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| Tags: eigene, haushalt, kinder, leben, verdienen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2006 Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 3
| Hallo zusammen. Diese Seite wurde mir empfohlen, drum wende ich mich einfach mal an euch. Wer kann mir weiter helfen ??? Ich selber lebe mit meinen 2 Söhnen 21 j und 12 j in einem Haushalt und beziehe ALG 2. Seid dem Juli 2006 wurden wir nun alle zusammengefaßt. Sonst war mein großer Sohn eigenständig gemeldet und bezog ALG 1. Nun geht er seid dem 01.09.06 wieder fest arbeiten und hat seine erste Verdienstbescheinigung erhalten. Das Arbeitsamt verlangte diese nun, um uns neu zu berechnen. Beim Einreichen der Verdienstbescheinigung über Nettoeinkunft von 1240, - €, fragte ich die Sachbearbeiterin, was er davon zu Hause abgeben muss. Ich war geschockt, als sie mir mitteilte, das es sich so um die 900, - € belaufen würde. Er lebt mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft und somit steht ihm nur der Regelsatz zu., nach Aussage der Sachbearbeiterin. Ist das wirklich so ??? Nun bin ich ja gezwungen, ihn vor die Türe zu setzen, damit er nicht ganz ausgenommen wird, bzw, will er dann auch nicht mehr arbeiten gehen. Das problem ist dann auch noch, er hat nichts gespart. Wie will er von heute auf morgen eine Wohnung finden ?? Was ich nicht verstehe, erst darf man sie nicht unter 25 Jahren rausschmeißen und nun muss man es wegen so einer Situation. Bin echt verzwifelt !!! Hoffe was von euch zu erfahren. Lieben Gruß mopsi_moppel |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
herzlich willkommen. Ja, es ist leider so. Auch wenn dein Sohn ausziehen würde, drehen die dir auch noch einen Strick daraus. Es ist zum :uebel: :uebel: :kotz: :kotz: :kotz: | |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.497
| Nach meiner Kenntnis der Sachlage hat Dein Kind ein eigenständiges Einkommen, von dem es sich selbst unterhalten kann. Damit gehört es doch nicht mehr mit zur Bedarfsgemeinschaft. Wahrscheinlich wird er sich diesen Sachverhalt einklagen müssen, weil die Argen diesen Fakt selten zu akzeptieren bereit sind! Aber versucht es unbedigt - es winkt der Erfolg, sogar für ausgegrenzte ALG-II-Empfänger! Kaleika |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| irgendjemand hatte mit der Sache doch schon Erfolg, War das "Ludwigsburg"? Vielleicht meldet sich derjenige ja mal hier und gibt weiterführende Tipps. Vielleicht findest Du hier ja schonmal was, was Dir hilft. Paragrafen oder so. http://www.elo-forum.org/forum/ftopic13286.html
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... so ist es, unsere Ludwigsburg(erin) hat es mit Ihren 2 Kinder durchgeboxt die mittlerweile aus der BG vollkommen raus sind ;) gell Ludwigsburgerin .... Lese mal die Beiträge von Ludwigsburg durch - oder Sie wird sich da bestimmt hier melden ..... Es ist so das der Sohn raus aus der BG ist wenn ER selber seinen Lebensunterhalt bestreiten kann - und das ist bei der Nettosumme wohl nicht (auch nicht von den SB/FM/PAPnasen) umstritten :lol: Grundlage ist das Gesetz SGB II § 7 Zitat:
Also ran an den Speck und Widerspruch ....... | |
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| | #6 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
habs in deinem Text rot markiert... das ist entscheidend! Gruß aus Ludwigsburg | ||
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| mopsi_moppel", such auch mal alle meine Beiträge im U 25 Bereich... da findest sicher viele Antworten... Gruß aus Ludwigsburg |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #9 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2006 Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 3
| Zitat:
Ohhhhh, das ist jetzt viel, aber ich versuche da drauf genau zu antworten. Für meinen 2ten Sohn bekommen ich keinen Kindesunterhalt, sondern nur den Satz von 207, - € abzüglich der 154, - €. Ich musste zum 01.09.2006 einen Neuantrag stellen. Bis dahin bekam mein Sohn ALG 1 und war auch nicht in der Bedarfsgemeinschaft. Dann kam ja der neue Antrag mit dem was auch mein Sohn unterschreiben musste. Da da noch nicht ganz fest stand, ob er nun die Stelle bekam und er ab 01.10.06 auch in ALG 2 rutschen würde, hatte man mir das Nahe gelegt, weil er ja dann keine Einkünfte hat und dann eh in der Bedarfsgemeinschaft fallen würde. Klar und auch erläutert, dass wir ja auch in einer Gemeinschaft leben. Nein wir haben bis jetzt keinen Widerspruch eingelegt, da er ja nun erst von dem ALG 1 gleich wieder zum Verdiener wurde. Die Verdienstbescheinigung musste ich einreichen, weil er vom 01.10.06 erst mal ohne Einkommen berechnet wurde, da ja noch nicht fest stand, ob er bei Antragstellung überhaupt die Stelle bekam. Er wurde dann bei mir so mit berechnet, bekam 276, - € plus Mietanteil von der ALG. Eine Überprüfung werde ich auf alle Fälle beantragen, da er ja nun durch die neue Arbeit nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft gehört. Was die Sache mit dem Mietanteil betrifft, hat er mir das immer bar