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kein_lohn_unter10

U 25

Mit 23 immer noch bei Mami"; in Forum: Information; Hallo liebe Member und Moderatoren, leider könnte ich bis jetzt immer noch keine Ausbildung finden. Ich habe ein recht gutes Zeugnis und auch einen Führerschein UND ich bewerbe mich in ...
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Alt 14.07.2006, 12:15   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
Standard Mit 23 immer noch bei Mami"

Hallo liebe Member und Moderatoren,

leider könnte ich bis jetzt immer noch keine Ausbildung finden. Ich habe ein recht gutes Zeugnis und auch einen Führerschein UND ich bewerbe mich in ganz Deutschland.
Ich dachte, dass wenn ich mich deutschlandweit bewerbe, ich schon irgendwo eine Ausbildung bekommen werde und dann einfach in das Bundesland ziehe. Aber anscheinend gibt es keine Ausbildungsplätze für mich :( .

Fakt ist das ich ausziehen will/muss. Nur wie gehe ich jetzt am besten vor? Wo muss ich mir welche Anträge holen, was wird mir bezahlt? Ich besitze eigentlich nur ein Bett und einen Geschirspühler. Die Schränke sind schon so alt das sie einen Umzug nicht überleben würden.

Wäre Super nett wenn einer mal eine Liste erstellen würde.
1) geh zum AA und besorg die ….

Hoffe auf eure Hilfe
lg Lennie
lennie ist offline  
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Alt 14.07.2006, 12:43   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Mit 23 immer noch bei Mami"

Zitat:
Zitat von lennie
Ich dachte, dass wenn ich mich deutschlandweit bewerbe, ich schon irgendwo eine Ausbildung bekommen werde und dann einfach in das Bundesland ziehe. Aber anscheinend gibt es keine Ausbildungsplätze für mich :( . Was denkst du, woran liegst?

Fakt ist das ich ausziehen will/muss. Warum mußt du? Nur wie gehe ich jetzt am besten vor? Um zu raten müßte man mehr wissen Wo muss ich mir welche Anträge holen, was wird mir bezahlt? Anträge kann man formlos schreiben - bezahlt wird wahrscheinlich nichts, solange du nicht 25 bist

Wo wohnst du jetzt?
Wovon lebst du?
Was für eine Ausbildung willst du machen?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 14.07.2006, 13:04   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
Standard

hi Ludwigsburg,

Zitat:
Aber anscheinend gibt es keine Ausbildungsplätze für mich Sad . Was denkst du, woran liegst?
Ich denke mal es liegt an meinen nicht so prallen Lebenslauf und an meinem Alter. Die meisten Chefs wollen junge "formbare" Leute haben.

Zitat:
Fakt ist das ich ausziehen will/muss. Warum mußt du?
Weil ich mich jeden Tag mit meiner Mutter streite und mir anhören kann... dann zieh doch endlich mal aus! :motz:

Zitat:
Wo wohnst du jetzt?
`?` bei meiner Mutter

Zitat:
Wovon lebst du?
Hartz IV (was aber alles meine Mutter bekommt, ich sehe davon keinen Cent)

Zitat:
Was für eine Ausbildung willst du machen?
It-Systemelektroniker oder Mediengestalter.

lg lennie
lennie ist offline  
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Alt 14.07.2006, 13:44   #4
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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... die Antwort wird dir leider nicht gefallen ( mir auch nicht )

aber für den Auszug und die neue Wohnung bekommst du zur Zeit von keiner Stelle eine Unterstützung - Stichwort U 25 :kotz:

Allerdings sind die 276 Euro RL dein Geld und nicht das Geld deiner Mutter.

Dein Mietanteil gehört der BG und du mußt/sollst/kannst Haushaltsgeld deiner Mutter geben.

Du hast die Möglichkeit auf Antrag deine RL auf dein eigenes Konto überweisen zu lassen - (ich hoffe das stimmt jetzt so - frage mal die ARge)

Ansonsten wie gesagt, die Antwort wird dir nicht gefallen und "nur" streiten ist kein Härtefall um einen Auszug zu beantragen.
Arco ist offline  
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Alt 14.07.2006, 14:12   #5
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von Arco
... die Antwort wird dir leider nicht gefallen ( mir auch nicht )

aber für den Auszug und die neue Wohnung bekommst du zur Zeit von keiner Stelle eine Unterstützung - Stichwort U 25 :kotz:

Allerdings sind die 276 Euro RL dein Geld und nicht das Geld deiner Mutter.

