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U 25

Info für junge ALG-II-Berechtigte (U 25); in Forum: Information; Wenn das Amt „rumzickt“ und Deine Eltern Dich aushalten sollen - Widerspruch einlegen! Zahlt das Amt Dir nur ein gekürztes ALG II , weil das Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern ...
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Alt 25.06.2006, 12:32   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.379
Standard Info für junge ALG-II-Berechtigte (U 25)

Wenn das Amt „rumzickt“ und Deine Eltern Dich aushalten sollen -
Widerspruch einlegen!



Zahlt das Amt Dir nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern angerechnet wird? Oder wurde Dein Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Deine Eltern angeblich zuviel verdienen und Dich mit versorgen sollen? Dann solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen.

Wir empfehlen, wehr dich mit Widerspruch (und Klage). Das ist Dein gutes Recht und gar nicht kompliziert. Und:
Wir sehen ganz gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Du

mindestens 18 Jahre alt bist und nicht mehr zu einer (allgemeinbildenden) Schule gehst
oder
mindestens 21 Jahre alt
bist.

Denn dann sind Deine Eltern gar nicht mehr „voll unterhaltspflichtig“ für Dich.



Ab 1. Juli 2006 werden junge v o l l j ä h r i g e Erwachsene im Alter von
18-25 Jahren, die in Deutschland leben, durch die Volksvertreter der Großen
Koalition g e z w u n g e n, grundsätzlich im Haushalt ihrer Eltern zu leben.

Verbunden ist damit gleichzeitig die Kürzung der monatlichen
Regelsatzleistungen um 20%, von 345 EURO auf 276 EURO.
Dieses Optimierungsgesetz gilt für arbeitslose oder erwerbstätige junge
Erwachsene, die vollständig oder ergänzend auf das SGB II (Hartz IV)
angewiesen sind.

GEGEN DIESE GESETZLICHEN KÜRZUNGEN SOLLTEN ALLE BETROFFENEN JUNGEN LEUTE
UNBEDINGT WIDERSPRUCH UND KLAGE EINREICHEN !

Wichtig: Vorher unbedingt Rechtschutz und Prozeßkostenhilefe beantragen!

Hinweis:

Am 15.6.2005 erließ das Sozialgericht Oldenburg, im Rahmen eines
Einstweiligen Anordnungsverfahren zum Aktenzeichen S47 AS 179/05 ER zu einem
Antrag auf Zahlung g l e i c h e r Regelsatzleistungen für SGB-II-Betroffene, einen Beschluss.

Auszug aus der Beschlussbegründung:

In der gesellschaftlichen WIRKLICHKEIT der Bundesrepublik hat sich
d e u t l i c h eine Entwicklung zur Kleinfamilie im engeren Sinne ergeben, so dass regelmäßig Eltern mit ihren minderjährigen Kindern, aber n i c h t mit ihren erwachsenen Kindern in einer Gemeinschaft wohnen und wirtschaften.
Tendenziell ist daher die Annahme des Gesetzgebers, e r w a c h s e n e Haushaltsangehörige, die nicht mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören, hätten
eher die Neigung, sich von ihrer bisherigen Familie in ein s e l b s t s t ä n d i g e s Leben hinein zu trennen, durchaus gerechtfertigt.
Hinzu kommt, dass es allein Sache der erwachsenen Tochter des Antragstellers ist, über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel s e l b s t zu entscheiden.

Dem gegenüber ist das gemeinsame Leben und Wirtschaften innerhalb einer
Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern davon geprägt, dass die
erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Verwendung der
Einkünfte entscheiden.

Darin liegt ein sachlicher und in der L e b e n s w i r k l i c h k e i t
begründeter tatsächlicher Unterschied, der die Ungleichbehandlung der
genannten beiden Gruppen durch den Gesetzgeber in dieser Sache
rechtfertigt

Anbei ein Musterwiderspruch. Wichtig ist, dass die Eltern erklären, dass sie keine Unterstützung gewähren wollen, bzw. nicht in der Lage sind.
Angehängte Dateien
Dateityp: doc widerspruchu25_745.doc (25,0 KB, 261x aufgerufen)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 25.06.2006, 15:19   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Info für junge ALG-II-Berechtigte (U 25)

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing


Ab 1. Juli 2006 werden junge v o l l j ä h r i g e Erwachsene im Alter von
18-25 Jahren, die in Deutschland leben, durch die Volksvertreter der Großen
Koalition g e z w u n g e n, grundsätzlich im Haushalt ihrer Eltern zu leben.

nur sofern sie hilfebedürftig sind, Martin - oder nicht?
Zitat:
Zitat von Martin Behrsing

Verbunden ist damit gleichzeitig die Kürzung der monatlichen
Regelsatzleistungen um 20%, von 345 EURO auf 276 EURO.
Dieses Optimierungsgesetz gilt für arbeitslose oder erwerbstätige junge
Erwachsene, die vollständig oder ergänzend auf das SGB II (Hartz IV)
angewiesen sind.
Laut ARGE gilt es für alle U25... auch die, die gar nicht hilfebedürftig sind und selbst keinen Antrag stellen (lassen) wollen.

