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| Tags: folgeantrag, neuantrag, statt |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005 Ort: Windeck
Beiträge: 105
| Hallo an alle, Ende Mai hatte ich für meinen 16-jährigen Sohn, sowie meine Tochter (19 Jahre) für sich selbst einen Folgeantrag per Fax sowie am darauffolgenden Tag per Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen (ARGE war geschlossen) gestellt. Bin selbst keine Bezieherin von ALG II. Habe am 5.7.06 per fax nachgefragt, warum man sich nicht meldet. Bis heute hatte ich keine Antwort. Die Zahlungen für Juli wurden nicht überwiesen. (Vielleicht sind sie ja beim Nachbarn auf dem Konto gelandet - ARGE Eitorf ) www.ksta.de/html/artikel/1152178241447.shtml Heute morgen rief ich an - mußte überhaupt erst mal den Sachbearbeiter erfahren, da man bis jetzt nichts von der ARGE gehört hatte und vorher die Kommune selbst für die Bearbeitung zuständig war. Nun das tollste - man sagte mir, dass die Bewilligung eingestellt wurde, da ich keinen Neuantrag gestellt hätte. Da meine Tochter wieder in die BG hineinkommt, müßte ich einen Neuantrag stellen, obwohl mein Sohn und meine Tochter schon zu Sozialhilfezeiten Sozialgeld bezogen haben (Stiefkinder). Der Ablehnungsbescheid wäre am 3.7.06 weggeschickt worden. Müssen dies jetzt alle so machen oder ist das mal wieder reine Schikane? Man hat weder meine Tochter oder mich über diese sogenannte Neuregelung informiert. Hätte man ja nach Erhalt des Folgeantrages tun können oder zusätzliche evtl. fehlende Informationen nachfordern können. War ja "nur" ein Monat Zeit gewesen. Über Erfahrungsberichte und wie man sich gegen so was wehren kann würde ich mich sehr freuen. LG Maggy
__________________ Wir leben in einer demokratisch gewählten Diktatur. Denkt an Art. 20 GG Absatz 4 |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Hallo Maggy, es gibt keine besondere Antragserfordernis. Der Antrag ist gestellt und gilt. Wenn er nicht formgerecht ist, kann man dies immer noch nachholen. Also lad dir unseren Antrag auf angemessenen Vorschuss runter und hol dir das Geld. Eine Zahlungseinstellung ist nicht gerechtfertigt. Drehen die im Rhein-Sieg-Kreis jetzt völlig ab?
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Meine Tochter die kein ALG II bezieht, aber 18 ist, hat man ohne das ich das beantragt habe oder Angaben gemacht hätte einfach mit in meine BG gepackt... und ich habe das Zusatzformular, das ich nicht unterschreiben wollte, nicht abgegben! Da sieht man mal wieder, jeder macht, was er will. was korrekt ist und was nicht müssen wohl Gerichte entscheiden... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Erinnere die Bearbeiter mal ans Gesetz: Zitat:
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