bisher habe ich ein solches Schreiben nicht bekommen. Wie hoch darf das EInkommen der Kinder sein dass man Wohngeld beantragen muss? Und wieso muss ich das nur für Kind 1 beantragen und nicht für alle Kinder?? Weil über die 207 Euro sind alle Kinder drüber. In meinem neuen Bescheid wurden Kind 1 17,40Euro Kindergeld "abgezogen" und mir als EInkommen angerechnet. Warum dass so ist konnte man mir bei der Arge nicht erklären. Desweiteren steht bei meinen Bezügen : Einkommensbereinigung -30,00EUro. Was bitte ist eine Einkommensbereinigung, wenn ich doch garkein Einkommen habe?? Vor meinem Fortzahlungsantrag hatte ich 800Euro Hartz4 nun nurnoch 770 Euro. Minus 573 Euro Miete, dann wißt ihr was ich noch raushabe. WIll auch nicht jammern ;) , aber wieso um alles in der Welt ziehen die mir 30 Euro ab??? Auf Nachfrage bei er tollen und auch sehr teuren Hotline wurde mir gesagt ich soll zur Arge gehen...da war ich dann auch. Aber Leider sind die guten Menschen mit den vielen Kindern komplett überfordert und eine Antwort auf meine Fragen habe ich auch nicht bekommen. Sprich ich wurde knallhart weggeschickt. Es wäre ganz toll wenn mir jemand von euch helfen könnte!! Vielen Dank schon im vorraus glg binchen |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.066
| Um Deine Lage noch besser beurteilen zu können, nenn bitte das Alter Deiner Kinder und (möglichst) auch Deinen Wohnort, dann kann man evtl. auch die angemessene Miete mit erfassen. Überprüf auch noch einmal Deine Angaben zum Kindergeld, das ist so nicht stimmig: 1. - 3. Kind bekommen m.W. € 154,--, 4. und 5. Kind bekommen € 179,- (Ich weiß, im Durchschnitt sind das € 164,-, aber wenn evtl. 1 Kind anders zu betrachten ist, kann es da schon Änderungen geben). |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn du von einem Amt etwas wissen willst: immer persönlich hingehen... schriftliches abgeben und auf Kopie bestätigen lassen ...da spart Zeit und Geld und vor allem nerven :-) | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Also, sofort fristwahrend Widerspruch einlegen... deine Kinder gehören nicht in deine BG! Folgendes: wenn du Alleinerziehendzuschlag bekommst, ist es aufgrund der fehlerhaften Software nicht möglich, den zu gewähren, wenn deine Kinder im Bescheid nicht aufgeführt sind. Da der dir aber auch zusteht, wenn die Kinder aus deiner BG raus sind, müssen die Kinder mit O;OO überall drin stehen... und es gehört unter Bemerkungen ein Satz rein, in dem das erklärt ist. Sonst wird der Wohngeldantrag abgelehnt... |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich frag mich grad, wie alt sind deine Kinder? Irgendwas stimmt an deinen Angaben nicht...haben sie wirklich alle einen Regelsatz von 207 €? |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Gruß von Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 2
| hallo! Danke für eure Antworten. Ist ein zieml. komplizierter Fall bei mir...Ich mach euch mal die Kindergeldrechnung auf: 820 Euro Kindergeld...geteilt durch 5 Kinder sind Pro Kind 164 Euro....das Älteste meiner Kinder 8Jahre lebt seid letztem Jahr August nichtmehr bei mir. Das Kindergeld wird an das örtliche Jugendamt gezahlt bis das Kind wieder zu Hause ist. Meine große Tochter lebt in einer Wohngruppe für geistig kranke Kinder und ist auch nichtmehr in meiner Bg. Somit beträgt das Kindergeld 656 Euro. Im Januar kam ein Kind dazu....also muss ich 656 plus die 179 Euro rechnen. Da komme ich auf 835 Euro ...wenn ich die 835 Euro durch 5 Kinder rechne hat jedes Kind einen Kindergeldanteil von 167 EUro. AUf meinem Bescheid stehen aber nur 820 Euro Kindergeld und somit ein Kindergeldanteil von 164 Euro. Da ich gerade von er Arge komme habe ich einen neuen bescheid erhalten..Kindergeld 832,50. SPrich für den jüngsten ( 3 monate) wurde 176,50Euro angerechnet.Das sind pro Kind 166,50EUro Kindergeldanteil.Darauf habe ich die Dame aufmerksam gemacht...hat sie aber nicht wirklich interessiert. Weil sie war zieml. überfordert mit der ganzen Sache. Von diesem Kindergeldanteil wurden Meiner Tochter (7Jahre) 17,50 Euro abgezogen und mir draufgeschlagen. soo in beiden Bescheiden (den von letzter Woche und in dem von heute) steht : Kosten unterkunft und Heizung bei meiner Tochter ( die wo Wohngeld bekommen soll) 92,93Euro ( das steht bei allen Kindern) anzurechnendes EInkommen bei ihr sind 92,93Euro und bei den anderen Kindern anzurechnendes EInkommen 70.50Euro. Zustehende kosten für Unterkunft und Heizung bei meiner Tochter 0,00Euro bei den anderen jeweils 22,43Euro. Die Kinder die in meiner BG leben sind 7Jahre,5Jahre,4Jahre 2Jahre und 3 Monate alt. Um ehrlich zu sein bin ich noch verwirrter als vorher. glg binchen |
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