Die ARGE hat sich über alle Argumente hinweggesetzt und meine Tochter in die BG gepackt! Der Bescheid liegt vor!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 29.06.2006, 14:16   #3
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 26
Standard hilfsbedürftig u 25,eltern auch

also,kann mir einer mal Gewissheit verschaffen.Wie sieht das mit der 20 % Regelsatzkürzung aus,bei der Fallkonstellation Eltern und Geschwister hilfebedürftig im Sinne Hartz 4,Antragsteller 18 Jahre,11.Klasse Gymnasium,auch hilfebedürftig.Kann man Widerspruch gegen die Kürzung einlegen oder nicht ?Und wie wird überhaupt die Kürzung begründet,wenn gefragt wird in einem Haushalt lebend? Frage muss mit ja beantwortet werden.Aussicht auf Erfolg?
Danke!!!
petra ist offline  
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Alt 29.06.2006, 14:19   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: hilfsbedürftig u 25,eltern auch

Zitat:
Zitat von petra
also,kann mir einer mal Gewissheit verschaffen.Wie sieht das mit der 20 % Regelsatzkürzung aus,bei der Fallkonstellation Eltern und Geschwister hilfebedürftig im Sinne Hartz 4,Antragsteller 18 Jahre,11.Klasse Gymnasium,auch hilfebedürftig.Kann man Widerspruch gegen die Kürzung einlegen oder nicht ?Und wie wird überhaupt die Kürzung begründet,wenn gefragt wird in einem Haushalt lebend? Frage muss mit ja beantwortet werden.Aussicht auf Erfolg?
Danke!!!
Hoffnung gibts solange, bis die klage abgewiesen ist :-)

Es ist nur so: gegen ein Gesetz zu klagen ist schwieriger als gegen eine falsche Auslegung...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 29.06.2006, 14:45   #5
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: hilfsbedürftig u 25,eltern auch

Zitat:
Zitat von petra
also,kann mir einer mal Gewissheit verschaffen.Wie sieht das mit der 20 % Regelsatzkürzung aus,bei der Fallkonstellation Eltern und Geschwister hilfebedürftig im Sinne Hartz 4,Antragsteller 18 Jahre,11.Klasse Gymnasium,auch hilfebedürftig.Kann man Widerspruch gegen die Kürzung einlegen oder nicht ?Und wie wird überhaupt die Kürzung begründet,wenn gefragt wird in einem Haushalt lebend? Frage muss mit ja beantwortet werden.Aussicht auf Erfolg?
Danke!!!
Hallo Petra,

wenn der Antragsteller dein Kind ist und jetzt 18 Jahre alt geworden ist und bei dir zu Hause wohnt, dann greifen leider die neuen Bestimmungen und diese Person fällt zurück in die gemeinsame BG und somit wenn es vorher (ab 18) 345 erhielte, jetzt nur noch 276 Euro ! !

