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U 25

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Alt 07.07.2006, 16:10   #1
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Beiträge: 2
Standard arbeitslos nach der lehre

hallo mein sohn (19) hat die lehre beendet und ist nicht übernommen worden.jetzt ist er arbeitslos.er wohnt mit seiner freundin in einer eigenen wohnung und soll nun nur ca.350 euro arbeitslosengeld bekommen.das sind nur 60 % von seinem lehrlingsgeld. seine freundin verdient auch nur 400 euro.und die miete liegt bei 540 euro . dachte man bekommt vom geschätzten gesellenlohn 60%? wer kann mir weiterhelfen?
susi693 ist offline  
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Alt 07.07.2006, 16:28   #2
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
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schau mal hier http://www.dgb-jugend.de/UNIQ1152282...doc18933A.html

also ergänzendes ALGII beantragen. Seine Freundinn ebenfalls
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Martin

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Alt 07.07.2006, 16:36   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
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Zitat:
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung



Für viele Auszubildende geht mit der Abschlussprüfung die Ausbildungszeit zu Ende.

Wer nach der bestandenen Prüfung von seinem Betrieb nicht übernommen wird, keinen anderen Arbeitsplatz gefunden hat und nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung Wehr- oder Zivildienst antritt oder ein Studium aufnimmt, sollte sich sofort bei seiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden, wenn er Arbeit sucht.

Für diesen Personenkreis gilt bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes eine besondere Regelung. In die Berechnung der Leistungen fließt nicht nur die zuletzt erzielte Ausbildungsvergütung ein. Vielmehr findet eine Vergleichsberechnung mit der Hälfte des zu erwartenden Gesellenlohnes statt. Das Arbeitslosengeld wird dann entsprechend des höheren Entgeltes gezahlt.

Hierzu ein Beispiel:

Ein lediger Auszubildender hat eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 500€ erhalten. Im ersten Gesellenjahr würde er monatlich einen Bruttolohn 1.200€ verdienen. Der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden somit 600 € zu Grunde gelegt (die Hälfte des Gesellenlohnes). Daraus errechnet sich für den ehemaligen Auszubildenden ein Arbeitslosengeld von 66,36 Euro wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

Anders verhält es sich jedoch bei einem Auszubildenden, der nach bestandener Prüfung noch mindestens 52 Wochen bei seinem oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt wird

Hier gilt: Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist allein der zuletzt erzielte Lohn ausschlaggebend. Bei einem Gesellenlohn von z.B. 1.200 € brutto wären dies dann 123,34 Euro Arbeitslosengeld wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vam...&ls=false&ut=0
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Alt 07.07.2006, 19:25   #4
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Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 2
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vielen dank für die info. susanne aus dem westerwald
susi693 ist offline  
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