| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: algiiberechtigte, info, junge |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.243
| Wie stelle ich die Kindergeldzahlung an ihn glaubhaft dar? Kann ich an ihn überweisen? Muss er die Auszahlung beantragen? Daaaanke :P
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
| | |
| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
| |
| | |
| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.243
| Hallo Arco, leider geht das Konzept nicht auf. Verschiedene Gründe. Vom Kindergeld können wir uns nicht lösen. Ein Teil wird auf jeden Fall angerechnet. Im Übrigen macht man das über einen Abzweigungsantrag beim Jungendamt. Wenn er aus der BG rausfällt, somit keinen Anspruch mehr hat, verlieren wir den Status für angemessenes Wohnen, da die Personenzahl der BG von 7 auf 6 sinkt. Damit ist meine schwer erkämpfte Fortzahlung für die der angemessenen KdU übersteigenden Summe für'n Ar ... . Achtung - Große Falle: Sollte ich, wie vorgehabt, an meinen Sohn untervermieten, wird mir das als Einkommen angerechnet ( Tricks der ArGe, da doch empfohlen wird, die Kosten auch durch Untervermieten zu reduzieren.
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
| | |
| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... jetzt mal so auf die Schnelle durch den Kopf gehen lassen :pfeiff: also warum kann das KG nicht zu dem Sohn überwechseln, oder hat das was mit dem Status "Stiefsohn" zu tun ? ? ? Ansonsten ist er über 18 und in Ausbildung und somit seins ! ! ! Und das mit der Kopfzahl für die Wohnung würde nach meiner Meinung doch auch bleiben, denn auch wenn er nicht in deiner BG erscheint, so bleibt er doch in der Summe (Personenanzahl) drin. Gut/schlecht, dann muß der allerdings seinen Anteil rechnerisch selber tragen :pfeiff: :pfeiff: und wenn zahlt er doch die Miete nicht an euch sondern an den Vermieter ????!!!!! Gut/schlecht wenn dadurch evtl. das mit der KdU "im Ar....h" ist, ja alles kann man dann auch nicht haben :hmm: :hmm: :uebel: (is nich bös gemeint) |
| | |
| | #30 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Nur in der Zeit, als sie nicht drin war, stand im bescheid nicht die an den vermieter zu zahlende miete, sondern das, was ich an Anteil für mich und die jüngere zu tragen hab. Mein Mann ist ja auch zwischendurch seine eigene BG gewesen, da wars genauso! Und Umzugsaufforderung hab ich zwar, aber: wenn ich auszieh, dann wirds fürs Amt vielleicht teurer...den es müssen ja nicht alle 4 in die neue Wohnung: ich kann ja auch allein ausziehen... und dann? Das hab ich dem Amt schon klar gemacht, daß man die nicht zum Umzug auffordern kann, die sich selbst versorgen! Bin ja die einzige, die wirklich hilfsbedürftig ist. Wenn man aber in einer angemessenen Wohnung lebt, kanns da gar keinen Ärger geben, denn der Mietanteil wird ja durch eigene BG nicht verändert. Gruß aus Ludwigsburg! | |
|
| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Also bei uns ist der Große ( fast 19 ,macht ne Lehre ) auch nicht in der BG.Miete wird durch 6 Personen geteilt,die beiden jüngsten bekommen ergänzendes ALG II bzw Sozialgeld.Mein Mann Stiefvater der Kids geht arbeiten,ich bekomme kein ALG II ( mein Mann trägt meinen Unterhalt ). Die Berechnung erfolgt bei uns nach der Unterhaltsvermutung ( Klage läuft seit ewigen Zeiten ).So das mein Mann anteilmäßig für die Kleinen aufkommen soll. Meine Große 17 fängt nächste Woche mit der Lehre an,die wurde auch aus der Bedarfsgemeinschaft gekickt ,( obwohl noch garnicht feststeht ob sie überhaupt genug verdient ,Widerspruch läuft ).Das Kindergeld wird durch 4 geteilt.Aber die berechnen für die beiden Kleinen nur ihren Kindergeldanteil. Ist alles eine vertrackte Situation mit der Stiefkindproblematik,da rechnet und macht jedes Amt wie es will. Ich frage mich sowieso ob das Rechtens ist das mein Mann in die Bedarfsgemeinschaft der Kinder gehört,nur weil die Arge mich " künstlich " bedürftig macht.Bedürftig sind einzig und alleine die Kinder weil der leibliche Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Gruß Karin |