Ich hoffe ich habe die Frage so richtig verstanden - ansonsten mehr INFO wer der Antragssteller ist ....
Arco ist offline  
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Alt 30.06.2006, 07:07   #6
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Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 26
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also,es ist mein kind,allerdings ist sie schon im januar 2005 18 jahre alt geworden.Ihr würden jetzt dann die Leistungen gekürzt.Kann man dagegen Widerspruch einlegen?Ich glaube nicht.
petra ist offline  
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Alt 30.06.2006, 07:31   #7
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Ort: Dortmund
Beiträge: 143
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Mh ,Ich habe bis jetzt noch nichts von der Arge gehört wie das bei uns laufen soll.Aber die brauchen auch immer erst einen Widerspruch um den Folgeantrag zu bearbeiten :-(.
Bei uns sieht die Sache so aus : Stiefvater voll berufstätig soll anteilig für die Kids zahlen ( Klage läuft seit ewigen Zeiten ),Mutter Hausfrau kein ALG II,Sohn fast 19 in Ausbildung kein ALG II ( er hatte nach der alten Reglung gerade genug für sich und die KDU ),Tochter 17 fängt im August ihre Ausbildung an ( bekam ergänzendes ALG II ),Tochter fast 14 ( ergänzendes Sozialgeld ),Tochter 12 ( ergänzendes Sozialgeld ).
Es sind also nur die Mädels bedürftig ( ich werde zwar künstlich bedürftig gemacht - weil ich kein Einkommen habe um den Unterhalt der Kids zu sichern ),nach der neuen Reglung wäre dann mein Sohn wieder in der Bedarfsgemeinschaft ,er müßte dann seinen Geschwistern Unterhalt zahlen,nach der neuen Reglung hat er Überschuß.
Ich sage nur Sippenhaft.Das wird dann wohl die nächste Klage bei uns werden.Ich bekomm das :uebel:
Gruß
Karin
fishmam1 ist offline  
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Alt 30.06.2006, 08:49   #8
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von petra
also,es ist mein kind,allerdings ist sie schon im januar 2005 18 jahre alt geworden.Ihr würden jetzt dann die Leistungen gekürzt.Kann man dagegen Widerspruch einlegen?Ich glaube nicht.
Man kann gegen alles Widerspruch einlegen... nur dem wird mit Sicherheit nicht stattgegeben, da bleibt nur der Klageweg.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 03.07.2006, 20:05   #9
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Beiträge: 105
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Wie sieht es eigentlich mit Wohnung aus? ICh wohne noch bei meiner Mutter udn bin 24, Sie zieht nun nach Bayer ich bleib wegen Job und meinen Freunden hier (auch wegen meiner Mutter haha). Hoffe bald ne Wohnung zu bekommen (gar nicht mal so leicht trotz normaler Arbeit). Könnte das Hartz4 Amt mich rein theoretisch zwingen (ich geh jetzt von dem fall der Arbeitslosigkeit aus und wohne noch bei meiner Mutter) nach Bayer umzuziehen???

Meine Mutter selbst will das nicht und ich auch nicht! Die frage ist jetzt nur zur Aufklärung.
Hawk321 ist offline  
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Alt 03.07.2006, 20:42   #10
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Hawk321
Hoffe bald ne Wohnung zu bekommen
Ich denke nicht, daß das gesetz das hergibt... allerdings könnten sie es versuchen, dann Widerspruch und Klage

Da solltest du deinen SB schon jetzt mal anschreiben und um schriftliche Antwort bitten...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 12.07.2006, 12:09   #11
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hallo,

also ich bin 20. beziehe alg2 habe ne abgeschlossene berufssausbildung. meine eltern sind berufstätig und bekommen zusammen ca 1800€ an gehalt ausgezahlt.
bisher habe ich 100% regelleistung plus mietzuschuss erhalten

nun sind aber ab juni die neuen gesetze und im folgeantrag steht sowas wie das meine eltern einbezogen werden müssen.

was muss ich im folgeantrag beachten? was angeben, was nicht?
und wie hoch wird der evtl. wegfall sein?

danke im vorraus
daniel814 ist offline  
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Alt 12.07.2006, 12:21   #12
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Registriert seit: 11.02.2006
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Zitat:
Zitat von daniel814
hallo,

also ich bin 20. beziehe alg2 habe ne abgeschlossene berufssausbildung. meine eltern sind berufstätig und bekommen zusammen ca 1800€ an gehalt ausgezahlt.
bisher habe ich 100% regelleistung plus mietzuschuss erhalten

nun sind aber ab juni die neuen gesetze und im folgeantrag steht sowas wie das meine eltern einbezogen werden müssen.

was muss ich im folgeantrag beachten? was angeben, was nicht?
und wie hoch wird der evtl. wegfall sein?

danke im vorraus
... also was die leider auf jeden Fall passieren wird ist das du dann nicht mehr 345 sondern nur noch 276 Euro bekommen wirst.

Außerdem werden die versuchen das Einkommen deiner Eltern anzurechnen und bei deinen Angaben wird es da auch eine Anrechnung stattfinden.

So, das ist das was die Arge mit dir machen wird und will, allerdings nach Meinung aller sind diese Bestimmungen warscheinlich nicht rechtens.

Also wenn die so verfahren heißt es Widerspruch einlegen....

