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| Tags: algiiberechtigte, info, junge |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Wenn das Amt „rumzickt“ und Deine Eltern Dich aushalten sollen - Widerspruch einlegen! Zahlt das Amt Dir nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern angerechnet wird? Oder wurde Dein Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Deine Eltern angeblich zuviel verdienen und Dich mit versorgen sollen? Dann solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen. Wir empfehlen, wehr dich mit Widerspruch (und Klage). Das ist Dein gutes Recht und gar nicht kompliziert. Und: Wir sehen ganz gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Du mindestens 18 Jahre alt bist und nicht mehr zu einer (allgemeinbildenden) Schule gehst oder mindestens 21 Jahre alt bist. Denn dann sind Deine Eltern gar nicht mehr „voll unterhaltspflichtig“ für Dich. Ab 1. Juli 2006 werden junge v o l l j ä h r i g e Erwachsene im Alter von 18-25 Jahren, die in Deutschland leben, durch die Volksvertreter der Großen Koalition g e z w u n g e n, grundsätzlich im Haushalt ihrer Eltern zu leben. Verbunden ist damit gleichzeitig die Kürzung der monatlichen Regelsatzleistungen um 20%, von 345 EURO auf 276 EURO. Dieses Optimierungsgesetz gilt für arbeitslose oder erwerbstätige junge Erwachsene, die vollständig oder ergänzend auf das SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. GEGEN DIESE GESETZLICHEN KÜRZUNGEN SOLLTEN ALLE BETROFFENEN JUNGEN LEUTE UNBEDINGT WIDERSPRUCH UND KLAGE EINREICHEN ! Wichtig: Vorher unbedingt Rechtschutz und Prozeßkostenhilefe beantragen! Hinweis: Am 15.6.2005 erließ das Sozialgericht Oldenburg, im Rahmen eines Einstweiligen Anordnungsverfahren zum Aktenzeichen S47 AS 179/05 ER zu einem Antrag auf Zahlung g l e i c h e r Regelsatzleistungen für SGB-II-Betroffene, einen Beschluss. Auszug aus der Beschlussbegründung: In der gesellschaftlichen WIRKLICHKEIT der Bundesrepublik hat sich d e u t l i c h eine Entwicklung zur Kleinfamilie im engeren Sinne ergeben, so dass regelmäßig Eltern mit ihren minderjährigen Kindern, aber n i c h t mit ihren erwachsenen Kindern in einer Gemeinschaft wohnen und wirtschaften. Tendenziell ist daher die Annahme des Gesetzgebers, e r w a c h s e n e Haushaltsangehörige, die nicht mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören, hätten eher die Neigung, sich von ihrer bisherigen Familie in ein s e l b s t s t ä n d i g e s Leben hinein zu trennen, durchaus gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass es allein Sache der erwachsenen Tochter des Antragstellers ist, über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel s e l b s t zu entscheiden. Dem gegenüber ist das gemeinsame Leben und Wirtschaften innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern davon geprägt, dass die erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Verwendung der Einkünfte entscheiden. Darin liegt ein sachlicher und in der L e b e n s w i r k l i c h k e i t begründeter tatsächlicher Unterschied, der die Ungleichbehandlung der genannten beiden Gruppen durch den Gesetzgeber in dieser Sache rechtfertigt Anbei ein Musterwiderspruch. Wichtig ist, dass die Eltern erklären, dass sie keine Unterstützung gewähren wollen, bzw. nicht in der Lage sind.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
nur sofern sie hilfebedürftig sind, Martin - oder nicht? Zitat:
Die ARGE hat sich über alle Argumente hinweggesetzt und meine Tochter in die BG gepackt! Der Bescheid liegt vor! Gruß aus Ludwigsburg | ||
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 27
| also,kann mir einer mal Gewissheit verschaffen.Wie sieht das mit der 20 % Regelsatzkürzung aus,bei der Fallkonstellation Eltern und Geschwister hilfebedürftig im Sinne Hartz 4,Antragsteller 18 Jahre,11.Klasse Gymnasium,auch hilfebedürftig.Kann man Widerspruch gegen die Kürzung einlegen oder nicht ?Und wie wird überhaupt die Kürzung begründet,wenn gefragt wird in einem Haushalt lebend? Frage muss mit ja beantwortet werden.Aussicht auf Erfolg? Danke!!! |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Es ist nur so: gegen ein Gesetz zu klagen ist schwieriger als gegen eine falsche Auslegung... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
wenn der Antragsteller dein Kind ist und jetzt 18 Jahre alt geworden ist und bei dir zu Hause wohnt, dann greifen leider die neuen Bestimmungen und diese Person fällt zurück in die gemeinsame BG und somit wenn es vorher (ab 18) 345 erhielte, jetzt nur noch 276 Euro ! ! Ich hoffe ich habe die Frage so richtig verstanden - ansonsten mehr INFO wer der Antragssteller ist .... | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 27
