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Alt 10.11.2008, 12:23   #1
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Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 55
Standard 100% Sperre + Krankenversicherung?

Hallo,

ich habe schon einige Male hier wegen meiner Tochter (endlich 18!) gepostet (hat noch eigene Wohnung, ALG II).

Die junge Dame hat erneut eine Maßnahme geschmissen und nun eine Sperre von 100% erhalten. Da sie laufend das Kindergeld bekommt, gibt es auch keine Lebensmittelgutscheine vom JobCenter. Wie ich gehört und gelesen habe, ist sie nun auch nicht mehr krankenversichert. Stimmt das wirklich? Ich dachte, das wäre jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder versichert ist. Wie ist das in diesen Fällen?

Viele Grüsse

Petra
Susisonnenschein ist offline  
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Alt 10.11.2008, 12:43   #2
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Benutzerbild von Emma13
 
Registriert seit: 04.07.2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
Standard AW: 100% Sperre + Krankenversicherung?

Zitat:
Zitat von Susisonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe schon einige Male hier wegen meiner Tochter (endlich 18!) gepostet (hat noch eigene Wohnung, ALG II).

Die junge Dame hat erneut eine Maßnahme geschmissen und nun eine Sperre von 100% erhalten. Da sie laufend das Kindergeld bekommt, gibt es auch keine Lebensmittelgutscheine vom JobCenter. Wie ich gehört und gelesen habe, ist sie nun auch nicht mehr krankenversichert. Stimmt das wirklich? Ich dachte, das wäre jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder versichert ist. Wie ist das in diesen Fällen?

Viele Grüsse

Petra
Hallo Petra,

es ist richtig, dass sie nun nicht mehr krankenversichert ist - aber Sachleistungen durch die Agentur können beantragt werden, wenn sie angibt, ihr Kindergeld zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Krankenkasse zu verwenden.

Wenn die ARGE dies ablehnt, wäre es möglich, hier einen Zuschuss zu den freiwillig geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen nach § 26 Abs. 3 SGB II zu erhalten - dazu müsstest du sie aber motivieren, diesen Antrag zu stellen ....

Und ich würde deiner Tochter (evtl. mit deiner Hilfe)empfehlen, gegen die Kürzung in Widerspruch zu gehen - eigentlich es ist grundgesetzwidrig, diese 100 % Kürzung durchzuführen - und die Richter sehen diese Entscheidungen nicht sehr gern - also könnte Widerspruch und Klage durchaus Erfolg haben

Grüße - Emma
__________________
Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen. (Loriot)
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Alt 10.11.2008, 12:52   #3
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Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: 100% Sperre + Krankenversicherung?

Sind die Zahlungen zur KdU auch betroffen?

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 10.11.2008, 20:30   #4
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Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 55
Standard AW: 100% Sperre + Krankenversicherung?

Hallo und guten Abend allen hier,

ja, die Kürzung betrifft auch die Kosten für die Unterkunft, 100%.

Meine Tochter war bereits vor knapp drei Wochen bei meinem Rechtsanwalt, weil ihr Vater ebenfalls zum 18. Geburtstag Kindesunterhaltszahlungen ab November eingestellt hat. In diesem Termin hat der Rechtsanwalt auch gleichzeitig Einspruch gegen die 100%ige Kürzung der ArGe eingelegt.

Das Kindergeld wird momentan noch auf mein Konto überwiesen. Davon wird ihre Strompauschale abgezogen, den Rest wollte ich ihr auszahlen. Soll ich ihr jetzt also wirklich sagen, sie soll nicht mehr den Strom bezahlen und sich bei einer Krankenversicherung freiwillig weiterversichern? Und mit der Krankenkassenanmeldung kann sie dann erneut zur ArGe marschieren, um sich einen Zuschuss zu holen? Ist das momentan tasächlich die einzige Möglichkeit, die sie hat?

Na ja, eigentlich hat sie es ja auch nicht anders verdient. Leider muss ich das selbst als Mutter auf der einen Seite zugeben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Petra
Susisonnenschein ist offline  
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Alt 10.11.2008, 22:36   #5
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Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: 100% Sperre + Krankenversicherung?

Sie ist, soweit ich weiß, einen Monat nach Nicht-Zahlung der Krankenkassenkosten noch nachversichert, danach wird lediglich die Notversorgung noch getragen (also wenn sie sich ein Bein brechen würde o. ä.). Der SB hat übrigens die Möglichkeit, den Sanktionszeitraum zu verkürzen bzw. die Sanktion zu mindern, wenn sie ihre Pflichten nacherfüllt. Wenn sie an Geld interessiert ist, sollte sie 1) dies in Erwägung ziehen und 2) ein vernünftiges (kooperatives) Verhältnis zu ihrem SB haben/aufbauen. Allerdings: Die Minderung ist eine Ermessenssache des SB.

Mario Nette
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