Ansonsten lese mal das Forum U 25 quer - da stehen schon viele Antworten ....
Arco ist offline  
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Alt 13.07.2006, 18:57   #13
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so erstma danke für die antwort....

heute hab ich mein fortzahlungsantrag abgegeben. da kam erstmal der hammer das ich einen weiteren 10-15seitigen antrag für meine eltern bekommen habe (schließlich sind wir ja jetz alle eine bedarfsgemeinschaft).

frage ich mich bloß warum die das nich vorher einen sagen können.

meine frage ist jetz..
müssen meine eltern ihr kfz(nutz ich nich), bausparvertrag, global investement fond angeben?
ich habe ja schließlich heute die erklärung schon abgegeben das meine eltern selbst ihre interessen wahrnehmen wollen.
daniel814 ist offline  
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Alt 13.07.2006, 19:20   #14
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Zitat:
Zitat von daniel814
so erstma danke für die antwort....

heute hab ich mein fortzahlungsantrag abgegeben. da kam erstmal der hammer das ich einen weiteren 10-15seitigen antrag für meine eltern bekommen habe (schließlich sind wir ja jetz alle eine bedarfsgemeinschaft).

frage ich mich bloß warum die das nich vorher einen sagen können.

meine frage ist jetz..
müssen meine eltern ihr kfz(nutz ich nich), bausparvertrag, global investement fond angeben?
ich habe ja schließlich heute die erklärung schon abgegeben das meine eltern selbst ihre interessen wahrnehmen wollen.
@ Daniel .....

weißt du was, ich bin bei dieser U25-Regelung inzwischen soweit das ich garnichts mehr raten könnte.

Die Änderungen des Gesetzeslage ist nicht nur nach meiner Meinung unrechtmäßig und warscheinlich auch verfassungswidrig - das nützt dir aber überhaupt nichts da die Argen das erstmal so durchziehen werden wie die es wollen.

Also du bist wieder durch das SGB-Gesetz ein "Minderjähriger" geworden.

So und das bedeutet das die das Einkommen deiner Eltern etc. alles wissen wollen um dann feststellen zu wollen das du sogar wenn du Pech hast nichts mehr bekommst. Dann kannste wieder Taschengeld beantragen.

Und wenn deine Eltern keine Angaben machen wollen weil die zu Recht sagen das sie dich nicht unterstützen, dann bekommst du auch keine Leistung wegen Verletzung gegen die Mitwirkungspflicht.

Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, egal was ihr macht es kommt auf einen Widerspruch und eine Klage raus.

So, nun frage mich nicht was ich für einen Rat geben würde - :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 13.07.2006, 19:29   #15
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das frage ich mich halt auch die ganze zeit.

im antrag steht die ganze zeit was von "erwachsene kinder"(das eine schließt das andere aus) etc.
und vorallem was haben meine eltern mit mir zu tun, in dem sinne das ich ja mit dem geld was ich jetz erstma im letztem monat bekomme mich selbzt versorge? ich hab glükk das ich mit meinen eltern gut kann und die die angaben machen.

naja ich werd halt alles angeben und gukken was bei rauskommt! aber trotzdem danke
daniel814 ist offline  
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Alt 13.07.2006, 19:32   #16
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Zitat:
Zitat von Arco
egal was ihr macht es kommt auf einen Widerspruch und eine Klage raus.

So, nun frage mich nicht was ich für einen Rat geben würde - :pfeiff: :pfeiff:
Und deswegen sollten seine Eltern keine Angaben machen...lieber nen Darlehnesvertrag mit dem Sohn!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 13.07.2006, 20:23   #17
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von Arco
egal was ihr macht es kommt auf einen Widerspruch und eine Klage raus.

So, nun frage mich nicht was ich für einen Rat geben würde - :pfeiff: :pfeiff:
Und deswegen sollten seine Eltern keine Angaben machen...lieber nen Darlehnesvertrag mit dem Sohn!

Gruß aus Ludwigsburg

hmmm...kann jetz nich wirklich was damit anfangen ...
was meinste damit?
daniel814 ist offline  
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Alt 13.07.2006, 20:51   #18
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Zitat:
Zitat von daniel814
Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von Arco
egal was ihr macht es kommt auf einen Widerspruch und eine Klage raus.

So, nun frage mich nicht was ich für einen Rat geben würde - :pfeiff: :pfeiff:
Und deswegen sollten seine Eltern keine Angaben machen...lieber nen Darlehnesvertrag mit dem Sohn!

Gruß aus Ludwigsburg

hmmm...kann jetz nich wirklich was damit anfangen ...
was meinste damit?
Ganz einfach: Rechne doch mal aus, was eurer BG zustehen würde,

Regelsatz Vater 311
Regelsatz Mutter 311
Dein regelsatz 267
plus Miete

abzüglich Kindergeld
plus Freibeträge aus Arbeitseinkommen (das kenne ich nicht, deshalb kann ich da keine Zahl nennen)

dann siehst sicher schon daß deine Eltern zu viel verdienen... es also keinen Sinn macht, daß sie Abgaben machen.

Entweder klagst du, daß das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt wird oder du läßt es gleich...

und deine Eltern zahlen dir freiwillig Taschengeld.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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