| also,es ist mein kind,allerdings ist sie schon im januar 2005 18 jahre alt geworden.Ihr würden jetzt dann die Leistungen gekürzt.Kann man dagegen Widerspruch einlegen?Ich glaube nicht. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Mh ,Ich habe bis jetzt noch nichts von der Arge gehört wie das bei uns laufen soll.Aber die brauchen auch immer erst einen Widerspruch um den Folgeantrag zu bearbeiten :-(. Bei uns sieht die Sache so aus : Stiefvater voll berufstätig soll anteilig für die Kids zahlen ( Klage läuft seit ewigen Zeiten ),Mutter Hausfrau kein ALG II,Sohn fast 19 in Ausbildung kein ALG II ( er hatte nach der alten Reglung gerade genug für sich und die KDU ),Tochter 17 fängt im August ihre Ausbildung an ( bekam ergänzendes ALG II ),Tochter fast 14 ( ergänzendes Sozialgeld ),Tochter 12 ( ergänzendes Sozialgeld ). Es sind also nur die Mädels bedürftig ( ich werde zwar künstlich bedürftig gemacht - weil ich kein Einkommen habe um den Unterhalt der Kids zu sichern ),nach der neuen Reglung wäre dann mein Sohn wieder in der Bedarfsgemeinschaft ,er müßte dann seinen Geschwistern Unterhalt zahlen,nach der neuen Reglung hat er Überschuß. Ich sage nur Sippenhaft.Das wird dann wohl die nächste Klage bei uns werden.Ich bekomm das :uebel: Gruß Karin |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 112
| Wie sieht es eigentlich mit Wohnung aus? ICh wohne noch bei meiner Mutter udn bin 24, Sie zieht nun nach Bayer ich bleib wegen Job und meinen Freunden hier (auch wegen meiner Mutter haha). Hoffe bald ne Wohnung zu bekommen (gar nicht mal so leicht trotz normaler Arbeit). Könnte das Hartz4 Amt mich rein theoretisch zwingen (ich geh jetzt von dem fall der Arbeitslosigkeit aus und wohne noch bei meiner Mutter) nach Bayer umzuziehen??? Meine Mutter selbst will das nicht und ich auch nicht! Die frage ist jetzt nur zur Aufklärung. |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Da solltest du deinen SB schon jetzt mal anschreiben und um schriftliche Antwort bitten... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 5
| hallo, also ich bin 20. beziehe alg2 habe ne abgeschlossene berufssausbildung. meine eltern sind berufstätig und bekommen zusammen ca 1800€ an gehalt ausgezahlt. bisher habe ich 100% regelleistung plus mietzuschuss erhalten nun sind aber ab juni die neuen gesetze und im folgeantrag steht sowas wie das meine eltern einbezogen werden müssen. was muss ich im folgeantrag beachten? was angeben, was nicht? und wie hoch wird der evtl. wegfall sein? danke im vorraus |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Außerdem werden die versuchen das Einkommen deiner Eltern anzurechnen und bei deinen Angaben wird es da auch eine Anrechnung stattfinden. So, das ist das was die Arge mit dir machen wird und will, allerdings nach Meinung aller sind diese Bestimmungen warscheinlich nicht rechtens. Also wenn die so verfahren heißt es Widerspruch einlegen.... Ansonsten lese mal das Forum U 25 quer - da stehen schon viele Antworten .... | |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 5
| so erstma danke für die antwort.... heute hab ich mein fortzahlungsantrag abgegeben. da kam erstmal der hammer das ich einen weiteren 10-15seitigen antrag für meine eltern bekommen habe (schließlich sind wir ja jetz alle eine bedarfsgemeinschaft). frage ich mich bloß warum die das nich vorher einen sagen können. meine frage ist jetz.. müssen meine eltern ihr kfz(nutz ich nich), bausparvertrag, global investement fond angeben? ich habe ja schließlich heute die erklärung schon abgegeben das meine eltern selbst ihre interessen wahrnehmen wollen. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
weißt du was, ich bin bei dieser U25-Regelung inzwischen soweit das ich garnichts mehr raten könnte. Die Änderungen des Gesetzeslage ist nicht nur nach meiner Meinung unrechtmäßig und warscheinlich auch verfassungswidrig - das nützt dir aber überhaupt nichts da die Argen das erstmal so durchziehen werden wie die es wollen. Also du bist wieder durch das SGB-Gesetz ein "Minderjähriger" geworden. So und das bedeutet das die das Einkommen deiner Eltern etc. alles wissen wollen um dann feststellen zu wollen das du sogar wenn du Pech hast nichts mehr bekommst. Dann kannste wieder Taschengeld beantragen. Und wenn deine Eltern keine Angaben machen wollen weil die zu Recht sagen das sie dich nicht unterstützen, dann bekommst du auch keine Leistung wegen Verletzung gegen die Mitwirkungspflicht. Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, egal was ihr macht es kommt auf einen Widerspruch und eine Klage raus. So, nun frage mich nicht was ich für einen Rat geben würde - :pfeiff: :pfeiff: | |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 5
| das frage ich mich halt auch die ganze zeit. im antrag steht die ganze zeit was von "erwachsene kinder"(das eine schließt das andere aus) etc. und vorallem was haben meine eltern mit mir zu tun, in dem sinne das ich ja mit dem geld was ich jetz erstma im letztem monat bekomme mich selbzt versorge? ich hab glükk das ich mit meinen eltern gut kann und die die angaben machen. naja ich werd halt alles angeben und gukken was bei rauskommt! aber trotzdem danke |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #17 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 5
| Zitat:
hmmm...kann jetz nich wirklich was damit anfangen ... was meinste damit? | ||
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| | #18 | |||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Regelsatz Vater 311 Regelsatz Mutter 311 Dein regelsatz 267 plus Miete abzüglich Kindergeld plus Freibeträge aus Arbeitseinkommen (das kenne ich nicht, deshalb kann ich da keine Zahl nennen) dann siehst sicher schon daß deine Eltern zu viel verdienen... es also keinen Sinn macht, daß sie Abgaben machen. Entweder klagst du, daß das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt wird oder du läßt es gleich... und deine Eltern zahlen dir freiwillig Taschengeld. Gruß aus Ludwigsburg | |||