U 25
Bedarfsgemeinschaft; in Forum: Information; Noch mal eben zur Revisionsverhandlung des 14. Senats bzgl. Anrechnung Kindergeld/Verrechnung Unterhalt etc. ... So ein Mist! Termin vorschau : Zitat: 5) Der Termin um 13.00 Uhr wurde aufgehoben. - ...| Tags: bedarfsgemeinschaft |
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| | #121 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Noch mal eben zur Revisionsverhandlung des 14. Senats bzgl. Anrechnung Kindergeld/Verrechnung Unterhalt etc. ... So ein Mist! Terminvorschau: Zitat:
Terminbericht: Zitat:
Der Zusatz "nach Abschluss eines Vergleichs" wie zum Beispiel beim 2. Termin (siehe Link) fehlt.
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| | #122 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 375
| @erolena ja, es geht nur um die Kinderförderung, und ich glaube schon, dass die Ausgaben für die Kinder die einzige Möglichkeit ist, da irgendetwas zu erreichen. Das sind Rangeleien von Bund und Länder sowie Kommunen. Auf den Bescheiden steht aber auch,(über der Tabelle der RS): Höhe der pauschalierten monatlichen Regelleistung... und darunter: Es handelt sich nicht um individuelle, sondern um die nach dem SGB II maßgebenden WErte. Hier denke ich, dass der Spielraum für individuelle Ansprüche gegeben sein kann. Das gibt es ja auch immer wieder dass es um die Pauschalierung geht, also gilt es die individuellen Ansprüche zur Geltung zu bringen. Ja, erolena, diese Widersprüche sind nicht zu fassen. Geändert von sofia (24.03.2010 um 09:55 Uhr) |
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| | #123 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 375
| @biddy Oh mann, jetzt werden wir nicht erfahren, was da geschehen ist. |
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| | #124 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 36
| Hi, Hab grad erfahren dass meine Mutter seit letzten Jahres ca. August Wohngeld beantragt hat. -_- |
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| | #125 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Erhält sie es für Dich und Deinen Bruder seit August '09? Habt ihr mittlerweile geklärt, wie sich ihr "sonstiges Einkommen" zusammensetzt, wie also Deine Freibetragsberechnung aussieht (und die Deines Bruders) und somit ihr Kindergeldübertrag von euch an sie (eben ihr "sonstige Einkommen") unter Berücksichtigung des evtl. Wohngelds zustande kommt? Ich will ja nicht hoffen - aber habe schon Abenteuerliches bzgl. Wohngeldanträgen und Wartezeit gehört -, dass sie nicht nur Wohngeld beantragt hat, sondern es mittlerweile auch erhält ... ich frage mich halt nur, für wen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob Du und Dein Bruder, beide in Ausbildung, überhaupt wohngeldberechtigt seid ... das wissen andere hier im Forum besser. Dein "kleiner" Bruder erhält ja auch "nur" Kindergeld und deine Mutter hat ebenfalls kein Einkommen außer "sonstiges" (übertragenes Kindergeld) in Höhe von 140,89 €, braucht also Alg II und wäre somit m.E. selbst nicht wohngeldberechtigt, wenn man mal ihren Bedarf und ihr Einkommen gegenüberstellt. Hm ...
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| | #126 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 36
| Hi, Ja für mich und meinen Bruder, Anfangs war die Summe höher, aber letztens kam ein Brief dass Sie ne menge zurückzahlen muss, da ich und er im September 09 ein Lehrjahr höher gekommen sind und die haben es erst jetzt gemerkt oder so^^ |
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| | #127 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 36
| hi, ich hab mir jetzt so eine liste erstellt. wie geh ich jetzt weiter vor? mfg fegee |
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| | #128 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 36
| Ich hab ne Idee, Was wenn ich denen sage, dass ich zu meinen Großeltern ziehe? Die wohnen unter uns. Dann dürften die mir doch nichts abziehen, oder? |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 15.03.2010 16:25 | |
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