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kein_lohn_unter10

U 25

Unterstützung vom Arbeitsamt beim Auszug???; in Forum: Information; Folgendes Problem: Seit dem 1.1.07 bin ich arbeitlos, erhalte ALG 1 und mach ende März eine berufliche Weiterbildung vom Arbeitsamt aus. So gesehen ist alles i.O. und ich habe, bis ...
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Alt 27.02.2007, 15:56   #1
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Standard Unterstützung vom Arbeitsamt beim Auszug???

Folgendes Problem:

Seit dem 1.1.07 bin ich arbeitlos, erhalte ALG 1 und mach ende März eine berufliche Weiterbildung vom Arbeitsamt aus. So gesehen ist alles i.O. und ich habe, bis auf ein paar Kleinigkeiten, keinerlei Schwierigkeiten.

Mein Problem ist eher dieses: ich bin 24, lebe mit meiner Mutter in einem Haus (ich wohn in der oberen Etage, diese ist nicht abgetrennt oder hat einen sepreaten Eingang, ich zahle allerdings Miete, die sich je nach meinem momentanen Einkommen richtet). Nun ist es so das wir uns wirklich böse verkracht haben und ich den Gedanken habe, auszuziehen. Am besten so schnell wie möglich. ALG bekomme ich allerdings nur 500 Euro... Krieg ich vom Arbeitsamt irgendwelche Unterstützung hinsichtlich der Kosten?
Karla ist offline  
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Alt 27.02.2007, 16:07   #2
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Das glaube ich nicht, denn Dein Umzug dient ja nicht einer Arbeitsaufnahme.
Arania ist offline  
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Alt 27.02.2007, 16:19   #3
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also bin ich gezwungen hier zu bleiben???
Karla ist offline  
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Alt 27.02.2007, 16:26   #4
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
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Beiträge: 1.240
Standard

Evtl mit einem Attest vom Psychiater, daß Deine seelsche Gesundheit leidet.. Sonst sehe ich eher weniger Chancen... ausser sie setzt Dich vor die Türe...

Wenn Du das mit dem Attest durchkriegst, dann könntest Du eine sozialwohnung bekommen (Wohnungsamt!!)
münchnerkindl ist offline  
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Alt 27.02.2007, 16:32   #5
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Beiträge: 12
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das is doch irgendwie ungerecht... wär ich jetz so arbeitslos und würd alleine wohnen könnt ich ja auch einfach nich wieder zu muddan dann müssten die das ja auch übernehmen.... logik deutschland
Karla ist offline  
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Alt 27.02.2007, 16:44   #6
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
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Hallo Karla,

bei 500 ALG1 hättest Du Anspruch auf ergänzendes ALG2. Wenn die Familienverhältnisse einen weiteren Verbleib nicht zulassen, ist es möglich, dass Du ausziehen kannst. Und selbstverständlich müsen da auch Kosten für mit übernommen werden, da Du ja Bedürftig bist und dich in einer Notlage befindest.
__________________
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Martin

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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 27.02.2007, 17:27   #7
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Beiträge: 12
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danke das ist doch schonmal was... ich hab am 16. wieder einen termin. hoffentlich halte ich es bis dahin aus, ansonsten muss ich sehen das ich vorher einen termin krieg. vielen dank für eure antworten
Karla ist offline  
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Alt 27.02.2007, 18:33   #8
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U 25?
Arania ist offline  
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Alt 27.02.2007, 19:21   #9
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
U 25?
Notlage?
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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

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Alt 27.02.2007, 19:51   #10
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.559
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Notlage wäre nur da wenn die Mutter sie raussetzen würde, wenn sie es aber wegen Krach da nicht aushält muss sie das beweisen, was sicher nicht ohne Aufwand möglich ist.
Arania ist offline  
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Alt 27.02.2007, 20:00   #11
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
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Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.596
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
U 25?
Zitat:
Zitat von Curt The Cat Beitrag anzeigen
Notlage?


Ich wollte damit lediglich darauf hinweisen, daß sich deutsche Sätze zumindest durch die Anwesenheit eines Subjekts und eines Prädikats auszeichnen und dann auch einen Sinn ergeben.....

;)
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Geändert von Curt The Cat (27.02.2007 um 20:03 Uhr).
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Alt 27.02.2007, 20:08   #12
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Beiträge: 12
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öhm nun macht mir mal keine angst... meine mutter hat es drauf mich psychisch ganz schön unter druck zu setzen allein mit blicken. ich hab das jahre lang auf mich genommen nur irgendwann muss sich doch auch mal was ändern. ich hoffe das geht alles gut
Karla ist offline  
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Alt 27.02.2007, 20:19   #13
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Beiträge: 13.559
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Dazu wirst Du sicher ein Gutachten brauchen, das Du psychisch zur sehr unter Druck gesetzt wirst, oder einfacher Deine Mutter schmeisst Dich raus.

@Curt, na, ja, das mit den kurzen "Sätzen" magst Du manchmal auch ganz gerne, oder?;)
Arania ist offline  
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Alt 27.02.2007, 20:26   #14
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Benutzerbild von Arwen
 
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Beiträge: 2.271
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Zitat:
U 25?
Zitat:
Notlage?


Ihr zwei... Ich weiß gar nicht, was ihr habt? ich fand's köstlich!