gezahlt, müssten wir dann ändern. Das hatte ich Ihr auch erklärt, das er ja nicht von heute auf morgen was findet und Sie meinte dann nur, das wäre ja nicht mein Problem. Wenn er noch bei mir wohnt, muss er sich auch so an den Kosten beteiligen, wie es so die Berechnung aus macht. Ich würde das ab dem nächsten Monat abgezogen bekommen wenn ich keine Abmeldung vorweisen kann. Er hat sich dann auf Grund der Situation auch erst mal bei mir abgemeldet, aber noch nirgens anders angemeldet, weil bei der Freundin kann er das auch nicht, da die auch noch bei den Eltern wohnt und die das nicht gestatten. Es ist natürlich hier eine sehr angespannte Atmosphäre. Was die Situation betrifft wegen dem Umziehen, das kommt dann bestimmt auch noch auf mich zu, weil ich in einer Wohnung mit 80 qm wohne mit 585, - € Miete. Aber auch da müssen sie dann alles finanzieren, weil ich niemanden habe, der mir da unterstützend helfen kann. Auf alle Fälle müssen sie ja nun einen neune Bescheid erstellen, in dem mein großer Sohn ganz rausfällt. Wenn ich den habe, könnte dann mein Sohn wieder zu mir ziehen ohne das sie es gleich wieder auf die Bedarfsgemeinschaft auslaufen lassen ? Sorry ich weiß mom echt nicht wo mir der Kopf steht. Bedanke mich aber schon mal bei euch, habt mir ja bei einigen Sachen schon mal sehr weiter geholfen. Gruß mopsi | ||
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| | #10 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dein Großer muß NICHT ausziehen, er sollte dir nur seinen Mietanteil geben. Denn den wird das Amt nicht mehr in deinem neuen Bescheid berücksichtigen. Er ist alt genug, sein Geld selbst zu verwalten, auszugeben, sich zu versorgen usw...ich hab auf dem Amt gesagt, wir sind nur noch eine Wohngemeinschaft... meine Tochter kauft selbst ein, macht sich ihr Essen selbst und putzt laut Plan, den wir aufgestellt haben... eben so, wie wenns ein Fremder WG Bewohner wär. Wenn der Sohn tatsächlich mal bei dir mitißt, was ja sicher mal voirkommt, dann ist das eben wie wenn ein außerhalb lebendes Kind mal zu Besuch ist.. aber all das würd ich mir erstmal sparen mitzuteilen, darauf sollte man nur vorbereitet sein, falls du gefragt wirst. Immer nur so wenig wie möglich erzählen ist besser! Das mit der Mietzahlung müßte auch bar gehen statt mit überweisen, ist schließlich Familie, aber ich würd mir ein Quittungsbuch anschaffen und das da jedesmal unterschreiben, daß du es bekommen hast. Kannst den SB ja auch fragen, wie er das in Zukunft haben möchte! Das kann man dann auch notfalls vorlegen... Also wenn dein Sohn im Juli und August ALG II bezogen hat, dann könnte man auch für diesen Zeitraum einen Überprüfungsantrag stellen, macht aber nur Sinn, wenn man auch klagen will. Würd ich eher nicht empfehlen. Ich würd mich drauf konzentrieren, mit der ARGE zu klären, daß er ab 01.09.06 nicht in die BG gehört. Er sollte das Amt anschreiben und mitteilen, daß er sich ab sofort selbst vertritt, daß er nicht mehr in die BG gehöret und daß er nicht bereit ist oder war, dich finanziell zu unterstützen. Er darf dir dann aber auch kein Geld mehr geben... für die Monate September /Oktober hast du doch sicher einen Darlehensvertrag mit ihm gemacht über die Summe, die er dir geben mußte? Nun mußt du deinen Kampf mit dem Amt durchstehen, denn es ist damit zu rechnen, daß die nicht kampflos aufgeben und dir deinen ungekürzten Anspruch überweisen. Kommt nicht dein volles Geld, sofort hin, mit Antrag auf Vorschuß - Widerspruch abgeben, Beratungshilfeschein besorgen und einstweilige Anordnung einreichen... ich geh aber davon aus, daß die sich korrekt verhalten, wenn sie sehen, daß ihr die Rechtslage kennt. Wie gesagt, bin gern bereit, meine Erfahrungen weiter zu geben...und auch deine Schreiben vorab zu lesen und zu kommentieren. Wie gesagt, ich hab mich durchgeboxt...macht's nach! Gruß aus Ludwigsburg | ||
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| | #11 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.497
| Hallo Ludwigsburg, klasse, wie Du Dich gewehrt hast. Mein Sohn(19) beginnt bald seinen Zivildienst und eventuell kommen dann auf uns ähnliche Probleme zu, aber spätestens wenn meine 17jährige Tochter eigenes Geld nach Hause bringen wird. Ich werde Deine Textbeiträge dann wohl nochmal etwas intensiver durchlesen! Kaleika |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2006 Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 3
| Danke dir Ludwigburg/erin Werde mich mit euren Tips und auch den Ausschnitten auch dem SGB an meine SB wenden. Geht mir nach den ganzen Hilfen schon etwas besser. Nun mal sehen wie die ARGE da drauf reagiert. Gibt einen harten Kampf, aber das ist es mir dann auch wert. DANKE mopsi |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Schwabach
Beiträge: 36
| Hi ludwigsburg, wie berechnet eigentlich die ARGE ob er noch zur BG gehört oder nicht? 276,-€ Bedarf plus Unterkunftskosten abzgl. Erwerbseinkommen und KG?!? Oder gibts da noch was? Gruß Ivett |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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