Dein Mietanteil gehört der BG dem, der , der die miete überweist, sollte es haben du mußt wieso?/kannst Haushaltsgeld deiner Mutter geben. oder selbst einkaufen

Du hast die Möglichkeit auf Antrag deine RL auf dein eigenes Konto überweisen zu lassen - (ich hoffe das stimmt jetzt so - frage mal die ARge) stimmt
Ansonsten wie gesagt, die Antwort wird dir nicht gefallen und "nur" streiten ist kein Härtefall um einen Auszug zu beantragen.
 
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Alt 14.07.2006, 14:54   #6
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Benutzerbild von Quirie
 
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Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
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Wenn Deine Mutter Dich nicht mehr beherbergen möchte, was ihr gutes Recht ist, soll sie Dir eine schriftlich Erklärung geben, dass Du zu einem bestimmten Temin ausziehen musst. Sozusagen eine Kündigung.

Sie kann da reinschreiben, dass die Situation unhaltbar geworden ist, weil Ihr Euch immerzu streitet. Dann liegt ein Härtefall vor und Du stellst die normalen Anträge. Denke daran, die Wohnung vorher von der Arge genehmigen zu lassen, wegen der Kosten für Umzug, Kaution etc.
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
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Alt 14.07.2006, 16:07   #7
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Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Zitat:
Zitat von Quirie
Wenn Deine Mutter Dich nicht mehr beherbergen möchte, was ihr gutes Recht ist, soll sie Dir eine schriftlich Erklärung geben, dass Du zu einem bestimmten Temin ausziehen musst. Sozusagen eine Kündigung.

Sie kann da reinschreiben, dass die Situation unhaltbar geworden ist, weil Ihr Euch immerzu streitet. Dann liegt ein Härtefall vor und Du stellst die normalen Anträge. Denke daran, die Wohnung vorher von der Arge genehmigen zu lassen, wegen der Kosten für Umzug, Kaution etc.
... und gibst du da auch eine Garantie ab das die ARge das auch so mitmacht und das als Härtefall annimmt und dann die Kosten für den Umzug, die Erstausstattung die neue Miete etc etc. alles übernimmt ? ?

Ich weiß - die Frage ist eigentlich unverschämt von mir :twisted: :twisted: ;)
Arco ist offline  
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Alt 14.07.2006, 16:23   #8
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Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
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Zitat:
Zitat von Arco
Ich weiß - die Frage ist eigentlich unverschämt von mir :twisted: :twisted: ;)
Ach Arco, ich widerspreche Dir ja so ungern. :mrgreen: :twisted:

Du weißt doch ganz genau, dass es bei der Arge genauso wenige Garantien gibt wie im sonstigen Leben.

Aber: Nur Versuch macht klug.

Und nur im Falle eines schriftlichen Ablehnungsbescheides ist der Rechtsweg offen. Und nach dem Gesetz dürfen die jungen Leute zwar nicht so einfach ausziehen. Niemand aber kann den Eltern verbieten, sie "rauszuschmeißen". Die Grundrechtseingriffe bei den Eltern sind schlichtweg übersehen worden.

Und in diesem Fall liegen ja auch tatsächlich anerkennbare Gründe vor. Der ständige Ärger ist ja vorhanden.
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(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

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Quirie ist offline  
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Alt 19.07.2006, 16:49   #9
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Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
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ich danke euch für die Tipps. Am 31. hab ich einen Termin. Mal gucken was bei rauskommt.

SONNIGE GRÜßE
lennie
lennie ist offline  
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Alt 19.07.2006, 18:48   #10
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.379
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@ lennie
bitte lies dir diesen Beitrag durch http://www.elo-forum.org/forum/ftopic10890.html und lade dir den Musterwiderspruch runter und lege auf jedenfall schon mal Widerspruch ein. Ansonsten Wohnung suchen, beantragen und darauf verweisen, dass die Zustände nicht mehr tragbar sind. Es obliegt nicht dem SB zu entscheiden, ob etwas tragbar ist oder nicht.

