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kein_lohn_unter10

U 25

Info für junge ALG-II-Berechtigte (U 25); in Forum: Information; Wie stelle ich die Kindergeldzahlung an ihn glaubhaft dar? Kann ich an ihn überweisen? Muss er die Auszahlung beantragen? Daaaanke :P...
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Alt 26.07.2006, 23:13   #26
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Wie stelle ich die Kindergeldzahlung an ihn glaubhaft dar?

Kann ich an ihn überweisen?
Muss er die Auszahlung beantragen?

Daaaanke :P
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Alt 26.07.2006, 23:21   #27
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Zitat:
Zitat von Fleet
Wie stelle ich die Kindergeldzahlung an ihn glaubhaft dar?

Kann ich an ihn überweisen?
Muss er die Auszahlung beantragen?

Daaaanke :P
Das Beste er bekommt das KG direkt auf sein Konto - Antrag bei der Kindergeldstelle .....
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Alt 27.07.2006, 14:17   #28
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Hallo Arco,

leider geht das Konzept nicht auf.
Verschiedene Gründe.
Vom Kindergeld können wir uns nicht lösen.
Ein Teil wird auf jeden Fall angerechnet.

Im Übrigen macht man das über einen Abzweigungsantrag beim Jungendamt.

Wenn er aus der BG rausfällt, somit keinen Anspruch mehr hat, verlieren wir den Status für angemessenes Wohnen, da die Personenzahl der BG von 7 auf 6 sinkt.
Damit ist meine schwer erkämpfte Fortzahlung für die der angemessenen KdU übersteigenden Summe für'n Ar ... .

Achtung - Große Falle:
Sollte ich, wie vorgehabt, an meinen Sohn untervermieten, wird mir das als Einkommen angerechnet ( Tricks der ArGe, da doch empfohlen wird, die Kosten auch durch Untervermieten zu reduzieren.
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Alt 27.07.2006, 14:25   #29
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... jetzt mal so auf die Schnelle durch den Kopf gehen lassen :pfeiff:

also warum kann das KG nicht zu dem Sohn überwechseln, oder hat das was mit dem Status "Stiefsohn" zu tun ? ? ?
Ansonsten ist er über 18 und in Ausbildung und somit seins ! ! !

Und das mit der Kopfzahl für die Wohnung würde nach meiner Meinung doch auch bleiben, denn auch wenn er nicht in deiner BG erscheint, so bleibt er doch in der Summe (Personenanzahl) drin.

Gut/schlecht, dann muß der allerdings seinen Anteil rechnerisch selber tragen :pfeiff: :pfeiff: und wenn zahlt er doch die Miete nicht an euch sondern an den Vermieter ????!!!!!

Gut/schlecht wenn dadurch evtl. das mit der KdU "im Ar....h" ist, ja alles kann man dann auch nicht haben :hmm: :hmm: :uebel: (is nich bös gemeint)
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Alt 27.07.2006, 15:29   #30
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Zitat:
Zitat von Arco
... jetzt mal so auf die Schnelle durch den Kopf gehen lassen :pfeiff:

also warum kann das KG nicht zu dem Sohn überwechseln, oder hat das was mit dem Status "Stiefsohn" zu tun ? ? ?
Ansonsten ist er über 18 und in Ausbildung und somit seins ! ! !

Und das mit der Kopfzahl für die Wohnung würde nach meiner Meinung doch auch bleiben, denn auch wenn er nicht in deiner BG erscheint, so bleibt er doch in der Summe (Personenanzahl) drin.

Gut/schlecht, dann muß der allerdings seinen Anteil rechnerisch selber tragen :pfeiff: :pfeiff: und wenn zahlt er doch die Miete nicht an euch sondern an den Vermieter ????!!!!!

Gut/schlecht wenn dadurch evtl. das mit der KdU "im Ar....h" ist, ja alles kann man dann auch nicht haben :hmm: :hmm: :uebel: (is nich bös gemeint)
Ich versteh das problem grad nicht... Wohnung für 4 Personen ... Mietanteil bei uns 238,50 pro Kopf.... egal ob meine Tochter nun in unserer BG ist oder nicht. ihr Anteil bleibt doch gleich!