| | |
| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.243
| Das verunsichert mich alles nur noch mehr. Das, was man liest ist unklar, widersprüchlich und teilweise völlig verschieden von der Handhabung und Berechnung. Kernproblem ist die Wohnung. Uns wurde der Verbleib in dieser Wohnung für 7 Personen deswegen vorläufig zugestanden, weil die Kosten für den Umzug zu teuer sind. Es gibt keine Wohnungen in der Kommune, die für unseren Haushalt passen. Beim Umzug hätte der Große in eine eigene Wohnung gemusst. (Deswegen zu teuer, Erstausstattung etc.) Es gibt maximal eine 4 Raum Wohnung (inkl. Küche, also 3 Räume nutzbar) zum angemessenen Mietpreis. Bei 6 Personen ist man der Meinung, daß eine solche Wohnung zumutbar ist, weil ja 4 Kinder mit weniger Platzbedarf ... bla bla ... Fällt der Große raus, wollte ich untervermieten. Das ginge nur auf offiziellem Weg. Eine Vereinbarung und "Trennung" der Räume läßt der Vermieter nicht zu, lediglich einer Untervermietung stimmt er unter gewissen Umständen zu. Somit sind es unsere Einnahmen ... ... ausserdem wer weiss, was dann der Status WG ergibt. Andersherum wird er nur mit einem Anteil von 15 qm herausgerechnet, was einem Mietanteil+NK von knapp 100 Euro,- ausmacht (...), real wäre es etwa das Doppelte. Schlussendlich geht die Rechnung nicht auf. Ausserdem laufen uns die Nebenkosten davon. Weiter fressen uns die Kids die Haare vom Kopf. 4 Jungs im Alter von 4 bis 11 Jahre. Kleidung und Schuhe sind nicht untereinander zu vererben. Die Jungs wachsen wie verrückt. Alles unterschiedliche Schulbücher, Fussballverein und Sportverein. Second Hand gibt es hier nicht mehr in diesem Sinne, Sozialverbände haben bei uns Ihre "Wohlfahrt" aus "ökonomischen Gründen" nachzu eingestellt. Großeltern existieren nicht mehr, also nicht mal nen Euro von Oma für'n Eis. Für Aussenstehende ist das Problem "absolut" unverständlich ... wir haben doch so viel Kindergeld. Niemand will glauben, daß das Kindergeld zum Einkommen gerechnet wird. (Für Nichtbetroffene nicht nachvollziehbar) Im Gegenteil, es macht sich eine gewisse Genugtuung breit, daß wir uns nicht mehr auf Kosten ihrer Steuergelder "breit" machen. T'schuldigung für den Exkurs. Zurück zum Großen, der ja nun auch jegliche Bewegungsfreiheit verliert, weil seine Lebensumstände bisher auf andere Bedingungen abgestellt waren. Seine Lehrstelle ist weiter weg. Er muss ein Fahrzeug unterhalten. Dazu musste er einen kleines Darlehen aufnehmen. Fahranfänger, Versicherung - öffentliche Verkehrmittel sind nur sehr eingeschränkt nutzbar. Er arbeitet im Real, muss anständig angezogen sein ... Arbeitszeiten zwischen 07:00 bis 20:30 h. Seine Freunde/in wohnen weiter weg - persönlicher Kontakt ist kaum mehr möglich. Versicherung und Vorsorge, Arbeitskosten, Auto und Benzin fressen seine Mittel auf, Miete etc. ... er ist unterfinanziert. Das läßt sich zwar irgendwie alles regeln, aber nicht innerhalb eines Monats. Es gibt eben Verträge, die sich nicht mal eben kündigen lassen. Ohne Auto ist er nicht mehr arbeitsfähig. (...) wir haben nun keine Reserven mehr. Wir könnten theoretisch nicht mal Klagen, weil wir keine "Luft" mehr haben. Um dem Jungen den Ar... zu retten, müssen wir nun erstmal Geld von uns abzweigen. Das machen wir gern, wenn wir's hätten. Wo spare ich nun und welche Rechnung bezahlen wir nicht ... ? Sicher findet sich eine Lösung ... aber zu welchem Preis.