Du wirst aber wahrscheinlich ein Sozialgericht bemühen müssen, was wir aber nur empfehlen können. Bin nämlich mal gespannt, wann die Sozialgerichte dieses Gesetz wieder kippen. Entweder ist man mit 18 volljährig oder erst dann mit 25.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 06.01.2007, 12:00   #11
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Beiträge: 1
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Es gibt zu §23 Abs. 6 Richtlinien, die bestimmen, unter welchen Umständen dir die Regelleistungen nach §20 und §22 dennoch gewährt werden könne:

Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Fange ich mit letztem Grund an, der trifft sicher nicht auf dich zu. Schwerwiegende soziale Gründe (Punkt 1) werden von er ARGE normalerweise über Jugendamt, Polizei und/oder persönliche Gespräche abgeklärt. Regel ist: liegeben beim Jugendamt keine Infos über problematische Familienverhältnisse vor, gibt es bei der Polizei keine Akkuten Vorkommnisse über die Familienverhältnisse, ist es meist aussichtslos, sich darauf zu berufen.

Bliebe noch der Umzug nach dem Punkt 2...kümmere dich doch einfach um eine Ausbildung, die weit weg von zu Hause ist, also beispielsweise in Hannover, Stuttgart, Berlin, Hamburg...? Damit würde dir die ARGE zumindet die Unterkunft und Heizung nach SGB II § 22 Abs. 2a bezahlen.

Ausgang ist ungewiss, auf jeden Fall dranbleiben!
AndyLee ist offline  
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Alt 06.01.2007, 17:41   #12
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Zitat:
Bliebe noch der Umzug nach dem Punkt 2...kümmere dich doch einfach um eine Ausbildung, die weit weg von zu Hause ist, also beispielsweise in Hannover, Stuttgart, Berlin, Hamburg...?
Ich glaube, deshalb auch die Frage von Ludwigsburg
Zitat:
Wo wohnst du jetzt?
Da kam die Antwort
Zitat:
`?` bei meiner Mutter
So genau wollte Ludwigsburg es bestimmt nicht wissen. :hmm:
Der Ort (Stadt) hätte schon gereicht.

Vielleicht könnte man dir ja evtl. im Punkt Ausbildungsplatz helfen. :kinn:
Heiko1961 ist offline  
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Alt 06.01.2007, 18:09   #13
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
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... und könnt IHR mal evtl. auf das Datum des Threads sehen ;)

Schnee von Gestern :mrgreen: als Einzelfall gemeint
Arco ist offline  
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Alt 06.01.2007, 18:14   #14
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Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Zitat von Arco
... und könnt IHR mal evtl. auf das Datum des Threads sehen ;)

Schnee von Gestern :mrgreen: als Einzelfall gemeint
:lol: :lol: :lol: Stimmt Arco.
Da frage ich mich, warum man so einen, nicht mehr aktuellen Thread wieder hoch holt. :?:
Heiko1961 ist offline  
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Alt 06.01.2007, 18:16   #15
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Zitat:
Zitat von Heiko1961
Zitat:
Zitat von Arco
... und könnt IHR mal evtl. auf das Datum des Threads sehen ;)

Schnee von Gestern :mrgreen: als Einzelfall gemeint
:lol: :lol: :lol: Stimmt Arco.
Da frage ich mich, warum man so einen, nicht mehr aktuellen Thread wieder hoch holt. :?:
... weil da 2 nicht geguggt haben evtl. .............. ;)
Arco ist offline  
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Alt 06.01.2007, 18:39   #16
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

[quote="Arco"]

passiert schon mal... :mrgreen:

So schlimm find ich das aber in diesem Fall nicht, weil ich mir den Thread dadurch noch mal wieder angeschaut habe und er dadurch jetzt auch wichtig oben steht...
ich denk da ist sehr viel drin, was für neue Fragende wichtig ist...
ich schließ ihn jetzt mal, damit nicht noch so viel unwichtiges hinterher kommt :-)

Gruß aus Ludwigsburg
 
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