Nur in der Zeit, als sie nicht drin war, stand im bescheid nicht die an den vermieter zu zahlende miete, sondern das, was ich an Anteil für mich und die jüngere zu tragen hab. Mein Mann ist ja auch zwischendurch seine eigene BG gewesen, da wars genauso!

Und Umzugsaufforderung hab ich zwar, aber: wenn ich auszieh, dann wirds fürs Amt vielleicht teurer...den es müssen ja nicht alle 4 in die neue Wohnung: ich kann ja auch allein ausziehen... und dann?

Das hab ich dem Amt schon klar gemacht, daß man die nicht zum Umzug auffordern kann, die sich selbst versorgen! Bin ja die einzige, die wirklich hilfsbedürftig ist.

Wenn man aber in einer angemessenen Wohnung lebt, kanns da gar keinen Ärger geben, denn der Mietanteil wird ja durch eigene BG nicht verändert.

Gruß aus Ludwigsburg!
 
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Alt 27.07.2006, 15:58   #31
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Also bei uns ist der Große ( fast 19 ,macht ne Lehre ) auch nicht in der BG.Miete wird durch 6 Personen geteilt,die beiden jüngsten bekommen ergänzendes ALG II bzw Sozialgeld.Mein Mann Stiefvater der Kids geht arbeiten,ich bekomme kein ALG II ( mein Mann trägt meinen Unterhalt ).
Die Berechnung erfolgt bei uns nach der Unterhaltsvermutung ( Klage läuft seit ewigen Zeiten ).So das mein Mann anteilmäßig für die Kleinen aufkommen soll.
Meine Große 17 fängt nächste Woche mit der Lehre an,die wurde auch aus der Bedarfsgemeinschaft gekickt ,( obwohl noch garnicht feststeht ob sie überhaupt genug verdient ,Widerspruch läuft ).Das Kindergeld wird durch 4 geteilt.Aber die berechnen für die beiden Kleinen nur ihren Kindergeldanteil.
Ist alles eine vertrackte Situation mit der Stiefkindproblematik,da rechnet und macht jedes Amt wie es will.
Ich frage mich sowieso ob das Rechtens ist das mein Mann in die Bedarfsgemeinschaft der Kinder gehört,nur weil die Arge mich " künstlich " bedürftig macht.Bedürftig sind einzig und alleine die Kinder weil der leibliche Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Gruß
Karin
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Alt 28.07.2006, 09:05   #32
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Das verunsichert mich alles nur noch mehr.

Das, was man liest ist unklar, widersprüchlich und teilweise völlig verschieden von der Handhabung und Berechnung.

Kernproblem ist die Wohnung.
Uns wurde der Verbleib in dieser Wohnung für 7 Personen deswegen vorläufig zugestanden, weil die Kosten für den Umzug zu teuer sind.
Es gibt keine Wohnungen in der Kommune, die für unseren Haushalt passen. Beim Umzug hätte der Große in eine eigene Wohnung gemusst.
(Deswegen zu teuer, Erstausstattung etc.)
Es gibt maximal eine 4 Raum Wohnung (inkl. Küche, also 3 Räume nutzbar) zum angemessenen Mietpreis. Bei 6 Personen ist man der Meinung, daß eine solche Wohnung zumutbar ist, weil ja 4 Kinder mit weniger Platzbedarf ... bla bla ...

Fällt der Große raus, wollte ich untervermieten.
Das ginge nur auf offiziellem Weg. Eine Vereinbarung und "Trennung" der Räume läßt der Vermieter nicht zu, lediglich einer Untervermietung stimmt er unter gewissen Umständen zu. Somit sind es unsere Einnahmen ...
... ausserdem wer weiss, was dann der Status WG ergibt.

Andersherum wird er nur mit einem Anteil von 15 qm herausgerechnet, was einem Mietanteil+NK von knapp 100 Euro,- ausmacht (...), real wäre es etwa das Doppelte.

Schlussendlich geht die Rechnung nicht auf.
Ausserdem laufen uns die Nebenkosten davon.
Weiter fressen uns die Kids die Haare vom Kopf. 4 Jungs im Alter von 4 bis 11 Jahre. Kleidung und Schuhe sind nicht untereinander zu vererben.
Die Jungs wachsen wie verrückt. Alles unterschiedliche Schulbücher, Fussballverein und Sportverein. Second Hand gibt es hier nicht mehr in diesem Sinne, Sozialverbände haben bei uns Ihre "Wohlfahrt" aus "ökonomischen Gründen" nachzu eingestellt.
Großeltern existieren nicht mehr, also nicht mal nen Euro von Oma für'n Eis.

