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| Forumnutzer/in Registriert seit: 02.11.2010
Beiträge: 1
| Also ich bin 22 und arbeite seit 01.02.09 nicht mehr. Nach dieser Zeit ist die ARGE wie ich heute erfahren durfte davon ausgegangen das ich bzw. mein "Vormund" Kindergeld erhalte was ich aber nicht tat. Die ARGE hat aber ohne mein Wissen mir ständig so Geld überwiesen als ob ich Kindergeld bekommen würde. Das wären jetzt 22 Monate x Kindergeld. Die "Dame" meinte ich würde auch Anspruch darauf haben wenn ich mich als Ausbildungssuchend melden würde. Im Gegensatz dazu wusste ich nur das man Kindergeld erhält solange man in einer Ausbildung ist oder noch zur Schule/Uni geht. Zeitgleich meinte Sie das ich von der ARGE das Geld nicht rückwirkent erstattet bekomme. Nun muss ich wissen ob ich es von der Familienkasse zurück erhalte und wenn nicht ob ich gegen die ARGE in irgend einer Weise vorgehen kann? Ich wohne nicht mehr daheim sondern mit meiner Frau + Kinder in einer eigenen Wohnung. |
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| | #2 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 5.605
| Extra muss man diskutieren, was mit einer Kindergeldnachzahlung passier. Aber dazu später. Ersteinmal zu Kindergeldanspruch. Bei der Familienkasse kannst du Kindergeldansprüche vier Jahre rückwirkend geltend machen. Bis 21 Jahre kannst du Kindergeld beziehen, auch wenn du nur arbeitssuchend warst. Nachsweise sind nötig (dazu im Zitat unten lesen). Angenommen dein 21. Geburtstag wäre im August 2009 gewesen, dann hätte dir von Februar bis August 2009 Kindergeld als arbeitssuchendes Kind zugestanden. Wenn du über 21 Jahre alt bist, kannst du Kindergeld in der Regel nur noch bekommen, wenn du in Ausbildung oder ausbildungssuchend bist. Nachweis für die Ausbildungssuche ist die Bescheinigung von der ARGE/Arbeitsagentur. Oder du weist der Familienkasse selber nach, dass du eine Ausbildung gesucht hast. Kopie von Anschreiben, falls vorhanden Kopie von Eingangsbestätigungen, Absagen, Zusagen) Juristisch bindend ist die: Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand Januar 2009 Darin sind die volljährigen Kinder behandelt im Abschnitt DA 63.3 Kinder über 18 Jahre (S. 28ff.) Dort heißt es zum Beispiel: Zitat:
Dienstanweisung zum Kindergeld (ua. arbeitsloses / ausbildungssuchendes Kind) Die komplette - ziemlich große - Dienstanweisung gibt es hier (etwa 850 KB, volljährige Kinder ab S. 28) http://www.arbeitsagentur.de/zentral...esetz-2009.pdf | |
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| | #3 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 5.605
| Eine Kindergeldnachzahlung wird angerechnet. Angenommen dir werden 1840 Euro nachgezahlt für 2010 (Jan bis Okt 2010: 10x 184): Dann würde die Summe maximal auf ein Jahr verteilt angerechnet (auf die zukünftigen 12 Monate) und du bekämst für jeden Monat die Versicherungspauschale gewährt. Im alten ALG2-Bescheid wurde dir schon Kindergeld angerechnet, obwohl du gar kein Kindergeld erhalten hast. Das war natürlich falsch. Du kannst einen Überprüfungsantrag bei der ARGE stellen, damit das Kindergeld herausgerechnet wird. Dann müsstest du eine Nachzahlung beim ALG 2 erhalten. Einen Überprüfungsantrag kann man bisher rückwirkend für vier Jahre stellen. Ab 1.1.2011 soll das nur noch für ein Jahr rückwirkend möglich sein. (Ob das nun endgültig so beschlossen wurde - weiß ich gerade nicht: dann müsste man den Überprüfungsantrag für 2009 noch im Nov/Dez. stellen. Ab 1.1.2011 könnte man nur noch die Leistungen vom Jahr 2010 überprüfen lassen.) Wenn die Falschanrechnung verschwindet (also KG herausgerechnet wurde) dann könnte es sein, dass deine Versicherungspauschlae wegfällt (nämlich falls das Kindergeld dein einziges Einkommen in der Vergangenheit war.) ___ Jahreseinkommensgrenze beim Kindergeld: ALG 2 bei dem Kindergeld angerechnet wurde (wie in deinem alten Bescheid) - ist kein Einkommen für die Jahreseinkommensgrenze für den Kindergeldanspruch. ALG2 ohne Kindergeldanrechnung - ist Einkommen bei der Familienkasse. Falls man dadurch die Jahreseinkommensgrenze übersteigt gibt es fürs ganze Jahr kein Kindergeld. Beispiel: Ein Ausbildungssuchender z.B. in eigener Wohnung hat 8 Monate hohes ALG 2 (weil kein Kindergeld beantragt + bezogen) + dann 4 Monate Azubivergütung: wird die Jahreeinkommensgrenze überschritten, dann bekommt der Azbi kein Kindergeld bis zum Jahresende. Der Azubi könnte erst fürs neue Jahr (wieder) Kindergeld bekommen. |
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