War doch die passende Antwort auf die Frage ... wer versteht sich schon so (beinahe) ohne Worte :)
Arwen ist offline  
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Alt 06.03.2007, 15:25   #15
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so ich hab mal das aa angerufen also als erstes war die dame sehr kurz angebunden: ja... nein... nein kriegen sie nicht... tschüss und zweitens noch unfreundlich dazu. also das aa hilft mir nich und vielleicht hätt ich beim jobcenter glück

also hab ich da angerufen. die meinte da ich ja noch unter 25 bin ist meine mutter mir unterhaltspflichtig, müsste also zb n teil der miete übernehmen. nun sitz ich in der zwickmühle. ich weiss das sie nicht sonderlich viel geld verdient und wir so schon probleme haben das haus zu halten und dann verlang ich noch unterhalt von ihr, ich weiss nicht ob ich das wirklich möchte. andererseits halt ich es hier nicht mehr aus... sch**** situation
Karla ist offline  
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Alt 07.03.2007, 11:56   #16
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§ 68 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

(1) Die §§ 7, 9, 11 und 20 Abs. 1, 3 und 4 in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Juli 2006 beginnen.
(2) § 22 Abs. 2a Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.

Der Stichtag ist der 17.2.06. Und für alle, die DANACH bei den Eltern ausziehen und U25 sind und dann Geld für die Wohnung vom Amt haben wollen, gilt der § 22, Abs. 2a SGB II. Dieser bezieht sich nicht auf "ALG 2-Empfänger", sondern auf "Personen"!

Die Eltern müssen den entsprechenden Unterhalt bezahlen (der u. U. auch einklagt werden musst) bis 25 Jahre, bzw. bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Unterhaltsansprüche sind vorrangig staatlicher Leistungen.
Xaninchen ist offline  
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Alt 08.03.2007, 14:20   #17
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gut also muss ich das geld bei meiner mutter einklagen, treib sie damit in den ruin, sie bricht den kontakt mit mir ab, geht daran kaputt weil ich sie so "hintergeh" und geht daran kaputt. verkauft das haus und wohnt für n paar jahre noch in ner kleinen einzimmerwohung... tolle aussichten und ich weiss das es so kommen wird weil sie so eine schwierige person ist...

oder ich bleib hier und geh selber an der situation kaputt...

ich hasse mein leben
Karla ist offline  
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Alt 08.03.2007, 15:09   #18
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Zitat:
Zitat von Karla Beitrag anzeigen
gut also muss ich das geld bei meiner mutter einklagen, treib sie damit in den ruin, sie bricht den kontakt mit mir ab, geht daran kaputt weil ich sie so "hintergeh" und geht daran kaputt. verkauft das haus und wohnt für n paar jahre noch in ner kleinen einzimmerwohung... tolle aussichten und ich weiss das es so kommen wird weil sie so eine schwierige person ist...

oder ich bleib hier und geh selber an der situation kaputt...

ich hasse mein leben
Mach es einfach! Du läßt dir von Deiner Mutter bestätigen, dass sie Dich auf keinen Fall mehr im hause duldet wegen unüberwindlicher und andauernder zerwürfnisse - Hast Du Zeugen?

Da Deine Mutter ein Häuschen hat, ist ihr zuzumuten, dass sie Dich mind. 1 Jahr unterstützt bis Du 25 Jahre alt bist.

Wenn sie sich weigert zu kooperieren, dann mußt du da eben wohnen bleiben.

Ich spreche aus Erfahrung, da ich mit 17 ausgezogen bin und damals zu doof war zum Sozialamt zu gehen wegen Unterhaltsunterstützung und deshalb habe ichkeine Berufsausbildung, da ich von Anfang an für mich selbst gesorgt habe. Hätte lieber eine Ausbildung anfangen sollen, mit Geld vom Leben vom Sozialamt holen (die Differenz zum Lehrlingsgehalt) und das Sozialamt hätte sich an meine Eltern gewandt - aber dort wäre nichts zu holen gewesen.

Deine Mutter ist laut dem Gesetz verpflichtet für Dich aufzukommen. Ich weiß wie schwer das ist mit den Eltern zusammen zu wohnen, deshalb habe ich ja mit 17 schon den Schritt gewagt.

Versuche, eine gütliche Einigung mit Deiner Mutter hinzukriegen.
KM1956 ist offline  
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Alt 08.03.2007, 15:10   #19
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Also das gibts ja wohl net.

Ich schlage vor wir arbeiten hier mal konstruktiv an einer Lösung für das Problem hmm? Bevor da noch jemand Selbstmord oder Mord begeht, depressiv wird oder was weiss ich. Da muss man doch helfen. Und net mit Sprüchen sonder mit klaren Ansagen. Leider weiss auch ich nicht alles zu diesem Thema also befolge meine Tips nur wenn Du Dich selbst bestens informiert hast. Z.B. hier.

Karla, ich schlage vor tu' Dich mit Deiner Mutter zusammen, pack Deine Sachen, zieh zu ner Freundin, lass Dir von Deiner Mutter schriftlich geben dass sie Dich net mehr haben will. Das alles aber nur wenn Deine Mutter Dir keinen Unterhalt bezahlen *kann*. Da gibt es doch Tabellen wieviel Deine Mutter haben darf bevor sie überhaupt was bezahlen muss oder net? Und wenn sie mehr hat kannst Du ja wohl auch erwarten, dass sie Dich tatsächlich ein bisschen (auch offiziell) unterstützt. Und den Rest darf dann die ARGE / das Amt beisteuern.

Wir leben ja wohl nicht in einer Bananenrepublik hier oder etwa doch?

Und wehe einer sagt ich wolle hier zum Betrug aufrufen//...// Es gibt Situationen in denen ein Kind ausziehen MUSS. Zu aller geistigen Gesundheit not z.B..

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x Alex.
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Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

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