Für Aussenstehende ist das Problem "absolut" unverständlich ... wir haben doch so viel Kindergeld. Niemand will glauben, daß das Kindergeld zum Einkommen gerechnet wird. (Für Nichtbetroffene nicht nachvollziehbar)
Im Gegenteil, es macht sich eine gewisse Genugtuung breit, daß wir uns nicht mehr auf Kosten ihrer Steuergelder "breit" machen.

T'schuldigung für den Exkurs.

Zurück zum Großen, der ja nun auch jegliche Bewegungsfreiheit verliert, weil seine Lebensumstände bisher auf andere Bedingungen abgestellt waren. Seine Lehrstelle ist weiter weg. Er muss ein Fahrzeug unterhalten.
Dazu musste er einen kleines Darlehen aufnehmen.
Fahranfänger, Versicherung - öffentliche Verkehrmittel sind nur sehr eingeschränkt nutzbar. Er arbeitet im Real, muss anständig angezogen sein ... Arbeitszeiten zwischen 07:00 bis 20:30 h.
Seine Freunde/in wohnen weiter weg - persönlicher Kontakt ist kaum mehr möglich.
Versicherung und Vorsorge, Arbeitskosten, Auto und Benzin fressen seine Mittel auf, Miete etc. ... er ist unterfinanziert.

Das läßt sich zwar irgendwie alles regeln, aber nicht innerhalb eines Monats. Es gibt eben Verträge, die sich nicht mal eben kündigen lassen.
Ohne Auto ist er nicht mehr arbeitsfähig.

(...) wir haben nun keine Reserven mehr. Wir könnten theoretisch nicht mal Klagen, weil wir keine "Luft" mehr haben.

Um dem Jungen den Ar... zu retten, müssen wir nun erstmal Geld von uns abzweigen. Das machen wir gern, wenn wir's hätten.
Wo spare ich nun und welche Rechnung bezahlen wir nicht ... ?

Sicher findet sich eine Lösung ... aber zu welchem Preis.
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Alt 28.07.2006, 09:37   #33
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Zitat:
Zitat von Fleet
Das verunsichert mich alles nur noch mehr.

Das, was man liest ist unklar, widersprüchlich und teilweise völlig verschieden von der Handhabung und Berechnung.
Das ist genau das Hauptproblem: daß es keine klaren Anweisungen und einheitliche Rechtsprechung gibt, und daß SB für Fehler kaum zur Rechenschaft gezogen werden, Richter gar nicht.
(bei letzteren seh ich wenigstens einen grund, warum nicht)

Man ist immer wieder total verunsichert...grad was das Problem U 25 angeht: da wird ein Gesetz gemacht - und "nach uns die Sintflut!"

Werd mir deinen Text gleich noch mal in Ruhe durchlesen...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 28.07.2006, 10:01   #34
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Zitat:
Zitat von Fleet

Kernproblem ist die Wohnung.
Uns wurde der Verbleib in dieser Wohnung für 7 Personen deswegen vorläufig zugestanden, weil die Kosten für den Umzug zu teuer sind.
Ist irrelevant, weil
Es gibt keine Wohnungen in der Kommune, die für unseren Haushalt passen. Beim Umzug hätte der Große in eine eigene Wohnung gemusst.
(Deswegen zu teuer, Erstausstattung etc.)
Es gibt maximal eine 4 Raum Wohnung (inkl. Küche, also 3 Räume nutzbar) zum angemessenen Mietpreis. Bei 6 Personen ist man der Meinung, daß eine solche Wohnung zumutbar ist, weil ja 4 Kinder mit weniger Platzbedarf ... bla bla ... So, und dafür gäbs das Sozialgericht: für 4 Personen 90 qm, für jede weitere Peron stehen einem 10 - 15 qm zu. Egal, was dein SB meint.
Fällt der Große raus, wollte ich untervermieten. Ich denk, den Platz bräuchten die vorhanden Kinder...Das ginge nur auf offiziellem Weg. Eine Vereinbarung und "Trennung" der Räume läßt der Vermieter nicht zu, lediglich einer Untervermietung stimmt er unter gewissen Umständen zu. Somit sind es unsere Einnahmen ...
... ausserdem wer weiss, was dann der Status WG ergibt. Nur Probleme... lies mal den Link unten.

