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Bedarfsgemeinschaft; in Forum: Information; Noch mal eben zur Revisionsverhandlung des 14. Senats bzgl. Anrechnung Kindergeld/Verrechnung Unterhalt etc. ... So ein Mist! Termin vorschau : Zitat: 5) Der Termin um 13.00 Uhr wurde aufgehoben. - ...

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Alt 24.03.2010, 09:32   #121
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Noch mal eben zur Revisionsverhandlung des 14. Senats bzgl. Anrechnung Kindergeld/Verrechnung Unterhalt etc. ...

So ein Mist!

Terminvorschau:
Zitat:
5) Der Termin um 13.00 Uhr wurde aufgehoben. - B 14 AS 3/08 R - R. ./. ARGE im Landkreis Rottal-Inn

Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung einer Bewilligung von Alg II für die Monate Oktober und November 2005.

Die 1968 geborene Klägerin lebt zusammen mit ihren 1994, 2001 und 2003 geborenen Kindern von ihrem Ehemann getrennt. Die Beklagte bewilligte für die Zeit vom 1.7. bis 30.11.2005 Alg II in Höhe von insgesamt 695,25 Euro. Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden. Nachdem der Beklagten die Höhe der vom Ehemann der Klägerin an diese sowie die Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen bekannt geworden war, änderte sie den Bewilligungsbescheid und setzte den Zahlbetrag für die Monate Oktober und November 2005 auf 60,38 Euro fest. Hierbei berücksichtigte die Beklagte das Kindergeld als Einkommen der Klägerin, soweit es nicht zur Deckung des Bedarfs der Kinder benötigt wurde. Hiergegen richtet sich die Revision der Klägerin. Sie sieht im Vorgehen der Beklagten einen Verstoß gegen Art 20 Abs 3 und Art 6 GG. Das Kindergeld werde dabei doppelt angerechnet; einmal auf den Unterhaltsanspruch der Kinder gegen den Vater und als überschießender Betrag auf den Anspruch der Mutter. Damit widersprächen die Regelungen des SGB II den Bestimmungen des BGB.

SG Landshut - S 13 AS 40/06 -
Bayerisches LSG - L 7 AS 320/06 -
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...=2010&nr=11401


Terminbericht:
Zitat:
5) Die Beteiligten haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.

SG Landshut - S 13 AS 40/06 -
Bayerisches LSG - L 7 AS 320/06 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 3/08 R -
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...=2010&nr=11425


Der Zusatz "nach Abschluss eines Vergleichs" wie zum Beispiel beim 2. Termin (siehe Link) fehlt.
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Alt 24.03.2010, 09:43   #122
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@erolena

ja, es geht nur um die Kinderförderung, und ich glaube schon, dass die Ausgaben für die Kinder die einzige Möglichkeit ist, da irgendetwas zu erreichen.

Das sind Rangeleien von Bund und Länder sowie Kommunen.

Auf den Bescheiden steht aber auch,(über der Tabelle der RS):

Höhe der pauschalierten monatlichen Regelleistung...

und darunter:

Es handelt sich nicht um individuelle, sondern um die nach dem SGB II maßgebenden WErte.

Hier denke ich, dass der Spielraum für individuelle Ansprüche gegeben sein kann.

Das gibt es ja auch immer wieder dass es um die Pauschalierung geht, also gilt es die individuellen Ansprüche zur Geltung zu bringen.

Ja, erolena, diese Widersprüche sind nicht zu fassen.

Geändert von sofia (24.03.2010 um 09:55 Uhr)
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Alt 24.03.2010, 09:46   #123
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@biddy

Oh mann, jetzt werden wir nicht erfahren, was da geschehen ist.
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Alt 26.04.2010, 20:19   #124
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Hi,
Hab grad erfahren dass meine Mutter seit letzten Jahres ca. August
Wohngeld beantragt hat. -_-
Fegee ist offline  
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Alt 26.04.2010, 23:59   #125
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Erhält sie es für Dich und Deinen Bruder seit August '09?

Habt ihr mittlerweile geklärt, wie sich ihr "sonstiges Einkommen" zusammensetzt, wie also Deine Freibetragsberechnung aussieht (und die Deines Bruders) und somit ihr Kindergeldübertrag von euch an sie (eben ihr "sonstige Einkommen") unter Berücksichtigung des evtl. Wohngelds zustande kommt?

Ich will ja nicht hoffen - aber habe schon Abenteuerliches bzgl. Wohngeldanträgen und Wartezeit gehört -, dass sie nicht nur Wohngeld beantragt hat, sondern es mittlerweile auch erhält ... ich frage mich halt nur, für wen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob Du und Dein Bruder, beide in Ausbildung, überhaupt wohngeldberechtigt seid ... das wissen andere hier im Forum besser. Dein "kleiner" Bruder erhält ja auch "nur" Kindergeld und deine Mutter hat ebenfalls kein Einkommen außer "sonstiges" (übertragenes Kindergeld) in Höhe von 140,89 €, braucht also Alg II und wäre somit m.E. selbst nicht wohngeldberechtigt, wenn man mal ihren Bedarf und ihr Einkommen gegenüberstellt.

Hm ...
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Alt 05.05.2010, 20:54   #126
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Hi,
Ja für mich und meinen Bruder,
Anfangs war die Summe höher, aber letztens kam ein Brief dass Sie ne menge zurückzahlen muss, da ich und er im September 09 ein Lehrjahr höher gekommen sind und die haben es erst jetzt gemerkt oder so^^
Fegee ist offline  
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Alt 13.06.2010, 11:01   #127
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Standard AW: Bedarfsgemeinschaft

hi, ich hab mir jetzt so eine liste erstellt. wie geh ich jetzt weiter vor? mfg fegee
Fegee ist offline  
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Alt Gestern, 16:52   #128
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Standard AW: Bedarfsgemeinschaft

Ich hab ne Idee,

Was wenn ich denen sage, dass ich zu meinen Großeltern ziehe?
Die wohnen unter uns. Dann dürften die mir doch nichts abziehen, oder?
Fegee ist offline  
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