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| Tags: immer, mamiquot |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
| Hallo liebe Member und Moderatoren, leider könnte ich bis jetzt immer noch keine Ausbildung finden. Ich habe ein recht gutes Zeugnis und auch einen Führerschein UND ich bewerbe mich in ganz Deutschland. Ich dachte, dass wenn ich mich deutschlandweit bewerbe, ich schon irgendwo eine Ausbildung bekommen werde und dann einfach in das Bundesland ziehe. Aber anscheinend gibt es keine Ausbildungsplätze für mich :( . Fakt ist das ich ausziehen will/muss. Nur wie gehe ich jetzt am besten vor? Wo muss ich mir welche Anträge holen, was wird mir bezahlt? Ich besitze eigentlich nur ein Bett und einen Geschirspühler. Die Schränke sind schon so alt das sie einen Umzug nicht überleben würden. Wäre Super nett wenn einer mal eine Liste erstellen würde. 1) geh zum AA und besorg die …. Hoffe auf eure Hilfe lg Lennie |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wo wohnst du jetzt? Wovon lebst du? Was für eine Ausbildung willst du machen? Gruß aus Ludwigsburg | |
| | #3 | |||||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
| hi Ludwigsburg, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
lg lennie | |||||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... die Antwort wird dir leider nicht gefallen ( mir auch nicht ) aber für den Auszug und die neue Wohnung bekommst du zur Zeit von keiner Stelle eine Unterstützung - Stichwort U 25 :kotz: Allerdings sind die 276 Euro RL dein Geld und nicht das Geld deiner Mutter. Dein Mietanteil gehört der BG und du mußt/sollst/kannst Haushaltsgeld deiner Mutter geben. Du hast die Möglichkeit auf Antrag deine RL auf dein eigenes Konto überweisen zu lassen - (ich hoffe das stimmt jetzt so - frage mal die ARge) Ansonsten wie gesagt, die Antwort wird dir nicht gefallen und "nur" streiten ist kein Härtefall um einen Auszug zu beantragen. |
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| | #5 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Wenn Deine Mutter Dich nicht mehr beherbergen möchte, was ihr gutes Recht ist, soll sie Dir eine schriftlich Erklärung geben, dass Du zu einem bestimmten Temin ausziehen musst. Sozusagen eine Kündigung. Sie kann da reinschreiben, dass die Situation unhaltbar geworden ist, weil Ihr Euch immerzu streitet. Dann liegt ein Härtefall vor und Du stellst die normalen Anträge. Denke daran, die Wohnung vorher von der Arge genehmigen zu lassen, wegen der Kosten für Umzug, Kaution etc.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Ich weiß - die Frage ist eigentlich unverschämt von mir :twisted: :twisted: ;) | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
Du weißt doch ganz genau, dass es bei der Arge genauso wenige Garantien gibt wie im sonstigen Leben. Aber: Nur Versuch macht klug. Und nur im Falle eines schriftlichen Ablehnungsbescheides ist der Rechtsweg offen. Und nach dem Gesetz dürfen die jungen Leute zwar nicht so einfach ausziehen. Niemand aber kann den Eltern verbieten, sie "rauszuschmeißen". Die Grundrechtseingriffe bei den Eltern sind schlichtweg übersehen worden. Und in diesem Fall liegen ja auch tatsächlich anerkennbare Gründe vor. Der ständige Ärger ist ja vorhanden.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 5
| ich danke euch für die Tipps. Am 31. hab ich einen Termin. Mal gucken was bei rauskommt. SONNIGE GRÜßE lennie |
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| | #10 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.379
| @ lennie bitte lies dir diesen Beitrag durch http://www.elo-forum.org/forum/ftopic10890.html und lade dir den Musterwiderspruch runter und lege auf jedenfall schon mal Widerspruch ein. Ansonsten Wohnung suchen, beantragen und darauf verweisen, dass die Zustände nicht mehr tragbar sind. Es obliegt nicht dem SB zu entscheiden, ob etwas tragbar ist oder nicht. Du wirst aber wahrscheinlich ein Sozialgericht bemühen müssen, was wir aber nur empfehlen können. Bin nämlich mal gespannt, wann die Sozialgerichte dieses Gesetz wieder kippen. Entweder ist man mit 18 volljährig oder erst dann mit 25.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 1
| Es gibt zu §23 Abs. 6 Richtlinien, die bestimmen, unter welchen Umständen dir die Regelleistungen nach §20 und §22 dennoch gewährt werden könne: Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Fange ich mit letztem Grund an, der trifft sicher nicht auf dich zu. Schwerwiegende soziale Gründe (Punkt 1) werden von er ARGE normalerweise über Jugendamt, Polizei und/oder persönliche Gespräche abgeklärt. Regel ist: liegeben beim Jugendamt keine Infos über problematische Familienverhältnisse vor, gibt es bei der Polizei keine Akkuten Vorkommnisse über die Familienverhältnisse, ist es meist aussichtslos, sich darauf zu berufen. Bliebe noch der Umzug nach dem Punkt 2...kümmere dich doch einfach um eine Ausbildung, die weit weg von zu Hause ist, also beispielsweise in Hannover, Stuttgart, Berlin, Hamburg...? Damit würde dir die ARGE zumindet die Unterkunft und Heizung nach SGB II § 22 Abs. 2a bezahlen. Ausgang ist ungewiss, auf jeden Fall dranbleiben! |
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| | #12 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Ort (Stadt) hätte schon gereicht. Vielleicht könnte man dir ja evtl. im Punkt Ausbildungsplatz helfen. :kinn: | |||
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... und könnt IHR mal evtl. auf das Datum des Threads sehen ;) Schnee von Gestern :mrgreen: als Einzelfall gemeint |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Da frage ich mich, warum man so einen, nicht mehr aktuellen Thread wieder hoch holt. :?: | |
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
| [quote="Arco"] passiert schon mal... :mrgreen: So schlimm find ich das aber in diesem Fall nicht, weil ich mir den Thread dadurch noch mal wieder angeschaut habe und er dadurch jetzt auch wichtig oben steht... ich denk da ist sehr viel drin, was für neue Fragende wichtig ist... ich schließ ihn jetzt mal, damit nicht noch so viel unwichtiges hinterher kommt :-) Gruß aus Ludwigsburg |
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