Ausserdem laufen uns die Nebenkosten davon. Die sind voll zu übernehmen, solange sie nicht unangemessen sind. Notfalls zum Sozialgericht, wenn die sich quer stellen! Pauschale für Warmwasser wird euch doch vom Regelsatz abgezogen?

Weiter fressen uns die Kids die Haare vom Kopf. 4 Jungs im Alter von 4 bis 11 Jahre. Kleidung und Schuhe sind nicht untereinander zu vererben.
Die Jungs wachsen wie verrückt. Alles unterschiedliche Schulbücher, Fussballverein und Sportverein. Second Hand gibt es hier nicht mehr in diesem Sinne, Sozialverbände haben bei uns Ihre "Wohlfahrt" aus "ökonomischen Gründen" nachzu eingestellt.
Großeltern existieren nicht mehr, also nicht mal nen Euro von Oma für'n Eis.

Das kenn ich ähnlich...Sport konnte ich mir nicht mehr leisten
Nur meine Große ist im DLRG geblieben, weil sie sich da über eine Aufwandentschädigung ihren halben Führerschein verdient hat.

Für Aussenstehende ist das Problem "absolut" unverständlich ... wir haben doch so viel Kindergeld. Niemand will glauben, daß das Kindergeld zum Einkommen gerechnet wird. (Für Nichtbetroffene nicht nachvollziehbar)
Im Gegenteil, es macht sich eine gewisse Genugtuung breit, daß wir uns nicht mehr auf Kosten ihrer Steuergelder "breit" machen. Stimmt!


Zurück zum Großen, der ja nun auch jegliche Bewegungsfreiheit verliert, weil seine Lebensumstände bisher auf andere Bedingungen abgestellt waren. Seine Lehrstelle ist weiter weg. Er muss ein Fahrzeug unterhalten.
Dazu musste er einen kleines Darlehen aufnehmen.
Und deshalb würd ich klagen! Denn durch die neue U 25 Regelung fehlt ihm nun das Geld, das zurück zahlen zu können: das ist eine Sauerei!

Das läßt sich zwar irgendwie alles regeln, bis zur nächsten Kürzung?
aber nicht innerhalb eines Monats. Es gibt eben Verträge, die sich nicht mal eben kündigen lassen. eben
Ohne Auto ist er nicht mehr arbeitsfähig. Dann muß man doch etwas machen können...

Um dem Jungen den Ar... zu retten, müssen wir nun erstmal Geld von uns abzweigen. Das machen wir gern, wenn wir's hätten.
Wo spare ich nun und welche Rechnung bezahlen wir nicht ... ?

Wie das ist, können sich viele nicht vorstellen...

Sicher findet sich eine Lösung ... aber zu welchem Preis. Deshalb will ich klagen: dann kann ich wenigstens sagen, ich habs versucht!
http://www.mieterverein-muenchen.de/...echtsthemen/mi etunt.htm

Untermiete und Untervermietung

Was Ver-, Haupt- und Untermieter wissen sollten

Ich werde ganz sicher nicht an Fremde untervermieten...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 29.09.2006, 00:44   #35
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Standard Hab ma ne Frage

Also..ich bin 19 jahre alt (normaler hauptschulabschluss)..habe nach der schule so ne komische maßnahme (berufsvorbereitendes lehrjahr) gemacht..und als das jahr durch war...hartz4 beantragt..wurde auch genehmigt und jetzt nach 3 oder 4 monaten kamm dieser kak dass ich gemeinsam mit meinen ELTERN den hartz4 antrag neu stellen müsste...habe ich auch gemacht ...wurde natürlich abgelehnt weil meine eltern "ZU VIEL VERDIENEN!" was soll denn dieser schwachsinn...beispielsweise bin ich jetzt die nächsten jahre arbeitslos...muss ick mit meiner freundin vor mamis augen poppen ..und sie um geld für kondomme anbetteln?...ich finde das sehr erniedrigend