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
| | |
| | #33 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
(bei letzteren seh ich wenigstens einen grund, warum nicht) Man ist immer wieder total verunsichert...grad was das Problem U 25 angeht: da wird ein Gesetz gemacht - und "nach uns die Sintflut!" Werd mir deinen Text gleich noch mal in Ruhe durchlesen... Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #34 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Untermiete und Untervermietung Was Ver-, Haupt- und Untermieter wissen sollten Ich werde ganz sicher nicht an Fremde untervermieten... Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #35 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.09.2006
Beiträge: 1
| Also..ich bin 19 jahre alt (normaler hauptschulabschluss)..habe nach der schule so ne komische maßnahme (berufsvorbereitendes lehrjahr) gemacht..und als das jahr durch war...hartz4 beantragt..wurde auch genehmigt und jetzt nach 3 oder 4 monaten kamm dieser kak dass ich gemeinsam mit meinen ELTERN den hartz4 antrag neu stellen müsste...habe ich auch gemacht ...wurde natürlich abgelehnt weil meine eltern "ZU VIEL VERDIENEN!" was soll denn dieser schwachsinn...beispielsweise bin ich jetzt die nächsten jahre arbeitslos...muss ick mit meiner freundin vor mamis augen poppen ..und sie um geld für kondomme anbetteln?...ich finde das sehr erniedrigend aber nun ja..zur meiner frage..ich habe über ein halbes jahr eine geeignete schule für mich gesucht..wo ich meinen realabschluss nachholen kann um später ein angenehmeres leben zu führen...da ich ja nun mal 19 bin nur ablehnungen kassiert keine schule nimmt mich auf -auf grund der tatsache dass die schulpflicht erfühlt wurde etc ..abendschulen ALLE bei denen ich mich gemeldet habe (in berlin) mit mindestens 2 jahren wartezeit...(wartelisten) ist jetzt nicht übertrieben-TATSACHE...habe dann endlich eine private schule gefunden(wwv online gmbh) wurde auch angenommen..nachdem man da den real macht kann man auch etliche ausbildungen in richtung wirtschaft & verwaltung anfangen, aber das problem ist dass die schule in marzan hellersdorf ist und ich in spandau lebe...(fahrzeit über 2 stunden) ...und ich brauche unbedingt eine wohnung weil ich jeden tag spätestens um halb 6 losfahren müss't ...es gibt doch immer außnahmen..wenn man zB im ausland arbeitet kriegt man ja auch die zweit-wohnung bezahlt... und wenn das als grund nicht ausreicht..was dann? bitte helft mir (von den eltern rausschmeissen lassen?????!!!!!) |
| | |
| | #36 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
| |
|
| | #37 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.07.2006
Beiträge: 28
| Zitat:
| |
| | |
| | #38 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
und...und mit 19 ist er zwar nach dem Gesetz volljährig, darf wählen und sich verschulden, aber das heißt noch lange nicht, daß er kein Kind mehr ist ;) Sonst fällr dir zum Thema nix ein? Gruß aus Ludwigsburg | ||
|
| | #39 | ||||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.07.2006
Beiträge: 28
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@KillerHengzt: Schonmal informiert, ob du durch die Schule BAFöG-berechtigt wärst? In dem Fall in diese Richtung recherchieren. Falls das mit BaFÖG net klappt und deine Eltern nicht viel an Unterhalt nach dem BGB zahlen müssten, dann empfehle ich folgende Internetseite zur rechtlichen Gegenwehr für unter-25-jährige: http://www.erwerbslos.de//index.php?...sk=view&id=315 Stefan0815 | ||||
| | |
| | #40 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und Bafögberechtigt ist er nicht soweit ich informiert bin... und den Link: das funktioniert nicht... da müßte man sich erst einloggen... und dann? Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #41 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.07.2006
Beiträge: 28
| So...hab den link korrigiert. Wegen BAFöG: Ich meinte Schüler-BAFöG. Ob und inwiefern er da berechtigt ist muss er aber selber herausfinden, da ich dazu zu wenig informationen über ihn und die Schule habe. Hier kann er schauen wer alles berechtigt ist: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php Stefan0815 |
| | |
| | #42 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
|