aber nun ja..zur meiner frage..ich habe über ein halbes jahr eine geeignete schule für mich gesucht..wo ich meinen realabschluss nachholen kann um später ein angenehmeres leben zu führen...da ich ja nun mal 19 bin nur ablehnungen kassiert keine schule nimmt mich auf -auf grund der tatsache dass die schulpflicht erfühlt wurde etc ..abendschulen ALLE bei denen ich mich gemeldet habe (in berlin) mit mindestens 2 jahren wartezeit...(wartelisten) ist jetzt nicht übertrieben-TATSACHE...habe dann endlich eine private schule gefunden(wwv online gmbh) wurde auch angenommen..nachdem man da den real macht kann man auch etliche ausbildungen in richtung wirtschaft & verwaltung anfangen, aber das problem ist dass die schule in marzan hellersdorf ist und ich in spandau lebe...(fahrzeit über 2 stunden) ...und ich brauche unbedingt eine wohnung weil ich jeden tag spätestens um halb 6 losfahren müss't ...es gibt doch immer außnahmen..wenn man zB im ausland arbeitet kriegt man ja auch die zweit-wohnung bezahlt...

und wenn das als grund nicht ausreicht..was dann? bitte helft mir (von den eltern rausschmeissen lassen?????!!!!!)
KillerHengzt ist offline  
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Alt 04.10.2006, 01:58   #36
Ludwigsburg
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Standard Re: Hab ma ne Frage

Zitat:
Zitat von KillerHengzt
Also..ich bin 19 jahre alt (normaler hauptschulabschluss)..habe nach der schule so ne komische maßnahme (berufsvorbereitendes lehrjahr) gemacht..und als das jahr durch war...hartz4 beantragt..wurde auch genehmigt und jetzt nach 3 oder 4 monaten kamm dieser kak dass ich gemeinsam mit meinen ELTERN den hartz4 antrag neu stellen müsste...habe ich auch gemacht ...wurde natürlich abgelehnt weil meine eltern "ZU VIEL VERDIENEN!" was soll denn dieser schwachsinn...beispielsweise bin ich jetzt die nächsten jahre arbeitslos...muss ick mit meiner freundin vor mamis augen poppen...ich finde das sehr erniedrigend .. man kann die Tür abschließen :-)
was sollen denn Eltern sagen, die Kinder in der Wohnung haben? ist das auch erniedrigend?
und sie um geld für kondomme anbetteln? Deine Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet... und wenn sie nicht Großeltern werden wollen, zahlen sie die sicher gern - glaub nicht, daß du um Kondome betteln mußt - und wenn doch: such dir einen Job ...

aber nun ja..zur meiner frage..ich habe über ein halbes jahr eine geeignete schule für mich gesucht..wo ich meinen realabschluss nachholen kann um später ein angenehmeres leben zu führen...da ich ja nun mal 19 bin nur ablehnungen kassiert keine schule nimmt mich auf -auf grund der tatsache dass die schulpflicht erfühlt wurde etc ..abendschulen ALLE bei denen ich mich gemeldet habe (in berlin) mit mindestens 2 jahren wartezeit...(wartelisten) ist jetzt nicht übertrieben-TATSACHE...habe dann endlich eine private schule gefunden(wwv online gmbh) wurde auch angenommen..nachdem man da den real macht kann man auch etliche ausbildungen in richtung wirtschaft & verwaltung anfangen, aber das problem ist dass die schule in marzan hellersdorf ist und ich in spandau lebe...(fahrzeit über 2 stunden) bis 2 1/2 Stunden sind zumutbar.... da wirst nichts machen können ...und ich brauche unbedingt eine wohnung weil ich jeden tag spätestens um halb 6 losfahren müss't ...
es gibt doch immer außnahmen..wenn man zB im ausland arbeitet kriegt man ja auch die zweit-wohnung bezahlt...
und wenn das als grund nicht ausreicht..was dann? dann mußt das in Kauf nehmen mit der Fahrerei...

bitte helft mir

red mit deinen Eltern... mehr kann dir niemand sagen! (von den eltern rausschmeissen lassen?????!!!!!) nicht notwendig...
sie sind dir unterhaltsverpflichtet... allerdings nur, wenn du dich bemühst, dein Leben in den Griff zu bekommen. Wenn sie dir Barunterhalt geben würden, könntest du dir in der Nähe der Schule eine preiswerte Unterkunft suchen und wär dein Problem gelöst. Ob sie das können - frag einfach. Wenn nicht, wirst zu Hause wohnen müssen, bis du dich selbst finanzieren kannst - so wie alle Kinder!
 
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Alt 04.10.2006, 13:35   #37
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Zitat:
Wenn nicht, wirst zu Hause wohnen müssen, bis du dich selbst finanzieren kannst - so wie alle Kinder!
Er ist 19 Jahre alt und damit kein Kind! :motz:
Stefan0815 ist offline  
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Alt 04.10.2006, 14:31   #38
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Zitat:
Zitat von Stefan0815
Zitat:
Wenn nicht, wirst zu Hause wohnen müssen, bis du dich selbst finanzieren kannst - so wie alle Kinder!
Er ist 19 Jahre alt und damit kein Kind! :motz:
Ich bin fast 50 und noch immer das Kind meiner Mutter... und laut SGB II ist er Kind bis 25...

und...und mit 19 ist er zwar nach dem Gesetz volljährig, darf wählen und sich verschulden, aber das heißt noch lange nicht, daß er kein Kind mehr ist ;)

Sonst fällr dir zum Thema nix ein?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 04.10.2006, 16:35   #39
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Ich bin fast 50 und noch immer das Kind meiner Mutter...
Aha...also musst du ja auch solange zu Hause (bei deiner Mutter) wohnen bis du dich selbst finanzieren kannst ;-) Überhaupt, dann darf ja GAR niemand mehr ausziehen, denn jeder ist ja von irgendwem das Kind :lol:

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
und laut SGB II ist er Kind bis 25...
Im SGB II ist von den "Kindern, des Antragsstellers, welche das 25te Lebensjahr noch nicht vollendet haben" die Rede. Nicht von Kindern unter 25 an sich, denn wie du schon selber sagtest von irgendwem ist man ja immer Kind - egal wie alt :P


Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
und...und mit 19 ist er zwar nach dem Gesetz volljährig, darf wählen und sich verschulden, aber das heißt noch lange nicht, daß er kein Kind mehr ist ;)
Doch, denn ab 18 bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender und nicht mehr als Kind! Und da es hier um Gesetze geht und wir hier nicht irgendwen diskriminieren wollen -> kein Kind :D

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Sonst fällr dir zum Thema nix ein?
Doch schon...ich war vorhin nur etwas von der Arbeit gereizt und nen besserer Kommentar fiel mir net ein :D

@KillerHengzt: Schonmal informiert, ob du durch die Schule BAFöG-berechtigt wärst? In dem Fall in diese Richtung recherchieren.

Falls das mit BaFÖG net klappt und deine Eltern nicht viel an Unterhalt nach dem BGB zahlen müssten, dann empfehle ich folgende Internetseite zur rechtlichen Gegenwehr für unter-25-jährige:

http://www.erwerbslos.de//index.php?...sk=view&id=315

Stefan0815
Stefan0815 ist offline  
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Alt 05.10.2006, 00:13   #40
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von "Stefan0815

Aha...also musst du ja auch solange zu Hause (bei deiner Mutter) wohnen bis du dich selbst finanzieren kannst ;-)

@Thread-Ersteller: Schonmal informiert, ob du durch die Schule BAFöG-berechtigt wärst? In dem Fall in diese Richtung recherchieren.

Falls das mit BaFÖG net klappt und deine Eltern nicht viel an Unterhalt nach dem BGB zahlen müssten, dann empfehle ich folgende Internetseite zur Information für unter-25-jährige:

[url
http://www.erwerbslos.de//index.php?option=content&task=view&id=3[/url] 15&Itemid=

Stefan0815
Die Kinder meiner Mutter haben alle solange zu Hause gewohnt, bis sie sich selbst finanzieren konnten - und wer vor dem Stichtag ausgezogen ist, braucht nicht zurück:mrgreen: :P

Und Bafögberechtigt ist er nicht soweit ich informiert bin...

und den Link: das funktioniert nicht... da müßte man sich erst einloggen... und dann?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 05.10.2006, 09:19   #41
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So...hab den link korrigiert.

Wegen BAFöG: Ich meinte Schüler-BAFöG. Ob und inwiefern er da berechtigt ist muss er aber selber herausfinden, da ich dazu zu wenig informationen über ihn und die Schule habe.

Hier kann er schauen wer alles berechtigt ist:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Stefan0815
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Alt 17.10.2006, 09:09   #42
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Zitat von Fleet
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